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Sie befinden sich hier: Home > Presse > Reden & Statements > Aktuell > Organvergabe Zur Diskussion über einen möglichen Einfluss des Versichertenstatus bei der Organvergabe erklärt der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery:Berlin, 05.09.2012 „Das Transplantationsgesetz schreibt vor, dass vermittlungspflichtige Organe von der Vermittlungsstelle nach Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit vermittelt werden. Das Nähere stellt die Bundesärztekammer in den Richtlinien für die Wartelistenführung und die Organvermittlung gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG fest. In den Richtlinien wie auch in deren Umsetzung durch die Stiftung Eurotransplant als Vermittlungsstelle spielt der Versichertenstatus für die Organallokation keine Rolle. Wie mehrfach durch das Bundesministerium für Gesundheit, die Bundesärztekammer sowie die Stiftung Eurotransplant dargelegt, entspricht der Anteil an privatversicherten Patienten, die in den letzten Jahren ein neues Organ erhalten haben, nahezu dem Anteil an Privatversicherten in der Gesamtbevölkerung. Gesundheit und Krankheit sind anders verteilt als der Versichertenstatus. Deshalb kann aus den versicherungsstatistischen Kennziffern nicht gefolgert werden, dass sich die prozentualen Anteile von gesetzlich Versicherten und Privatversicherten in der Gesellschaft exakt in der Zahl vorgenommener Transplantationen wiederfinden müsste. Die Patientinnen und Patienten erhalten Organe unabhängig von ihrem Versicherungsstatus ausschließlich nach Dringlichkeit und Erfolgsaussicht. Bei seriöser Betrachtung lassen sich aus den Angaben der Vermittlungsstelle für die letzten Jahre keine Schlüsse auf größere Sprünge oder Ausnahmeentwicklungen hinsichtlich der Verteilung in den einzelnen Organbereichen ziehen. Für die Nierentransplantation liegt der Anteil an Privatversicherten mit 7 Prozent niedriger als in der Gesamtbevölkerung. Dies lässt der MdB Terpe unerwähnt, wenn er nur ausgesuchte Zahlen heranzieht und diese problematisiert. Eine Gesamtdarstellung aller Zahlen hätte helfen können, die jetzige Verunsicherung zu vermeiden. Die wesentlichen Fakten sprechen dagegen, dass Privatversicherte bei der Organallokation bzw. der insbesondere nach Erfolgsaussicht und Dringlichkeit vorzunehmenden Transplantation bevorzugt werden. © Bundesärztekammer · letzte Änderung 06.09.2012 |
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