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Home > Ärzte > Ambulante Versorgung > Bewertung von Arztpraxen

 

Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen

Die „Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen“ sind dazu bestimmt, Kriterien zur Ermittlung des Verkehrswertes einer  Arztpraxis oder eines Gesellschaftsanteiles an einer Berufsausübungsgemeinschaft (Gemeinschaftspraxis, Partnerschaftsgesellschaft) aufzustellen. Den Ärzten sollen sie Hilfe für den Erwerb oder den Verkauf einer Praxis bieten. Für  die Ärztekammern stellen sie eine Entscheidungshilfe für eine gleichmäßige Beurteilung der Angemessenheit des  Verkehrswertes einer Praxis dar, wenn sie einen Praxisübernahmevertrag daraufhin prüfen, ob die beruflichen Belange  gewahrt sind (§ 24 der [Muster-]Berufsordnung) oder wenn sie zum Verkehrswert eine gutachterliche Stellungnahme  abgeben.

Hinweise zur Bewertung von Arztpraxen [PDF]
Stand: 09. September 2008 

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