100. Deutschen Ärztetag: Petition des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten

Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache V-3) faßt der 100. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:

Die Petition des Bundes der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. um die Anerkennung als NS-Verfolgte, die dem Deutschen Bundestag seit 1992 vorliegt und nicht erörtert wird, wird vom Deutschen Ärztetag unterstützt.

Das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 (RGBl.I S. 529), das durch Artikel 8 Ziffer 1 des 5. Gesetzes zur Reform des Strafrechts (BGBl.,I, S. 1299), soweit es nicht als Bundesgesetz fort gilt, außer Kraft getreten ist, ist als nationalsozialistisches Unrecht zu brandmarken. Den heute lebenden, von Zwangssterilisation Betroffenen oder den Angehörigen der Euthanasie-Opfer muß noch zu Lebzeiten erklärt werden, daß die Bundesrepublik sich des Unrechts, das ihnen angetan wurde, bewußt ist.

Der Deutsche Ärztetag fordert den Bundestag auf, durch einen formalen Akt den Unrechtsgehalt der Regelungen dieses Gesetzes festzustellen.

Begründung

Die von Zwangssterilisation Betroffenen und die Angehörigen der Euthanasie-Opfer sind in ihrer gesamten Lebensplanung  geschädigt worden. Das Unrecht wirkt über Jahrzehnte nach. Scham und das Gefühl fortgesetzter Diskriminierung verstärken dauerhaft das erlebte seelische und körperliche Leid. Bis heute wurde ihr Anliegen auf Anerkennung als Verfolgte des NS- Staates nicht befriedigt. Seit fünf Jahren liegt dem Petitionsausschuß des Bundestages ein Antrag der "Euthanasie"-Geschädigten und Zwangssterilisierten e.V. vor, doch wurde bisher keine Entscheidung getroffen.

Die Bundesrepublik Deutschland sollte sich von dieser Unrechtsgesetzgebung distanzieren.