Dr. Dr. h. c. Vilmar, Präsident:

Ich rufe nun Tagesordnungspunkt IX auf:

Haushaltsvoranschlag für das Geschäftsjahr 1998/99 (01.07.1998 - 30.06.1999)

Zunächst hat der Hauptgeschäftsführer das Wort. Bitte, Herr Fuchs.

 

Prof. Dr. Fuchs, Referent:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die ärztliche Selbstverwaltung steht vor neuen Aufgaben! Der Bundesärztekammer - wie auch den Landesärztekammern - wurden durch § 137 a SGB V bedeutende Kompetenzen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung vom Staat zugewiesen. Gleiches gilt für das Transplantationsgesetz und das Transfusionsgesetz. Langjährige intensive Arbeit hat hier zu dem gewünschten Ziel, einer intensiven Beteiligung der Ärzteschaft am gesellschaftlichen Ausgestaltungsprozeß, geführt.

In der Gesundheitspolitik dreht sich das Rad immer schneller. Die Arbeit unserer Geschäftsstelle und das Zusammenspiel mit den ehrenamtlich Tätigen, den Gremien und nicht zuletzt mit den Landesärztekammern muß mit Tempo, effizient, auf hohem Niveau und zuverlässig stattfinden. Hierzu muß in moderne Kommunikationstechniken und leistungsfähige und motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter investiert werden.

Wir haben zu beachten, daß die Beitragseinnahmen der Landesärztekammern auf Grund rückläufiger Einkommen der Ärzteschaft bzw. geringerer Gehaltssteigerungen keine steigende Tendenz mehr aufweisen. Besonders deutlich wird diese Situation in den neuen Ländern.

Vor diesem Hintergrund wurde der Ihnen vorliegende Haushaltsentwurf erarbeitet. Entsprechend der Struktur der Bundesärztekammer als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern wurden die Landesärztekammern frühzeitig in die Planungen einbezogen. Als Forum dient im Auftrag von Vorstand und Finanzkommission die Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung".

Der Vorstand, der satzungsgemäß den Haushaltsvoranschlag aufstellt, hat in drei Sitzungen hierzu beraten. Die Finanzkommission hat dem Haushaltsvoranschlag nach sehr intensiver Beratung zugestimmt.

Auch in diesem Jahr wurde strikt der Vorstandsbeschluß beachtet, daß die Steigerung des Haushaltsvolumens auf die erwartete Preissteigerungsrate beschränkt bleibt. Neue Aufgaben bzw. Aufgaben, die umfangreicher wurden, mußten in den Beratungen sehr detailliert begründet werden, bevor hierfür zusätzliche Finanzmittel eingeplant werden konnten.

Der vorliegende Haushaltsentwurf umfaßt 19 775 000 DM. Die Aufwendungen, ohne die Aufwendungen für Rücklagen aus außerordentlichen Erträgen, belaufen sich auf 19 275 000 DM. Die Steigerung gegenüber dem laufenden Geschäftsjahr 1997/98 beträgt 908 500 DM oder 4,94 Prozent. Die weiteren Grundlagen für die Erstellung des Voranschlags entnehmen Sie bitte Seite 43 der Vorlage.

Ein paar Worte zu den Personalkosten. Die Personalkosten enthalten strukturelle Änderungen des Stellenplans: Für die Pressestelle wird eine Sachbearbeiterstelle für die redaktionelle Bearbeitung der Internet-Seiten und des Presse-Forums vorgesehen. Bereits seit April können Sie die neue Präsentation der Bundesärztekammer im Internet verfolgen.

Die stets umfassender und bedeutender werdenden Aufgaben im Bereich Honorarfragen, insbesondere GOÄ, erfordern eine halbe Referentenstelle. Das zuständige Dezernat verzichtet als Teilkompensation auf eine halbe Sekretariatsstelle.

Ferner ist ab 1. Januar 1999 eine Sachbearbeiterstelle für die technische Online-Redaktion vorgesehen.

Die gesamten Personalkosten steigen um 4,82 Prozent und berücksichtigen die dargestellten strukturellen Änderungen und voraussichtlichen Tariferhöhungen.

Bei den satzungsbedingten Aufwendungen weist dieser Voranschlag drei Positionen aus, die den Bereich Qualitätssicherung betreffen. Es handelt sich um die Ziffern 22, 23 und 24.

Der Ansatz in Position 22 von 75 000 DM soll Aufwendungen abdecken, die durch Projekte entstehen können, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des § 137 a SGB V anfallen. Wie weit diese gesetzliche Regelung, um die sich die Ärzteschaft intensiv bemüht hat, mittelfristig auch zu zusätzlichen Personalaufwendungen führt, ist zur Zeit noch nicht abzusehen.

Wir hoffen, mit der genannten Dotierung zusätzliches Personal zunächst vermeiden zu können. Wie wichtig die inhaltliche Ausgestaltung dieses
§ 137 a für die Ärzteschaft ist, haben Sie vorhin unter Tagesordnungspunkt II beraten.

Eine Steigerung ist bei der Position 23 - Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung - zu verzeichnen. Ich darf daran erinnern, daß diese Zentralstelle von KBV und Bundesärztekammer eingerichtet wurde, um die Qualitätssicherung der ärztlichen Berufsausübung als originäre Aufgabe der Selbstverwaltung in den eigenen Händen zu behalten. Der höhere Ansatz ist im wesentlichen dadurch begründet, daß die Ärztliche Zentralstelle Qualitätssicherung zukünftig auch den Bereich Normung in der Medizin intensiv für Bundesärztekammer und KBV bearbeiten soll.

Besonders auf europäischer Ebene laufen Aktivitäten, die die ärztliche Tätigkeit mittelbar und unmittelbar beeinflussen und auch beeinträchtigen können. Wir müssen die Entwicklung zur Normung auf europäischer Ebene intensiv begleiten und beeinflussen, um kostspielige Fehlentwicklungen zu vermeiden. Das schlägt sich natürlich in einem höheren Beitrag zur Zentralstelle nieder.

Neu im Voranschlag ist die Position 24. Sie enthält den Beitrag zur "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin", die ihre gesetzliche Verankerung in § 137 b SGB V gefunden hat. Bisher haben die Landesärztekammern die Mittel für die Arbeitsgemeinschaft in Form eines Sonderhaushalts bereitgestellt. In Höhe des Betrags von
105 000 DM kommen daher keine zusätzlichen Aufwendungen auf die Landesärztekammern zu. Es wurde lediglich die Zahlungsmodalität geändert.

Mit dieser Arbeitsgemeinschaft wurde auf Beschluß des Dresdner Ärztetags 1993 eine höchst effizient arbeitende Einrichtung geschaffen, in der alle Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen - nämlich Bundesärztekammer, Kassenärztliche Bundesvereinigung, Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenversicherungen und Deutsche Krankenhausgesellschaft - auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Medizin zusammenarbeiten. Hier werden Themen bearbeitet, die den rein ärztlichen Bereich überschreiten.

Ich kann verstehen - es klang heute morgen von Herrn Kollegen Calles auch an -, daß die finanzielle Unterstützung sowohl der Ärztlichen Zentralstelle als auch der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung die Sorge aufkommen läßt, hier gebe es Schnittmengen, Doppelvorhaltungen oder Doppelarbeit. Ich möchte Ihnen versichern, daß wir alles daransetzen, so effizient wie möglich die knappen Mittel einzusetzen. Nur, wir brauchen beide Einrichtungen: die ärztliche Zentralstelle zu den Fragen der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung - ich nenne hier das Beispiel Clearingverfahren bei Leitlinien - und die Arbeitsgemeinschaft zu den Fragen der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Hier nenne ich das Beispiel der Sonderentgelte und Fallpauschalen, wo wir die Kassen- und die Krankenhausseite nicht ausschließen können.

Würden wir die Ärztliche Zentralstelle in der Arbeitsgemeinschaft aufgehen lassen, was ja auch schon vorgeschlagen wurde, würden wir die Definitionsmacht bei der Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung aufgeben, die wir mühsam mit § 137 a SGB V erreicht haben, weil die Kassen- und die Krankenhausseite mit am Tisch säßen.

Ich kann Ihnen versichern, daß sich die Geschäftsführung intensiv bemühen wird, die Qualitätssicherungsmaßnahmen zu koordinieren, vorhandene Ressourcen auszuschöpfen und alle möglichen Synergieeffekte zu nützen.

Die allgemeinen Verwaltungskosten steigen deutlich unterdurchschnittlich um 3,5 Prozent. Dies ist auch auf Beratungen in der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" sowie in den Arbeitsgruppen der Kaufmännischen Geschäftsführer der Ärztekammern zurückzuführen. Hier wurden Rationalisierungspotentiale weiter verfolgt und durch Rahmenabkommen, beispielsweise im Versicherungsbereich, konkrete Einsparungen für alle Beteiligten erzielt.

Erstmals wurde eine Position mit dem Titel "Deutsches Gesundheitsnetz" mit 60 000 DM dotiert. Hiermit sollen Aufwendungen für die Online-Darstellung der Bundesärztekammer gedeckt werden, insbesondere für Aktivitäten, die mit Bordmitteln nicht erledigt werden können. Ferner werden die Leitungskosten für einen Festanschluß aus diesem Titel bezahlt.

Zur Position "Abschreibungen" ist anzumerken, daß diese Position von
560 000 DM auf 675 000 DM angehoben wurde, da die neu installierte Telekommunikationsanlage gekauft wurde. Dafür entfallen die bisherigen Mietaufwendungen.

Die Position "Beiträge der Landesärztekammern" in dem Block "Erträge" steigt gegenüber dem laufenden Geschäftsjahr um 3,42 Prozent. Hierin ist auch der Beitrag für die "Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in der Medizin" enthalten, der bisher von den Landesärztekammern anteilig direkt bezahlt worden war. Somit steigt die tatsächliche Belastung der Landesärztekammern nur um 473 500 DM oder 2,8 Prozent.

Entsprechend Vorstandsbeschluß ist für die neuen Landesärztekammern ein Beitragssatz von 90 Prozent des Normalbeitrags vorgesehen.

Die veranschlagten Erträge aus Teilnahmegebühren der Fortbildungsveranstaltung und Schutzgebühren konnten von 250 000 DM auf 310 000 DM angehoben werden. Die verbesserte Einnahmesituation, auch auf Grund eines erhöhten Absatzes von Fortbildungsmaterialien, kommt hier zum Tragen.

Aus dem sehr positiv verlaufenen Geschäftsjahr 1996/97 können nicht verbrauchte Mittel in Höhe von 350 000 DM eingestellt werden.

In seiner Sitzung vom 13. Februar 1998 hat der Vorstand den Haushaltsvoranschlag des Geschäftsjahrs 1998/99 endgültig verabschiedet und dem 101. Deutschen Ärztetag zur Zustimmung empfohlen.

Über die Beratungen der Finanzkommission und ihrer Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" wird nun der Vorsitzende, Herr Kollege Buck-Gramcko, ausführen.

Zum Schluß danke ich den Mitgliedern der Finanzkommission und der Arbeitsgruppe "Mittelfristige Finanzplanung" für die gute, konstruktive und für alle Beteiligten arbeitsintensive Zusammenarbeit. Unser gemeinsames Ziel, ein tragfähiges Fundament für die vielseitigen Aufgaben der Bundesärztekammer zu schaffen, haben wir wohl erreicht.

Vielen Dank.

(Beifall)