Sprungmarken
|
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier:
Home > Ärzte > e- Gültigkeit von elektronischen ArztausweisenDer elektronische Arztausweis ist ein bundesweit gültiger Ausweis, der die Eigenschaft "Arzt" bescheinigt. Er ist auch nach einem Kammerwechsel weiterhin gültig. Die Gültigkeitsdauer des elektronischen Arztausweises ist aufgrund des Signaturgesetzes auf maximal fünf Jahre beschränkt. Aufgrund verschiedener Faktoren, z. B. der physischen Haltbarkeit der Karten oder der Nutzbarkeit der Verschlüsselungsalgorithmen, gibt es auch gute Argumente für eine kürzere Gültigkeitsdauer. Abschließende Erkenntnisse dazu werden erst durch die Testmaßnahmen erwartet. Während der Testmaßnahmen werden in den Testregionen bereits elektronische Heilberufsausweise zur Erprobung an Ärzte herausgegeben. Diese Testkarten müssen zum Testende gegen elektronische Artzausweise mit einer so genannten qualifizierten elektronischen Signatur ausgetauscht werden. Dies ist erforderlich, weil die erforderlichen Prüfungen und die amtliche Bestätigung der Sicherheit der Heilberufsausweise mehrere Monate Zeit in Anspruch nehmen und erst zum Testende abgeschlossen werden können. Gemäß der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit vom November 2005 sind die hierfür entstehenden Kosten den Ärzten zu erstatten. Der alte Papierausweis bleibt weiterhin gültig. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 26.07.2006 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation