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Richtlinienentwurf zur Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen

Berlin, 14.09.2012

Im Spitzengespräch mit Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr vom 27.08.2012 wurde als eine wesentliche Konsequenz für die Transplantationszentren die zeitnahe Einrichtung von interdisziplinären Transplantationskonferenzen zur Gewährleistung eines Mehraugenprinzips vereinbart. Dazu sind die Richtlinien der Bundesärztekammer nach § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG zu ändern. Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer hat deshalb in ihrer Sitzung vom 11.09.2012 einen Vorschlag zur Änderung des Allgemeinen Teils der Richtlinien gem. § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG in erster Lesung beraten.

Dieser Richtlinienentwurf ist unter Richtlinienentwürfe im Beratungsprozess verfügbar. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 27.09.2012. Stellungnahmen sind zu richten an: transplantationsmedizin@baek.de

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