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Pressemitteilung der Bundesärztekammer

Hoppe: Gastronomie muss rauchfrei werden

Berlin, 11.06.2008

„Die mühsam errungenen Regelungen zum Schutz vor dem krebserregenden Tabakrauch dürfen auf keinen Fall ausgehöhlt werden“, sagte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe vor der heutigen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über Klagen gegen Rauchverbote in der Gastronomie. „Wir brauchen klare Verhältnisse und keinen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern. Dass die kleine Kneipe an der Ecke Einbußen hinnehmen muss, liegt nicht an dem gesetzlich vorgeschriebenen Schutz der Gäste und Angestellten vor den giftigen Rauchschwaden, sondern an dem wettbewerbsverzerrenden Kompromiss, der größeren Gaststätten die Einrichtung von abgetrennten Raucherzimmern erlaubt“, betonte Hoppe.

Jährlich sterben 140.000 Menschen durch Tabakkonsum, davon bis zu 3000 Menschen an den Folgen des Passivrauchens. Eine Vielzahl toxikologischer und klinischer Untersuchungen belegt wissenschaftlich fundiert die Gefährdung der Gesundheit durch erhöhte Tabakrauchexposition in geschlossenen Räumen. „Tabakrauch ist erwiesenermaßen hochgradig krebserregend. Deshalb darf es beim Schutz vor Passivrauchen keine Kompromisse geben. Die Gastronomie muss rauchfrei werden“, forderte der Ärztepräsident.

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