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Sie befinden sich hier: Elektronischer Arztausweis - Eintrittskarte in die GesundheitstelematikMit der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ist auch der elektronische Arztausweis erforderlich geworden. Ohne den elektronischen Arztausweis können Funktionen der elektronischen Gesundheitskarte nicht genutzt werden. Der elektronische Arztausweis ist somit die Eintrittskarte in die Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens. Die elektronische Gesundheitskarte löst die bisherige Krankenversichertenkarte (KVK) ab. Mit der Schaffung der gesetzlichen Grundlagen (GKV-Modernisierungsgesetz ab dem 1.1.2004) für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, "Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung" zu verbessern (§ 291 a SGB V).
Der elektronische Arztausweis ist ein personenbezogener Sichtausweis im Scheckkartenformat. Aus rechtlicher Sicht handelt es sich um einen elektronischen Heilberufsausweis gemäß dem SGB V und den Heilberufs- und Kammergesetzen der Länder. Der § 291 a Abs. 5 SGB V verpflichtet alle Ärzte beim "Zugriff auf Daten ... der elektronischen Gesundheitskarte" zum Einsatz eines "elektronischen Heilberufsausweises". Folglich werden alle Ärztinnen und Ärzte, die Patienten im Geltungsbereich des SGB V behandeln, zukünftig einen elektronischen Arztausweis einsetzen müssen. Wesentliches Element des elektronischen Arztausweises ist ein Mikroprozessorchip der neuesten Generation mit folgenden Funktionen: Authentifikation (elektronische Identitätsprüfung gegenüber technischer Systeme), digitale Signatur (im Sinne des deutschen Signaturgesetzes - SigG) und Ver-/Entschlüsselung. Damit können Ärztinnen und Ärzte zukünftig auf die Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte zugreifen, elektronische Dokumente rechtsgültig signieren und für den Versand über Datenleitungen sicher ver- und entschlüsseln. Erst mit dem elektronischen Arztausweis werden Telematikanwendungen wie z. B. das elektronische Rezept, elektronische Arzneimitteldokumentation und der elektronische Arztbrief bundesweit möglich. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 14.01.2008 |
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