28. Elektronisches Wahlverfahren
Auf Antrag von Dr. Schade und Prof. Dr. Niebling (Drucksache V-106) beschließt der 110. Deutsche Ärztetag:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird gebeten zu prüfen, ob bei kommenden Wahlen auf Deutschen Ärztetagen ein elektronisches Wahlverfahren bereit gestellt werden kann.
Begründung:
Bei geheimen und schriftlichen Wahlen ist der bisherige Zeitaufwand unwirtschaftlich, ein elektronisches Verfahren bringt zeitschnell exakte Ergebnisse.