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Pressemitteilung des Vorstandes der Bundesärztekammer

Pluralität statt Einheitsgewerkschaft

Berlin, 19.10.2012

Das Recht, Gewerkschaften zu gründen, gilt „für jedermann und für alle Berufe“ (Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz), auch für Ärztinnen und Ärzte. Die gewachsene Tarifpluralität in den Krankenhäusern ist somit Folge der verfassungsrechtlich vorgesehenen und geschützten Gewerkschaftsfreiheit. Arbeitnehmer können sich ihre Gewerkschaft frei aussuchen und die von ihnen beauftragten Gewerkschaften können – sofern sie tariffähig sind – Tarifverträge aushandeln. Die von den Arbeitgeberverbänden und vom Deutschen Gewerkschaftsbund immer wieder geforderte gesetzliche Begrenzung der Tarifpluralität aber würde dieses Grundrecht aller Arbeitnehmer aufheben und mit einem Sonderrechtsstatus Einheitsgewerkschaften schaffen. Das lehnt die deutsche Ärzteschaft kategorisch ab.

Die angestellten Ärztinnen und Ärzte haben dafür gestritten, eigenständige Tarifverträge zu bekommen, die die arztspezifischen Bedingungen in den Kliniken verbessern. Inzwischen gibt es in mehr als 90 Prozent der tarifgebundenen Krankenhäuser arztspezifische Tarifverträge, die der Marburger Bund mit den Klinikträgern ausgehandelt hat. Wer den Arztberuf im Krankenhaus attraktiv gestalten und dem Ärztemangel wirksam begegnen will, kann dies nur mit Tarifverträgen erreichen, die die besonderen Anforderungen an den Arztberuf berücksichtigen.

Es darf auch nicht erwartet werden, dass sich Ärztinnen und Ärzte die Mitgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen wieder nehmen lassen werden. Eine gesetzlich verordnete Tarifeinheit würde daher unnötigerweise Konflikte und abwehrende Reaktionen der Ärztinnen und Ärzte hervorrufen (Abwanderung von hochqualifizierten, in Deutschland aus- und weitergebildeten Ärztinnen und Ärzten, Abkehr von einer Tätigkeit im Krankenhaus, Störung des Betriebsfriedens durch Zunahme von einzelvertraglichen Absprachen). Wir fordern deshalb die Bundesregierung auf, das eigenständige Tarifvertragsrechts der Ärztinnen und Ärzte zu wahren und zu stützen.

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