1. | Patientenschutz und moderne Kommunikationstechniken | B 33 |
2. | Gesetzliche Grundlagen zum Patientenschutz in der medizinischen Telematik | B 35 |
Auf Antrag des Vorstandes der Bundesärztekammer (Drucksache III-1) unter Berücksichtigung der Anträge von Herrn Zimmer (Drucksache III-1a) und Prof.Dr. Adam (Drucksache III-1c) faßt der 101. Deutsche Ärztetag folgende Entschließung:
Die Nutzung moderner Informationstechnologie (Telematik) im Gesundheitswesen bietet Vorteile für alle Beteiligten, da sie Versorgungsqualität und Wirtschaftlichkeit fördern kann. Sie darf jedoch nicht zu einem Verlust an Menschlichkeit in der Medizin führen.
Die Ärzteschaft sieht wie der Sachverständigenrat und die Bundesregierung die Chancen, die in der Nutzung der modernen Technologie für die medizinische Versorgung der Patienten liegen kann, sowie die Möglichkeiten, die begrenzten Ressourcen, die dem Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt werden, besser zu nutzen.
Der Einsatz der modernen Kommunikationstechnologie ermöglicht
verbesserte Patientenversorgung durch Vernetzung regionaler VersorgungseinrichtungenDiese Chancen gehen jedoch mit Risiken einher, die Gesetzgeber, Selbstverwaltung und nicht zuletzt die Ärzteschaft vor große Herausforderungen stellen.Vermeidung von belastenden Mehrfachuntersuchungen durch bessere Verfügbarkeit elektronischer Patientendaten
Erreichbarkeit hochspezialisierter medizinischer Leistungen auch bei räumlicher Distanz
Telekonsultation mit anderen Ärzten
ferngesteuerter Zugriff durch Spezialisten (Teleoperation)
Übertragung biomedizinischer Daten (Telematik)
Fernbeobachtung von Patienten (Telemonitoring)
die Verbesserung der professionellen Versorgungsqualität durch schnellere und leichtere Verfügbarkeit medizinischen Wissens
Zugriff auf medizinische Datenbanken
verbessert nutzbare Fortbildung
verbesserte Qualitätssicherung
Der Einsatz telemedizinischer Verfahren ermöglicht eine Patientenversorgung bei der Patient und Arzt nicht am gleichen Ort sind, sondern die Kommunikation über elektronische Medien erfolgt. Der Einsatz dieser Technologie läßt es zu, daß der den Patienten konkret versorgende Arzt zwar über eine Grundkompetenz verfügt, spezialistisches Wissen aber durch einen elektronisch „hinzugeschalteten" Arzt in die Behandlung Eingang findet. Beim Einsatz von Telemedizin kommt neben der persönlichen Kompetenz des Arztes, insbesondere auch der Zuverlässigkeit der eingesetzten Technik eine hohe Bedeutung zu. Zwingend verbunden mit dem Einsatz moderner Kommunikationsmedien im Gesundheitswesen ist zudem der Transfer von der ärztlichen Schweigepflicht unterliegenden Patientendaten. Mit dem Einsatz moderner Kommunikationstechnologie in der Medizin stellen sich daher Fragen, die die Grundlagen des Arzt-Patientenverhältnisses berühren.
Im einzelnen sind dies Fragen nach
dem Arzt-Patientenverhältnis bei telemedizinischer PatientenversorgungErst wenn diese Probleme so gelöst sind, daß der Einsatz dieser Technologie eine Patientenversorgung ohne Beeinträchtigung der Versorgungsqualität ermöglicht, eine Gefährdung des für die Behandlung notwendigen Vertrauensverhältnisses ausgeschlossen ist und zuverlässige Technik, die die Wahrung der ärztlichen Schweigepflicht sichert, zur Verfügung steht, kann ein flächendeckender Einsatz telemedizinischer Verfahren erfolgen.den bisherigen Aufgabenteilungen zwischen den Facharztgruppen
der Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht und der Wahrung des Patientengeheimnisses
der Gewährleistung der freien Arztwahl
der Haftung für die ärztliche Tätigkeit
leitlinien-orientierter Behandlung
Die Ärzteschaft wird daher berufsrechtliche Regelungen zur Neubestimmung der persönlichen Leistungserbringung vorlegen, die den Besonderheiten der Telemedizin Rechnung tragen, sie wird Konzepte zur innerärztlichen Aufgabenverteilung beim Einsatz telemedizinischer Verfahren entwickeln. Sie wird die Etablierung geeigneter Technologien fördern und unterstützen.
Die Ärzteschaft fordert den Gesetzgeber auf, die erforderlichen gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Chancen, die in dieser Technologie liegen, von Verantwortlichen genutzt werden können. Vergleichende Untersuchungen der Kosten und Nutzen telemedizinischer Anwendungen sollten gefördert werden. Die notwendigen Maßnahmen zur Schaffung der erforderlichen Sicherheitsinfrastruktur sollten erfolgen. Es müssen Regelungen getroffen werden, die Patientendaten vor Eingriffen autorisierter Stellen, wie z. B. der Geheimdienste, zu schützen. Es muß Authentizität, Integrität, Originalität und Nichtbestreitbarkeit bei der elektronischen Datenverarbeitung gewährleistet sein. Die Nutzung elektronischer Netze sollte unter Verwendung von Patientenkommunikationskarten ermöglicht werden.
Die Industrie sollte durch die Vereinbarung von Normen zum erleichterten Einsatz der elektronischen Kommunikationsmedien beitragen.
Die Initiative zur Bildung einer Gesundheitsplattform, die diese Fragen klären soll, wird ausdrücklich unterstützt.
2. Gesetzliche Grundlagen zum Patientenschutz in der medizinischen Telematik
Der Antrag von Prof.Dr. Adam (Drucksache III-2) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 101. Deutsche Ärztetag fordert den Gesetzgeber auf, alle nur denkbaren Maßnahmen zum Schutz der Daten von Arzt und Patient im Rahmen der medizinischen Telematik zu ergreifen. Insbesondere muß auf gesetzlicher Grundlage sichergestellt werden, daß ein Zugriff zu den Daten nur dem autorisierten Arzt ermöglicht wird.