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Sie befinden sich hier: e-Arztausweis und TelematikMit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch der elektronische Arztausweis zwingend erforderlich geworden; er ist die Eintrittskarte in die Gesundheitstelematik. Denn ohne den elektronischen Arztausweis können die Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden. Mit Hilfe des elektronischen Arztausweises können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher verschlüsseln. Erst dadurch werden Anwendungen wie das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief möglich. Über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Telematik im Gesundheitswesen berichtet die Pressestelle der deutschen Ärzteschaft regelmäßig in dem Informationsdienst IT KOMPAKT, der kostenfrei abonniert werden kann. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 18.09.2006 |
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