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Über die GOÄ wird noch nicht verhandelt

Berlin, 01.12.2009

„Über die GOÄ wird noch nicht verhandelt“, stellt Dr.Regina Klakow-Franck, zuständige Dezernentin für die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), klar. Das Bundesministerium für Gesundheit wird zunächst die Beratungen zur Novellierung der GOZ fortsetzen, die Novellierung der GOÄ ist erst im Anschluss hieran geplant. Die Bundesärztekammer wird die Zeit für eine intensive Vorbereitung der GOÄ-Novellierung nutzen. Da die Zeit „schätzometrischer Wunschvorstellungen“ in der ärztlichen Honorarpolitik allgemein vorbei sein dürfte, hat sich die Bundesärztekammer zu einer betriebswirtschaftlichen Basisbewertung der privatärztlichen Leistungen entschieden.

„Die aus dem Zusammenhang gerissene Zahl von 1,32 Euro pro Arztminute hat sehr viel Aufregung ausgelöst“, so Klakow-Franck. Was aufgrund der Aufregung oder gewollt übersehen wurde: Bekanntermaßen reicht der Gebührenrahmen in der GOÄ bis zum 3,5fachen, der durchschnittliche Steigerungsfaktor liegt beim 2,3fachen. Außerdem setzt sich im Modell der Bundesärztekammer die Gebühr aus verschiedenen Komponenten zusammen, worunter neben dem ärztlichen Leistungsanteil insbesondere der technische Leistungsanteil hervorzuheben ist. Pate hat hierbei der Schweizer Tarmed gestanden. Auch der für den ärztlichen Leistungsanteil in den Modellberechnungen herangezogene Arztminutenpreis orientiert sich am Schweizer Tarmed. „Unser Vorbild ist die Schweiz, und nicht die Mangelverwaltung in der GKV“, so Klakow-Franck.

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