Beschlussprotokoll des 114. Deutschen Ärztetags vom 31.05.-03.06.2011 in Kiel
VI - 60 Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung - Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Herrn Dr. Lücke, Herrn Dr. Voigt, Herrn Dr. Lipp, Herrn Dr. Reinhardt und Herrn Dr. Fitzner (Drucksache VI - 60) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 114. Deutsche Ärztetag fordert den Vorstand der Bundesärztekammer auf, die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung vom Februar 2011 zu überarbeiten. Der Satz „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe“ wird ersetzt durch „Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung widerspricht dem ärztlichen Ethos und ist keine ärztliche Aufgabe“. Begründung: Die Mitwirkung des Arztes an der Selbsttötung widerspricht den ethischen Grundsätzen unseres ärztlichen Selbstverständnisses. Das schließt nicht aus, dass in einzelnen, wohlbegründeten und dokumentierten Extremsituationen, in denen die palliativmedizinischen Möglichkeiten an ihre Grenzen stoßen, einem Suizidbeihilfe leistenden Arzt gleichwohl kein berufsrechtlicher Schuldvorwurf gemacht werden kann.