6. Änderungsantrag IV-01
Der Änderungsantrag von Herrn Dr. med. Steininger (Drucksache IV - 01-04) zum Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IV - 01) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Streichung von 5.3 des Entschließungsantrages des Vorstands (IV-01).
Dafür:
"Die elektronische Gesundheitskarte als Weiterentwicklung der derzeitigen Krankenversicherungskarte als Datenspeichermedium - nicht als Datenverarbeitungsmedium mit integriertem Mikroprozessor - z. B. auf USB-Basis soll folgendes Design bekommen:
- ein administrativer Pflichtteil wie bisher mit notwendigen Personendaten
- ein auf freiwilliger Basis vom Versicherten nutzbarer Informationsteil mit z. B.
- Notfalldatensatz (Allergien, Unverträglichkeiten, …)
- (Dauer-)Medikation
- (Dauer-)Diagnosen
- letzter ausführlicher Arztbrief
- Hinweis auf einen „Datensammler“, z. B. Hausarzt
Dieser Informationsteil ist streng freiwillig und steht unter der inhaltlichen Verantwortung des Versicherten."
Begründung:
Es besteht zum derzeitigen Zeitpunkt kein Grund für eine zentrale Datenverwaltung, denn sie ist nicht notwendig, weil keine Not besteht.