Sprungmarken
|
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Medizin & Ethik > Versorgungsforschung > Rahmenkonzept > V Durchführungsplanung Rahmenkonzept zur Förderung der Versorgungsforschung durch die BundesärztekammerV Durchführungsplanung: zu implementierende Strukturen, Entscheidungsinstanzen, Entscheidungswege, Vorhabensbegleitung und Evaluation(Berichterstatter: Prof. Dr. Busse, modifiziert [1]) Initiale Programmdauer: Sechs Jahre, mit Gesamtevaluation sowie ggf. Verlängerung durch den Deutschen Ärztetag nach fünf Jahren Zu implementierende StrukturenFür die Dauer des Programms wird beim Vorstand des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer (WB) eine Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung (SKV) eingerichtet (Leitung: Vorsitzender des WB). Diese Koordinationsgruppe geht aus dem bisherigen Arbeitskreis Versorgungsforschung hervor und besteht aus den Federführenden der Unterarbeitsgruppen sowie den Berichterstattern zu den Abschnitten II bis V dieses Rahmenkonzepts. Eine enge Kooperation mit dem ÄZQ, dem ZI sowie der Arzneimittelkommission ist hierbei anzustreben. Die Geschäftsführung der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung liegt bei der BÄK. Die SKV führt die beiden bereits eingesetzten UAGs "Methoden der Versorgungsforschung" und "Datenquellen für Versorgungsforschung" fort. Das Ziel der ersten UAG liegt in der Schaffung methodischer Standards, die von den Projektnehmern zu berücksichtigen sind. Die zweite UAG soll eine Sammlung möglicher Datenquellen für die Projekte erstellen. Nicht ständig, sondern lediglich bei Förderentscheidungen über Projekte vom Typ I (s. u.) - was voraussichtlich nur alle zwei bis drei Jahre der Fall sein wird - wird ein Begutachtungskomitee benötigt, dem sachkundige Experten angehören, die i. d. R. weder dem SKV angehören, noch selbst einen Antrag gestellt haben. I. d. R. wird hierbei auch an ausländische - bzw. im Ausland tätige - Hochschullehrer zu denken sein. Dem Begutachtungskomitee sitzt der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Beirats vor. Bestandteile und Ergebnisse des ProgrammsDas Programm "Versorgungsforschung" der BÄK muss als kohärentes Ganzes sichtbar werden und darf sich keinesfalls in der Förderung einzelner Projekte verlieren. Es soll außerdem sichergestellt werden, dass bereits nach relativ kurzer Dauer verwertbare (Einzel)Ergebnisse vorliegen. Diesem Zweck dienen folgende Maßnahmen:
Entscheidungsinstanzen, -kompetenzen und -wegeEntscheidungen hinsichtlich des Programms "Versorgungsforschung" sollen zwar so schlank wie möglich gehalten werden und so basisnah wie möglich erfolgen, aber die Kompetenzen des Ärztetages und des Vorstandes der BÄK bzgl. Grundsatz- und Haushaltsangelegenheiten müssen gewahrt bleiben. Auch ist es existenziell, dass der WB in die Entscheidungswege eingebunden ist. Außerdem darf der Verdacht einer "Selbstbedienungsmentalität" gar nicht erst aufkommen. Vor diesem Hintergrund gibt es fünf Entscheidungsinstanzen, deren Kompetenzen sich im Entscheidungsweg je nach inhaltlicher, zeitlicher und finanzieller Tragweite sowie möglicher persönlicher Betroffenheit unterscheiden. Verkürzt gesagt obliegt dem Ärztetag die Kompetenz über die Einrichtung (sowie Fortführung) des Programms sowie den Haushalt. Der Vorstand der BÄK beauftragt die SKV und ihm obliegt die letztendliche Entscheidung über die Freigabe von Finanzen für Einzelprojekte - mit der Ausnahme von Typ III-Projekten, über die die SKV entscheidet. Für Typ I-Projekte ist eine öffentliche oder zumindest eine begrenzte Ausschreibung an (mindestens) fünf Personen / Institutionen notwendig, die grundsätzlich nicht der SKV angehören dürfen. Die Begutachtung erfolgt kompetitiv unter Hinzuziehung externer Experten im Begutachtungskomitee (s. o.). Die SKV fasst die positiven Voten zu einer Empfehlung über das gesamte zu fördernde Paket von Projekten zusammen und leitet es über den WB-Vorstand dem BÄK-Vorstand zu. Tabelle 2 fasst die Entscheidungswege für sechs Entscheidungskategorien zusammen. Tabelle 2: Entscheidungskompetenzen und -wege
B = Beschluss; E = empfehlende Vorlage; P = (notwendiges) positives Votum; V = Vorschlagsrecht; W = Widerspruchsrecht; *z. B. auf Grundlage von Projekten vom Typ III Vorhabensbegleitung und EvaluationFür jedes Projekt vom Typ I (ggf. auch für Typ II-Projekte) übernimmt ein Mitglied des SKV (oder evtl. des WB) die Funktion des Berichterstatters ("Projektpate"), der laufend vom Projektleiter über den Projektverlauf zu informieren ist und gegenüber der SKV als Ansprechpartner dient. Die Projektleiter können von der SKV auch gebeten werden, direkt zu berichten bzw. allgemeine oder spezifische Qualitätsberichte, Zwischenauswertungen, Dokumentationen etc. zu erstellen. Die Kriterien und Verfahren der Projektevaluation werden zum frühestmöglichen Zeitpunkt festgelegt und schriftlich fixiert. Wichtige Bestandteile der Evaluation sind das Operationshandbuch, regelmäßige Projektberichte und alle im Rahmen der projektbegleitenden Qualitätssicherung zusätzlich erstellten Dokumente, Berichte, schriftlichen Auswertungen etc. sowie der Projektabschlussbericht. Die Ergebnisse der Projekte müssen nach Vorab-Information des Wissenschaftlichen Beirats und des Vorstands der Bundesärztekammer in internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und / oder in der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen Medien (z. B. Dt. Ärzteblatt) veröffentlicht werden. [1] durch Beschluss des Vorstands der Bundesärztekammer vom 17.12.2004 [2] Die Bundesärztekammer unterliegt als privatrechtlicher Verein nicht der EU-Vergaberichtlinie © Bundesärztekammer · letzte Änderung 20.09.2006 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation