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Home > Presse > Pressemitteilungen > 2012 > Juli > Spiegel- Spiegel-Leserbrief„Berufsordnung verbietet die Annahme von Geschenken“Berlin, 09. Juli 2012 Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Frank Ulrich Montgomery, hat Darstellungen widersprochen, Ärzte dürften sich nach dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) mit Geschenken oder andere Zuwendungen zu einer Änderung ihres Verordnungsverhaltens animieren lassen. In einem heute im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ veröffentlichten Leserbrief verweist der BÄK-Präsident auf die ärztliche Berufsordnung. „Diese verbietet eindeutig die Annahme von Geschenken. Sie wird also berufsrechtlich sanktioniert und kann zu empfindlichen Strafen führen. Die Ärztekammer vertritt die Sanktionen ausdrücklich und wünscht sich sogar eine Verschärfung des Ermittlungs- und Sanktionsinstrumentariums“, heißt es in dem Leserbrief zu dem kürzlich im Spiegel veröffentlichten Artikel „Ärzte dürfen weiterhin Schmiergeld kassieren“ (Nr. 26/2012). Montgomery kritisierte auch, dass in dem Beitrag die Regelungen im Leistungsrecht des Sozialgesetzbuchs (SGB) V, die die Rechtswidrigkeit der Entgegennahme von Geschenken oder Zahlungen feststellen, unerwähnt blieben. Diese seien erst unlängst in das SGB V aufgenommen worden. Deshalb habe man sie nicht auf das vor dem Bundesgerichtshof anhängige Verfahren anwenden können. „Wir haben gleichwohl den Tenor des BGH-Urteils einhellig begrüßt, weil es ja einen anderen Sachverhalt verhindert hat: die massive Schädigung des Patient-Arzt-Verhältnisses, die darin bestanden hätte, dass der Arzt Sachwalter oder Beauftragter der Krankenkassen im Sinne der Paragrafen 299 oder 332 des Strafgesetzbuchs würde“, so Montgomery. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 09.07.2012 |
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