Montgomery: Das duale Krankenversicherungssystem sollten wir festigen
Berlin, 18.05.2012
Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat sich im Vorfeld des 115. Deutschen Ärztetages für den Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems ausgesprochen. Vom Wettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung profitierten alle Versicherten. „Da die PKV schneller neue Leistungen übernimmt, zwingt sie die gesetzliche Krankenversicherung, ihren Versicherten Innovationen zugutekommen zu lassen. Wenn diese Benchmark in einer Bürgerversicherung wegfiele, würden die Leistungen erheblich eingeschränkt“, sagte der BÄK-Präsident in einem Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt. Montgomery wies darauf hin, dass sich der Deutsche Ärztetag in diesem Jahr eingehend mit Finanzierungsfragen der Krankenversicherung befassen und die unterschiedlichen Konzepte mit den gesundheitspolitischen Sprechen von Union und SPD diskutieren werde. „Am Ende wird sich der Ärztetag, davon bin ich überzeugt, klar und konsequent zu einem dualen Krankenversicherungssystem bekennen, wie wir es heute haben. Dieses System sollten wir festigen.“
Gefragt nach dem Stand der Verhandlungen zwischen Bundesärztekammer und Privater Krankenversicherung über eine neue Gebührenordnung berichtete der BÄK-Präsident, dass die PKV mittlerweile das Modell der Bundesärztekammer als Kalkulationsgrundlage anerkennen würde. „Jetzt gilt es für die Zahlenexperten von Bundesärztekammer und PKV, dieses Modell anhand von mehreren Millionen Daten für alle 4 000 Leistungsziffern durchzurechnen.“ Montgomery stellte zudem klar: „Eine Öffnungsklausel, die einzelvertragliche Lösungen mit Dumpingtarifen ermöglicht, wird es mit uns nicht geben.“ Der BÄK-Präsident geht davon aus, dass noch in dieser Legislaturperiode ein mit der PKV abgestimmter Entwurf für die überfällige Reform der GOÄ vorgelegt werden kann. „Dass der Entwurf dann aber noch den Bundesrat in dieser Legislaturperiode passiert, ist wohl eher unwahrscheinlich.“
Mit Blick auf das geplante Patientenrechtegesetz äußerte sich Montgomery kritisch zu dem Vorhaben, mit dem Gesetz einen sogenannten Entschädigungsfonds einzurichten. Alle Behauptungen, dass man so niedrigschwellig Ansprüche von Patienten ablösen und Prozesse vermeiden könnte, seien falsch. Zudem habe ein Patient, der wirklich geschädigt wurde, auch Anspruch auf eine richtige Entschädigung, „nicht auf ein Almosen aus dem Entschädigungsfonds“.
Interview im Wortlaut