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Home > Ärzte > Weiterbildung > (Muster- (Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)RichtlinieIn Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter. Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher. (Muster-)Weiterbildungsordnung
Nach Beschlussfassung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden im Mai 2010 und nachfolgender Beratung der an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesenen Anträge steht die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 zur Verfügung. (Muster-)Weiterbildungsordnung.pdf (564,24 KB) (Muster-)RichtlinienErgänzend zur (Muster-)Weiterbildungsordnung werden die (Muster-)Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung gemeinsam mit den Landesärztekammern und in Rückkoppelung mit den Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden erstellt. Darin werden die zahlenmäßigen Anforderungen für die Weiterbildungsinhalte in den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der einzelnen Bildungsgänge unter Abwägung von Qualifikationsanspruch einerseits und durchschnittlichem Leistungsgeschehen in den Kliniken und Praxen andererseits festgelegt. Hinweis: (Muster-)Richtlinie [PDF] © Bundesärztekammer · letzte Änderung 02.09.2010 |
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