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Sie befinden sich hier: Home > Ärzte > Ambulante Versorgung > Bewertung von Arztpraxen Hinweise zur Bewertung von ArztpraxenDie „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen“ sind dazu bestimmt, Kriterien zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Arztpraxis oder eines Gesellschaftsanteiles an einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis, Partnerschaftsgesellschaft) aufzustellen. Den Ärzten sollen sie Hilfe für den Erwerb oder den Verkauf einer Praxis bieten. Für die Ärztekammern stellen sie eine Entscheidungshilfe für eine gleichmäßige Beurteilung der Angemessenheit des Verkehrswertes einer Praxis dar, wenn sie einen Praxisübernahmevertrag daraufhin prüfen, ob die beruflichen Belange gewahrt sind (§ 24 der [Muster-]Berufsordnung) oder wenn sie zum Verkehrswert eine gutachterliche Stellungnahme abgeben. Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen [PDF] © Bundesärztekammer · letzte Änderung 30.11.2011 |
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