Zu Punkt III der Tagesordnung: (Muster-)Weiterbildungsordnung
28. Gebiet Hals-Nasen-Ohrenheilkunde: Röntgendiagnostik
Der Beschlussantrag von Frau Dr. Lundershausen (Drucksache III - 41) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Änderungsantrag zur MWBO vom Mai 2003, für
das Gebiet HNO, Abschnitt B als letzten Spiegelstrich ergänzen:
- der diagnostischen Radiologie des Faches sowie in der intraoperativen Befundkontrolle unter Berücksichtigung des Strahlenschutzes
Begründung:
Die Diagnostik und Therapie im Gebiet der HNO erfordert Kenntnisse im Umgang mit den bildgebenden Verfahren einschließlich der Röntgendiagnostik.
Diese Kernkompetenz gehört daher zu den Weiterbildungsinhalten des Faches und nicht in eine Zusatz-Weiterbildung.
Dieser Antrag wird unterstützt von dem Deutschen Berufsverband der HNO-Ärzte.