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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Weiterbildung > Förderprogramm Allgemeinmedizin Förderprogramm AllgemeinmedizinVereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung zwischen dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) auf der Grundlage von Artikel 8 Abs. 2 GKV-SolG i. d. F. des GKV-OrgWG vom 15.12.2008. Diese Vereinbarung ist zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Evaluationsbericht 2011 Am 31.05.2013 haben die Partner des Förderprogramms den gemeinsamen Bericht über das Jahr 2011 vorgelegt. In diesen zweiten Evaluationsbericht wurde erstmalig auch die Tätigkeit der sogenannten Koordinierungsstellen auf Landesebene einbezogen. Insgesamt stieg die Zahl der im Förderprogramm zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin unterstützten Ärztinnen und Ärzte im Vergleich zum Vorjahr sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich. Evaluationsbericht 2010 Die auf Bundesebene eingerichtete Lenkungsgruppe, bestehend aus Vertretern des GKV-Spitzenverbandes, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Verbandes der privaten Krankenversicherung und der Bundesärztekammer, hat Anfang April 2012 erstmalig einen Evaluationsbericht veröffentlicht. Beginnend mit dem Berichtsjahr 2010 soll eine jährliche Evaluation der Auswirkungen der Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung erfolgen. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 05.06.2013 |
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