Stanzbiopsien im Rahmen der Prostatakarzinom-Früherkennung
Beschlüsse des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer
Abrechnung von Stanzbiopsien im Rahmen der Prostatakarzinom-Früherkennung:
Werden im Rahmen der Prostatakarzinom-Früherkennung mehrere Stanzbiopsien aus der Prostata entnommen, so ist die Gebührenposition Nr. 319 (Punktion der Prostata, 200 Punkte) je Behandlungsfall maximal bis zu sechsmal ansatzfähig.
Beschluss des Ausschusses "Gebührenordnung" der Bundesärztekammer
Stand: 04.04.2003
veröffentlicht in: Deutsches Ärzteblatt 100, Heft 14 (04.04.2003), Seite A-946 - A-497