Bundesärztekammer

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Ärztliche Weiter- und Fortbildung in der Rehabilitation

Die Bundesärztekammer empfiehlt seit jeher, bei Fortbildungsveranstaltungen auch eine umfassende Information der Ärzte über die Weiterentwicklung von Maßnahmen der Rehabilitation einzubeziehen. Fortbildungsveranstaltungen der Bundesärztekammer werden daher seit langem unter dem weitgespannten Bogen 'Prävention - Diagnostik - Therapie - Rehabilitation' konzipiert.

Nicht nur für Krankenhausärzte, denen bei der klinischen Rehabilitation die einleitende Funktion zukommt, sondern auch für niedergelassene Ärzte sieht der Gesetzgeber eine intensive Mitwirkung vor. Eine wesentliche Voraussetzung für die Ausschöpfung der den Ärzten hierbei gegebenen Möglichkeiten sind spezifische Kenntnisse über die Einleitung und Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie über die hier relevanten sozialversicherungsrechtlichen Grundlagen. Unter dieser Zielsetzung empfiehlt die Bundesärztekammer seit jeher, bei Fortbildungsveranstaltungen auch eine umfassende Information der Ärzte über die Weiterentwicklung von Maßnahmen der Rehabilitation einzubeziehen. Fortbildungsveranstaltungen der Bundesärztekammer werden daher seit langem unter dem weitgespannten Bogen "Prävention - Diagnostik - Therapie - Rehabilitation" konzipiert.

Mit dem Ziel der Stärkung der ärztlichen Kompetenz in der Rehabilitation hat bereits 1992 der 95. Deutsche Ärztetag nicht nur die Einführung einer Zusatzbezeichnung "Rehabilitationswesen", sondern auch die Einführung einer Gebietsbezeichnung "Physikalische und rehabilitative Medizin" in die (Muster-)Weiterbildungsordnung beschlossen. Hiermit hat die Rehabilitation in der ärztlichen Weiterbildung eine stärkere Bedeutung erlangt. Die Einführung der Zusatzbezeichnung "Rehabilitationswesen" ging auf eine schon 1990 vom Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation an die Vorstände von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundesärztekammer gerichtete Empfehlung zurück. Die Einführung der Gebietsbezeichnung "Physikalische und rehabilitative Medizin" wiederum beruhte auf Zielvorstellungen sowohl des Berufsverbandes als auch der Deutschen Gesellschaft für Physikalische Medizin und Rehabilitation. Die vorgeschlagene und beschlossene Bezeichnung des Gebietes als "Physikalische und rehabilitative Medizin" wurde damit begründet, den Begriff "Rehabilitation" umfassend auf die insoweit erforderliche Zusatzbezeichnung beziehen zu können. Das mit dem neueingeführten Gebiet intendierte Angebot wird daher in der Regel weniger in der freien Praxis, sondern vorrangig in Rehabilitationseinrichtungen und derzeit an den Universitäten Hamburg, Hannover und München - und damit noch nicht flächendeckend - gesichert werden können. Durch den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Rehabilitationswesen" - kompatibel mit allen Gebieten der Weiterbildungsordnung - sollen Ärzte diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten erlernen und einüben können, welche als Spezifikum der Rehabilitation mit ihren entscheidenden Verknüpfungen zum psychologischen, pädagogischen, beruflichen und sozialen Bereich anzusehen sind. Durch die Weiterbildung im Bereich "Rehabilitationswesen" soll vor allem die Koordinationskompetenz des Arztes im gesamten Feld der Rehabilitation, d. h. nicht nur in der medizinischen, sondern auch in der beruflichen und sozialen Rehabilitation, gestärkt werden.

Jeder Weiterbildungsgang findet in den Richtlinien der Bundesärztekammer über den Inhalt der Weiterbildung seine nähere Ausgestaltung. Im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung und Aktualisierung dieser Richtlinien im Anschluss an die Novellierung der (Muster-)Weiterbildungsordnung haben hierin 1994 auch die beiden neuen Weiterbildungsgänge "Physikalische und rehabilitative Medizin" und "Rehabilitationswesen" Eingang gefunden.

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