Sprungmarken
|
Hauptnavigation |
Sie befinden sich hier: Home > Presse > Pressemitteilungen > 2012 > September > Mindestmengen Pressemitteilung der BundesärztekammerJonitz: Willkürliche Grenzwerte sorgen nicht für Qualität!Bundessozialgericht lässt Mindestmenge des G-BA erneut verhandelnBerlin, 14.09.2012 Das Bundessozialgericht hat in einem Revisionsverfahren das erstinstanzliche Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) gegen die Festlegung einer Mindestmenge von 50 Operationen pro Jahr für Knie-Totalendoprothesen (Knie-TEP) in Krankenhäusern aufgehoben. Der Rechtsstreit wurde zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurückverwiesen. „Willkürliche Grenzwerte sorgen nicht für Qualität - das bestätigt das Bundessozialgericht!“, sagte Dr. Günther Jonitz, Vorsitzender der Qualitätssicherungsgremien der Bundesärztekammer, in einer ersten Reaktion auf das Urteil. „Wir haben immer wieder auf die Problematik absoluter Grenzwerte zur Unterscheidung zwischen schlechter und guter Ergebnisqualität hingewiesen. Jetzt muss es darum gehen, genauer hinzusehen und auch solchen Häusern, die geringere Fallzahlen, aber gute Qualität liefern, diese Leistungen auch zu ermöglichen“, so Jonitz. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 14.09.2012 |
Kontext-Informationen der Seite |
Wiederholung der Hauptnavigation