Stellungnahmen zu G-BA-Beschlüssen

Thematische Übersicht

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die der Bundesärztekammer durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) im Rahmen der Stellungnahmeverfahren übermittelten Unterlagen bis zur weiteren Beratung bzw. Beschlussfassung im G-BA gemäß der dortigen Geschäftsordnung vertraulich zu behandeln sind und unsere Stellungnahme (SN) zum jeweiligen Beschluss (B) erst nach Inkrafttreten des G-BA-Beschlusses und nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger auf der Website der Bundesärztekammer erscheinen kann.