3. Befugnis zur Weiterbildung
Zu Punkt VI der Tagesordnung: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
(Muster-)Weiterbildungsordnung
Der Antrag von Dr. Ikonomidis (Drucksache VI-49) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Landesärztekammer erteilt oder verlängert eine Weiterbildungsbefugnis nur nach Feststellung einer planmäßigen Vermittlung von Weiterbildungsinhalten und der Einhaltung der Arbeitszeitgesetze innerhalb der Einrichtung.