Abrechnung der Einbringung einer Bandscheiben-Prothese

Die Einbringung einer, zumeist zervikalen oder lumbalen, Bandscheibenprothese ist nach Nr. 2287 GOÄ neben der zugrundeliegenden Hauptleistung (z. B der Nr. 2577 GOÄ) abzurechnen.


Deutsches Ärzteblatt 109, Heft 19 (11.05.2012), Seite A-987