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Die ersten elektronischen Arztausweise stehen Mitte des Jahres zur Verfügung

Interview der "Ärzte Zeitung" vom 21. März 2007 mit Dr. Franz-Joseph Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses "Telematik" der Bundesärztekammer

Ärzte Zeitung: Wann werden in den Testregionen die ersten Ärzte mit elektronischen Heilberufeausweisen ausgestattet?

Dr. Franz-Joseph Bartmann: Ich gehe davon aus, dass das fristgerecht bis zum Mai der Fall sein wird. Dann beginnen nach den Planungen des beauftragten Unternehmens gematik die Testregionen Schleswig-Holstein und Sachsen mit der ersten Pflichtanwendung der E-Card, dem elektronischen Rezept. Das wird zunächst offline auf der Karte abgespeichert. Um es zu unterschreiben, brauchen die Ärzte ihren Heilberufeausweis.

Ärzte Zeitung: Müssen Ärzte für jede Unterschrift unter ein elektronisches Rezept eine Geheimzahl (PIN) eingeben?

Bartmann: Davon gehe ich nicht aus. Die Heilberufeausweise unterstützen die so genannte Stapelsignatur. Damit sollen Ärzte die Möglichkeit haben, sich eine Anzahl von elektronischen Rezepten zunächst anzeigen zu lassen und diese dann mit einer einmaligen PIN-Eingabe elektronisch zu signieren.

Noch nicht von Anfang an zur Verfügung stehen wird die so genannte Komfortsignatur, bei der eine elektronische Unterschrift zum Beispiel mit einem Funkchip oder biometrisch ausgelöst werden kann. Da braucht die Industrie noch etwas Zeit.

Ärzte Zeitung: Sind die Arztausweise in den Testregionen dann die endgültigen Dokumente?

Bartmann: Die endgültigen Arztausweise sollen die rechtsgültige Signatur unterstützen. Gleichzeitig müssen sie auch technisch zur Gesundheitskarte passen. Für die ersten Arztausweise befinden wir uns im Test. Wir werden sie später noch einmal austauschen müssen. Aber das geht schnell und ist für die Kollegen nicht mit großem Aufwand oder gar mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Die ersten Karten werden noch nicht über die gesetzlich vorgeschriebene qualifizierte elektronische Signatur verfügen. Spätestens im so genannten 100 000-er Test sollen nach Möglichkeit keine Komponenten mehr ausgetauscht werden müssen. Für uns ist vor allem die qualifizierte elektronische Signatur wichtig, denn nur damit können die Ärzte für sie interessante Anwendungen nutzen.

Ärzte Zeitung: Welche sind das zum Beispiel?

Bartmann: Wir wollen uns mit dem Arztausweis von der elektronischen Gesundheitskarte ein wenig absetzen. Mit Hilfe der qualifizierten Signatur können wir den Ärzten elektronische Arztbriefe anbieten. Es werden elektronische Ein- und Überweisungen möglich und ein elektronischer Datenaustausch in Ärztenetzen. Natürlich kann dann für niedergelassene Ärzte auch die Abrechnung mit der KV vollständig papierlos erfolgen. Für alle diese Anwendungen brauchen wir die E-Card nicht, wohl aber den elektronischen Heilberufsausweis.

 

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