Verfahren zur Veröffentlichung von Interessenwahrnehmungen
126. Deutscher Ärztetag
Seit 2017 haben der Vorstand der Bundesärztekammer und die Abgeordneten Deutscher Ärztetage die Möglichkeit, ihre Interessenwahrnehmungen zu veröffentlichen. Ziel des Verfahrens ist, für Ärztinnen und Ärzte transparent die Aktivitäten ihrer gewählten Amtsträgerinnen und -träger zur Erfüllung der Interessenwahrnehmungen darzustellen und das Vertrauen in die gewählten Mandatsträgerinnen und -träger zu stärken.
Interessenswahrnehmungen - Formular
Zum Ausfüllen des Formulars benötigen Sie Ihre persönliche Abgeordneten-PIN, die Sie postalisch von uns erhalten haben. Abgeordnete, die bereits ihre Daten zum 124. DÄT veröffentlicht haben, werden von uns direkt persönlich per E-Mail angeschrieben.
Hinweis
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