Zur Vereinfachung der in § 8 der aktuellen MWBO geforderten Dokumentation der Weiterbildung wurden für jedes Fachgebiet (Muster-)Logbücher erstellt. Diese Formulare sind obligater Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Prüfung bei der jeweiligen Ärztekammer. Hierzu müssen die Logbücher ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben bei der zuständigen Ärztekammer eingereicht werden.
Hinweis:
Die (Muster-)Logbücher beziehen sich auf die (Muster-)Weiterbildungsordnung und die (Muster-)Richtlinien 2003, Stand 28.03.2008.
Da möglicherweise unterschiedliche Anforderungen in den Ärztekammern auftreten können, sollten sich Ärztinnen und Ärzte, die eine Weiterbildung absolvieren und sich zur Prüfung anmelden möchten, die Logbücher derjenigen Ärztekammer besorgen, in welcher die Prüfung absolviert wird.