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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Weiterbildung > Evaluation der Weiterbildung > FAQ FAQs (häufig gestellte Fragen)Begrifflichkeiten ∗ Abkürzungen 1. Was ist ein WBB (Weiterbildungsbefugter)? 2. Was ist ein WBA (Weiterbildungsassistent)? 4. Was wird unter Benchmark im Zusammenhang mit der Evaluation der Weiterbildung verstanden? 5. Was ist ein Befugtenbericht? 6. Was ist ein Länderrapport bzw. Bundesrapport? 7. Wer/was ist die „ETHZ/CB“ und was ist ihre Aufgabe? 8. Ich habe noch weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden?
1. Wie kann ich mich als WBA einloggen? 2. Wie kann ich als WBA den Zugang zur Befragung erhalten? 3. Kann ich an der Befragung teilnehmen, wenn mein Weiterbilder seine Teilnahme verweigert? 6. Wo erhalte ich die Zugangsdaten für meine WBA? 7. Wann ist Teilnahmeschluss, um den Fragebogen auszufüllen? 8. Gibt es eine Möglichkeit, den von mir ausgefüllten Fragebogen auszudrucken? 9. Was muss ich als WBB mit dem PDF, der die Zugangsdaten für die WBA enthält, machen? 10. Wieso funktioniert mein Login nicht? 11. Ich habe mein persönliches Passwort vergessen. Wie kann ich mich wieder anmelden? 13. Wie kann ich mich vom Portal abmelden? 16. Kann ich als Befugter noch Angaben ändern, wenn der Fragebogen bereits abgeschlossen ist? 17. Wie kann ich die Anzahl WBA nachträglich anpassen? 19. Wie soll der WBA bei einem Stellenwechsel während der Befragung vorgehen? 23. Meine Weiterbildung beginnt erst in einer Woche. Kann ich trotzdem an der Befragung teilnehmen? 25. Der vom Befugten verteilte EZC ist ungültig. 26. Meine Angaben/die Angaben meines Befugten sind falsch, wie kann ich diese ändern. 27. Wieso habe ich als WBB keine Zugangsdaten für meine WBA bekommen? 31. Was mache ich, wenn ich mehrere Weiterbildungsbefugte habe? 32. Für welche Browser und Systeme ist diese Website optimiert? 33. Wieso braucht die ETHZ meine persönliche E-Mail-Adresse? 34. Wie lange dauert die Beantwortung des Fragebogens? 35. Wie wurde der Fragebogen entwickelt? 36. Ich habe noch weitere Fragen zum Webportal. An wen kann ich mich wenden? Projekt-Information ∗ Fragebogen 2. Was habe ich persönlich von der Teilnahme? 3. Bin ich als Weiterbildungsbefugter verpflichtet, an der Umfrage teilzunehmen? 4. Was passiert, wenn ich als Weiterbildungsbefugter an der Befragung nicht teilnehme? 5. Bin ich als Weiterbildungsassistent verpflichtet, an der Umfrage teilzunehmen? 6. Was mache ich, wenn mein Weiterbildungsbefugter nicht über die Ergebnisse informiert? 7. Was passiert mit den Daten aus der Evaluation der Weiterbildung in Deutschland? 9. Zu welchen Themen erfolgt die Befragung? 11. Bin ich als WBA überhaupt anonym? 12. Welche Angaben hat die LÄK an die ETHZ weitergegeben? 13. Wieso muss ich als Weiterbildungsbefugter Angaben zu meiner Person machen? 14. Wer kann an der Befragung teilnehmen? 15. Wieso wurden die Zugangsdaten den WBA nicht direkt zugestellt? 17. Kann ich den Fragebogen auch schriftlich ausfüllen? 18. Bezieht sich die Anzahl WBA auf Stellenprozente? 19. Gibt es Unterschiede bei der Bewertung der Weiterbildung im Fachgebiet und im Schwerpunkt? 20. Wie wird die Rücklaufquote berechnet? 21. Ist eine Wiederholung der Befragung geplant? 22. Wer beauftragt die Befragungen? 23. Wo finde ich weitere Informationen zu der Evaluation der Weiterbildung in der Schweiz? 24. Wo finde ich weitere Informationen zu der Evaluation der Weiterbildung in Deutschland? 25. Ich habe noch weitere Fragen zur Evaluation. An wen kann ich mich wenden? Begrifflichkeiten ∗ Abkürzungen 1. Was ist ein WBB (Weiterbildungsbefugter)? WeiterBildungsBefugter: Ein Weiterbildungsbefugter/eine Weiterbildungsbefugte ist ein/eine durch die Ärztekammer autorisierter Arzt/autorisierte Ärztin, der die Weiterbildung leitet und die erfolgte Weiterbildung im Weiterbildungszeugnis des Weiterbildungsassistenten bestätigt (abgekürzt „WBB“). 2. Was ist ein WBA (Weiterbildungsassistent)? WeiterBildungsAssistent: Weiterbildungsassistenten sind Ärztinnen und Ärzte – bezogen auf die Evaluation der Weiterbildung – die sich in Weiterbildung befinden und einen Facharzttitel anstreben (abgekürzt „WBA“). Der EZC (Einmalige Zugangscode) wurde automatisch vom System generiert und dem Weiterbildungsbefugten (WBB) von der Landesärztekammerund dem WBA durch den WBB zugestellt. Beim ersten Login muss er aus Datenschutzgründen durch ein persönliches Passwort ersetzt werden. Der EZC ist nur für ein einmaliges Anmelden gültig und wird danach gelöscht. 4. Was wird unter Benchmark im Zusammenhang mit der Evaluation der Weiterbildung verstanden? Benchmarking bedeutet grundsätzlich, eine vergleichende Analyse mit festgelegten Referenzwerten für die eigene Institution durchzuführen. Diese Befragung ermöglicht einen aktuellen Vergleich der eigenen Weiterbildung mit dem Mittelwert der gleichen Fachrichtung auf Länder- und auf Bundesebene (Benchmark Länderebene und Benchmark Bundesebene). Anhand voll standardisierter Fragebögen werden Daten für eine systematische Befragung über die Zufriedenheit mit der Weiterbildungssituation von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland mittels Online-Befragung erhoben. Diese Daten werden von der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (ETHZ) wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die Ergebnisse der Befragung werden den Weiterbildungsbefugten (WBB) und der jeweils zuständigen Ärztekammer in Form von sogenannten Befugtenberichten, Benchmarks auf Länder- und Bundesebene zur Verfügung gestellt. 5. Was ist ein Befugtenbericht? Darstellung der Mittelwerte für jede Fragestellung des Fragebogens, die sich aus den Antworten der WBA in der eigenen Weiterbildungsstätte ergeben. Der Befugtenbericht besteht aus: 1. Bericht für die eigene Befugnis 2. Benchmark innerhalb des eigenen Fachgebietes auf Länderebene 3. Benchmark innerhalb des eigenen Fachgebiets auf Bundesebene 6. Was ist ein Länderrapport bzw. Bundesrapport? Darstellung der Mittelwerte von acht Fragenkomplexen, die auf Landes- bzw. Bundesebene auf die jeweilige Facharztgruppe bezogen sind. 7. Wer/was ist die „ETHZ/CB“ und was ist ihre Aufgabe? Die ETHZ ist die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich. Die Professur für Consumer Behavior der ETHZ wurde von der Bundesärztekammer und den Landesärztekammern beauftragt, das Konzept, die wissenschaftliche Betreuung und die Bereitstellung des Webportals für die Evaluation der Weiterbildung in Deutschland zu übernehmen. Die Professur für Consumer Behavior führt in der Schweiz im Auftrag der FMH (Foederatio Medicorum Helveticorum, Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte) eine analoge Umfrage durch und hat in Zusammenarbeit mit Herrn Dr. med. Max Giger acht Fragenkomplexe zur Evaluation der Weiterbildungssituation entwickelt. 8. Ich habe noch weitere Fragen. An wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer. Webportal ∗ Anmeldung ∗ EDV 1. Wie kann ich mich als WBA einloggen? Bitte geben Sie auf der Login-Seite die Ihnen per Post zugestellten oder vom WBB verteilten Zugangsdaten (Teilnehmer-Nr. und EZC) ein. 2. Wie kann ich als WBA den Zugang zur Befragung erhalten? Die WBA erhalten von ihren WBB einen einmaligen Zugangscode zur Online-Befragung. Dieser Zugangscode soll aus Datensicherheitsgründen in ein persönliches Passwort umgewandelt werden. Sollten Sie keinen Zugangscode von Ihrem WBB erhalten haben, erfragen Sie diesen bitte bei Ihrem WBB. 3. Kann ich an der Befragung teilnehmen, wenn mein Weiterbilder seine Teilnahme verweigert? Nein, leider! Aber es gibt die Möglichkeit, bei der Ärztekammer um Unterstützung zu bitten, dass sich der WBB beteiligt. Hotline-Adressen der Ärztekammern 4. Ich bin Weiterbildungsassistent. Mein Chef gibt mir – auch auf mehrfache Nachfrage – die Codes nicht weiter. Was soll ich tun? Die Ärztekammern weisen die Weiterbildungsbefugten ca. drei Wochen nach Beginn der Befragung darauf hin, dass noch kein Zugangscode der Weiterbildungsassistenten der betroffenen Weiterbildungsstätte bislang benutzt wurde und fordern den Weiterbildungsbefugten auf, die Beteiligung zu garantieren. Bitte wenden Sie sich gegebenenfalls dennoch an die Hotline Ihrer Ärztekammer. 5. Wie kann ich sicher sein, dass mein Chef nicht mit meinem Zugangscode den Fragebogen für die Weiterbildungsassistenten ausfüllt? Der Zugangscode kann nur einmal benutzt werden. 6. Wo erhalte ich die Zugangsdaten für meine WBA? Wenn Sie den Fragebogen ausgefüllt haben, gelangen Sie automatisch zu der Seite im Portal, auf der die Zugangsdaten für die WBA als PDF zum download bereit stehen. Sie können aber zu jedem beliebigen Zeitpunkt im Dokument-Center die aktuellen Zugangsdaten für Ihre WBA herunterladen und ausdrucken. Die Zugangsdaten werden als Kopie auch an die von Ihnen erfasste E-Mail-Adresse gesendet. 7. Wann ist Teilnahmeschluss, um den Fragebogen auszufüllen? Teilnahmefrist abgelaufen! Erhebungsphase beendet. Die Umfrage zur Evaluation der Weiterbildung in Deutschland ist bereits abgeschlossen. Leider können Sie für das Jahr 2009 nicht mehr teilnehmen. Für 2011 ist die nächste Evaluation der Weiterbildung geplant. Informationen zum Projekt finden Sie weiterhin auf dieser Webseite der BÄK. 8. Gibt es eine Möglichkeit, den von mir ausgefüllten Fragebogen auszudrucken? Nein. Nachträglich können die von Ihnen übermittelten Daten nicht mehr angezeigt werden. Sie können während dem Ausfüllen des Fragebogens die jeweiligen Bildschirmseiten drucken oder den Fragebogen (WBB, WBA) ausdrucken und die Daten von Hand übertragen. 9. Was muss ich als WBB mit dem PDF, der die Zugangsdaten für die WBA enthält, machen? Bitte drucken Sie die PDF-Datei aus. Pro WBA enthält das PDF eine Seite mit den Zugangsdaten. Bitte lassen Sie jedem Ihrer WBA eine Seite zukommen. 10. Wieso funktioniert mein Login nicht? Der einmalige Zugangscode, den Sie von der LÄK bzw. von Ihrem Befugten bekommen haben, ist aus Sicherheitsgründen nur einmal gültig. Danach müssen Sie sich mit Ihrem selbst gewählten Passwort anmelden. Falls Sie das persönliche Passwort vergessen haben, benutzen Sie bitte den Link "Passwort vergessen". Das System wird Ihnen einen neuen EZC an die von Ihnen registrierte E-Mail-Adresse senden. Falls Ihr EZC für das erste Login nicht funktioniert, wenden Sie sich bitte an Ihre LÄK. 11. Ich habe mein persönliches Passwort vergessen. Wie kann ich mich wieder anmelden? Benutzen Sie bitte den Link „Passwort vergessen“. Es wird Ihnen eine E-Mail mit einem Link zugeschickt. Wenn Sie auf den Link klicken, werden Sie aufgefordert, ein neues Passwort einzugeben (zweimal). Falls Sie keine gültige E-Mail-Adresse eingegeben haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer. 12. Ich habe die E-Mail mit den Zugangscodes für die Weiterbildungsassistenten aus Versehen gelöscht. Woher erhalte ich neue Zugangscodes? Im „Dokument-Center“ auf dem Webportal finden Sie die pdf-Dokumente mit den bereits erstellten Zugangscodes für Ihre WBA. 13. Wie kann ich mich vom Portal abmelden? Oben rechts im Webbrowser finden Sie den Link "Abmelden". Aus Datenschutzgründen ist es wichtig, dass Sie sich vom Portal abmelden und nicht nur das Fenster schließen. 14. Ich stelle während einer Befragung fest, dass ich keine Zeit habe, sie zu beenden. Kann ich die Befragung später fortsetzten? Was bedeutet der Knopf „später weiter“? Ja. Mit Ihrem persönlichen Passwort haben Sie nach einer Unterbrechung (Knopf „später weiter“) die Möglichkeit, den Fragebogen zu einem späteren Zeitpunkt zu vervollständigen. Bereits gemachte Angaben bleiben erhalten, werden jedoch erst dauerhaft gespeichert, wenn der Fragebogen abgesendet wird. Bitte vergessen Sie deshalb nicht, den Fragebogen zu beenden. 15. Ich habe die Befragung bereits abgeschlossen. Gibt es eine Möglichkeit, den eigenen Fragebogen noch zu korrigieren/ergänzen? Nein. Wenn die Daten abgeschickt wurden, ist eine Korrektur/Ergänzung nicht mehr möglich. 16. Kann ich als Befugter noch Angaben ändern, wenn der Fragebogen bereits abgeschlossen ist? Ja. Die Angaben zur Person und die WBA-Verwaltung sind während der Erhebungsphase nach wie vor mit der Teilnehmer-Nr./Benutzername und Passwort zugänglich. Nur der Fragebogen kann nach dem Absenden nicht mehr bearbeitet werden. 17. Wie kann ich die Anzahl WBA nachträglich anpassen? Wenn Sie sich im Webportal als Befugter angemeldet haben, finden Sie am oberen Bildschirmrand den Link Weiterbildungsassistenten. Über diesen Link haben Sie die Möglichkeit die Anzahl der WBA zu ändern. Hier können Sie die Anzahl WBA erhöhen/reduzieren oder Ersatz-Logins für verloren gegangene Zugangsdaten anfordern. 18. An meiner Weiterbildungsstätte kommt es während des Erhebungszeitraums zu einem Stellenwechsel. Ein WBA hört auf und ein neuer beginnt. Sollen beide WBA den Fragebogen ausfüllen? Nein. Es soll nur der WBA den Fragebogen ausfüllen, der zum Zeitpunkt der Erfassung der Anzahl WBA (≙ Anmelden des WBB im Webportal) bei Ihnen tätig war. 19. Wie soll der WBA bei einem Stellenwechsel während der Befragung vorgehen? Die WBA können den Fragebogen ausschließlich bezogen auf die Weiterbildungsstätte beantworten, an welcher sie momentan tätig sind. Falls der WBA während der Befragung seine Stelle wechselt und an seiner alten Stelle bereits an der Befragung teilgenommen hat, ist es zwar möglich, dass er an der neuen Weiterbildungsstätte ebenfalls zur Teilnahme gebeten wird. Die zweite Befragung kann sich dann allerdings nur auf die aktuell neue Weiterbildungsstätte beziehen. Wenn der WBA weniger als zwei Monate an einer neuen Weiterbildungsstätte tätig ist, gehen seine Antworten nicht in die Bewertung des WBB ein. 20. Die Stelle ist zurzeit nicht besetzt, wird aber noch während der Befragung wieder besetzt. Soll der WBA den Fragebogen ausfüllen? Nein. Ein WBA muss mindestens zwei Monate an einer Weiterbildungsstätte tätig sein, um für die Analyse und den Bericht an die Befugten berücksichtigt zu werden. Aufforderung an den WBB: Bitte setzen Sie in diesem Falle die Anzahl WBA für diese Erhebung auf „0“ und nehmen Sie an der nächsten Erhebung teil. 21. Ich war vor kurzer Zeit noch an einer anderen Stelle tätig, kann ich mit dem Fragebogen auch den ehemaligen Weiterbildungsbefugten beurteilen? Nein. Sie beurteilen denjenigen Befugten, von welchem Sie die Zugangscodes bekommen haben und der nach dem Anmelden im Webportal angezeigt wird! Die Beurteilung einer anderen Weiterbildungsstätte ist nicht möglich. 22. Ich bin erst kurze Zeit bei diesem Befugten in Weiterbildung; soll ich den Fragebogen trotzdem ausfüllen? Ja, auch Ihre Angaben tragen dazu bei, die Weiterbildungssituation in Deutschland zu erfassen. Wenn Sie die Zugangsdaten bekommen haben, ist es sehr wichtig, dass Sie auch an der Befragung teilnehmen! Für die Berichte an die Weiterbildungsbefugten werden die Daten gefiltert und nur Angaben von WBA berücksichtigt, welche zum Erhebungszeitpunkt länger als zwei Monate an der entsprechenden Weiterbildungsstätte tätig waren. 23. Meine Weiterbildung beginnt erst in einer Woche. Kann ich trotzdem an der Befragung teilnehmen? Im Prinzip ja, wenn die Befragung noch läuft. Die Auswertung geht aber nicht in die Bewertung des WBB ein. 24. Kann ein WBA für mehrere unterschiedliche Befugte den Fragebogen ausfüllen? Muss ein WBA evtl. mehrere Fragebogen ausfüllen? Jeder WBA muss nur einen Fragebogen ausfüllen. Er beurteilt nur denjenigen Befugten, bei dem er zurzeit in Weiterbildung ist und von dem er die Zugangsdaten bekommen hat. 25. Der vom Befugten verteilte EZC ist ungültig. Falls der Ihnen verteilte Zugangscode nicht mehr gültig ist, wurde er bereits verwendet. Wenden Sie sich bitte an Ihren Weiterbildungsbefugten. 26. Meine Angaben/die Angaben meines Befugten sind falsch, wie kann ich diese ändern. Ein Weiterbildungsbefugter (WBB) kann seine Angaben in seinem Administrationsportal selbstständig ändern. Falls Sie als Weiterbildungsassistent (WBA) bemerkt haben, dass die Angaben Ihres Befugten nicht korrekt sind und/oder Sie einen falschen Befugten bewerten, melden Sie sich bitte dringend bei Ihrem Befugten oder der zuständigen LÄK . 27. Wieso habe ich als WBB keine Zugangsdaten für meine WBA bekommen? Falls Sie „0“ WBA angegeben haben, wir kein pdf-Dokument für den Zugang von WBA erstellt. Falls Sie mindestens einen WBA angegeben haben, schauen Sie bitte im Dokument-Center in der Hauptnavigation nach; hier finden Sie alle vom System erstellten Dokumente. Sie können das „WBA-pdf“ auch direkt von dort ausdrucken. 28. Ich habe keinen Ankündigungsbrief erhalten, wie kann ich mich nachträglich für die Evaluation der Weiterbildung anmelden? Eine nachträgliche Erfassung zur Teilnahme an der Studie ist für die laufende Erhebungsphase nicht mehr möglich. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ärztekammer, warum Sie keinen Ankündigungsbrief erhalten haben. 29. Ich bin zur Weiterbildung beispielsweise im Gebiet "Neurologie" befugt, habe aber von der Ärztekammer keinen Code erhalten. Was soll ich tun? Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztekammer. 30. Der WBA ist für längere Zeit abwesend. Kann er zu einem späteren Zeitpunkt die Befragung nachholen? Nein, es kann nur im dafür vorgesehenen Zeitfenster an der Befragung teilgenommen werden (Teilnahmeschluss für die WBA ist der 26.07.2009). Die Teilnahme ist jedoch von jedem Computer mit Internetzugang aus möglich. 31. Was mache ich, wenn ich mehrere Weiterbildungsbefugte habe? Die Befragung ist so gestaltet, dass dies berücksichtigt wurde und sich hieraus keine Probleme ergeben. 32. Für welche Browser und Systeme ist diese Website optimiert? Mit folgenden Browsern können Sie diese Website problemlos nutzen: Microsoft Internet Explorer ab Version 6.0, Mozilla ab Version 1.0, Netscape Navigator ab Version 6.0, Opera ab Version 5.0. Sollten Sie Probleme oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Hotline ihrer LÄK 33. Wieso braucht die ETHZ meine persönliche E-Mail-Adresse? Die persönliche E-Mail-Adresse wird benötigt, um eine sichere Kommunikation mit Ihnen zu ermöglichen (z.B. um ein neues Passwort zuzusenden). Falls Sie keine E-Mail-Adresse haben, wenden Sie sich bitte an Ihre LÄK 34. Wie lange dauert die Beantwortung des Fragebogens? Die Beantwortung des WBB-Fragebogens dauert ca. 15 Minuten, die Beantwortung des WBA-Fragebogens ca. 20 Minuten. 35. Wie wurde der Fragebogen entwickelt? Erhebungsinstruments seit 2003 „Evaluation der Weiterbildungssituation nach M. Siegrist, P. Orlow und M. Giger“ an der Sozialforschungsstelle UZH und seit 2007 Consumer Behavior ETHZ 2003 - 2008 bis auf weiteres FMH Schweiz (jährlich) 2006 & 2008 HELIOS Kliniken 2007 LÄK Hamburg 2007 LÄK Bremen 36. Ich habe noch weitere Fragen zum Webportal. An wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer. Projekt-Information ∗ Fragebogen Die Evaluation bietet ein standardisiertes Instrument zur Beurteilung der Weiterbildung. Mittels eines Fragebogens können Sie ihre Einstellung zur Situation der Weiterbildung systematisch festhalten. Auf dieser Grundlage erhalten die Weiterbildungsbefugten eine konkrete Rückmeldung über Stärken und Schwächen ihrer Weiterbildung. Diese Informationen sind der Ausgangspunkt für einen Dialog zwischen Befugten und Weiterbildungsassistenten, der mit dem Ziel geführt wird, die Ergebnisse der Befragung an der Weiterbildungsstätte zu bewerten und damit die Qualität der Weiterbildung langfristig zu sichern. 2. Was habe ich persönlich von der Teilnahme? WBA: Die Umfrage dient dazu, die aktuelle Situation in den Abteilungen vor Ort sowie Positives und/oder Negatives darzustellen, um z. B. Handlungskonzepte für strukturierte Weiterbildungsabläufe zu entwickeln. Mit den gewonnenen Erkenntnissen sollen Anrei0ze entwickelt werden, um den ärztlichen Nachwuchs zu motivieren, in Deutschland zu bleiben. Durch die Bewertung der einzelnen Weiterbildungsstätten und die Darstellung der Ergebnisse in Form von Mittelwerten auf Bundes- und Landesebene soll die Befragung erstmals Vergleichsmöglichkeiten von Weiterbildungsstätten schaffen und Transparenz über die Weiterbildungssituation herstellen. Die Bewertungen können Ihnen zur Orientierung dienen, an welchen Weiterbildungsstätten eine gute Weiterbildung angeboten wird. WBB: Als Weiterbildungsbefugter erhalten Sie einen Bericht zur Situation der Weiterbildung an Ihrer Weiterbildungsstätte aus der Sicht der Weiterbildungsassistenten. Die Berichte sollen im Vergleich der eigenen Weiterbildung mit dem Durchschnitt der gleichen Fachrichtung auf Länder- und Bundesebene Stärken und Schwächen der Weiterbildung aufzeigen und so Verbesserungspotential sichtbar machen und als Diskussionsanregung dienen. Zudem trägt Ihre Teilnahme dazu bei, die Evaluation auf Landes- und Bundesebene aussagekräftiger zu machen. 3. Bin ich als Weiterbildungsbefugter verpflichtet, an der Umfrage teilzunehmen? Nein, aber die LÄK empfehlen dringend die Teilnahme. 4. Was passiert, wenn ich als Weiterbildungsbefugter an der Befragung nicht teilnehme? Nichts, aber Sie nutzen die Chance eines Feedbacks nicht. 5. Bin ich als Weiterbildungsassistent verpflichtet, an der Umfrage teilzunehmen? Nein, aber Sie nutzen Ihre Chance nicht, das Weiterbildungssystem zu bewerten und an Verbesserungspotentialen mitzuwirken. Die Ärztekammern empfehlen dringend die Teilnahme. 6. Was mache ich, wenn mein Weiterbildungsbefugter nicht über die Ergebnisse informiert? Sprechen Sie Ihren Weiterbildungsbefugten direkt an, die Ergebnisse in der Weiterbildungsstätte zu besprechen. Falls dies keinen Erfolg hat, können Sie sich an Ihre Ärztekammer wenden, die Sie dabei unterstützen wird, dass der Weiterbildungsbefugte die Ergebnisse bekannt gibt. Hotline-Adressen der Ärztekammern 7. Was passiert mit den Daten aus der Evaluation der Weiterbildung in Deutschland? - Bundes- und Länderrapporte in Form eine PPT-Präsentation - Berichtswesen der Befugten (aggregierte und anonymisierte Datensätze) Die Befugten-Berichte werden in einer Datenbank gespeichert, auf die ausschließlich die Mitarbeiter des Projekts von Seiten der ETH Zürich und der zuständigen Ärztekammer Zugriff haben. Nur der Weiterbildungsbefugte (WBB) erhält nach der Auswertung den individuellen Bericht, in dem die wichtigsten Analysen zusammengestellt sind. Der Online-Bereich für WBB ist passwortgeschützt, so dass nur die WBB selbst die Ergebnisse einsehen können. Die Bundesärztekammer fordert, die Ergebnisse der Befragung mit den Ärzten, die sich in Weiterbildung befinden, zu diskutieren und ihnen Auszüge aus den Ergebnissen zukommen zu lassen. Hierzu können die WBB die online abrufbaren Ergebnisberichte ausdrucken oder per E-Mail weiter versenden. Sollte der WBB die Ergebnisse nicht seinen WBA zur Kenntnis geben und mit ihnen diskutieren, können die WBA bei ihrer zuständigen Ärztekammer um Unterstützung bitten, dass dies geschieht. 8. Werden die Ergebnisse der Befragung veröffentlicht? Wo kann ich die Ergebnisse einsehen? Habe ich ein Recht auf Einsichtnahme in die Ergebnisse meiner Abteilung? Die Ergebnisse der einzelnen Weiterbildungsstätten kennen nur die Ärztekammer, die ETHZ und der Befugte. Der Befugte soll aber die Ergebnisse seinen WBA vorlegen und auch mit diesen besprechen. Die Ergebnisse auf Landes- und Bundesebene – nach Fachgebieten sortiert – werden über die Ärztekammern und im Webportal veröffentlicht. 9. Zu welchen Themen erfolgt die Befragung? Zu den acht Fragenkomplexen: Globalbeurteilung, Fachkompetenz, Lernkultur, Führungskultur, Kultur der Fehlervermeidung, Entscheidungskultur, Betriebskultur und Evidenzbasierte Medizin. Darüber hinaus werden weitere Fragen gestellt, die sich u. a. mit Eigenaktivität, dem Weiterbildungskonzept, der Arbeitssituation und dem Arbeitszeitgesetz befassen. Diese Fragestellungen basieren auf dem Erhebungsinstrument „Evaluation der Weiterbildungssituation nach M. Siegrist, P. Orlow und M. Giger“. zu Fragebögen über www.evaluation-weiterbildung.de Alle im Zusammenhang mit dem Projekt erhobenen und verwendeten Daten werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über den deutschen Datenschutz behandelt. Bei der Verwendung der Daten wird dafür Sorge getragen, dass Rückschlüsse auf die Identität der befragten Ärztinnen und Ärzte, die sich in Weiterbildung befinden, nicht möglich sind. In den Fällen, in denen die Anonymität aufgrund geringer Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung dieser Ärztinnen und Ärzte verwendet werden. Die Befugtenberichte dürfen nur mit Zustimmung der Befugten veröffentlicht werden. Die Datenbank ist so angelegt, dass kein unberechtigter Zugriff erfolgen kann. Auch die Datensicherungen sind für Unberechtigte nicht einsehbar. Die Applikation lässt nur Berechtigten (Benutzername und Passwort) Zugriff auf die Datenbank zu. Die Administratoren auf LÄK-Ebene haben nur zu den Befugtenlisten und Befugten-Berichten ihrer eigenen LÄK Zugriff. 11. Bin ich als WBA überhaupt anonym? Die mit der Durchführung des Projektes Verantwortlichen verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit dem Projekt erhobenen und verwendeten Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmung über den Datenschutz zu behandeln. Bei der Verwendung der Daten tragen diese dafür Sorge, dass Rückschlüsse auf die Identität der befragten Assistenten nicht möglich sind. In den Fällen, in denen die Anonymität aufgrund geringer Teilnehmerzahl nicht gewährleistet werden kann, dürfen die Daten nur mit ausdrücklicher Einwilligung der WBA verwendet werden. Die WBA werden hierzu am Ende des Fragebogens befragt und können/sollen zur Wahrung Ihrer Anonymität an dieser Stelle ein „NEIN“ ankreuzen. Dadurch wird die Befragung nicht beeinträchtigt, denn die vorgenommenen Antworten werden für die Auswertung der anonymisierten Daten auf Bundes- und Landesebene herangezogen. 12. Welche Angaben hat die LÄK an die ETHZ weitergegeben? Die ETHZ hat von den Landesärztekammern lediglich anonymisierte Listen erhalten, um die Zugangsdaten und Vergleichsgruppen generieren zu können. Deshalb müssen die Befugten beim ersten Login die Angaben zur Weiterbildungsbefugnis ergänzen. 13. Wieso muss ich als Weiterbildungsbefugter Angaben zu meiner Person machen? Die Namen der Befugten sind Sekundärangaben und werden nicht mit den Antworten zusammen abgespeichert. Sie dienen der korrekten Anrede im Portal und im Bericht. Aus Datenschutzgründen dürfen die LÄKs keine persönlichen Angaben der Befugten an Dritte weitergeben. 14. Wer kann an der Befragung teilnehmen? Es können alle Ärztinnen und Ärzte an der Befragung teilnehmen, die sich in Weiterbildung befinden und denen über ihren Weiterbildungsbefugten der Zugang ermöglicht wurde. Darüber hinaus ist allen Weiterbildungsbefugten die Teilnahme möglich, bei denen zum Zeitpunkt der Erhebung mindestens ein WBA tätig ist. 15. Wieso wurden die Zugangsdaten den WBA nicht direkt zugestellt? Es gibt kein zentrales Register der WBA. Nur die Befugten haben die Information, welche und wie viele WBA sich zurzeit gerade an seiner Weiterbildungsstätte in Weiterbildung befinden. 16. Warum wurde ich trotzdem angeschrieben, wenn ich nicht an der Evaluation teilnehmen kann, weil sich zurzeit keine Ärztinnen/Ärzte bei mir in Weiterbildung befinden? Es wurden alle Ärztinnen und Ärzte angeschrieben, welche eine Weiterbildungsbefugnis haben. Da sich die Befragung ausschließlich auf die Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten bezieht, können nur Befugte teilnehmen, welche zum Zeitpunkt der Erhebung auch Ärzte weiterbilden. Wenn Sie zurzeit keine Ärzte weiterbilden, müssen Sie sich im Fragebogen für die diesjährige Erhebungsphase auf „inaktiv“ setzen, d. h. geben Sie bei der Frage zur Anzahl der Weiterbildungsassistenten eine „0“ ein und senden den von Ihnen bis dort ausgefüllten Fragebogen ab. Dieses Verfahren bedeutet nicht, dass ihre Befugnis automatisch gestrichen wird. 17. Kann ich den Fragebogen auch schriftlich ausfüllen? Nein. Die Teilnahme an der Befragung ist nur über das Internet möglich. 18. Bezieht sich die Anzahl WBA auf Stellenprozente? Nein. Die Anzahl WBA bezieht sich auf die Anzahl Weiterbildungsassistenten pro Kopf. Zu wie viel Prozent (d. h., ob in Teilzeit) diese angestellt sind, spielt hier keine Rolle. 19. Gibt es Unterschiede bei der Bewertung der Weiterbildung im Fachgebiet und im Schwerpunkt? NEIN. Diese Fragestellung ergibt sich nicht, da sich die Befragung nur auf die Facharztweiterbildung bezieht; in der Weiterbildung vorkommende Überlappungen von Facharztweiterbildung und Schwerpunktweiterbildung werden in der Befragung immer auf das gesamte Fachgebiet bezogen. 20. Wie wird die Rücklaufquote berechnet? Die Rücklaufquote der WBB wird berechnet als: 'ausgefüllte Fragebogen' dividiert durch 'Anzahl aktive WBB' und wird in Prozent angegeben. Die Rücklaufquote der WBA wird berechnet als: 'ausgefüllte Fragebogen' dividiert durch 'aktuelle Anzahl WBA' und wird in Prozenten pro Befugter angegeben. 21. Ist eine Wiederholung der Befragung geplant? Ja, die nächste Befragung findet in zwei Jahren statt, also im Frühjahr 2011. 22. Wer beauftragt die Befragungen? Die Evaluation der Weiterbildung ist ein Gemeinschaftsprojekt der Bundesärztekammer und der Ärztekammern. Gestützt auf den Beschluss des Deutschen Ärztetages und des Vorstands der Bundesärztekammer (BÄK) soll die Qualität der Weiterbildung verbessert und die hierzu erforderliche Evaluation der Weiterbildung bundesweit und -einheitlich durchgeführt werden. 23. Wo finde ich weitere Informationen zu der Evaluation der Weiterbildung in der Schweiz? Auf der Webseite der FMH. 24. Wo finde ich weitere Informationen zu der Evaluation der Weiterbildung in Deutschland? Auf der Informationsseite der Bundesärztekammer, www.evaluation-weiterbildung.de oder bei den Ärztekammern Ihres jeweiligen Bundeslandes 25. Ich habe noch weitere Fragen zur Evaluation. An wen kann ich mich wenden? Wenden Sie sich bitte an Ihre Ärztekammer. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 08.07.2010 |
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