Montgomery: „Jede Form der organisierten Sterbehilfe verbieten“
Berlin, 10.04.2012
Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat seine Forderung nach einem strikten Verbot der organisierten Sterbehilfe in Deutschland erneuert. „Wir müssen Geschäftemachern mit dem Tod endlich das Handwerk legen", sagte er der Berliner Zeitung (10.04.2012). Es sei ein unerträglicher Zustand, „dass Menschen durch die Republik reisen und Sterbewilligen auf die Schnelle den Schierlingsbecher reichen".
Montgomery bezog sich dabei auf das jüngst veröffentlichte „Weißbuch 2012“ der Organisation „Sterbehilfe Deutschland“. Der Verein des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch soll allein im vergangenen Jahr 27 Menschen bei der Selbsttötung unterstützt haben. Montgomery sagte, er sei entsetzt darüber, dass es sich in der Mehrzahl der von Kusch beschriebenen Fälle nicht um todkranke, sondern um depressive und andere psychisch labile Menschen handelte, denen mutmaßlich zu helfen gewesen wäre.
Bereits Anfang März hatten Union und FDP im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Geschäfte mit der Sterbehilfe verboten werden sollen. Dazu soll ein neuer Tatbestand im Strafgesetzbuch geschaffen werden, der die gewerbsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellt. Dem Vernehmen nach soll bis zur Sommerpause ein Gesetzentwurf vorliegen.
Montgomery unterstützt die Pläne der Koalition, er forderte aber weitergehende Schritte: „Wenn wir verhindern wollen, dass Sterbehilfeorganisationen unter anderem Rechtsstatus weiter ihren Geschäften nachgehen, muss jede Form der organisierten Sterbehilfe in Deutschland verboten werden.“ In der Praxis ließen sich diese Organisationen leicht zu vermeintlich altruistisch handelnden Vereinen oder Stiftungen umfirmieren. „Deshalb muss der Gesetzgeber allen Facetten der organisierten Beihilfe zur Selbsttötung einen strafrechtlichen Riegel vorschieben, also auch den Organisationen, bei denen rechtlich keine Gewinnerzielungsabsicht nachweisbar ist“, so Montgomery.