Zu Punkt V der Tagesordnung: Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer
3. Substitutionsgestützte Versorgung Opiatabhängiger weiterentwickeln
Auf Antrag von Herrn Dr. Ascheraden und Herrn Dr. Lorenzen (Drucksache V - 74) fasst der 113. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Dem substituierenden Arzt soll in Zukunft gestattet werden, einem Patienten das Substitut für einen Zeitraum von zwei Tagen mitzugeben. Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtmVV) ist dementsprechend zu ändern.