13.10.2011, 08.08.2011,  01.11.2010, 27.10.2008

Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 5 SGB V zur Konkretisierung der Anlage der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V: Ergänzung der Konkretisierung der Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen um „Skoliose“ (13.10.2011) [PDF]

Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 5 SGB V zur Konkretisierung der Anlage der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V, betreffend die Diagnostik und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Fehlbildungen (08.08.2011)  [PDF]

Stellungnahme der Bundesärztekammer gem. § 91 Abs. 5 SGB V zu einem Beschluss über die Konkretisierung der Anlage der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V, betreffend die Diagnostik und Versorgung von Patienten im Rahmen der pädiatrischen Kardiologie (01.11.2010) [PDF]

Stellungnahme der BÄK gem. § 91 Abs. 5 SGB V zu einem Beschluss über die Konkretisierung der Anlage der Richtlinie über die ambulante Behandlung im Krankenhaus nach § 116b SGB V, betreffend die Diagnostik und Versorgung von Patienten und Patientinnen mit 1. Anfallsleiden, 2. Fehlbildungen, angeborenen Skelettsystemfehlbildungen und neuromuskulären Erkrankungen, 3. schwerwiegenden immunologischen Erkrankungen (27.10.2008) [PDF]