Beschlussprotokoll des 114. Deutschen Ärztetags vom 31.05.-03.06.2011 in Kiel
II - 09 Kostenübernahme für stationäre Versorgung im Hospiz
Entschließung
Auf Antrag von Frau Taube (Drucksache II - 09) fasst der 114. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Kostenträger werden aufgefordert, Anträge zur Bewilligung von Ansprüchen von Zuschüssen zur stationären Versorgung in Hospizen nach § 39a SGB V unverzüglich zu bearbeiten und zu bescheiden. Dies gewährleistet bei entsprechenden Krankheitsbildern die adäquate zeitnahe palliativmedizinische Betreuung dieser Patienten.
Begründung:
Die bisherige Praxis bei der Bewilligung entsprechender Zuschüsse durch die Kostenträger verzögert häufig eine sofortige Übernahme von Patienten in ein stationäres Hospiz.