Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Eckel, für diesen sehr wichtigen Vortrag, auch wegen des öffentlichen Interesses an dieser Problematik. Dazu liegen nun die Anträge 21, 22, 37, 43 und 44 vor.

Der Antrag auf Drucksache Nr. VI-21 ist zugunsten des Antrags 40 zurückgezogen.

Wir kommen dann zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-22. Wünscht jemand dafür oder dagegen zu sprechen? - Bitte, Herr Koch.

 

Dr. Koch, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag 22. Aus der Begründung ersehen Sie, daß es in verschiedenen Bundesländern schon Regelungen gibt, wie unsere Fortbildungspflicht sinnvoll umgesetzt und begleitet werden kann. In manchen Bundesländern gibt es solche Regelungen nicht. Wir sollten einen Appell an diese Bundesländer richten, ebenfalls eine gesetzliche Regelung einzuführen, die geeignet ist, die ärztliche Fortbildungspflicht zu unterstützen.

Auf Empfehlung einiger Seiten bitte ich Sie, die Bundesregierung aus der Forderung auszuklammern, so daß es heißt:

Der DÄT fordert die Bundesländer auf ...

Vielen Dank.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wünscht jemand dagegen zu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den so geänderten Antrag. Wer wünscht dem Antrag in der geänderten Fassung zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einigen Gegenstimmen und Enthaltungen in der geänderten Fassung angenommen.

Dann kommen wir zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-37. Wünscht dazu jemand das Wort? - Bitte, Frau Auerswald.

 

Dr. Auerswald, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Antrag VI-37 zu unterstützen. Er mag sehr harmlos erscheinen, enthält aber eine gewisse Brisanz. Wir nehmen zur Kenntnis, daß die ärztlichen Notfalldienste und in Krankenhäusern die Notfallsituationen für viele Ärztinnen und Ärzte eine etwas prekäre Situation sind. Manche haben einen notfallmedizinischen Kurs das letzte Mal während des Studiums absolviert. Ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen, daß sich jeder Arzt und jede Ärztin regelmäßig in notfallmedizinischen Maßnahmen fortbildet.

Danke.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wünscht jemand dagegen zu sprechen? - Bitte, Herr Stöckle aus Bayern.

 

Dr. Stöckle, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir verstehen alle das Anliegen. Es ist wichtig, daß alle Kolleginnen und Kollegen, die im ärztlichen Notfalldienst tätig sind, sich regelmäßig notfallmedizinisch fortbilden. Wir haben dies bayernweit angeboten. In München sind diese Kurse überfüllt. Man muß sich mit den aktuellen Methoden befassen.

Ich halte es für falsch, daß sich alle Ärztinnen und Ärzte fortbilden. Das entspricht einer Reglementierung. Deswegen schlage ich vor, Frau Auerswald, daß Sie die Fortbildung auf die im ärztlichen Notfalldienst tätigen Kolleginnen und Kollegen beschränken. Diese müssen sich regelmäßig einer notfallmedizinischen Fortbildung unterziehen. Ich denke an die vielen Ruheständler, die Sie mit einbeziehen. Sie beziehen auch die nicht ärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen ein. Auch diese möchte ich ausgenommen haben.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wir kommen zur Meinungsbildung über diesen Antrag. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-43. Wünscht dazu jemand zu sprechen? - Offenbar nicht. Dann kommen wir zur Meinungsbildung. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist kaum zu entscheiden.

Ich wiederhole die Frage: Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das müssen wir auszählen.

Also noch einmal die Frage: Wer ist für den Antrag VI-43? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann ist der Antrag mit 75 gegen 64 Stimmen abgelehnt.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-44. Dazu bitte Herr Möhrle.

 

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag von Herrn Drexler hat die Zielrichtung, daß die Landesärztekammern darüber nachdenken sollten, wie den Kolleginnen und Kollegen der Nachweis ermöglicht werden kann, daß sie regelmäßig Fortbildung betreiben. Sie wissen alle, daß wir damals auf dem Ärztetag in Würzburg eine Pflichtfortbildung abgelehnt haben. Das ist in der Ärzteschaft sicher nach wie vor konsensfähig.

Wir stoßen allenthalben auf das Problem, das auch der Pfarrer sonntags in der Kirche hat, nämlich daß immer dieselben 50 Leute anwesend sind. Das macht unsere Fortbildungsmaßnahmen nach außen hin unglaubwürdig. Darum sollten wir nach Möglichkeiten suchen, wie derjenige, der regelmäßig Fortbildung betreibt, dies auch zeigen kann. Er kann das beispielsweise durch ein Zertifikat dokumentiert bekommen.

Das ist der Hintergrund dieses Antrags. Ich bitte Sie, darüber nachzudenken und diesem Antrag zuzustimmen.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Möhrle. - Wird Gegenrede gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt.

(Widerspruch)

- Wenn Sie sich hier eine Meinung bilden wollen, müssen Sie den Antrag ablehnen. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Es erfolgt also keine Vorstandsüberweisung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist für den Antrag VI-44? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

(Beifall)

 

Es gab vorhin eine gewisse Verwirrung wegen der Anträge Nr. VI-21 und Nr. VI-40, welcher Antrag zugunsten welchen Antrags zurückgezogen ist. Beide Anträge sind im Text völlig identisch. Darum wollen wir über den Text abstimmen; dann ist die Verwirrung beseitigt. Die Anträge 21 und 40 sind völlig gleich. Wer wünscht dem Text und dem Sinn zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dies mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wir kommen nun zu den Anträgen 1, 1 a und 14. Wünscht jemand dazu zu sprechen? - Bitte, Frau Barth-Stopik.
 

Dr. Barth-Stopik, Berlin:

Ich bitte den Ärztetag, dem Antrag 1 und dem Antrag 14 zuzustimmen. Es geht darum, die Psychologischen Psychotherapeuten zu verpflichten, eine ausreichende Qualifikation für die Versorgung der Patienten zu erwerben. Es geht nicht darum, sie einer vollen psychiatrischen Ausbildung zuzuführen. Die Verantwortung dem Patienten gegenüber macht es notwendig, daß sie eine ausreichende Erfahrung auch mit psychisch Schwerkranken gewinnen, die sie im ambulanten Bereich nicht so leicht gewinnen können.

Zum Antrag 1 a mag man stehen, wie man will. Sicherlich müssen die ärztlichen Psychotherapeuten auch differentialdiagnostisch tätig sein. Das spricht ihnen auch keiner ab. Aber das paßt einfach logisch nicht in diesen Antrag hinein. Es geht um einen Antrag zum Psychotherapeutengesetz. Er betrifft die Psychologischen Psychotherapeuten und nicht die Ärzte.

Danke.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Frau Barth-Stopik. - Herr Stelzer möchte dagegen sprechen.

 

Dr. Stelzer, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich denke, Sie sollten den Antrag 1 a sehr genau lesen. Der Antrag 1 bedeutet, daß die Psychologen über das Psychotherapeutengesetz näher an die psychiatrische Wirklichkeit herangeführt werden. Ich denke, daß das durchaus eine sinnvolle Angelegenheit sein kann, wenn es nicht nur einer bestimmten berufspolitischen Richtung entspringt. Aus Patientensicht ist es sicherlich gut, dem Patienten die Möglichkeit zu eröffnen, Psychologische Psychotherapeuten zu finden, die fachlich qualifiziert sind, Psychosen, Depressionen und organische Komponenten gegeneinander abzugrenzen.

Ganz wichtig finde ich, daß, wenn wir den Psychologen dieses Nadelöhr öffnen, wir selbstverständlich anerkennen, daß die ärztlichen Psychotherapeuten ihre psychiatrische Kompetenz haben und insbesondere die psychiatrische Differentialdiagnostik ein ganz wesentliches Element der Psychotherapie bleiben muß und dies als ärztliche Psychotherapie ganz besonders gestärkt wird.

Sie sollten meinen Antrag 1 a annehmen. Sollten Sie aus formellen Gründen sagen, dieser Antrag gehöre nicht dorthin, bitte ich darum, über diesen Antrag gesondert abzustimmen.

Vielen Dank.

(Vereinzelt Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wir kommen zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-1 a. Wer ist für diesen Antrag? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-1. Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer wünscht Vorstandsüberweisung?

(Zurufe)

- Wir kennen ihn; davon können Sie ausgehen. Man kann auch das zurückverweisen. Was soll’s? Wer wünscht die Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann stimmen wir hier über den Vorstands-antrag ab. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir fahren mit dem Antrag 14 fort. Dazu gibt es einen Änderungsantrag. Dazu bitte Herr Stelzer.

 

Dr. Stelzer, Nordrhein:

Herr Präsident, ich habe, weil ich diesen Punkt für sehr wichtig halte, den Antrag gestellt, dann, wenn der Text nicht mit in den Vorstandsantrag aufgenommen würde, über diesen Antrag gesondert abzustimmen. Ich bitte Sie, den Antrag 1 a gesondert zur Abstimmung zu stellen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. Der eben abgelehnte Text lautet:

In diesem Zusammenhang stellt der Deutsche Ärztetag fest, daß auch ärztliche Psychotherapeuten von ihrer Verpflichtung, eine eingehende psychiatrische Differentialdiagnostik zu betreiben, nicht entbunden werden können.

Ich stelle also den Antrag auf Drucksache Nr. VI-1 a zur Abstimmung. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Ich bitte um etwas mehr Beteiligung. Ich frage also noch einmal: Wer ist für den eben verlesenen Text? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Enthaltungen? - Etliche. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-14. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Zahlreiche Enthaltungen, zahlreiche Gegenstimmen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen dann zum nächsten Komplex, der die Anträge 2 und 11 umfaßt. Das Wort hat Herr Diettrich.
 

Prof. Dr. Diettrich, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zum Antrag VI-2. Nachdem mit der Neuregelung des Befreiungsrechts durch gesetzgeberische Maßnahmen 1996 Ruhe eingekehrt zu sein schien, ist im Zuge des Bundestagswahlkampfes dieses Thema wieder aktuell geworden. Dies hat zu Diskussionen in den berufsständischen Versorgungswerken geführt und natürlicherweise auch in der Ständigen Konferenz der Bundesärztekammer "Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge".

Die Ständige Konferenz "Ärztliche Versorgungswerke und Fürsorge" hält es für sehr sinnvoll, ja sogar für notwendig, daß dazu eine eindeutige Aussage der Ärzteschaft erfolgt. Der beste Weg dazu ist ein Beschluß dieses Ärztetags.

Zum sachlichen Hintergrund ist in Erinnerung zu rufen, daß mit der großen Rentenreform von 1957 die selbständig Tätigen und damit auch die freien Berufe aus der Angestelltenversicherung ausgeklammert wurden. Dies ist also kein Privileg, das die freien Berufe erstritten haben, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte Verlagerung der Verantwortung für die Altersversorgung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Aufhebung oder auch die Einschränkung der Befreiungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 SGB VI würde den Neuzugang zu den Versorgungswerken beeinträchtigen bzw. den einzelnen Berufsangehörigen insofern vor Probleme stellen, als er bei einem Wechsel von der Angestelltentätigkeit in die freie Praxis Ansprüche aus zwei verschiedenen Versorgungssystemen erworben hätte und diese geltend machen müßte.

Ich bitte Sie also, dem Antrag VI-2 des Vorstands der Bundesärztekammer zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke sehr. - Wünscht etwa jemand dagegen zu sprechen?

(Heiterkeit)

- Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-2. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Wer enthält sich? - Eine Enthaltung. Dann ist der Antrag mit überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-11. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für den Antrag VI-11? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch einzelne. Dann ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen nunmehr zu den Anträgen, die sich auf Ärztinnen beziehen. Das sind die Anträge 5, 8, 28 und 29.

Wird zum Antrag 5 das Wort gewünscht? - Bitte, Frau Auerswald.

 

Dr. Auerswald, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Delegierte! Ich bitte Sie, dem Antrag 5 zuzustimmen. Wie Sie aus dem Papier ersehen können, gibt es zahlreiche Honorarverteilungsmaßstäbe, die eine Fallzahlbegrenzung eingeführt haben. Es gibt Frauen, die während der Erziehungszeiten ihre Fallzahl vermindert haben und keine Möglichkeit mehr haben, auf einen "normalen" Stand zu kommen. Die KVen sollen aufgefordert werden, diese Probleme im Wege einer Härtefallregelung zu lösen.

Danke.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wünscht jemand dagegen zu sprechen? - Ich sehe niemanden. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-5. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag 8. - Bitte, Frau Auerswald.

 

Dr. Auerswald, Vorstand der Bundesärztekammer:

Ich bitte Sie, auch diesem Antrag zuzustimmen. Wir haben im Grunde genommen seit Jahrzehnten die Situation der Ärztinnen besprochen. Wir halten es für dringend notwendig, daß gerade nach der Wiedervereinigung darüber gesprochen wird und Zahlen vorgelegt werden, wie mit Ärztinnen zur Zeit verfahren wird. Wir haben gerade im Osten unseres Landes eine starke Reduzierung des Anteils an Ärztinnen zu verzeichnen. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Ist Gegenrede erwünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-8. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag 28. Hier sind drei redaktionelle Änderungen zu berücksichtigen. In der ersten Zeile soll es statt "ist" heißen: "soll". In der zweiten Zeile soll es statt "und aller weiteren Gremien" heißen: "und in allen weiteren Gremien". Schließlich ist das letzte Wort "sicherzustellen" zu ersetzen durch: "berücksichtigt werden". Der so veränderte Text lautet:

Zur Wahrung der beruflichen Belange von Ärztinnen soll in den Wahlvorschlägen für die ärztlichen Selbstverwaltungskörperschaften und in allen weiteren Gremien eine dem Anteil der Ärztinnen an der Gesamtärzteschaft entsprechende Beteiligung berücksichtigt werden.

Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte, Frau John-Mikolajewski, Nordrhein.

 

PD Dr. John-Mikolajewski, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gern für die Annahme der Anträge 28 und 29 sprechen. Die seit Jahrzehnten unverändert bestehende Unterrepräsentation von Ärztinnen in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung ist weder ausschließlich noch überwiegend den Ärztinnen anzulasten. Vielmehr ist ein wesentlicher Faktor für die niedrige Frauenbeteiligung die herrschende berufspolitische Kultur. Die Unterrepräsentanz von Ärztinnen in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung bedeutet nicht nur einen schwerwiegenden Verlust an Talenten und Erfahrungen, sondern stellt auch ein erhebliches Demokratiedefizit dar und gibt Anlaß, die demokratische Legitimation dieser Institutionen ernsthaft in Frage zu stellen.

Das hat auch der Gesetzgeber im Saarland und in Schleswig-Holstein erkannt und in den dortigen Heilberufsgesetzen bereits für Abhilfe gesorgt. Damit auch in den übrigen Bundesländern bei der Unterrepräsentanz von Ärztinnen in den ärztlichen Selbstverwaltungsgremien Abhilfe geschaffen werden kann, bitte ich Sie um Unterstützung des Antrags 29. Bis die dort aufgeführten Maßnahmen greifen können, sollte eine freiwillige Selbstverpflichtung der Ärzteschaft, wie im Antrag 28 empfohlen, erfolgen.

Daher bitte ich Sie, die Anträge 28 und 29 zu unterstützen.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Frau John-Mikolajewski. - Im Antrag 29 wird von den Antragstellern ebenfalls eine redaktionelle Änderung gewünscht. Im zweiten Absatz soll in der vierten Zeile das Wort "muß" ersetzt werden durch: "soll".

Jetzt bitte Herr Koch zur Gegenrede.

 

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich spreche dagegen. Ich möchte betonen: Ich habe nichts gegen Frauen, ganz im Gegenteil.

(Beifall)

Frauen bereichern unsere Tätigkeit in den Gremien zum Teil auf hervorragende Weise.

Wir sind in Baden-Württemberg gerade dabei, Listen für unsere Kammerwahlen zu erstellen. Es ist mir noch nicht gelungen, obwohl ich schätzungsweise zehn bis 15 Frauen angerufen habe, Frauen für die Aufstellung auf der Liste zu gewinnen. Wenn wir das hier beschließen, können wir keine Listen mehr erstellen. Das ist das Problem.

(Beifall)

Wir Männer sperren die Frauen nicht von den Listen aus. Das möchte ich explizit betonen.

(Beifall)

Aber es macht doch keinen Sinn, das so festzuschreiben. Dann legen wir uns selber lahm. Bedenken Sie dies bitte bei Ihrer Abstimmung.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wir kommen zunächst zur Meinungsbildung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-28. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit; zahlreiche befürwortende Stimmen. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen dann zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-29. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit bei zahlreichen befürwortenden Stimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen nun zum nächsten Komplex: Bedarfsplanung/Arbeitssituation. Das betrifft die Anträge 7, 9, 38, 6, 10 und 10 a.

Wir kommen zunächst zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-7. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für diesen Antrag 7? - Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen und ohne Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-9. Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir auch hier zur Meinungsbildung. Wer ist für den Antrag VI-9? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag VI-38. Wird dazu das Wort gewünscht? - Bitte Herr Schaaf, Bayern.

 

Dr. Schaaf, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Antragsteller möchte ich ganz kurz das Wort an Sie richten. Ich halte eine Bedarfsermittlung zur Zahl der benötigten Fachärzte für eine der entscheidendsten berufspolitischen Maßnahmen der Zukunft. Wir müssen unseren jungen Kollegen einen Rat geben können, wenn sie uns fragen, welche Weiterbildung aussichtsreich ist. Im Moment kann ich nämlich nur antworten: Werdet Allgemeinmediziner; da wissen wir, daß Bedarf besteht.

Stimmen Sie bitte dem Antrag 38 zu.

Herzlichen Dank.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wünscht jemand dagegen zu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-38. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit; zahlreiche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. VI-6. Wird dazu das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für diesen Antrag? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Auch keine Enthaltungen. Dann ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen jetzt zu den Anträgen 10 und 10 a. Dazu hat Herr Henke ums Wort gebeten. Bitte.

 

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich spreche zu den Anträgen 10 und 10 a. "Beschäftigungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte" soll kein militärischer Begriff sein, sondern darauf hinweisen, daß wir genügend ärztliche Arbeit haben und auch genügend ärztliche Arbeit leisten, daß aber, obwohl wir dies tun, etwa 15 000 Ärztinnen und Ärzte keinen bezahlten Arbeitsplatz finden.

Das liegt daran, daß ein großer Teil der Kolleginnen und Kollegen, die einen Arbeitsplatz haben, weit über das Maß ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten hinaus belastet sind. Wir haben während dieses Ärztetags mehrfach Beispiele dafür gehört. Ich erinnere an die Situation, daß das, was für die niedergelassenen Kollegen der Punktwertverfall ist, im Krankenhaus die gratis geleistete Mehrarbeit ist, die in einem solchen Umfang anfällt, daß allein aus dieser unbezahlten Mehrarbeit sämtliche heute arbeitslosen Ärztinnen und Ärzte Beschäftigung finden könnten.

Wir sind der Meinung, daß es wichtig ist, daß der Ärztetag zu dieser Beschäftigungsoffensive für Ärztinnen und Ärzte eine klare Position bezieht. Ich will auch deutlich sagen, daß ich nicht der Meinung von Frau Jacoby bin, daß die Ziffern 3 und 4 gestrichen werden sollten. Ich kann gegebenenfalls widersprechen, wenn Frau Jacoby ihren Antrag begründet.

Wir müssen uns natürlich über eines im klaren sein: Die Beschäftigung zusätzlicher Ärztinnen und Ärzte verlangt, weil ein erheblicher Teil der zwar geleisteten, aber nicht vergüteten Arbeit vorhanden ist, ein Stück an leistungsadäquater Vergütung für die getane Arbeit. Ich denke, darauf hat jeder einen Anspruch. Wenn wir unsere Arbeit manierlich tun, dann haben wir dafür auch eine Vergütung verdient, die der erbrachten Leistung entspricht!

(Beifall)

 

Wenn die Gesellschaft diesen Anspruch einlösen würde, gäbe es kein Problem, die Ärztinnen und Ärzte, die jetzt arbeitslos sind, aus dieser Vergütung zu bezahlen und in Arbeit zu bringen.

In der Tat: Mit einer solchen Beschäftigungsoffensive ist die Notwendigkeit der Zurverfügungstellung zusätzlicher Finanzmittel für das Gesundheitswesen verbunden. Das gilt sowohl für den Bereich zusätzlicher Tätigkeiten in der Niederlassung als auch für zusätzliche Tätigkeiten im Krankenhaus. Das gilt auch für den Bereich zusätzlicher Tätigkeiten außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich kann deshalb nicht verstehen, daß an der Notwendigkeit, daß zusätzliche Mittel ins Gesundheitswesen fließen müssen, durch die Berichterstattung über diesen Ärztetag Zweifel aufkommen. Wir haben unter Tagesordnungspunkt I mehrere Beschlüsse gefaßt, die heute uminterpretiert werden. Ich habe beispielsweise die Überschrift gelesen: "Ärztechef Huber: Seehofer fördert die Gier der Kollegen". Man konnte auch lesen, der Ärztetag habe widersprüchliche Beschlüsse gefaßt. Offenbar sind die Beschlüsse, die wir zum Solidargedanken gefaßt haben, so verstanden worden, als würde jede zusätzliche Mittelaufbringung außerhalb der paritätischen Finanzbeiträge - etwa der IGEL-Katalog oder Zuzahlungen in einem überschaubaren und sozial vertretbaren Bereich - von uns kategorisch abgelehnt. Wenn man die Zuzahlung im Arzneimittelbereich komplett beseitigen will, muß man natürlich auch sagen, woher die Mittel dann kommen sollen.

Ich glaube, daß wir im Bereich von Schattenwirtschaft und Schwarzarbeit ein erhebliches Potential von Arbeit vorliegen haben, die sich der Solidarpflicht im Steuerbereich und der Solidarpflicht im Bereich der Solidarkassen entzieht. Ich finde, wir können nicht auf der einen Seite immer davon reden, daß wir zusätzliche Tätigkeiten für Ärztinnen und Ärzte brauchen, und auf der anderen Seite völlige Unklarheiten zulassen, wenn es um die entsprechenden Geldmittel geht.

Deswegen muß man das, so meine ich, klar und deutlich mit der Aussage verbinden, daß es notwendig ist, entsprechende Finanzmittel für die Vergütung in allen Bereichen bereitzustellen. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Beschäftigungsoffensive erfolgreich ist, wenn sie bedeuten soll, die Gratisarbeit von Ärztinnen und Ärzten weiter zu inflationieren.

Schönen Dank.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Henke. - Herr Rudat, Thüringen, dagegen. Bitte.

 

Dr. Rudat, Thüringen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte gegen den Antrag 10 sprechen. Ich denke, Herr Henke, der Aufruf zu einer Beschäftigungsoffensive ist völlig unproblematisch. Ich nehme an, alle Delegierten stehen voll dahinter. Ich meine aber, daß in dem Antrag Details enthalten sind, die man nicht einfach in einen solchen Antrag hineinmogeln darf.

(Zustimmung)

 

Ich mache Sie auf den Punkt 5 aufmerksam. Die Aussage "Die Niederlassungsbeschränkungen müssen aufgehoben werden" hat eine sehr tiefgehende Bedeutung. In Wirklichkeit fordern Sie dazu auf, die Bedarfsplanung abzuschaffen. Die Bedarfsplanung ist im Moment das staatliche Regulativ, das den Zugang zur Niederlassung regelt. Ich denke, so weit darf man einfach nicht gehen.

Daß Sie damit einen guten Zweck verbinden, wird, so denke ich, von uns allen mitgetragen. Die Bedarfsplanung ist im Moment ein staatliches Element, welches das Verhältnis im niedergelassenen Bereich reguliert. Es gibt sehr wohl für den einzelnen, der in diesen Bereich hineinmöchte, das Problem, daß er keine Zulassung erhält.

Die anderen sind - hier stimme ich mit Herrn Henke völlig überein - auf Grund des Honorarmangels, also auf Grund eines ökonomischen Faktors, sehr wohl darauf angewiesen, daß eine Bedarfsplanung greift.

Wenn Sie diesen Punkt mit dieser Konsequenz und in dieser Formulierung herausnähmen, hätte ich kein Problem, dem Antrag zuzustimmen. Aber in dieser Verquickung werde ich dagegen stimmen.

(Beifall)
 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Zur Geschäftsordnung jetzt bitte Herr Mausbach.

 

Prof. Dr. Mausbach, Hessen:

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe volles Verständnis für die Differenzierung in diesem Antrag. Ich schlage vor, abschnittsweise abzustimmen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. Wir stimmen darüber sofort ab. Spricht jemand gegen die abschnittsweise Abstimmung? - Formal. Wer wünscht, daß wir gleich abschnittsweise abstimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Dann gehen wir nachher abschnittsweise vor. Das erleichtert die Sache vielleicht.

Frau Jacoby will jetzt ihren Antrag 10 a begründen. Anschließend kann einer dagegen sprechen. Bitte, Frau Jacoby.

 

Dr. Jacoby, Berlin:

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, den Punkten 3 und 4 heute noch nicht zuzustimmen. Sicherlich sind diese Punkte gut gemeint. Wir sehen aber, daß überall dort, wo der BAT in Frage gestellt wird und Haustarifverträge außerhalb des BAT gelten, die Bedingungen für die Ärztinnen und Ärzte deutlich schlechter sind.

Ich habe mit den vorgeschlagenen Formulierungen zwei Probleme. In Ziffer 3 heißt es:

Es ist notwendig, den BAT besser auf den Alltag in den Krankenhäusern zuzuschneiden.

In Ziffer 4 heißt es, es sei erforderlich, die aktuellen Nöte der Klinikträger zu berücksichtigen. Leider geschieht beides alltäglich. Die Nöte der Klinikträger sind dafür verantwortlich, daß wir eine so schwere Arbeit leisten müssen und so schlecht besetzt sind.

Wir sollten den BAT sehr, sehr vorsichtig handhaben und ihn natürlich auf keinen Fall aufgeben. Wir sollten dafür sorgen, daß der Schutz für die Kolleginnen und Kollegen durch den BAT erhalten bleibt. Deswegen bitte ich Sie, über die Ziffern 3 und 4 nicht abzustimmen.

Danke schön.

(Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Die Antragsteller haben darauf hingewiesen, daß die Ziffer 5 auf Seite 2 des Antrags 10 nur aus der ersten Zeile besteht. Die Ziffer 6 beginnt bereits bei den Worten "Bestehende Arbeitsfelder". Die folgenden Ziffern werden entsprechend neu numeriert.

Jetzt bitte Herr Montgomery dagegen.

 

Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Vorsitzender der Tarifkommission des Marburger Bunds kann ich Frau Jacoby ausgezeichnet verstehen. Trotzdem bitte ich, den Antrag entweder zurückzuziehen oder ihn abzulehnen. Wir leben im Krankenhaus in dem Dilemma, auf der einen Seite ein Arbeitszeitgesetz zu haben, das sich so nicht erfüllen läßt, und auf der anderen Seite von starren Tarifnormen des BAT bezüglich der Arbeitszeit eingepfercht zu sein. Wir hängen zwischen diesen beiden Polen.

Wir fordern seit Inkrafttreten des Arbeitszeitgesetzes die Arbeitgeber auf, mit uns in Tarifverhandlungen darüber einzutreten, diese beiden Pole zusammenzubringen, damit endlich tarifgerechte, anständig vergütete und nach dem Arbeitszeitgesetz zulässige Arbeitsnormen im Krankenhaus gelten. Nur das sollen die Ziffern 3 und 4 ausdrücken. Ich bitte Sie, sie unbedingt bestehen zu lassen; denn von ihnen geht das Signal aus, Tarifverhandlungen aufzunehmen.

(Zustimmung)

Herr Rudat, Ihren Einwand kann ich nicht recht verstehen. Auf Seite 39 des "Blauen Papiers" fordern wir die Wiederherstellung der Zulassungsfreiheit, indem wir die Abschaffung der Niederlassungsbegrenzung fordern. Das ist uraltes Beschlußgut der deutschen Ärzteschaft.

(Zuruf)

- Sie werden doch gestatten, daß man etwas sachlich richtigstellt und sich daran erinnert, welche wegweisenden und klugen Beschlüsse Sie bereits in der Vergangenheit gefaßt haben, meine Damen und Herren.

(Vereinzelt Zustimmung)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wir kommen nun zur Abstimmung, und zwar zunächst über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-10 a. Wer wünscht diesem Antrag zu folgen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. VI-10. Wir stimmen über diesen Antrag abschnittsweise ab. Der erste Text reicht bis zur Ziffer 1.

(Zuruf)

- Zur Geschäftsordnung? Ich weiß nicht, was es jetzt noch gibt.

(Erneuter Zuruf)

- Genau das passiert jetzt. Wir können es auch zeilenweise machen. Wir stimmen zunächst über den Einleitungstext ab, dann über die einzelnen Ziffern. Geht das so?

(Zustimmung)

 

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über die Einleitung. Wer wünscht dieser zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Niemand. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist die Einleitung bei einzelnen Enthaltungen beschlossen.

Nun kommen wir zu den einzelnen Ziffern, und zwar zunächst zu Ziffer 1. Wer ist für die Ziffer 1? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Wer ist für Ziffer 2? - Auch das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Wer ist für die Ziffer 3? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Dann ist die Ziffer 3 bei etlichen Gegenstimmen und etlichen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Ziffer 4. Wer ist für diese Ziffer? - Wer ist dagegen? - Das erste war die deutliche Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei etlichen Gegenstimmen und etlichen Enthaltungen ist auch Ziffer 4 beschlossen.

Wir kommen zur Ziffer 5, die, wie gesagt, nur aus der ersten Zeile besteht. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das müssen wir auszählen, damit sich keine Legenden bilden.

Ich frage also noch einmal: Wer ist für Ziffer 5? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist die Ziffer 5 mit 75 gegen 63 Stimmen bei einzelnen Enthaltungen angenommen.

(Beifall)

 

Dann kommen wir zur Meinungsbildung über Ziffer 6. - Wer wünscht zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch einzelne. Dann ist Ziffer 6 mit Mehrheit angenommen.

(Zuruf)

- Ich kann nicht sehen, was angezeigt worden ist.

(Erneuter Zuruf)

- Die Ziffer 6 geht bis zum Wort "Gesundheitsmanagement". Zu Ziffer 5 hatte ich bereits gesagt, daß es sich nur um einen Satz handelt.

(Dr. Montgomery, Vorstand der Bundesärztekammer: Die redaktionelle Änderung ist auf dem Bildschirm nicht vollzogen worden!) - Das kann ich hier nicht sehen.

Wir kommen jetzt zur Ziffer 7. Sie beginnt mit den Worten "Um die Chancen arbeitsloser Ärztinnen und Ärzte".

(Zuruf: Bitte eine neue Abstimmung über Ziffer 6!)

- Es wird eine neue Abstimmung über die Ziffer 6 gewünscht. Der Text der Ziffer 6 reicht von "Bestehende Arbeitsfelder für Ärztinnen und Ärzte" bis "Gesundheitsmanagements". Wer ist dafür? - Das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Das Abstimmungsergebnis ist gegenüber vorhin unverändert: Das erste war die deutliche Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen und einzelnen Gegenstimmen.

(Zuruf)

- Manche stimmen beim dritten Mal vielleicht noch anders ab. Aber das machen wir jetzt nicht.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die neue Ziffer 7, die früher die Ziffer 6 war. Der Text reicht von "Um die Chancen arbeitsloser Ärztinnen und Ärzte" bis "Telelearning". Wer wünscht der Ziffer 7 zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einige Enthaltungen. Dann ist auch Ziffer 7 angenommen.

Wir kommen zur Ziffer 8, beginnend mit den Worten "Für viele Ärztinnen und Ärzte", bis hin zu "verbessert werden". Wer wünscht dieser Ziffer zuzustimmen? - Das ist ebenfalls die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist auch Ziffer 8 angenommen.

Damit ist der Antrag komplett angenommen. Wünschen Sie noch eine Schlußabstimmung?

(Zustimmung)

- Gut, dann führen wir auch noch eine Schlußabstimmung durch. Wir stimmen nun über den einzeln abgestimmten Antrag 10 ab. Wer wünscht dem Antrag 10 zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Antrag 10 angenommen.

(Zustimmung)

 

Wir fahren fort mit dem Komplex GOÄ; das ist auch ein interessantes Thema. Dabei geht es um die Anträge 16, 15 und 50, 4 b, 4 a, 4 c und 4.

Zunächst Herr Professor Ricken zur Geschäftsordnung. Bitte.

 

Prof. Dr. Ricken, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte Sie um Zustimmung, die Abstimmung über diesen Entschließungsantrag des Vorstands etwas zu variieren, und zwar in der Form, daß über den letzten Absatz "Selbstverwaltungslösung zur GOÄ schrittweise erproben" gesondert abgestimmt wird. Ich stelle den Antrag deshalb, weil hier eine Initiative zur Debatte steht, die grundsätzlich neu ist und mit den vorhergehenden Absätzen wenig zu tun hat. Es wäre kontraproduktiv, wenn die vorhergehenden Absätze, über die nach meiner Meinung keine Meinungsverschiedenheiten bestehen - jedenfalls gehe ich davon aus -, zusammen mit dem erwähnten Absatz abgestimmt würden. Dann könnte dieses sehr kontroverse Thema in der Gesamtabstimmung untergehen. Deshalb bitte ich Sie, über den letzten Absatz gesondert abzustimmen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. Das ist ein Antrag zum Abstimmungsverfahren.

 

Prof. Dr. Ricken, Westfalen-Lippe:

Es geht um den Antrag VI-4: Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Ärzte, Entschließungsantrag des Vorstands der Bundesärztekammer.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Herr Möhrle möchte dagegen sprechen. Bitte.

 

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Professor Ricken, Sie waren vielleicht ein bißchen zu schnell. Es wäre gut gewesen, uns vom Vorstand etwas zum Antrag 4 sagen zu lassen. Ich glaube, daraus ersehen Sie, daß der letzte Absatz durchaus in einem inhaltlichen und wichtigen Zusammenhang mit den vorhergehenden Punkten steht. So leid es mir tut, ich muß im Augenblick gegen Ihren Geschäftsordnungsantrag sprechen. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke. - Wir stimmen zunächst über den Antrag von Herrn Ricken ab, der sich auf den Antrag 4 bezieht und die abschnittsweise Abstimmung wünscht. Wer wünscht dem zu folgen? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann machen wir das nicht.

Jetzt bitte Herr Möhrle zum Gesamtkomplex.
 

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es tut mir leid, daß ich Sie zu so fortgeschrittener Stunde noch um eine Richtungsentscheidung in Fragen bitten muß, die den Nervus rerum berühren. Aber vielleicht ist das geeignet, Sie zu einer letzten Anstrengung zu ermuntern.

Der Vorstand legt Ihnen den Antrag VI-4 vor, in dem das Thema GOÄ abgehandelt wird. Sie sehen an den Überschriften der einzelnen Abschnitte, daß hier verschiedene Themenkreise angesprochen werden. Im ersten Abschnitt wird die Eigenständigkeit der GOÄ als einer amtlichen Gebührentaxe betont. Es wird ebenso betont, daß der Arzt einen Anspruch auf angemessene Vergütung seiner Leistung auch im Bereich der privatversicherten Patienten hat.

Im zweiten Abschnitt wird angemahnt, daß die GOÄ zum 1. Januar 1995 nur in kleinen Teilen novelliert wurde und wir seither ständig bemüht sind, die noch nicht novellierten Kapitel ebenfalls einer Revision zu unterwerfen. Seit 14 Tagen wird im Bundesgesundheitsministerium in dieser Sache verhandelt.

Auf der zweiten Seite finden Sie die Überschrift "Korrekte Abrechnung wird sichergestellt". Es ist erschütternd, wenn man von den privaten Krankenversicherungen Zahlen vorgehalten bekommt, wie viele der dort vorgelegten Rechnungen falsch sind. Gerade vor drei Tagen hat uns eine bestimmte Versicherung glaubhaft mitgeteilt, daß 87 Prozent der vorgelegten Rechnungen sachlich falsch sind. Deshalb müssen wir über Maßnahmen nachdenken, wie man eine korrekte Abrechnung besser als bisher sicherstellen kann.

Wir haben, um Auslegungsfragen zu klären, dafür den "Zentralen Konsultationsausschuß für Gebührenordnungsfragen" bei der Bundesärztekammer eingerichtet. Das haben Sie sicher schon erfahren.

Der nächste Absatz befaßt sich mit dem Manko, daß durch unzureichende Alterungsrückstellungen in der Vergangenheit ältere Privatversicherte über das erträgliche Maß hinaus durch die monatlichen Beiträge zu Versicherungen belastet wurden. Hier greifen wir langjährige Forderungen erneut auf, daß die Versicherungen dafür zu sorgen haben, daß dieses abgestellt wird.

Im nächsten Abschnitt kommt zur Sprache, daß noch mehr als bisher qualitätssichernde Elemente Eingang in die GOÄ finden müssen. Es ist auch hier nicht länger zu vertreten, daß viele Verfahren ohne Nachweis einer entsprechenden Qualifikation von jedem Arzt durchgeführt werden können. Man muß auch hier darüber nachdenken, ob man auf längere Sicht eine gewisse Anzahl von Einzelleistungen zu Leistungskomplexen zusammenfaßt. Bei den jetzt eingeleiteten Novellierungsschritten haben wir das im Bereich der operativen Kapitel bereits getan.

Ein ganz wichtiger Punkt ist die Schaffung gleicher Vergütungsbedingungen für die Kolleginnen und Kollegen in den alten und in den neuen Bundesländern. Sie haben auf der Eröffnungsveranstaltung von Herrn Seehofer einen Silberstreif am Horizont gezeigt bekommen. Er hat ja zugesagt, daß endlich zum 1. Januar 1999 die Vergütungen in den neuen Bundesländern auf 90 Prozent und, sofern die neu zu wählende Bundesregierung das Wort führt, zum 1. Januar 2000 auf 100 Prozent angehoben werden sollen.

Nun komme ich zu dem etwas schwierigeren Punkt, der überschrieben ist mit "Selbstverwaltungslösung zur GOÄ schrittweise erproben". Dieser Punkt hat zu einem ganzen Bündel von Anträgen geführt. Deshalb lassen Sie mich bitte in einem Satz vorweg sagen, was wir nicht wollen. Wir wollen nicht die GOÄ als amtliche Gebührentaxe abschaffen; das steht auch im ersten Kapitel des Antrags. Wir werfen dem Bundesgesundheitsminister seit Jahren vor, daß er zu langsam ist mit der Anpassung der GOÄ an aktuelle Entwicklungen. Nun haben wir im Rahmen der Pflicht zur Berichterstattung der Bundesregierung an den Bundesrat die Anfrage aus dem BMG bekommen, was denn die Ärzteschaft über den Einstieg in eine Verwaltungslösung - sprich: in eine vertragliche Regelung der GOÄ - denkt. Diese Frage haben wir mit "grundsätzlich positiv" beantwortet, allerdings mit dem Vorbehalt versehen, daß die endgültige Entscheidung erst nach Schaffung der notwendigen Rahmenbedingungen für eine solche Vertragslösung fallen kann. Weder die Privatversicherer auf der einen Seite noch die Bundesärztekammer in ihrer jetzigen Struktur auf der anderen Seite haben ein Mandat, für alle privaten Versicherungen bzw. für alle Ärzte zu verhandeln.

Ganz schwierig zu klären ist die Frage der Schiedsregelung für den Fall, daß sich die Vertragspartner nicht einigen können.

Sie sehen also: Es geht hier nur um eine Richtungsweisung und keineswegs um konkrete Dinge. Der erste Schritt, der für eine Vertragslösung eventuell in Frage käme, wäre die Schaffung von Regelungen für schutzwürdige Personenkreise in der privaten Krankenversicherung. Nehmen wir einmal die Beamten der untersten Vergütungsstufen oder Ruhestandsbeamte, eventuell auch Beihilfeberechtigte aus niedrigen Besoldungsstufen. Hier könnte man vertraglich etwas regeln, immer nach dem Prinzip "do ut des". Das heißt, wir müßten auf der anderen Seite vielleicht wieder etwas mehr Spielraum bekommen, die GOÄ als Ganzes abzubedingen oder den Gebührenhöchstsatz zu überschreiten. Das müßte man verhandeln.

In Verhandlungen zu regeln wäre vielleicht die Definition des Leistungsverzeichnisses. Sie wissen, daß dies ohnehin eine originäre Aufgabe der Ärzteschaft ist. Wir tun das seit jeher, müssen dies allerdings im Bundesgesundheitsministerium absegnen lassen und mit den Beihilfeträgern und Kostenträgern aushandeln. Auch das könnte man auf dem Vertragswege regeln.

Langer Rede kurzer Sinn: Es geht hier nur darum, unsere grundsätzliche Bereitschaft zu erklären, mittel- und langfristig in eine vertragliche Regelung von Einzelfragen unter dem Dach der amtlichen Gebührentaxe GOÄ einzusteigen. Mehr ist es nicht.

Meine Damen und Herren, wie sollten wir mit den vorliegenden Anträgen umgehen? Es gibt den Antrag 4 a von Herrn Kütz, der eine etwas andere Formulierung aufweist als unser Antrag 4. Ich bitte Sie nach wie vor, dem Antrag des Vorstands auf Drucksache 4 zuzustimmen. Könnten Sie sich dazu nicht entschließen, könnten wir auch mit dem Antrag 4 a leben.

Herr Professor Ricken hat den Antrag gestellt - er trägt noch keine Num-
mer -, den gesamten Antrag 4 abzulehnen. Ich bitte Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Es liegt ein weiterer Antrag von Herrn Professor Ricken vor - ebenfalls ohne Nummer -, den Antrag 4 an den Vorstand zurückzuüberweisen. Das hilft uns natürlich nicht, denn der Antrag kommt vom Vorstand. Wir möchten ja von Ihnen wissen, was Sie dazu denken.

In diesem Sinne darf ich Sie noch einmal bitten: Stimmen Sie dem Antrag 4 einschließlich dem letzten Absatz zu. Sie schlagen damit keine Türen zu, im Gegenteil, Sie öffnen Türen. Es wäre töricht von seiten der Ärzteschaft, wenn sie ihre jahrelangen Forderungen auf eine schnellere Aktualisierung der GOÄ nun zurücknähme und die seitens des Bundesgesundheitsministeriums dargebotene Hand allein aus vordergründigen Befürchtungen heraus ausschlagen würde.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

 

Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Möhrle.

Es liegt jetzt ein Geschäftsordnungsantrag von Herrn Kollegen Weyand aus Westfalen-Lippe vor, die Beschlußfähigkeit festzustellen. Das müssen wir auszählen. Ich bitte die Delegierten, sich auf ihre Plätze zu begeben, damit wir zählen können. Damit keine Zweifel aufkommen: Aus den Abstimmungsergebnissen zu den letzten Anträgen ergibt sich, daß wir damals zweifelsfrei beschlußfähig waren, weil über 140 Stimmen gezählt wurden.

Wir zählen jetzt, wie viele Delegierte noch anwesend sind. Ich bitte die Delegierten auf ihre Plätze. Ich bitte die Zähler zu zählen. Jetzt können Sie Köpfe zählen und brauchen keine Arme zu zählen; das ist mal was anderes.

Das Zählergebnis lautet, daß noch 119 Delegierte anwesend sind. Für die Beschlußfähigkeit sind 125 Delegierte erforderlich. Es fehlen zur Beschlußfähigkeit also sechs Delegierte. Damit ist der Deutsche Ärztetag nicht mehr beschlußfähig. Insofern müssen wir diese Sitzung abbrechen.

Ich möchte nun noch einige Worte zum Schluß sagen. Ich danke der Ärztekammer Nordrhein und der Stadt Köln.

(Beifall)

Ich danke den Delegierten für die Mitarbeit bei den anstrengenden Beratungen.

Ich danke dem Stenografen für die mühevolle Arbeit, die wiederum sicherstellt, daß die Beratungen und die Diskussionen in einem Wortbericht zusammengefaßt werden können.

Ich danke auch der Geschäftsführung und denjenigen, die hinter den Kulissen gearbeitet haben, die Sie nicht zu Gesicht bekommen haben.

(Beifall)

 

Um Ihnen wie in den Vorjahren einen kleinen Überblick über das zu geben, was von den sogenannten dienstbaren Geistern geleistet wurde, sei erwähnt, daß während dieses Ärztetags 380 000 Blatt Papier verbraucht wurden. Einandergelegt sind das 112 Kilometer.

197 Anträge wurden in einer Auflage von je 700 Stück erstellt und verteilt. 53 Seiten des Beschlußprotokolls sind bereits fertig. Das Beschlußprotokoll geht noch heute zur Post.

Zu guter Letzt bitte ich Sie, Ihre Badges wegen der Kosten, aber auch aus Umweltschutzgründen abzugeben, damit wir sie wiederverwenden können.

Zur Resonanz dieses Ärztetags ist zu sagen, daß wir eine große Presseresonanz hatten, die aber teilweise widersprüchliche Ergebnisse dargestellt hat. Das kam dadurch zustande, daß ein Teil der Ärztetagsproblematik mit der KBV-Problematik vermengt wurde. Wir selber haben auch etwas unterschiedlich gewichtete Anträge verabschiedet, die den Anschein erwecken könnten, wir wollten das Solidarprinzip aufkündigen. Ich glaube, das will hier niemand, sondern wir wollen das Solidarprinzip, die Leistungsfähigkeit und die Finanzierbarkeit gerade sichern, und zwar dauerhaft.

(Beifall)

Darauf sind unsere mit großer Mehrheit verabschiedeten Entschließungen abgestellt. Ich wäre dankbar, wenn auch diejenigen Journalisten, die versuchen wollen, Mißverständnisse hineinzuinterpretieren, sich kundig machen würden, was mit den einzelnen Maßnahmen gemeint ist. Für meine Begriffe paßt alles durchaus zusammen. Ich wäre Ihnen meinerseits dankbar, wenn Sie dies ebenfalls täten, wenn Sie darauf angesprochen werden. Wenn wir in der Öffentlichkeit nur als wirrer Haufen dargestellt würden, würde das jedenfalls diesem Ärztetag nicht gerecht, und Ihrer Arbeit wäre das nicht angemessen.

(Beifall)

 

Ich konnte auch nicht feststellen, daß die Mehrheit der Delegierten meinen Ausführungen in der Eröffnungsveranstaltung widersprochen hat. Es haben einzelne widersprochen; auch das halte ich für richtig und sinnvoll in einem demokratischen Gremium. Aber die Mehrheit hat nicht widersprochen. Wir sollten diesen Eindruck auch nicht entstehen lassen, als ob die Mehrheitsverhältnisse verkehrt worden seien.

(Beifall)

 

Eine demokratische Meinungsbildung lebt natürlich vom Streit. Meistens ist es nicht möglich, daß hinterher alle einer Meinung sind. Die Mehrheit obsiegt, und dann muß die Meinung der Mehrheit vertreten werden. Es ist der Minderheit anheimgestellt, in einem weiteren Verfahren für ihre Meinungen Mehrheiten zu finden.

Wir sollten bei allem Streit niemals vergessen, daß wir über den Weg vielleicht unterschiedlicher Auffassung sind, daß wir als Ärzte aber letztlich das gemeinsame Ziel haben, unsere Patienten so gut wie möglich versorgen zu können, das Beste in der Prävention und der Rehabilitation tun zu können. Dafür wollen wir die Solidarität, die Leistungsfähigkeit und die Bezahlbarkeit unserer sozialen Sicherungssysteme auch für die Zukunft sichern. Ich meine, in diesem Punkt sind wir uns doch einig. Wir streiten über Wege.

(Beifall)

 

Wenn wir diese ärztliche Argumentation in die Öffentlichkeit tragen, sollten wir dieses betonen. Ich bin sicher: Dann werden wir auch Gehör finden, mindestens Nachdenklichkeit erzeugen. Das wäre in diesen wirren Zeiten und bei den Auseinandersetzungen, die oft nur mit Schlagworten geführt werden, auch schon nützlich.

Wir haben als Ärzteschaft die Pflicht, uns auch um die Gestaltung der künftigen Sozialpolitik zu kümmern; denn die Verpflichtung des Arztes besteht ja nicht nur darin, sich dem Wohl des einzelnen Patienten zuzuwenden, sondern er hat sich ebenso um das Wohl der Bevölkerung zu kümmern. Dazu gehört auch die Sicherstellung der Finanzierbarkeit und der Leistungsfähigkeit unserer sozialen Sicherungssysteme.

Wir haben unsere Beratungen nicht zu Ende führen können. Ich halte auch das für kein Unglück. Sicher hätten wir noch einige Beschlüsse fassen können, was auch nützlich gewesen wäre, aber die wichtigsten Teile unseres Programms haben wir erledigt. Wir haben richtungweisende Beschlüsse gefaßt. Alles weitere werden wir auf dem 102. Deutschen Ärztetag regeln können, der vom 1. bis 5. Juni 1999 in Cottbus stattfindet, sofern eine solche Regelung nicht schon in der Zwischenzeit in den Kammern und in anderen Beschlußgremien erfolgt ist.

Damit sind wir am Ende unserer Beratungen. Ich schließe diesen 101. Deutschen Ärztetag in Köln und wünsche Ihnen eine gute und unfallfreie Heimfahrt sowie ein erholsames Restwochenende.

Danke schön.

(Beifall)