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Hoppe: Homöopathie als Kassenleistung beibehalten

Berlin, 15.07.2010

Der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Jörg-Dietrich Hoppe, hat sich gegen die Forderung gewandt, homöopathische Behandlungen nicht mehr von den Kassen erstatten zu lassen. „Die Wirkung von homöopathischen Mitteln ist zwar nicht naturwissenschaftlich belegbar, trotzdem ist die Homöopathie ein wichtiger Zweig in der Ausbildung von Ärzten geworden“, sagte Hoppe dem Tagesspiegel (15.07.). Der SPD-Gesundheitspolitiker Prof. Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor verlangt, dass Homöopathie nicht länger Kassenleistung bleibt, da es keinen klaren Nutzennachweis gebe. Patienten sollten die Naturheilverfahren aus eigener Tasche bezahlen.

Hoppe setzt dagegen auf die Kombination von Naturheilkunde und Schulmedizin. Besonders in der Behandlung von Befindlichkeitsstörungen wie Reiseübelkeit oder Wetterfühligkeit könne man mit Homöopathie Erfolge erzielen. Auch in der Vorsorge sei die 200 Jahre alte Homöopathie ein wichtiger Helfer. Zu ihrer Philosophie gehöre das lange ausführliche Gespräch zwischen Arzt und Patient. Solche besonderen Behandlungsformen seien Bestandteil des Gesamtspektrums der Medizin.

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