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Pressemitteilung des ÄZQ

ÄZQ begutachtet Arztbewertungsportale

Nach 2010 hat das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) jetzt erneut die Qualität von zwölf Arztbewertungsportalen untersucht.

Die Ergebnisse sind jetzt unter www.arztbewertungsportale.de abrufbar.


Arztbewertungsportale im Internet haben in den letzten Jahren stark zugenommen – sowohl die Anzahl der Portale, als auch deren Nutzer. Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) beauftragten deshalb im Dezember 2009 das ÄZQ, ein Clearingverfahren für solche Portale einzurichten. Ziel war, die Qualität der Arztbewertungsportale systematisch zu untersuchen und zu vergleichen. Dies Bewertungsverfahren wurde 2012 wiederholt.


Grundlage der aktuellen Bewertung ist der Kriterienkatalog "Gute Praxis Bewertungsportale", der in zweiter Auflage 2011 erschienen ist: Ein Expertenkreis hat hier unter Moderation des ÄZQ 42 Qualitätskriterien für Arztbewertungsportale formuliert. Dabei berücksichtigen die Experten rechtliche Vorgaben, Datenschutzfragen, Transparenz, den Schutz vor Missbrauch und auch die Nutzerfreundlichkeit.


Bereits 2010 hatte das ÄZQ die formulierten Qualitätskriterien der damaligen Anbieter überprüft. Dabei wurden große Unterschiede sichtbar. Das neue Verfahren 2012 zeigt, dass die Portale inzwischen mehr Anforderungen erfüllen. Damit haben sowohl der Kriterienkatalog als auch das erste Clearingverfahren die Portallandschaft verändert und das Bewusstsein für Transparenz gestärkt. Dennoch bleiben Wünsche offen: So war nur bei einem Portal eine bestimmte Mindestanzahl von Bewertungen notwendig, bevor diese veröffentlicht werden. Die meisten kommerziellen Portale bieten Ärzten zudem sogenannte Premiumeinträge an: bezahlte Einträge, die besonders attraktiv aussehen und die in den Trefferlisten meist ganz oben angezeigt werden. Das führt zu einer Verzerrung, denn Nutzer werden so eher auf bezahlte Einträge als auf gut bewertete Ärzte aufmerksam gemacht.

Alle Betreiber erhielten ihr Gutachten vor Veröffentlichung zur Kenntnis und hatten Gelegenheit, die Einschätzung des ÄZQ zu kommentieren. Die Stellungnahmen der Portalbetreiber dazu werden zusammen mit den Gutachten eingestellt. Öffentlich zugänglich gemacht werden sie nur, wenn der Betreiber der Veröffentlichung zugestimmt hat. Andernfalls sind die Gutachten nur in einem passwortgeschätzten Bereich zur Nutzung durch den Auftraggeber (BÄK und KBV) verfügbar.

Checklisten im Internet:

Gute Praxis Bewertungsportale – Qualitätsanforderungen für Arztbewertungsportale

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