Qualitätskriterien:

Es existieren Regelungen, inkl. Verantwortlichkeiten und Dokumentation, die folgende Anforderungen berücksichtigen. Die Regelungen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit hin überprüft.

1.1 Darstellung des Leistungsspektrums

Das gesamte Spektrum der möglichen Leistungen des Zentrums wird transparent und zielgruppenspezifisch dargestellt.

Dabei werden Aussagen zu Zielsetzungen, Strukturen und der Arbeitsweise des Zentrums präzisiert und über Indikationen und Therapien informiert.

1.2 Fallvolumen

1.2.1 Fallvolumen je Zentrum

Um einen hohen Erfahrungsstand zu gewährleisten, werden vom Zentrum Mindestwerte für die Anzahl der betreuten Patienten mit definierten Erkrankungen (in der Regel pro Jahr) eingehalten. Die Zählweise dieser Mindestwerte (Patienten, Fälle, neu diagnostizierte Fälle etc.) ist genau festgelegt. Neben der Gesamtrate der jeweiligen Kennzahl sind ggf. weitere Unterkennzahlen definiert wie z. B.

  • ambulante Fälle
  • stationäre Fälle
  • teilstationäre Fälle

1.2.2 Fallzahlen je Organisationseinheit

Wenn es unter fachlichen Gesichtspunkten angebracht erscheint, sind auch für einzelne Organisationseinheiten im Zentrum Mindestfallzahlen festgelegt, die vom Zentrum jährlich erreicht werden. Je nach Art der Einheit kann es sich z. B. handeln um Mindestwerte von

  • Patienten
  • Fällen
  • Patientenuntersuchungen
  • (Labor-)Probenuntersuchungen
  • Behandlungen oder Behandlungszyklen

Die Erreichung der Fallzahlen wird durch entsprechende Dokumentation (Datenbank, Laborbuch etc.) nachgewiesen.

1.2.3 Fallvolumen je Arzt/medizinisches Personal

Das Zentrum weist die persönliche Expertise seiner ärztlichen Mitarbeiter bzw. des medizinischen Personals auch durch Mindestfallzahlen aus. Die Mindestfallzahlen können sich beziehen auf bestimmte Patienten, Fälle aber auch auf Eingriffe, Behandlungen etc.

Die Expertise der Mitarbeiter kann auch in zeitlichen Erfahrungshorizonten ausgedrückt werden (z. B. Ärzte mit mindestens X Jahren Erfahrung in Y). Je nach Fachgebiet kann die Erfahrung der Mitarbeiter auch weiter spezifiziert werden (z. B. X Operationen als Operateur, Y Operationen mindestens als Assistenz).

1.3 Personelle Ressourcen

1.3.1 Ärztliche Qualifikation

Das ärztliche Personal des Zentrums erfüllt fachliche Vorgaben, die sich in der Regel auf eine Mindestanzahl von Ärzten mit definierten Qualifikationen wie

  • Gebietsbezeichnungen
  • Zusatzbezeichnungen
  • Fortbildungen
  • sonstigen spezifizierten Qualifikationen

beziehen.

Dabei ist die Zuordnung zum Zentrum (z. B. angestellt in Vollzeit, Teilzeit, bei paralleler Tätigkeit für andere Organisationen X % der Arbeitstätigkeit für das Zentrum tätig) bzw. der Umfang, in dem diese Kräfte dem Zentrum zur Verfügung stehen (z. B. X mal pro Woche, verfügbar vor Ort innerhalb von Y Minuten/Stunden), genau definiert.

Der Personalumfang mit der geforderten Qualifikation kann sich auf das ganze Zentrum beziehen oder aber von der Zahl der behandelten Patienten abhängig sein (z. B. pro X Patienten 1 Arzt mit der Qualifikation Y).

Besonders ausgewiesen ist die Qualifikation der Ärzte in leitenden oder besonders verantwortlichen Positionen im Zentrum. Im Sinne einer prozessorientierten Sichtweise kann sich die geforderte Qualifikation auch auf bestimmte Prozessschritte beziehen (z. B. Prozessschritt A muss von einem Arzt mit Qualifikation X durchgeführt werden).

Zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit weist das Zentrum das ärztliche Personal nicht nur in allgemeinen Stellenbeschreibungen aus, sondern benennt Mitarbeiter namentlich.

1.3.2 Pflege Qualifikation

Das pflegerische Personal des Zentrums erfüllt fachliche Vorgaben, die sich in der Regel auf eine Mindestanzahl von Pflegekräften mit definierten Qualifikationen wie
z. B.

  • Pflegeexamen
  • Fachpflegeausbildung
  • sonstige Weiterbildungen in der Pflege

beziehen.

Dabei ist die Zuordnung zum Zentrum (z. B. angestellt in Vollzeit, Teilzeit, bei paralleler Tätigkeit für andere Organisationen X % der Arbeitstätigkeit für das Zentrum tätig) bzw. der Umfang, in dem diese Kräfte dem Zentrum zur Verfügung stehen (z. B. X mal pro Woche, verfügbar vor Ort innerhalb von Y Minuten/Stunden), genau definiert.

Der Personalumfang mit der geforderten Qualifikation kann sich auf das ganze Zentrum beziehen oder aber von der Zahl der behandelten Patienten abhängig sein (z. B. pro X Patienten 1 Pflegekraft mit der Qualifikation Y).

Besonders ausgewiesen ist die Qualifikation der Pflegekräfte in leitenden oder besonders verantwortlichen Positionen im Zentrum. Im Sinne einer prozessorientierten Sichtweise kann sich die geforderte Qualifikation auch auf bestimmte Prozessschritte beziehen (z. B. Prozessschritt A muss von einem Mitarbeiter mit Qualifikation X durchgeführt werden).

Zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit weist das Zentrum das pflegerische Personal nicht nur in allgemeinen Stellenbeschreibungen aus, sondern benennt die Mitarbeiter namentlich.

1.3.3 Sonstige Mitarbeiter Qualifikation

Das sonstige Fachpersonal des Zentrums erfüllt fachliche Vorgaben, die sich in der Regel auf eine Mindestanzahl von Mitarbeitern mit definierten Qualifikationen beziehen. Je nach Fachbereich und Organisationseinheit kann es sich um Mitarbeiter anderer Berufsgruppen handeln. Beispiele sind Mitarbeiter mit definierten Qualifikationen aus den Bereichen

  • Ergotherapie
  • Labor
  • Logopädie
  • Nuklearmedizin, Röntgen, Strahlentherapie
  • Physiotherapie
  • physikalische Therapie
  • Psychologie
  • Sozialdienst

Dabei ist die Zuordnung zum Zentrum (z. B. angestellt in Vollzeit, Teilzeit, bei paralleler Tätigkeit für andere Organisationen X % der Arbeitstätigkeit für das Zentrum tätig) bzw. der Umfang, in dem diese Kräfte dem Zentrum zur Verfügung stehen (z. B. X mal pro Woche, verfügbar vor Ort innerhalb von Y Minuten/Stunden), genau definiert.

Der Personalumfang mit der geforderten Qualifikation kann sich auf das ganze Zentrum beziehen oder aber von der Zahl der behandelten Patienten abhängig sein (z. B. pro X Patienten 1 Mitarbeiter mit der Qualifikation Y).

Besonders ausgewiesen ist die Qualifikation der Mitarbeiter in leitenden oder besonders verantwortlichen Positionen im Zentrum. Im Sinne einer prozessorientierten Sichtweise kann sich die geforderte Qualifikation auch auf bestimmte Prozessschritte beziehen (z. B. Prozessschritt A muss von einem Mitarbeiter mit Qualifikation X durchgeführt werden).

Zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit weist das Zentrum das Personal nicht nur in allgemeinen Stellenbeschreibungen aus, sondern benennt die Mitarbeiter namentlich.

1.3.4 Bereitschaft und Vertretungsregelung

Das Zentrum weist nach, dass es seinen Auftrag auch in dem geforderten zeitlichen Umfang zu erfüllen vermag. Dazu liegen genaue Arbeitszeitregelungen und Bereitschaftsregelungen vor. Durch Rufbereitschaftspläne wird die adäquate Versorgung der Patienten auch außerhalb des Routinebetriebs gewährleistet.

Verfügbarkeitsregelungen können auch die Besetzung bestimmter Funktionen, wie z. B. der Notaufnahme, mit bestimmtem Personal zu bestimmten Zeiten umfassen.

Durch Vertreterregelungen sind die Zuständigkeiten bei Krankheit, Urlaub oder sonstiger Nichtverfügbarkeit der ärztlichen und nichtärztlichen Mitarbeiter des Zentrums festgelegt.

1.4 Finanzielle Ressourcen

Der oder die Träger des Zentrums gewährleisten, dass dem Zentrum ausreichende finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um seine Versorgungsziele zu erfüllen.

1.5 Räumliche Ressourcen

Das Zentrum erfüllt die räumlichen Voraussetzungen, um seine Versorgungsziele zu erfüllen.

1.5.1 Räumlichkeiten für Patientendiagnostik und -behandlung

Alle für die qualifizierte Diagnostik und Behandlung der Patienten notwendigen Räumlichkeiten stehen dem Zentrum zur Verfügung. Teilt sich das Zentrum Räumlichkeiten mit anderen Einrichtungen, so ist deren Verfügbarkeit für das Zentrum eindeutig geregelt.

Je nach Art der Diagnostik bzw. der Behandlung können sich unterschiedliche Anforderungen zu Größe und Beschaffenheit der Räume ergeben, z. B.

  • Operationssäle
  • Intensivstationen
  • Laborräume

1.5.2 Bettenkapazitäten

Dem Zentrum stehen zur Erfüllung seiner Versorgungsziele adäquate Bettenkapazitäten zur Verfügung. Je nach Fachbereich können besondere Regelungen enthalten sein z. B. zu

  • Art der Zimmer (Einzel-, Mehrbettzimmer)
  • Spezialbetten zur besonderen Behandlung, wie Beatmung, Verbrennungsbehandlung etc.
  • Möglichkeiten der Isolation bei Infektion
  • Möglichkeiten der Unterbringungen von Angehörigen

1.5.3 Spezialarbeitsplätze

Das Zentrum verfügt über Räumlichkeiten für Spezialarbeitsplätze, die es zur Aufgabenerfüllung benötigt. Je nach Fachbereich können unterschiedliche bauliche Anforderungen an diese Spezialarbeitsplätze bestehen, wie z. B.

  • spezielle Schutzmaßnahmen (z. B. Strahlenschutz, Infektionsschutz) für Patienten und Personal
  • spezielle gesicherte Räume
  • Größe oder sonstige Beschaffenheit der Räume

1.6 Apparative Ressourcen

Das Zentrum hält die zu seiner Aufgabenerfüllung notwendigen apparativen Ressourcen vor. Je nach Fachbereich Geräte zur Diagnostik und Therapie der Patienten, aber auch Geräte, die „patientenfern“ zum Einsatz kommen, wie z. B. spezielle Laboranalysegeräte. Die Vorgaben können auch Anforderungen an die Geräte enthalten, z. B. dass bestimmte Untersuchungen mit diesen Geräten durchführbar sein müssen.

Das Zentrum stellt sicher, dass die Geräte von entsprechend qualifiziertem Personal korrekt bedient werden. Darüber hinaus weist es nach, wie die Betriebsbereitschaft der apparativen Ressourcen gesichert ist, z. B. durch Wartungs- und Ausfallkonzepte.

Teilt sich das Zentrum die apparativen Ressourcen mit anderen Einrichtungen, so ist die Verfügbarkeit für das Zentrum nachzuweisen.

1.7 Ressourcen für Dokumentation und Datenmanagement

Das Zentrum stellt die zur Aufgabenerfüllung notwendige personelle und IT-technische Ausstattung zur klinischen Dokumentation sicher. Besonders ausgebildetes bzw. geschultes Personal wie z. B.

  • Dokumentationsbeauftragte
  • Anwenderbetreuer/-trainer
  • IT-Service-Personal

sorgt für die schnelle und zielgerichtete Aufbereitung und Verfügbarkeit medizinischer Daten und strukturierter Informationen.

Ist dieses Personal nicht direkt dem Zentrum zugeordnet, sondern auch für andere Einrichtungen tätig, so ist seine Verfügbarkeit für das Zentrum nachzuweisen.