Förderinitiative

1. Hintergrund

Die Bundesärztekammer wird auf der Grundlage eines Beschlusses des 108. Deutschen Ärztetags ein Programm zur Förderung der Versorgungsforschung durchführen. Diese Förderinitiative hat eine Laufzeit von insgesamt 6 Jahren und zielt darauf, unter sich verändernden Rahmenbedingungen konkrete Lösungen für eine verbesserte Patientenversorgung und somit auch für eine adäquate ärztliche Berufsausübung aufzuzeigen.

Zugleich soll durch die Implementierung eines funktionsfähigen Netzwerkes von Wissenschaftlern, Mittelgebern und Akteuren im Gesundheitswesen ein Impuls zugunsten der Entwicklung der Versorgungsforschung als hochrangiger Wissenschaftszweig erfolgen. Entsprechend werden im Rahmen der Förderung insbesondere interdisziplinäre Ansätze berücksichtigt werden.

Die für die Bundesärztekammer maßgeblichen Überlegungen zur Förderung der Versorgungsforschung sind in einem Rahmenkonzept zur Förderung der Versorgungsforschung durch die Bundesärztekammer  niedergelegt. Auf die Anlage des Rahmenkonzepts Definition und Abgrenzung der Versorgungsforschung wird besonders hingewiesen.

2. Thematische Ausrichtung

Es können Forschungsprojekte mit wissenschaftlich hoher methodischer Qualität gefördert werden, die relevante neue Erkenntnisse für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung bzw. von Patientengruppen erwarten lassen und nach Möglichkeit zugleich Modellcharakter haben.

Die geförderten Projekte müssen wesentliche Fragestellungen zu einem der folgenden drei Themenfelder bearbeiten. Da starke Interaktionen zwischen den drei priorisierten Themenfeldern bestehen, sollten sich die Antragsteller mit diesen Überschneidungen auseinandersetzen.

I Implementierung von Leitlinien in den ärztlichen Alltag

Leitlinien, die den gegenwärtigen Erkenntnisstand der Medizin wiedergeben und den handelnden Ärzten und Patienten als Entscheidungsunterstützung dienen, entfalten ihre Wirkung nur durch eine geeignete Implementierung in den ärztlichen Alltag. Untersuchungen zur Implementierung von Leitlinien sollten sich u. a. mit ihren Präsentationsformen, ihren Umsetzungsstrategien und ihren Ergebnissen für die Versorgungssituation der Patienten befassen.

Forschungsprojekte können sich beispielsweise (auch bezogen auf einzelne Leitlinien zur Prävention, Diagnostik und Therapie einzelner Krankheiten) auf folgende Fragestellungen beziehen:

  • Welche Anforderungen stellen Patienten und Ärzte an die Verständlichkeit und Sicherheit von Leitlinien? Wie sind diese Anforderungen zu erfüllen?
  • Vergleich des Einflusses verschiedener Implementierungsstrategien auf die tatsächliche Verwendung von Leitlinien in der ärztlichen Praxis. Bewertung der international erarbeiteten Strategien zur Leitlinien-Implementierung im Hinblick auf eine Übertragbarkeit auf das deutsche Gesundheitswesen.
  • Welche Möglichkeiten bestehen zur Integrierung von Leitlinien und Behandlungspfaden in EDV-gestützte Informationssysteme?
  • Evaluation der Anwendung von Leitlinien im ambulanten und stationären Alltag durch geeignete Indikatoren.
  • Einfluss der Implementierung von Leitlinien auf die Qualität und das Ergebnis der Patientenversorgung sowie den Grad der ärztlichen Berufszufriedenheit.
  • Wie lassen sich Leitlinien problemlos in die Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten integrieren?

II Einfluss der Ökonomisierung der stationär und ambulant erbrachten ärztlichen Leistung auf die Patientenversorgung und die Handlungsfreiheit der ärztlichen Tätigkeit

Ökonomische Rahmenbedingungen haben einen erheblichen Einfluss auf die ärztliche Tätigkeit. Die Finanzierung der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgungsleistung steht in Deutschland in einer Phase eines kompletten Umbruchs (z. B. die Einführung der Fallpauschalierung im stationären Bereich). Daneben bestehen wesentliche Auswirkungen der wirtschaftlichen (z. B. allgemeine Mittelverknappung im Gesundheitswesen) und der sozialen Rahmenbedingungen (z. B. steigende Arbeitslosigkeit und Armut) auf die ärztliche Tätigkeit.

Forschungsprojekte können sich beispielsweise auf folgende Fragestellungen beziehen:

Der Einfluss von / der

  • neuen Versorgungsformen (insbesondere Fallpauschalierung, EBM 2000plus)
  • Privatisierung von Gesundheitseinrichtungen (bedingt durch die erhöhte Verfügbarkeit von privatem Investivkapital)
  • erhöhter finanzieller Eigenbeteiligung und Ausschlüssen aus dem Leistungskatalog
  • sonstigen geänderten Rahmenbedingungen

auf:

  • die Sicherstellung der wohnortnahen haus- und fachärztlichen sowie stationären Versorgung (Bedarfsermittlung, Mittelverwendung, Versorgungsergebnisse, Arbeitsbedingungen)
  • das regionale Versorgungsangebot (Versorgungsepidemiologie, Community Medicine)
  • Art, Umfang und Qualität der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen (z. B. Rückgang inner- / extraklinischer Konsile, geringere Berücksichtigung der Multimorbidität, Ausgrenzung "schlechter Risiken")
  • die Verschiebung von Leistungen zwischen stationärem und ambulantem Sektor sowie Rehabilitation (Kostenverlagerung)
  • die Versorgung chronisch kranker Patienten unter besonderer Berücksichtigung der sektorübergreifenden Behandlung
  • die hochspezialisierte Patientenversorgung und besonders aufwendige Versorgungsformen sowie die Implementierung des medizinischen Fortschritts
  • die ärztliche Entscheidungsfreiheit
  • die Patientenzufriedenheit, ärztliche Arbeitsbedingungen und ärztliche Weiterbildung
  • den Zugang zur Gesundheitsversorgung.

Nach der Beschlusslage des Deutschen Ärztetages sollten insbesondere Untersuchungen bezogen auf Regionen oder Bevölkerungsschichten mit einem sozial bedingten erhöhten Versorgungsbedarf gefördert werden. Der Einfluss des sozialen Status auf die Morbidität kann ebenfalls Untersuchungsgegenstand sein. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt soll die Untersuchung von Folgen der Privatisierung von Kliniken der Maximalversorgung auf Patienten und Beschäftigte sein.

III Wechselwirkung zwischen arztseitigen Faktoren und Versorgungsrealität (sog. "Physician factor")

Arztseitige Faktoren (Arbeitszufriedenheit, ideelle und finanzielle Anreize) sind maßgebliche Einflussfaktoren der medizinischen Versorgung. Diese Faktoren stehen in Wechselwirkung z. B. zur Ausprägung bestimmter Versorgungsformen und beeinflussen auch selbst die Versorgungsrealität des Patienten.

Forschungsprojekte können sich beispielsweise auf folgende Fragestellungen beziehen:

  • Wie wirken sich neue, wettbewerbsorientierte Versorgungsformen auf die ärztlichen Versorgungsmodalitäten, die berufliche Autonomie und Kompetenzentwicklung aus?
  • Welche Auswirkung haben unterschiedliche Arbeitsbedingungen und ein steigendes berufliches Stressniveau von Ärztinnen und Ärzten (z. B. Arbeitsverdichtung) auf deren Arbeitszufriedenheit und Gesundheit sowie auf die Versorgungsqualität der Patienten? Welchen Einfluss haben in diesem Zusammenhang z. B. Modelle zu Überstundenregelungen? Lassen sich salutogene Ressourcen bei Ärztinnen und Ärzten identifizieren?
  • Wie werden Ausmaß und Sinnhaftigkeit von Administrationsanforderungen bewertet? Lassen sich Beziehungen zwischen Administrationsaufwand und Versorgungsqualität darstellen?
  • Wie stark ist die tatsächliche Korrelation zwischen finanziellen Anreizen und professioneller und persönlicher Zufriedenheit? Kann es zu einem "Verdrängungseffekt" von intrinsischer durch extrinsische Motivation kommen, wenn eine Tätigkeit vorwiegend auf intrinsischer Motivation beruht und die externen z. B. finanziellen Anreize als einengend oder kompromittierend empfunden werden?
  • Wie wirken sich die Umstrukturierungen im Gesundheitswesen auf die Lebensplanung von Medizinstudenten und jungen Ärztinnen und Ärzten aus?
  • Wie wirken sich die wandelnden Stile von Kommunikation und Kooperation zwischen Ärzten und betriebswirtschaftlichem Management in Klinik und Praxis auf die Arbeitszufriedenheit aus?

3. Projektbegleitung

Die geförderten Projekte werden durch einen Berichterstatter ("Projektpaten") aus dem Kreis der Ständigen Koordinationsgruppe Versorgungsforschung oder dem Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer kontinuierlich begleitet. Der Förderempfänger muss sich mit einer Berichtspflicht gegenüber dem Berichterstatter und dem zuständigen Steuerungsgremium (Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung) in Form von allgemeinen oder spezifischen Qualitätsberichten, Zwischenauswertungen, Dokumentationen und Auskünften, ggf. auch Visitationen, einverstanden erklären.

4. Förderempfänger

Antragsberechtigt sind Mitarbeiter aus universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung (z. B. Praxen, Krankenhäuser, Rehabilitationskliniken, Institute) sowie Patientenorganisationen und Fachgesellschaften.

5. Förderzweck, Rechtsgrundlagen

Für die geförderten Vorhaben werden mit den Projektnehmern privatrechtliche Verträge geschlossen. Die Kostenkalkulation hat sich an den Förderrichtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu orientieren.

6. Fördervoraussetzungen

Projektleiter müssen durch einschlägige wissenschaftliche Vorarbeiten ausgewiesen sein. Sie müssen ihre Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Akzeptanz eines vorhabenbegleitenden Beratungsangebots erklären (vgl. Nr. 3).

Von der Förderung sind grundsätzlich Projekte ausgenommen, die bereits im Rahmen anderer Förderaktivitäten substantiell gefördert werden, es sei denn, durch klar bestimmte Kooperationen können wesentliche Teilaspekte besonders prägnant bearbeitet werden.

7. Art, Umfang und Höhe der Förderung

Zu den Projekten wird ein nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt (Projektförderung). Eigenleistung und Kofinanzierung sind klar von einander abzugrenzen. Die Laufzeit der beantragten Projekte darf 3 Jahre nicht übersteigen. Die jeweilige maximale Fördersumme aus Mitteln der Bundesärztekammer beträgt grundsätzlich 200.000 Euro für die Dauer der gesamten Projektförderung. Kooperationen mit anderen Mittelgebern sind grundsätzlich erwünscht; sie sind in Art und Umfang offen zu legen.

8. Sonstige Förderbestimmungen

Der Förderempfänger muss sich verpflichten, sämtliche Ergebnisse zeitnah internationalen Zeitschriften mit Peer-Review-Verfahren und / oder den der (Fach-)Öffentlichkeit zugänglichen wissenschaftlichen Medien zur Veröffentlichung nach Projektabschluss anzubieten (Weitergehende Nutzungsrechte, insbesondere die frühstmögliche Information der Bundesärztekammer, werden im jeweiligen Fördervertrag geregelt).

9. Verfahren

9.1 Die Abwicklung der Fördermaßnahme erfolgt durch die zuständige Geschäftstelle der Bundesärztekammer.

Bundesärztekammer
Dezernat VI
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Tel.: 030 / 4004 56 - 463 bzw. -467
Fax: 030 / 4004 56 - 486
E-Mail: dezernat6@baek.de

9.2 Das Antragsverfahren ist zweistufig. Für eine erste Auswahl (vgl. 9.3) erfolgversprechender Projektansätze sind zunächst formlose Antragsskizzen

bis zum 19.10.2005

postalisch in 5-facher Ausfertigung einzureichen, die vom vorgesehenen Projektleiter zu unterzeichnen sind. Zusätzlich sind die Projektskizzen in bearbeitbarer elektronischer Form einzureichen.

Nähere Anforderungen für die Inhalte der Antragsskizzen sind im Anhang zu entnehmen.

Die Antragsskizzen sind in deutscher Sprache abzufassen und sollen die zugrunde liegenden Hypothesen und Ziele darlegen sowie das geplante methodische und inhaltliche Vorgehen beschreiben. Der Umfang der Skizze ist auf max. 5 DIN A4-Seiten (1,5-zeilig) incl. Anlagen zu begrenzen.

Aus der Vorlage der Antragsskizzen und eventueller späterer Förderanträge (s. u.) können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die Auswahl der förderwürdigen Forschungsprojekte erfolgt in einem Wettbewerb, insbesondere auf der Grundlage folgender Kriterien:

  • Relevanz
    Die in den Forschungsprojekten untersuchten Fragestellungen zu den o. g. Themenfeldern sollen wesentlich und aktuell sein.
  • Patientenorientierung und ärztliche Perspektiven
    Die Forschungsprojekte sollen sich durch eine deutliche Patientenorientierung und / oder klare Perspektiven zur Untersuchung des ärztlichen Berufsalltags auszeichnen.
  • Innovativer Beitrag / Originalität
  • Methodisch-wissenschaftlicher Ansatz
    Die geforderten Forschungsprojekte müssen von hoher methodischer Qualität sein. Erforderliche Datenanalysen sollen verallgemeinerungsfähige Aussagen zu den o. g. Themenfeldern liefern.
  • Transferpotenzial der Forschungsergebnisse / Verwertungsmöglichkeiten / Nachhaltigkeit der Maßnahme
    Die zu erwartenden Ergebnisse müssen grundsätzlich geeignet sein, konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der medizinischen Versorgung in Deutschland aufzuzeigen.
  • Vorleistungen
    Die Antragsteller sollen für die entsprechenden Fragestellungen eine hohe Expertise und entsprechende wissenschaftliche Vorleistungen nachweisen.
  • Interdisziplinarität und Kooperation (Potenzial zur Netzwerkbildung)
    Von dem geförderten Projekt sollten Impulse für eine interdisziplinäre Netzwerkbildung ausgehen. Dies kann sich auf die mögliche Kooperation mit Institutionen beziehen, die systematisch versorgungsrelevante Daten erheben.

9.3 Die Antragsteller werden über das Ergebnis der Bewertung ihrer Antragsskizzen schriftlich informiert. Ausgewählte Antragsteller werden voraussichtlich Ende des Jahres 2005 zur Einreichung ausführlicher Förderanträge aufgefordert.

Informationen und Unterlagen zu ausführlichen Förderanträgen werden zu gegebener Zeit an die ausgewählten Antragsteller versendet. Aus den Förderanträgen werden durch die Ständige Koordinationsgruppe Versorgungsforschung Forschungsprojekte mit überzeugenden Konzepten ausgewählt. Diese werden nach abschließender Prüfung entsprechend den unter Nummer 9.2 genannten Kriterien dem Vorstand der Bundesärztekammer zur definitiven Förderentscheidung empfohlen.

Anhang:

Die Antragsskizzen sollen folgende Angaben enthalten:

  1. Name des Projektleiters und der beteiligten Wissenschaftler mit vollständiger Adresse (inkl. Telefon-, Telefax-Nr. und E-Mailadresse)
  2. Thema des Antrags, Zuordnung zu einem der genannten Themenfelder
  3. Darstellung der Ziele und Hypothesen
  4. eigene Vorarbeiten (für das Thema relevante Forschungsprojekte und Publikationen)
  5. Begründung der Relevanz des ausgewählten Themas ("Burden of disease", epidemiologische, ökonomische und gesundheitspolitische Bedeutung, Stand der Literatur)
  6. Beschreibung des Arbeitsprogramms (Hauptzielgrößen, Methoden, Instrumente, Messparameter, Datenquellen)
  7. Verwertung / Nutzung der erwarteten Ergebnisse (Interventionsansätze und Steuerungsinstrumente, Strategien zur Umsetzung in die breite Versorgung)
  8. Schätzung der beantragten Mittel, Eigenleistungen und Kofinanzierung
  9. Unterschrift(en)
  10. Anlagen
  • Literaturverzeichnis zum Untersuchungsthema (maximal 5 Titel, auch Fremdpublikationen)
  • Kurzer tabellarischer Lebenslauf der beteiligten Wissenschaftler mit den 5 wichtigsten eigenen Publikationen der letzten Jahre inkl. Angabe der Impactfaktoren

Berlin, 26.08.2005

Prof. Dr. med. Dr. h. c. J.-D. Hoppe Präsident der Bundesärztekammer
und des Deutschen Ärztetages

Prof. Dr. med. Dr. h. c. P. C. Scriba Vorsitzender des Wissenschaftlichen Beirats