1. Evaluation der Weiterbildung
Der Antrag von Dr. Wyrwich und Dr. Albrecht (Drucksache V-46) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Landesärztekammern werden aufgefordert, die Evaluation der Weiterbildung nach einheitlichem Muster vorzunehmen und die Ergebnisse der Evaluationen zu veröffentlichen.
Begründung:
Durch die neue Weiterbildungsordnung sind Weiterbildungsinhalte und Zeiten definiert. Die Qualität der Weiterbildung ist bisher jedoch nicht transparent. Die begrüßenswerten Bestrebungen einzelner Landesärztekammern zur Qualitätserfassung und -sicherung sollten jedoch nicht dazu führen, dass jede Landesärztekammer nach unterschiedlichen Kriterien die Qualität der Weiterbildung beurteilt.