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Zeitlicher Ablauf der Testmaßnahmen

Die Testmaßnahmen zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sind angelaufen. Neben den Karten - der elektronischen Gesundheitskarte und den für den Zugriff auf Versichertendaten notwendigen Heilberufsausweis - werden auch andere Komponenten und Anwendungen der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens verschiedenen Tests unterzogen. Der zeitliche Ablauf der Tests erfolgt parallel in verschiedenen Teststufen und Abschnitten.

Unterteilt in vier Teststufen wird die elektronische Gesundheitskarte in unterschiedlichen Testumgebungen erprobt: In der ersten Teststufe werden zunächst alle Komponenten und Anwendungen in einem zentralen Labor der gematik in Berlin geprüft. Danach finden praktische Anwendertests z. B. mit Ärzten und Apothekern dezentral in Labors in den Testregionen statt (zweite Teststufe). Nach dem erfolgreichen Abschluss der Erprobung unter Laborbedingungen wird bei einem schrittweisen Übergang von Test- zu Echtdaten unter realen Einsatzbedingungen getestet. In der dritten Teststufe werden bis zu 10.000 Versicherte verschiedener Kostenträger (Krankenkassen) sowie eine begrenzte Anzahl an Leistungsträgern - 15-25 Ärzte, drei bis fünf Apotheken und ein bis zwei Krankenhäuser - eingebunden. Nach dem so genannten 10.000er-Test schließt sich in der vierten Teststufe der 100.000er-Test an. Diese Teststufe bildet auch den Startschuss für die schrittweise flächendeckende Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarten, den so genannten "Roll-out".

Der Ablauf des Testverfahrens sieht weiterhin vor, dass die einzelnen Funktionen und Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte in vier verschiedenen Abschnitten nach und nach aufgebaut und in den verschiedenen Testumgebungen (siehe Teststufen) eingeführt werden. So wird im ersten Abschnitt das Zusammenspiel die Funktionalität der elektronischen Gesundheitskarte mit den Anwendungen "elektronisches Rezept" und "Notfalldatensatz" im Offline-Betrieb erprobt. Die Funktionsfähigkeit der alten Krankenversichertenkarte und der neuen Gesundheitskarte muss parallel gewährleistet sein. Im anschließenden Abschnitt erfolgt eine Erprobung unter Netzanbindung, d. h. die Versichertendaten der Gesundheitskarte können nach Bedarf online bezogen und aktualisiert werden. Im dritten Abschnitt kommt es zu einer Übermittlung von Verordnungen, also elektronischem Rezept (zunächst nur apothekenpflichtiger Arzneimittel) in zentralen Servern der Telematikinfrastruktur. Anschließend werden im vierten Abschnitt weitere freiwillige Anwendungen wie Arzneimitteltherapiesicherheitsprüfung erprobt. Dabei werden auch weitere Verordnungen eingebunden (Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln, von Betäubungsmittel und der Krankenhausbehandlung).

Das Testlabor der gematik wurde am 15. Dezember 2005 in Betrieb genommen. Den Ablauf und die Durchführung des Testverfahrens hat die gematik im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit in einem Test- und Migrationskonzept beschrieben. Es ist geplant, dass nach der dritten Teststufe die dezentralen Komponenten möglichst nicht mehr ausgetauscht werden und die Geschäftsprozesse weitgehend unverändert bleiben. Die während der Testmaßnahmen von Ärzten eingesetzten Testkarten müssen zum Testende gegen elektronische Artzausweise mit einer so genannten qualifizierten Signatur ausgetauscht werden. Dies ist erforderlich, weil die erforderlichen Prüfungen und die amtliche Bestätigung der Sicherheit der Heilberufsausweise mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen und erst zum Testende abgeschlossen werden können. Gemäß der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom November 2005 sind die hierfür entstehenden Kosten den Ärzten zu erstatten.

Die Ärztekammern sind für die kommenden Testmaßnahmen gerüstet: Auf der Medica 2005 wurden erste elektronische Arztausweise gemäß der HPC-Spezifikation 2.09 herausgegeben. In fünf ausgewählten Ärztekammern wird derzeit die Herausgabe von Ausweisen in Ausgabepiloten erprobt. Interessierte können über die Websites verschiedener Ärztekammern (Nordrhein, Trier und Westfalen-Lippe) einen webbasierten Musterantragsprozess durchführen.

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