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(Muster-)Weiterbildungsordnung und (Muster-)Richtlinie

In Deutschland sind für alle Angelegenheiten ärztlicher Weiterbildung die Landesärztekammern als Körperschaften des Öffentlichen Rechts zuständig. Die von der Bundesärztekammer erarbeitete (Muster-)Weiterbildungsordnung hat für die Landesärztekammern nur empfehlenden Charakter.

Für jeden Arzt/ jede Ärztin ist immer nur die Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer rechtsverbindlich, deren Mitglied er/sie ist. Gleiches gilt für die (Muster-)Richtlinien, die (Muster-)Kursbücher und die (Muster-)Logbücher.

(Muster-)Weiterbildungsordnung

Nach Beschlussfassung des 113. Deutschen Ärztetages in Dresden im Mai 2010 und nachfolgender Beratung der an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesenen Anträge steht die (Muster-)Weiterbildungsordnung 2003 in der Fassung vom 25.06.2010 zur Verfügung.

(Muster-)Weiterbildungsordnung [PDF] 
Stand: 25.06.2010

(Muster-)Richtlinien

Ergänzend zur (Muster-)Weiterbildungsordnung werden die (Muster-)Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung gemeinsam mit den Landesärztekammern und in Rückkoppelung mit den Medizinischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden erstellt. Darin werden die zahlenmäßigen Anforderungen für die Weiterbildungsinhalte in den Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der einzelnen Bildungsgänge unter Abwägung von Qualifikationsanspruch einerseits und durchschnittlichem Leistungsgeschehen in den Kliniken und Praxen andererseits festgelegt.

(Muster-)Richtlinien [PDF]  
Stand: 18.02.2011

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