Qualitätskriterien:

Es existieren Regelungen inkl. Verantwortlichkeiten und Dokumentation, die folgende Anforderungen berücksichtigen. Die Regelungen werden regelmäßig auf ihre Aktualität und Wirksamkeit hin überprüft.

3.1 Evidenzbasierte Medizin

Vorrangiges Ziel des Zentrums ist die Versorgung der Patienten mit dem anerkannt bestverfügbaren Stand des medizinischen Wissens. Patientenorientierte Entscheidungen werden nach Möglichkeit auf der Grundlage von Evidenz, d. h. empirisch nachgewiesener Wirksamkeit, getroffen.

3.2 Leitlinienanwendung und Pflegestandards

Das Zentrum stellt sicher, dass sich ärztliches Handeln im Zentrum an relevanten aktuellen wissenschaftlichen Leitlinien orientiert. Eine Leitlinie gilt als Handlungskorridor für die Patientenbehandlung (z. B. Patientenpfade), vom dem im begründeten Fall abgewichen werden kann. Je nach Fachbereich handelt es sich um Leitlinien verschiedener Fachgesellschaften, Berufsverbände oder anderer einschlägiger Institutionen. Wenn möglich, kommen S3-Leitlinien zur Anwendung. Die jeweils gültigen Leitlinien sind klar benannt und zugreifbar. Ihre Aktualität wird regelmäßig überprüft. Die Inhalte der Leitlinien werden den Mitarbeitern systematisch vermittelt.

Gleiches gilt für Standards oder Leitlinien anderer Gesundheitsberufe.

3.3 Behandlungspfade

3.3.1 Behandlungspfade im Zentrum

3.3.1.1 SOP, Verfahrensbeschreibungen, Arbeitsanweisungen

Für die Kernprozesse der Patientenbehandlung im Zentrum sind Behandlungspfade definiert. Fachlich orientieren sich diese Pfade an aktuellen hochwertigen wissenschaftlichen Leitlinien bzw. Behandlungsstandards. Teilprozesse sind in Form von Verfahrensanweisungen (Handlungsanweisungen, Standard Operating Procedures (SOP)), festgelegt.

Die Verfahrensbeschreibungen liegen schriftlich vor. Die Verantwortlichen für die Verfahrensschritte sind beschrieben, die notwendigen Dokumentationen sind festgelegt. Verfahrensbeschreibungen werden regelmäßig auf ihre Praxistauglichkeit bzw. auf ihre Angemessenheit unter neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen überprüft. Wo es erforderlich ist, liegen für einzelne Arbeitsplätze detaillierte Arbeitsanweisungen vor.

Prozesse, die mit Verfahrensbeschreibung verbindlich festgelegt sind, betreffen z. B. das Operationsmanagement

  • das perioperative Behandlungsmanagement
  • das Entlassungsmanagement
  • Notfallmanagement

3.3.1.2 Schnittstellenmanagement im Zentrum

Die Schnittstellen zwischen den Kernprozessen und den Unterstützungs- bzw. Umfeldprozessen und damit die Zusammenarbeit zwischen organisatorischen Einheiten des Zentrums sind definiert und in schriftlicher Form festgelegt. Der besonderen Bedeutung der Schnittstellen wird durch Prozesskennzahlen und durch Schnittstellenbesprechungen Rechnung getragen.

3.3.2 Behandlungspfade mit Zentrumsumfeld

3.3.2.1 Sektorenübergreifende Behandlungspfade

Das Zentrum sieht seinen Beitrag zur Behandlung des Patienten im sektorenübergreifenden Kontext. Dort wo sektorenübergreifende Versorgungspfade mit anderen Partnern des Zentrumsumfelds (z. B. mit Partner der integrierten Versorgung) oder durch gesetzliche Vorgaben (z. B. DMP) definiert sind, integriert das Zentrum seine internen Prozesse.

3.3.2.2 Schnittstellenmanagement mit Zentrumsumfeld

Die Schnittstellen von Kern- und Unterstützungsprozessen zum Zentrumsumfeld sind definiert. Verantwortliche und Ansprechpartner für externe Schnittstellenbeteiligte sind benannt. Dokumente, die als Informationsträger zwischen den Schnittstellenbeteiligten dienen, wie z. B. Arztbrief oder Nachsorgeplan, sind besonders ausgewiesen. Beispiele für Schnittstellen zum Zentrumsumfeld sind Schnittstellen

  • zu einweisenden Ärzten
  • zur Rehabilitationseinrichtung
  • zu mit- bzw. weiterbehandelnden Ärzten

Kennzahlen dienen dem Zentrum zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Schnittstellen, wie z. B.

  • Wartezeiten bis Behandlungsbeginn im Zentrum
  • Dauer bis zur Arztbriefversand