Ambulante Versorgung
Zum 1. Januar 2012 ist das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) nach einem mehrjährigen Diskussionsprozess in Kraft getreten. Mit den beschlossenen Maßnahmen will der Gesetzgeber den Arztberuf attraktiver machen, den Ärzten Anreize setzen, sich in unterversorgten, insbesondere ländlichen Regionen niederzulassen, und die Versorgung zukunftssicher gestalten.
Sowohl vom 113. Deutschen Ärztetag 2010 in Dresden als auch vom 114. Deutschen Ärztetag 2011 in Kiel waren Anforderungen an die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen formuliert worden. Desweiteren hat die Bundesärztekammer im Gesetzgebungsverfahren mehrfach Stellung genommen.
Der Ausschuss „Ambulante Versorgung“ der Bundesärztekammer führt derzeit eine Bewertung der Auswirkungen der zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderungen durch. Besonders im Fokus stehen dabei die neu eingeführte Versorgungsebene, die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), sowie die Änderungen bei der Bedarfsplanung.