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Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Erste Tests mit neuem Arztausweis können beginnen

BÄK schafft Voraussetzungen für die Erprobung der Sicherheitsinfrastruktur


Berlin, 05.04.2006 - Die Bundesärztekammer (BÄK) hat die Voraussetzungen für die ersten Tests des elektronischen Arztausweises im Rahmen der Erprobung der elektronischen Gesundheitskarte geschaffen.

Die dafür notwendige so genannte Root-Instanz wurde in Betrieb genommen und ist über das Internet erreichbar. Erste Karten gemäß der aktuellen technischen Spezifikation des Heilberufsausweises (Version 2.1.0) liegen der Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte (gematik) bereits vor. "Jetzt können wesentliche Elemente der Sicherheitsinfrastruktur im Zusammenwirken zwischen elektronischer Gesundheitskarte und elektronischem Arztausweis getestet werden", erklärte Prof. Dr. Christoph Fuchs, Hauptgeschäftsführer der BÄK.

Mit dem elektronischen Arztausweis können Ärztinnen und Ärzte künftig elektronische Dokumente wie zum Beispiel elektronische Rezepte rechtsgültig signieren und für den Versand über die geschützte Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens verschlüsseln.

Zudem können Ärzte sich mit ihrem elektronischen Arztausweis gegenüber der Telematikinfrastruktur authentifizieren und somit Zugriff auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte erhalten. Die "Root-Instanz" stellt bei diesen Funktionen sicher, dass die Informationen tatsächlich vom angegebenen Absender stammen. Die "Root-Instanz" für den elektronischen Arztausweis wurde auf der Basis eines nach dem Signaturgesetz bestätigten Systems aufgebaut, das auch von der Bundesnetzagentur (früher Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post - RegTP) eingesetzt wird.

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