Stellungnahme der Bundesärztekammer gern. § 91 "Abs. 5 SGB V über eine Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung: Einsatz von ausschließlich antikörperbeschichteten Stents zur Behandlung von Koronargefäßstenosen ...
... bei Patienten mit niedrigem Restenoserisiko und bei Patienten, für die die Anwendung eines medikamentenfreisetzenden Stents nicht in Betracht kommt (hohes und niedriges Restenoserisiko)
Weitere Informationen zur Veröffentlichung des Gemeinsamen Bundesausschusses: