2. Weiterbildungsbeauftragte(r)
Zu Punkt VI der Tagesordnung: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
Arbeitsbedingungen
Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VI-48) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Landesärztekammer trägt dafür Sorge, dass ein(e) Kollege(in) an der Klinik (für den ambulanten Bereich) und aus der Praxis (für den Klinikbereich) mit den konkreten Aufgaben bestellt werden:
- die Einhaltung der Arbeitszeitgesetzes in der Weiterbildungseinrichtung zu überwachen (Vollzug der tatsächlichen Dienstpläne)
- die Vermittlung der von der (M)WBO vorgesehenen Inhalte zu kontrollieren evtl. einzufordern (strukturierter Weiterbildungsplan)
- der Kammer regelmässig über ihre Feststellungen und Anstrengungen zu berichten.