Arbeittagungen des Plenums

2. Tag: Donnerstag, 3. Juni 1999

Diskussionsverlauf - Vormittagssitzung

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Ich eröffne die Sitzung des zweiten Arbeitstages des 102. Deutschen Ärztetages. Ich begrüße Sie alle herzlich und hoffe, daß der gestrige Abend nur angenehme Erinnerungen hinterlassen hat.

Wir sind noch beim Punkt Qualitätssicherung. Dazu liegen noch zehn Wortmeldungen vor.

Bevor wir unsere Beratungen fortsetzen, gratuliere ich Herrn Professor Carstensen aus Hamburg zu seinem heutigen Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute!

(Beifall)

Ich begrüße aus Rumänien Herrn Dr. Francisc Jeszenszky, Ministerialrat im rumänischen Gesundheitsministerium, Träger des Ehrenzeichens der deutschen Ärzteschaft. Herzlich willkommen!

(Beifall)

Zu erwähnen ist, daß es für den heutigen Abend "Traumpaar, Postkutscher, Spreewald" noch eine Reihe von Karten gibt, die bestellt, aber noch nicht abgeholt wurden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Karten im Laufe des Tages im Tagungsbüro abholten.

Dann habe ich noch zu vermelden, daß unser Stenograf, Herr Weber, seit 1974 auf Deutschen Ärztetagen stenografiert, also seit 25 Jahren. Er sorgt seitdem dafür, daß manche ihren Redebeitrag hinterher auch gern lesen. Herzlichen Dank, Herr Weber, für Ihre Arbeit!

(Beifall)

Das Ehrenzeichen der deutschen Ärzteschaft durften wir Ihnen ja bereits überreichen. Auf weitere gute Zusammenarbeit mit dem Deutschen Ärztetag!

Wir setzen nun unsere Beratungen mit der Abwicklung der Rednerliste fort. Der erste Redner des heutigen Tages ist Herr Eisenkeil, Bayern.

Dr. Eisenkeil, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement sind mir schon immer ein großes Anliegen gewesen. Ich stehe hinter den Bemühungen, hier Verbesserungen zu erreichen, voll und ganz. Allerdings sind die Bemühungen, welche die Krankenkassen an den Tag legen, übereinstimmend mit den Befürchtungen, die der Deutsche Ärztetag bereits geäußert hat.

Als Beispiel dafür möchte ich anführen, daß die AOK Bayern einen Probelauf von Qualitätsmanagement in Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des Müttergenesungswerkes durchgeführt hat. Die Zertifizierung dieser Häuser ist rein freiwillig, bedingt aber die Belegung der Häuser durch die AOK, bedeutet also einen erheblichen Druck, an diesen Zertifizierungsmaßnahmen teilzunehmen. Der Gütekatalog, der als Grundlage für die Zertifizierung dient, wurde allein durch die Krankenkassen erstellt, ohne Zusammenarbeit mit den Häusern. Die Zertifizierung nach diesem Gütekatalog wurde von zwei Auditorinnen durchgeführt, die AOK-Angestellte waren. Sie haben nicht mit den Kräften aus den Häusern zusammengearbeitet. Nach erfolgter Zertifizierung wurde mitgeteilt, daß die Rezertifizierung alle zwei Jahre erfolgen wird und dann die Daumenschrauben etwas mehr angezogen würden.

Dies zur Illustration dafür, was bei diesem Gesetzentwurf auch im Bereich der ärztlichen Versorgung auf uns zukommen kann.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Eisenkeil. Als nächster Redner bitte Herr Josten, Nordrhein.

Dr. Josten, Nordrhein:

Guten Morgen, Herr Präsident! Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich möchte mich bei meinem Redebeitrag auf die Leitlinien in § 136 des Gesetzentwurfs beschränken. Die ältesten mir bekannten Leitlinien für uns Menschen sind die Zehn Gebote im Buch Mose. Es sind nur zehn, und sie sind knapp formuliert. Sie haben sich seit etwa zweieinhalbtausend Jahren bewährt. Gleichwohl gibt es bei der Umsetzung Probleme. Juristen und Theologen befassen sich seit dieser Zeit mit der Einhaltung dieser Gebote.

Im Referentenentwurf heißt es, daß bei der Leistungserbringung anerkannte Leitlinien für eine wissenschaftlich gesicherte, zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Diagnostik und Behandlung anzuwenden sind. Was heißt hier "wirtschaftlich sinnvoll"? Aus der Sicht des Beitragszahlers, der erkrankt und mit einer guten und sicheren Behandlung rechnet? Oder gilt die Perspektive der Kassen? Ich möchte meinen Patienten und Patientinnen eine wissenschaftlich gesicherte, zweckmäßige und sinnvolle Behandlung zukommen lassen und dieses, wenn sie nach entsprechender Beratung damit einverstanden sind, nach Kräften umsetzen.

Der gestrige Beitrag des Kollegen Metke, der dargestellt hat, was es kostet, eine karzinomkranke Frau mit Zytostatika zu behandeln, und wie die Überlebenszeiten sind, wenn man dieses unterläßt, hat mich sehr betroffen gemacht. Ich möchte meinen Patienten und Patientinnen nicht sagen: Ihre Behandlung ist wirtschaftlich nicht sinnvoll. Eine solche ausgabenorientierte Handlungsweise verstärkt zu Recht die Ängste der Patienten und ihrer Angehörigen. Dies ist nicht gerecht gegenüber unseren Kranken.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Josten. Als nächste Rednerin bitte Frau Auerswald vom Vorstand.

Dr. Auerswald, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man in den Gesetzentwurf schaut, was die Qualitätssicherung betrifft, kann einem der Hut hochgehen. Wir wissen, daß die Ärzteschaft seit Jahrzehnten Qualitätssicherung betreibt, und zwar sinnvolle Qualitätssicherung. Als Präsidentin der Ärztekammer Bremen sage ich beim Lesen des Entwurfs: Herr Schulte-Sasse, bitte besuchen Sie den ersten Teil unseres Grundkurses "Qualitätsmanagement". Wir wissen: Wenn die Qualität gesichert werden soll, müssen die Daten dringend an die Leistungserbringer zurückgegeben werden. Sobald die Qualitätssicherung als Kontrolle funktioniert, werden die Daten verfälscht, und an den medizinischen Leistungen wird sich nichts ändern.

(Beifall)

Wir sehen dies im ambulanten Bereich beispielsweise bei der Qualitätssicherung beim ambulanten Operieren. Ich weiß nicht, ob Sie diesen rosafarbenen Zettel kennen. Es wird gesichert und gesichert, aber die Ergebnisse daraus sind gleich null.

Im übrigen stelle ich die Frage: Wieso sollen diese Berichte an die Krankenkassen gehen? Die Krankenkassen haben Unmengen Daten von uns. Sie können sie zusammenführen. Sie können uns noch nicht einmal zeitgerecht die Daten bezüglich der Arzneimittel zurückgeben.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich bin der festen Überzeugung, daß die Politik hier einen Systemfehler macht. Es wird eine Anhäufung von Datenfriedhöfen geben, und damit ist nichts auswertbar.

In diesen Tagen jährt sich das Unglück von Eschede. Es wird immer behauptet, die Medizin in Deutschland sei so schlecht. Das sehe ich überhaupt nicht so. Weltweit wird anerkannt, daß es in Eschede ein hervorragend funktionierendes Notarztsystem gab, wodurch in Null Komma nichts die Überlebenden gerettet werden konnten.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Frau Auerswald. Als nächster Redner bitte Herr Theurich, Nordrhein. - Herr Theurich scheint nicht da zu sein. Dann bitte Herr König aus Hessen.

Dr. König, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liest man den Referentenentwurf, hat man den Eindruck - das gilt auch für die Bevölkerung -, die Ärzte in Deutschland arbeiteten qualitativ schlecht, deshalb sei eine staatliche Qualitätssicherung zu verordnen. Wir stellen aber in Praxis und Klinik fest, daß die Patienten größtenteils zufrieden sind. Die Realität sieht also anders aus.

Nach dem Gesetzentwurf ist der Medizinische Dienst der Kontrolleur. Das heißt im Grunde genommen, derjenige, der es verordnet hat, soll uns kontrollieren.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist das Parteiprogramm der Grünen. In diesem Programm steht, daß die Honorierung des Arztes nach dem Erfolg seiner Tätigkeit zu bemessen ist. Wie soll das aussehen? Wir fordern schon immer eine Qualitätssicherung. Wir haben sie schon immer durchgeführt, aber nicht unter Zwang und nicht staatlich verordnet. Das haben wir bisher freiwillig getan, und das werden wir auch weiterhin freiwillig tun.

Meine Vorrednerin hat das ambulante Operieren erwähnt. Ich weise auf die Perinatalerfassung hin, ich weise auf die Zytologie und die Sonographie hin. Ich glaube, das haben wir schon im Rahmen der ärztlichen Selbstverwaltung allein geregelt. Wir brauchen keine staatliche Verordnung.

Leitlinien gibt es viele. Für uns sind die Leitlinien der wissenschaftlichen Gesellschaften maßgeblich. Im Endeffekt, auch wenn wir an die juristische Überprüfung der Behandlung der Patienten denken, gelten immer noch diese Leitlinien und nicht jene der Krankenkassen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr. Als nächste Rednerin bitte Frau Bert, Hessen.

Dr. Bert, Hessen: Herr Präsident!

Meine Damen und Herren! Ich frage wieder einmal: Wer soll das bezahlen? Die Krankenkassen haben bereits jetzt einen Verwaltungskostensatz von über 6 Prozent. Die KVen haben einen solchen von ungefähr 2 Prozent im bundesweiten Durchschnitt. Dieser Prozentsatz wird durch die Kosten des Medizinischen Dienstes extrem in die Höhe getrieben, und wiederum müssen die Patienten, die Versicherten es bezahlen. Ich finde das bei einer Regierung, die auf Sparsamkeit drängt, ein unmögliches Vorhaben.

Dies zeigt jedoch den Hintergrund: Es sollen wieder die Ärztekammern und die Kassenärztlichen Vereinigungen ausgehebelt werden. Beide führen bereits jetzt qualitätssichernde Maßnahmen durch. Diese werden sehr effektiv und, wie gesagt, sehr kostensparend durchgeführt. Wir haben beispielsweise sehr gute Sonographiekontrollen und -kurse, die Radiologie wird extrem überprüft, ebenso die Kardiologie.

Kammern und KVen erfüllen diese Aufgabe zur höchsten Zufriedenheit, manchmal auch zum Ärger der Kollegen. Es ist vollkommen unnötig, den Medizinischen Dienst so aufzuplustern, daß eine Überbehörde entsteht, wie die Regierung es will. The brother is watching you! Hier handelt es sich um die typischen Vorbereitungen, unsere Standesorganisationen auszuhebeln. Dies muß man ablehnen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr, Frau Bert. Als nächster Redner bitte Herr Jonitz vom Vorstand.

Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Vilmar! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Qualitätssicherung, die im Referentenentwurf steht, ist keine. Qualitätssicherung ist etwas anderes. Qualitätssicherung bedeutet, daß diejenigen, die in einem bestimmten Bereich etwas miteinander zu tun haben - das sind im Gesundheitswesen Ärzte, Krankenkassen, Politiker, Krankenhausträger und der Medizinische Dienst -, sich auf ein gemeinsames Ziel festlegen. Das ist im Referentenentwurf ausdrücklich nicht der Fall.

Ferner bedeutet Qualitätssicherung, daß ich die Betroffenen beteilige. Wenn ich diejenigen, welche die Qualität erbringen sollen, nicht aktiv in die Qualitätssicherung einbinde, ist jede Qualitätssicherung von vornherein sinnlos und hirnlos.

Die Qualitätssicherung beginnt oben. Das heißt, derjenige, der Qualitätssicherung haben möchte, muß selber mit gutem Vorbild vorangehen. Auch das praktiziert die Bundesregierung derzeit nicht. Das, was im Referentenentwurf steht, ist genau das Gegenteil dessen, was von uns verlangt wird. Eine solche Politik ist unsachlich.

Das, was im Referentenentwurf steht, ist etwas ganz Banales: Das ist Qualitätskontrolle. Es wird eine Einrichtung geschaffen, und diese kontrolliert die Ärzte. Das ist ein ganz primitives Verfahren der Qualitätskontrolle, ein Verfahren, das die deutsche Industrie auf Grund von mangelnder Wirtschaftlichkeit und Fehlerhaftigkeit in den 60er Jahren verlassen hat. Der Referentenentwurf holt jetzt die Fehler aus den 60er Jahren im Gesundheitswesen nach.

(Beifall)

Ich bin sehr für Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement. Es müssen aber auch die Rahmenbedingungen stehen. Ich frage mich, wie das im Krankenhaus vor sich gehen soll, wie der Assistent, der mittlerweile nach dem Dienst nicht mehr nach Hause gehen kann, sondern dableiben muß, weil er anderenfalls seine Patienten nicht betreut hat, wie dort, wo Dienste die Regel sind, bei denen der Arzt am Freitagmorgen beginnt und Montagnachmittag aufhört, tatsächlich in einen gesetzlich verordneten Qualitätszirkel gegangen und dort konstruktive Arbeit geleistet werden soll.

(Beifall)

Solange die finanzielle Belagerung des Gesundheitswesens fortschreitet und damit die Möglichkeiten für die Qualitätssicherung genommen werden, ist das im Referentenentwurf vorgesehene Verfahren perfide. Es muß nachdenklich machen, daß die Begriffe Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Patientenrechte immer dann entdeckt werden, wenn die Voraussetzungen für eine gute Qualität genommen werden.

(Beifall)

Ich bin in hohem Maße für Qualitätssicherung. Sollte aber das, was im Referentenentwurf steht, Gesetz werden, müßten wir uns diesem Verfahren geschlossen verweigern.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Jonitz. Als nächster Redner bitte Herr Hoppe.

Prof. Dr. Hoppe, Vizepräsident:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestern kam zumindest vorübergehend der Eindruck auf, als beinhalte die Titulierung der Qualitätssicherung als Modewort auch, daß damit zum Ausdruck gebracht werden solle, Qualitätssicherung an sich sei eine Modeerscheinung. Das ist weit gefehlt. Das ist unberechtigt. Das ist gestern bereits richtiggestellt worden. Heute habe ich einen guten Beweis mitgebracht, den ich gestern nicht zur Verfügung hatte, weil er auf meinem Hotelzimmer lag. Ich habe von meinem Partner im Institut, Herrn Professor Röttger aus Hessen, der früher häufig am Ärztetag teilgenommen hat, eine Broschüre von 1926 geschenkt bekommen. Sie trägt die Überschrift: "Sparsame, sachgemäße Krankenbehandlung mit Leitsätzen des Reichsgesundheitsrates". In dieser Broschüre finden sich diese "Leitsätze für eine sparsame und doch sachgemäße Behandlungsweise der Kranken durch Ärzte, aufgestellt vom Reichsgesundheitsrat in seiner Sitzung vom 9. Februar 1924". Dieser Reichsgesundheitsrat bestand ausschließlich aus Ärzten. Ich nenne einige Namen: Brugsch aus Berlin, Brüning aus Rostock, Frey aus Kiel, Goldscheider, His, Klemperer, Matthes, Minkowski, Morawitz, Schwenkenbecher, Seyderhelm, Strauß, Volhard aus Halle, Weygandt.

Daran sieht man, wie gut die Zusammenarbeit damals zwischen staatlichen Einrichtungen und der Ärzteschaft auch in solchen Fragen war. Es handelt sich um ganz konkrete Anhaltspunkte und Leitlinien für die Behandlung der damaligen Patienten. Das, was wir heute tun, ist also überhaupt nichts Neues. Es handelt sich nur um eine modernisierte Form.

Dieses Papier ist vier Monate älter als die von uns verabschiedete Facharzt-ordnung von 1924. Sie sehen, die beiden Dinge hängen seit 75 Jahren eng zusammen. Ich glaube, wir brauchen unser Licht nicht unter den Scheffel zu stellen und Asche auf unser Haupt zu streuen und uns wie die Lemminge zu benehmen. Wir sollten vielmehr voll Power geben, um allen klarzumachen, wer die Besten sind.

Schönen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Hoppe. Ihre Ausführungen werden wohl alle zum Nachdenken bringen, die glauben, uns hätte vom Gesetzgeber die Qualitätssicherung erst aufgedrückt werden müssen.

Als nächster Redner bitte Herr Schilling, Berlin.

Dr. Schilling, Berlin:

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wer von uns hätte etwas gegen Qualitätssicherung oder leitlinienorientierte Medizin? Wie damit allerdings Geld im Gesundheitswesen gespart werden soll, bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen für diesen Referentenentwurf. Bereits heute ist es so, daß die Möglichkeiten in Diagnostik und Therapie die Grenzen der zur Verfügung stehenden Mittel sprengen würden. Gerade im ambulanten Bereich kann ich meinen Kollegen Empfehlungen diesbezüglich nicht geben, solange bei Überschreitung des Budgets im medikamentösen Bereich diese Kollegen in den kollektiven oder den persönlichen Regreß genommen werden und solange wir in Berlin nur für 50 Prozent aller ambulant durchgeführten Leistungen vergütet werden. Das ist ein Zustand, der so nicht haltbar ist.

Die Weiterentwicklung der Medizin wird auch zukünftig das Budget, das uns zur Verfügung steht, sprengen. Allein die Behandlung von zirka 800 000 Hepatitis-C-Patienten mit Interferon und Ribavirin würde im ambulanten System Mehrkosten von zirka 3 Milliarden DM verursachen. Es gibt eine Reihe anderer Möglichkeiten, die auf völlig indiskutable Art und Weise das Budget sprengen würden.

Es bleibt das Geheimnis der Verantwortlichen, wie das bezahlt werden soll. Es kann nicht Aufgabe der Ärzteschaft sein, zu definieren, was nicht mehr bezahlt werden soll. Das ist die Aufgabe eines gesamtgesellschaftlichen Konsenses, an dem wir uns gern beteiligen, den wir als Ärzte aber nicht allein führen werden.

Ich danke Ihnen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke. Als nächster Redner bitte Herr Schmutterer, Bayern.

Dr. Schmutterer, Bayern:

Meine Damen und Herren! Fast am Ende einer langen Diskussionsreihe bin ich doch erstaunt, wie wenig Raum die Frage nach der integrierten Versorgungsform hier eingenommen hat. Ich komme deshalb nochmals darauf zurück. Hier ist nach meinem Dafürhalten die zentrale Frage enthalten: Wie halten wir es mit der Sicherstellung? Wir können nicht einfach so tun, als könnte man da ein bißchen schwanger bleiben. Die Brisanz liegt in der Frage: Wollen wir Einzelverträge mit den Krankenkassen? Wollen wir die Regelung der Versorgungsstrukturen bei der KBV belassen?

Ein einziger Antrag befaßt sich mit dieser Thematik, nämlich der Antrag 26 von Herrn Möhrle, den ich ausdrücklich unterstütze. Aber auch dieser Antrag entbindet uns nicht von der Verpflichtung, Antwort auf die Frage zu geben: Was geschieht, wenn eine Vielzahl solcher besonderen Versorgungsformen mit besonderen Vergütungsregeln entstehen? Wie gehen wir in Zukunft damit um?

Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Schmutterer. Das war ein Sprung zurück zu Punkt 4. Als nächste Rednerin bitte Frau Bühren, Bayern.

Dr. Bühren, Bayern: 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Ich möchte Ihre Aufmerksamkeit auf einen anderen Aspekt von Qualitätssicherung richten, und zwar auf die sogenannten Leistungserbringer. Wir vergessen immer, daß die sogenannten Leistungserbringer, nämlich wir, auch Menschen mit Gefühlen und Bedürfnissen sind. Nur dann, wenn auch diese berücksichtigt werden, können wir alle mit voller Kraft uns denen widmen, die kommen, um unsere Hilfe und unsere volle Aufmerksamkeit zu erhalten.

Deshalb habe ich gestern an die Politik appelliert, die Droge Arzt nicht zu verschleißen. Heute möchte ich an Sie mit Ihrer interkollegialen Aufmerksamkeit appellieren. Viele Kollegen und Kolleginnen - das sind meistens nicht diejenigen, die hier sitzen - sind sehr verunsichert ob der jahrelang schwierigen Rahmenbedingungen und der Perspektiven. Ich erlebe das, weil ich regelmäßig an unserem Ärztestammtisch teilnehme und im ärztlichen Kreisverband tätig bin. Hier dürfen wir nicht tatenlos zuschauen.

Wir haben im Ausschuß für die niedergelassenen Ärzte der bayerischen Landesärztekammer viel darüber diskutiert, ob wir Seminare anbieten sollen, bei denen wir unseren Kollegen und Kolleginnen präventiv Strategien vorführen, mit denen sie dieser schwierigen Situation Herr werden können und trotzdem gut arbeitsfähig sind.

Wir diskutieren darüber hinaus die Einrichtung einer anonymen Hotline, bei der zeitnah, unproblematisch und ganz direkt auf die Probleme eingegangen werden kann. Wir können den Kollegen und Kolleginnen, die Suchtprobleme haben und unter Erschöpfungssyndromen leiden, unmittelbar und direkt Hilfe anbieten.

Ich appelliere an Sie, sich den Antrag I-29 anzuschauen, in dem wir die anderen Landesärztekammern zur Überprüfung anregen, ob nicht auch bei ihnen solche Maßnahmen sinnvoll sein könnten.

Herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Frau Bühren. Als nächster Redner bitte Herr Kütz, Bremen.

Dr. Kütz, Bremen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu einem Thema sprechen, das im Rahmen der Qualitätssicherung noch nicht angesprochen wurde, das aber für den Gesamtkomplex der Gesundheitsreform 2000 von erheblicher Bedeutung ist. Ich meine das Problem des Datenschutzes. Insbesondere bei der Qualitätssicherung kommt es zu einer zum Teil neuartigen Zusammenführung von Daten; aber nicht nur dort, sondern auch bei der Bonusberechnung für das Hausarztmodell. Es wäre ja nicht das erste Mal, daß im nachhinein ein bundesrepublikanisches Gesetz teilweise gekippt wird, weil die Datenschützer feststellen, daß bestimmte Teile mit dem geltenden Datenschutz nicht übereinstimmen.

Ich möchte die Bundesärztekammer dringend auffordern, bei der Politik zu erreichen, daß vor der Verabschiedung dieses Gesetzes geprüft wird, ob alle Teile datenschutzkompatibel sind. Wenn das Gesetz erst einmal verabschiedet ist und Teile des Gesetzes aus datenschutzrechtlichen Gründen geändert werden müssen, haben wir bei einer solchen Änderung überhaupt keine Einflußmöglichkeiten mehr.

Mir ist schleierhaft, wie die Zusammenführung personenbezogener Daten beim Hausarztmodell mit den in den letzten 20 Jahren entwickelten datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Übereinstimmung gebracht werden kann.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Kütz. Als nächster Redner bitte Herr Theurich, der vorhin im Stau steckengeblieben war.

Theurich, Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hatte mich bereits gestern zu Wort gemeldet, und an meine gestrigen Ausführungen möchte ich jetzt anknüpfen. Wir haben gestern gehört, daß die Qualität nicht weiter gesichert werden müsse, daß dies bereits im Behandlungsauftrag enthalten sei. Ein Mißtrauen sei unberechtigt und nutze dem Patienten nicht.

Meine Damen und Herren, ich glaube dies absolut nicht, sondern ich halte die Qualitätssicherung für das Entscheidende in den nächsten zehn Jahren, das uns beschäftigen wird. Ich möchte an das gestrige Beispiel von Herrn Professor Hoppe anknüpfen, an diese Äußerung auf dem Radiologentag, daß 40 Prozent der Röntgenbilder überflüssig seien. Herr Professor Hoppe hat gestern empfohlen, dies intern auszutragen. Er beurteilt diese Äußerung wahrscheinlich als einen internen Verteilungskampf zwischen den Fachradiologen und den Teilradiologen.

Ich muß zugeben: Auch ich habe gestern gezuckt und mir gedacht, wie das wohl gemeint ist. Ich glaube zugunsten von Herrn Hoppe, daß er es wirklich nur so gemeint hat, daß das dem angeschlagenen Außenbild der Ärzte schadet.

Aber ein solches Thema kann gar nicht auftauchen, wenn es wirklich so ist, daß wir in einer ärztlichen Welt voll Qualitätssicherung leben. Ich glaube, daß auf diesem Ärztetag sanftere Töne angeschlagen werden müssen und auch ein bißchen Selbstkritik nach außen dringen muß. Wir selber kennen beispielsweise beim Thema Röntgen völlig überflüssige LWS-Röntgenbilder bei Patienten, von denen wir wissen, daß sie eine degenerative Wirbelsäulenerkrankung haben. Wir kennen im Krankenhaus viel zu viele Thorax-Fälle, bei denen man glaubt, die Patienten nicht klinisch unauffällig entlassen zu können, ohne noch einmal den Kontroll-Thorax gemacht zu haben.

Ich meine, daß es für die Außenwirkung ganz wichtig ist, daß man, wenn eine solche These aufgestellt wird, beweist, daß es die Qualitätssicherung gibt. Ich erwarte, daß eine solche These durch ein Qualitätsmanagement überprüft wird. Wenn wir dieses nicht überprüfen können, weil wir es logistisch nicht können, dann ist unsere gesamte Thematik der Qualitätssicherung eine reine Farce.

Wenn wir es überprüfen können - diese These ist hoffentlich falsch -, dann hat der Patient wieder ein bißchen Vertrauen in unsere Qualitätssicherung gewonnen. Wäre diese These aber richtig, dann kann Qualitätssicherung nur eine Verhaltensänderung bedeuten.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Theurich. Das war zum Komplex Qualitätssicherung der letzte Wortbeitrag. Wir stimmen, wie angekündigt, am Schluß über die Anträge ab.

Wir kommen jetzt zum Komplex Krankenhaus. Dazu hat wiederum zunächst Herr Schirmer das Wort. Bitte, Herr Schirmer.

Schirmer, Justitiar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei den Regelungen zum Krankenhaus ist es zweckmäßig, vier Regelungskomplexe anzusprechen, und zwar zunächst einmal die Struktur im Sinne der Beziehungen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern. Diese Regelungen finden Sie im Entwurf in den §§ 108 ff. SGB V.

Der zweite Regelungskomplex, der von großer Bedeutung ist, ist der Komplex der künftigen Finanzierungs- und Vergütungsregelungen. Das ist in einem Artikel dieses Referentenentwurfs geregelt, der das Krankenhausfinanzierungsgesetz und die Bundespflegesatzverordnung ändert. Das steht in den Art. 3
und 4.

Der dritte Regelungskomplex wurde im großen und ganzen schon angesprochen, nämlich die Qualitätssicherung im Krankenhaus. Dazu gibt es den neuen § 137 SGB V sowie eine Vorschrift, welche die Übertragung eines Prinzips, das man aus der ambulanten Versorgung kennt, in das Krankenhaus vorsieht, nämlich die Bestimmung, ob neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden dürfen. Das ist in der vertragsätzlichen Versorgung durch den Bundesausschuß der Ärzte und Krankenkassen vorzusehen. Das soll jetzt auch für das Krankenhaus eingeführt werden. Darauf komme ich noch zurück.

Was die strukturellen Regelungen angeht, so kann man sie vielleicht am besten dadurch erklären, daß man darstellt, wie die Situation nach dem geltenden Recht ist.

Nach dem geltenden Recht sind alle im Krankenhausbedarfsplan vorgesehenen Krankenhäuser kraft Gesetzes zur Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen, auch die Universitätskliniken. Das soll sich ab dem Jahre 2003 ändern. Dann gibt es auch für Plankrankenhäuser, wenn ich diesen Begriff so vereinfacht benutzen darf, keinen Anspruch mehr auf Vertragsabschluß mit den Krankenkassen, sondern die Krankenkassen entscheiden, ob sie mit dem Krankenhausträger einen Vertrag schließen.

Allerdings sind übergangsweise alle Krankenhäuser zugelassen, die am 1. Januar 2003 in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommen wurden. Sie sind also zunächst zugelassen. Eine Kündigung, eine Teilkündigung oder eine Änderung sind im Laufe der Zeit möglich.

Der Referentenentwurf sieht vor, daß Vertragsabschlüsse mit Krankenhäusern dann nicht zulässig sind, wenn das Krankenhaus nicht wirtschaftlich versorgt oder für die Versorgung nicht notwendig ist.

Allerdings sieht der Referentenentwurf - wohl auch auf Druck der Länder, die ja letztendlich von ihren Länderverfassungen her für die Krankenhausversorgung verantwortlich sind - eine Einschränkung der Handlungsmöglichkeiten der Krankenkassen in der Wahl ihrer Vertragspartner vor, indem es eine Rahmenordnung für den Abschluß, die Änderung und die Kündigung von Verträgen durch die Krankenkassen in der Gestalt von sogenannten Rahmenvorgaben gibt, die etwas über die Anzahl der notwendigen Krankenhausbetten, über die Struktur der Krankenhausversorgung in einem Land vorsehen sollen.

Diese Rahmenvorgaben werden von den Krankenkassen entwickelt - das ist der neue § 109 Abs. 2 -, allerdings im Einvernehmen mit der zuständigen Landesbehörde. Gibt es kein Einvernehmen zwischen den Krankenkassen und Behörden, entscheidet die Landesbehörde. Das heißt, hier gibt es ein Letztentscheidungsrecht des Landes über die Rahmenvorgaben für die Krankenhausversorgung. Innerhalb dieser Rahmenvorgaben haben allerdings die Krankenkassen eine relative Vertragsfreiheit beim Vertragsabschluß mit den Krankenhäusern.

Das ist die neue politische Idee. Auch hier besteht eine Tendenz zur Steigerung der Krankenkassenmacht auch bei der Entwicklung der Struktur der stationären Versorgung.

Das soll nach dem Entwurf ab 2003 gelten; die Rahmenvorgaben sollen schon ab dem Jahre 2000 in den einzelnen Ländern entwickelt werden.

Auch die Krankenkassen sind in der Lage, die Verträge zu ändern, also Teilkündigungen auszusprechen, beispielsweise für Abteilungen. Möglich ist auch eine Gesamtkündigung.

Auch hier gibt es allerdings eine Mitwirkungsmöglichkeit der Länder. Aus diesem Grunde haben die Kassenverbände jede Kündigung, jede Änderung und auch jeden Abschluß der Behörde anzuzeigen. Die Behörde hat ein Beanstandungsrecht, wenn der Abschluß, die Änderung oder die Kündigung nicht den Rahmenvorgaben entspricht. Wenn die zuständige Behörde beanstandet, hat der Rechtsakt keine Rechtswirkung. Es besteht dann für die Krankenkassen nur die Klagemöglichkeit vor den Sozialgerichten.

Bemerkenswert ist eine Konstruktion in § 109 Abs. 4, wonach eine Landesbehörde dann, wenn ein Vertrag mit einem Krankenhaus nicht abgeschlossen wird, bei dem die Landesbehörde meint, daß es für die Versorgung notwendig ist, selbst als Vertragspartner des Krankenhauses eintreten kann. Das wirkt dann für die Krankenkassen. Die Krankenkassen haben nur die Möglichkeit, dieses Eintrittsrecht der Landesbehörde vor den Gerichten anzufechten. Dasselbe gilt auch - vereinfacht gesagt - für jede Art von Vertragsabschluß, Änderung und Kündigung.

Fazit: Die Krankenkassen haben innerhalb eines Rahmens auch künftig eine Handlungsmöglichkeit in der Auswahl von Krankenhäusern, und zwar auch solchen, die im Krankenhausbedarfsplan aufgeführt sind. Das ist eine Veränderung der heutigen Lage zu Lasten der Krankenhäuser und zugunsten der Krankenkassen.

Konsequenterweise ist jetzt auch vorgesehen, daß die Krankenkassen zwar noch nicht die Krankenhausplanung der Länder selbst bestimmen, aber diese ist mit den Krankenkassen im Einvernehmen durchzuführen. Wenn man sich zwischen Land und Krankenkassen streitet, entscheidet ein Schiedsamt. Es gibt also keine Letztentscheidung der Länder über die Krankenhausplanung mehr.

Der zweite Komplex betrifft die Finanzierungsregelungen. Dazu gibt es das Stichwort Monistik und ähnliches. Es gibt multifaktorielle Finanzierungsregelungen. Es gibt einen landesweiten Gesamtbetrag für die Ausgaben für die stationäre Behandlung innerhalb des globalen Budgets. Diesen Gesamtbetrag legen die Krankenkassen fest. Das ist kein Produkt von Verhandlungen, sondern die Krankenkassen sagen: Wir geben innerhalb des Globalbudgets im Land X folgendes für die stationäre Versorgung insgesamt aus.

Das Gesetz sieht vor, daß bei der erstmaligen Festsetzung dieses Gesamtbetrags von der Summe der Krankenhausbudgets 1999 ausgegangen wird. Das ist die Basis für das Jahr 2000.

Es gibt für diesen Gesamtbetrag Änderungsmöglichkeiten nach oben. Es gibt also innerhalb des immer bestehenbleibenden Globalbudgets Ausweitungsmöglichkeiten dann, wenn Leistungen von der ambulanten Versorgung oder aus anderen Funktionen und Sektoren ins Krankenhaus verlagert werden, was wohl nicht zu erwarten ist.

Innerhalb dieses festgelegten Gesamtbetrags bleibt es bei den Einzelbudgets der Krankenhäuser. Beim geltenden Recht hingegen kennt man die sogenannten flexiblen Budgets, die verhandelt werden. Künftig soll es Erlösbudgets geben. Das ist nur ein anderer Name, der aber erkennen läßt und auch in der Konstruktion vorsieht, daß die Krankenkassen mit dem Krankenhaus einen viel größeren Verhandlungsspielraum haben.

Alle Faktoren, die für die Feststellung des Aufwands, den ein Krankenhaus nötig hat, um dafür seine Vergütung zu erhalten, existieren, werden relativiert, etwa auch die Ergebnisse von Tarifverhandlungen für die Besoldung der Ärzte und des weiteren Personals im Krankenhaus.

Das Gesetz sagt: Das kann beim Budget, welches das Krankenhaus erhalten soll, berücksichtigt werden. Der wichtigste Obersatz, der an verschiedenen Stellen ständig auftaucht, lautet, daß die Krankenkassen als Verhandlungspartner mit den einzelnen Krankenhäusern sicherstellen müssen, daß der Gesamtbetrag für die stationäre Versorgung, den ich eingangs beschrieben habe, nicht überschritten wird.

Es geht hier um ein Verhandlungsmanagement, das die Krankenhäuser unter Verteilungskampfdruck setzt, nach dem Motto: Wer zuerst bekommt, erhält möglicherweise diesen oder jenen Betrag, und bei den letzten ist der Gesamtbetrag relativ weit ausgeschöpft. Eine Überschreitung ist, wie beschrieben, im Prinzip nicht vorgesehen.

Die Bundespflegesatzverordnung und das Krankenhausfinanzierungsgesetz sollen dahin gehend geändert werden, daß ein vollständiges Fallpauschalensystem, und zwar ab 2003, eingeführt wird, mit Vorstufen, die ab 2000 beginnen. Hier sollen die Grundstrukturen festgelegt werden. In einem Jahr folgt die Kalkulation. Dann folgt ein Jahr ab 1. Januar 2000 parallel zur Abrechnung der geltenden Pflegesätze, um Erfahrungen zu gewinnen. Ab 2003 erfolgt eine von Gesetzes wegen vorgesehene Einführung des vollständigen Fallpauschalensystems, wie § 17 c des Krankenhausfinanzierungsgesetzes formuliert.

Detailregelungen gibt das Gesetz nicht vor, mit der Ausnahme, daß das Fallpauschale grundsätzlich den gesamten Behandlungsfall abdecken soll und daß Entgeltkataloge und Bewertungsrelationen für dieses System bundeseinheitlich geregelt werden.

Die Basis ist die Einigung zwischen den Spitzenorganisationen der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und einem Ausschuß der privaten Krankenversicherung. Der Bundesärztekammer soll Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Einigt man sich nicht, wird das Ganze durch eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Gesundheit festgelegt. Je nach Stimmung kann es sein, daß beispielsweise die Krankenkassen eher geneigt sind, die Rechtsverordnung zu gewinnen, als daß sie sich einigen mögen.

In diesem Zusammenhang fällt das Wort von der stufenlosen Einführung der Monistik. Wir haben heute bekanntermaßen ein System der dualen Finanzierung der Krankenhäuser. Investitionen und Neuinvestitionen werden vom Staat getragen. Die laufenden Kosten - wiederum sehr vereinfacht ausgedrückt - werden durch die Pflegesätze, also durch die Krankenkassen, bezahlt.

Monistik bedeutet die Übernahme der Kosten der stationären Behandlung zu den von den Krankenkassen zu verhandelnden Preisen insgesamt.

Das soll stufenweise geschehen. Ab Januar 2003 werden die pauschalen Fördermittel, die bisher vom Staat aufgebracht werden, durch die Krankenkassen übernommen. Dafür sollen die landesweiten Gesamtbeträge um 2,3 Milliarden DM erhöht werden. Ab 2008 werden auch die übrigen Kosten der Krankenhäuser, die bisher nicht über die Pflegesätze abgegolten werden, sondern vom Staat getragen werden, in die Fallpauschalen usw. einbezogen. Dazu wird der Gesamtbetrag um insgesamt 2,8 Milliarden DM erhöht. Dieses Geld ist notwendig, weil die Krankenkassen mehr ausgeben müssen. Ob es reicht, ist eine ganz andere Frage, die Fachleute auch skeptisch einschätzen können.

Es gibt noch eine Art salvatorische Klausel. Für Krankenhäuser, die anfänglich nicht kostendeckend arbeiten können, gibt es sogenannte Restrukturierungskonzepte, wie es im Gesetz heißen soll. Diese sind befristet. Das Geld für diese Restrukturierungskonzepte wird allerdings aus dem landesweiten Gesamtbetrag finanziert, geht also teilweise wiederum zu Lasten der anderen Krankenhäuser.

Wie der Gesetzgeber sich das vorstellt, ist relativ klar: Die Krankenhäuser werden unter einen ziemlich starken Verhandlungs- und Gestaltungsdruck gesetzt. Ich zitiere drei Sätze aus der Begründung:

Die Krankenkassen müssen im Rahmen der Pflegesatzverhandlungen mit den einzelnen Krankenhäusern sicherstellen, daß der landesweite Gesamtbetrag durch die Verhandlungsergebnisse nicht überschritten wird. Das ist das Durchstechen der Budgetierung vom Globalbudget über den Gesamtbetrag.

Ich zitiere weiter:

Dazu können sie sowohl die Ergebnisse von Krankenhausvergleichen und Fehlbelegungsprüfungen als auch die mit diesem Gesetz eröffneten Möglichkeiten der ambulanten Leistungserbringung durch Krankenhäuser sowie der neuen Integrationsverträge nutzen.   Die Krankenhäuser sollen also in die ambulante Versorgung ausweichen. Sie sollen insbesondere Interesse an diesem Integrationsversorgungsmodell finden, was wiederum die Mittelverlagerung aus den anderen Sektoren bewirkt.

Es heißt lapidar und trocken:

Mittelfristig werden sich auch die verbesserten Kündigungsmöglichkeiten für Krankenhäuser und Abteilungen auf Grund des Wegfalls des Kontrahierungszwangs sowie die stärkeren Mitsprachemöglichkeiten bei der Bestimmung des Leistungsangebots der Krankenhäuser auswirken und zu Einsparungen führen.   Ich erwähne zu Ihrer Information unter dem Stichwort "Krankenhaus" noch
§ 137 SGB V. Dort gibt es einen Katalog von Regelungen. Ich nenne hier nur die Stichworte Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung, Notwendigkeitskriterien für die medizinische Behandlung, für Qualitätskriterien, Zweitmeinungen, Sanktionen bei Nichteinhaltung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Das alles wird zwischen den Spitzenorganisationen der Krankenkassen und der Deutschen Krankenhausgesellschaft vereinbart. Die Bundesärztekammer ist nur in Form des Benehmens einbezogen. Sie darf also darauf hoffen, daß sich die Vertragspartner gut benehmen und die Bundesärztekammer in die Gestaltung einbeziehen.

Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden werden künftig, wenn sie in Krankenhäusern erbracht werden sollen, von einem Ausschuß, der dem Bundesausschuß der Ärzte nachgebildet sein soll, aber ganz anders konzipiert ist, daraufhin geprüft, ob sie eine wirtschaftliche Patientenbehandlung ermöglichen. Kommt der Ausschuß zu der Schlußfolgerung, daß dies nicht der Fall ist, dann können diese Leistungen bei versicherten Patienten zu Lasten der Krankenkassen nicht erbracht werden.

Dies ist die Übertragung eines Prinzips aus der ambulanten Versorgung, wirft aber natürlich die Frage auf: Wie kommt der medizinische Fortschritt zustande? Nach der Konzeption des Gesetzes kommt er wohl nur außerhalb der Bezahlung durch die gesetzliche Krankenversicherung auf anderen Wegen zustande. Das muß man einmal näher reflektieren. Das steht in § 137 c des Referentenentwurfs.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Herr Schirmer, für diese wirklich wieder sehr sorgfältige Analyse und Darstellung dieser schwierigen rechtlichen Regelungen, die wir sicher alle so schnell nicht hätten übersehen können. Herzlichen Dank.

Ich möchte Ihnen bekanntgeben, daß zwei Anträge falsch numeriert und zugeordnet sind. Es handelt sich um die Anträge IV-21 und IV-22. Diese Anträge werden in Kürze verteilt. Sie gehören aber zum Komplex I-3, weil sie sich mit Bedarfsplanungsfragen und der Praxisaufgabe beschäftigen.

Ich nehme an, daß Sie damit einverstanden sind, daß wir diese Anträge nicht noch einmal umdrucken müssen, weil dort versehentlich der falsche Tagesordnungspunkt aufgeführt wurde. Ich bitte Sie also, die Anträge IV-21 und IV-22 mit in den Komplex I einzuordnen. Die genaue Reihenfolge für die Abstimmung werden wir nachher noch bekanntgeben.

Als nächster Redner bitte Herr Müschenich aus Nordrhein.

Dr. Müschenich, Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Botschaft lautet, so haben wir von Herrn Schirmer gehört: Der Verteilungskampf beginnt bzw. verschärft sich im Vergleich zum bisher schon vorhandenen Verteilungskampf. Es gibt den Verteilungskampf in bezug auf die Kostenträger und die Wettbewerber im Krankenhaussektor, aber wir werden auch intern einen verschärften Verteilungskampf haben. Es geht um die abnehmenden Ressourcen, die im Krankenhaus verteilt werden müssen. Gefragt ist die strategische Kompetenz aller Beteiligten.

Wer sind die Akteure im Krankenhaus, die an diesem Verteilungskampf teilnehmen? Das ist zum einen der Geschäftsführer oder Verwaltungsdirektor eines Krankenhauses, hauptamtlich tätig und zum Teil mit hochqualifizierter Ausbildung. Das ist die Pflegedienstleitung, heute häufig Pflegedirektion genannt. Dort sind zunehmend Mitarbeiter mit Fachhochschulausbildung im Pflegemanagement hauptamtlich tätig.

Der ärztliche Dienst dagegen wird durch nebenamtlich tätige ärztliche Direktoren vertreten, die nach OP-Programmen oder nach Visite noch eben Zeit finden müssen, um die strategischen Belange ihres ärztlichen Dienstes zu klären.

Ich denke, daß die nebenamtlichen ärztlichen Direktoren ein Auslaufmodell sind. Kluge ärztliche Direktoren leisten sich einen Referenten und lassen sich von diesem unterstützen. Sie nehmen so die Möglichkeit wahr, ihre strategische Kompetenz zu verbessern. Aber in vielen Krankenhäusern ist der ärztliche Direktor jemand, der zwischen 13 und 16 Uhr die strategischen Belange des Krankenhauses steuern möchte.

Die Lösung, die ich vorschlage, lautet, daß wir wegkommen vom nebenamtlichen ärztlichen Direktor. Ich befürworte das Teamarztmodell, das auch von der Bundesärztekammer vorgeschlagen wird. Ich ergänze, daß der Sprecher des Teamarztmodells gegen einen hauptamtlichen ärztlichen Direktor ausgetauscht werden sollte, der ohne Betten und letztlich auch ohne Kittel das Krankenhaus führt, der nicht in dem Ruf steht, daß er seine eigene Abteilung protegiert und andere Abteilungen zu kurz kommen läßt.

Mein Vorschlag lautet: Teamarztmodell. Das entspricht den modernsten Managementstrategien. Aber nicht der Sprecher ist gefragt, sondern der hauptamtliche ärztliche Direktor.

Danke schön.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank. Als nächster Redner bitte Herr Knichwitz, Westfalen-Lippe.

PD Dr. Knichwitz, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Unsicherheiten durch die Strukturgesetze der letzten Jahre haben zu einer deutlichen Verschlechterung der Arbeitssituation vor allem der
60 000 jungen Ärzte im Krankenhaus geführt. Trotz des Abbaus von 100 000 Betten in den letzten fünf Jahren haben ständig mehr, zuletzt über 15 Millionen Patienten pro Jahr behandelt werden müssen.

Auf der anderen Seite wurden vor allem Personalkosten im Krankenhaus dadurch eingespart, daß geltendes Tarifrecht gebrochen wurde, BAT-Verträge durch Nebenabreden ausgehebelt wurden und das Arbeitszeitgesetz nur unzulänglich umgesetzt wurde. Die Folge ist, daß wir pro Jahr 50 Millionen Überstunden unbezahlt leisten. Das entspricht 25 000 Stellen. Meine Damen und Herren, ich kenne keine Berufsgruppe, die in der Bundesrepublik Deutschland ähnliches leistet.

(Beifall)

60 000 junge Ärzte in Weiterbildung arbeiten befristet, zumeist mit Zweijahresverträgen. Das heißt, sie sind erpreßbar und abhängig, ohne jede Zukunfts-chance. Ihnen droht das Schicksal, mit 35 Jahren nach Abschluß einer 13jährigen Aus- und Weiterbildung arbeitslos zu werden, nämlich genau dann, wenn sie zumeist in sozialer und familiärer Verantwortung stehen.

Dies hat auch unabsehbare Folgen für das Gesundheitssystem. Die über Generationen bestehende medizinische Qualitätssicherung durch den gesicherten Zustrom junger Ärzte ist gestoppt. Wir haben bereits über 8000 Weiterbildungsstellen verloren. Meine Damen und Herren, wollen wir denn eine ähnliche Überalterung, wie wir sie bereits aus dem Lehrerberuf kennen? Sollen demnächst 50jährige Fachärzte zehn Dienste pro Monat leisten, um die stationäre Versorgung eines Bereichs sicherzustellen?

(Beifall)

Wir müssen von Frau Fischer fordern: Geben Sie jungen Ärzten eine Chance! Sorgen Sie für eine bedarfsgerechte Ausbildung von Medizinstudenten! Sichern Sie die Weiterbildungsstellen im Krankenhaus! Sorgen auch Sie für die Einhaltung geltender Tarif- und Arbeitszeitrechte! Schließen Sie uns junge Ärzte nicht von der ärztlichen Versorgung durch eine Niederlassungssperre aus!

Auch wenn Sie, Frau Fischer, sich vielleicht in den nächsten vier Jahren andere Berufsfelder eröffnen können, wir Ärzte wollen auch dann noch als Ärzte arbeiten. Experimentieren Sie nicht mit unserer Zukunft!

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, meinen Antrag 46 zu unterstützen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Knichwitz. Als nächster Redner bitte Herr Adam, Bayern.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte einige Anmerkungen zum Antrag 5 des Vorstands der Bundesärztekammer betreffend die Leitungsstrukturen in Krankenhäusern machen. Dieser Antrag ist meines Erachtens überfällig. Er wird ja jedes Jahr erneut gestellt, aber er muß endlich einmal umgesetzt werden. Belassen Sie es bitte bei dem Sprecher. "Ärztlicher Direktor" klingt gut, aber es besteht die Gefahr, daß wieder die alten Zustände zurückkehren, nämlich daß einer an der Spitze steht und meint, er beherrscht alles. Das ist nach dem heutigen Wissensstand nicht mehr möglich.

(Zustimmung)

Wir brauchen einen Sprecher, der von der Gruppe der Fachspezialisten gewählt wird, die das Krankenhaus gemeinsam leiten.

Ich bitte Sie, dem Antrag 30, den ich für die Universitätskliniken zusätzlich stelle, zuzustimmen. Wir brauchen hier Ihre Hilfe. Diese Änderung muß auch für die Universitätskliniken kommen. Auch dort brauchen wir Departmentstrukturen.

Derzeit ist es so, daß jeder versucht, möglichst rasch ärztlicher Direktor zu werden. Er macht dabei genau die Fehler, die sein Vorgänger gemacht hat. Das müssen wir endlich abschaffen. Diesen Teufelskreis müssen wir durchbrechen.

Ich sage das bewußt als Mann der Universität. Wir brauchen die Hilfe der gesamten Ärzteschaft, um hier zu entsprechenden Änderungen in der Zukunft zu kommen. Wir brauchen einen Sprecher auch an den Hochschulkliniken, damit die Wissenschaft etwas gilt und nicht der Ordinarius. Wir brauchen Systeme und Verhältnisse wie in den USA, daß der Fachmann im Bereich der Hochschulklinik der Bedeutende ist und nicht derjenige, der zufällig eine Klinik leitet. Wir brauchen also auch an den Universitätskliniken einen Sprecher.

Daher rührt meine herzliche Bitte, dem Antrag 30 speziell für die Universitäten zuzustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Adam. Als nächste Rednerin bitte Frau Wahl, Baden-Württemberg.

Dr. Wahl, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde von diesem Ärztetag einen bleibenden Eindruck mit nach Hause nehmen, und zwar folgenden. Es ist Frau Fischer gelungen - wahrscheinlich unabsichtlich -, in der Ärzteschaft eine Einigkeit zu erzeugen, die ich seit langem nicht erlebt habe. Bekannterweise einigt nichts mehr als ein gemeinsamer Gegner. Ich denke, wir sollten jetzt alle unsere innerärztlichen Konflikte um die Größe der Kuchenstücke unter dem Globalbudget vergessen und ein gemeinsames Vorgehen gegen diesen großen ideologisch definierten Murks planen, der uns aufoktroyiert wird.

Jetzt muß ich über das Geld reden, auch wenn dies gar nicht so fein ist und gar nicht so gern gesehen wird. In diesem entscheidenden Punkt, auf den ich eingehen will, geht es nämlich um Gehalts- und Stellenkürzungen für die Angestellten im Krankenhaus. Das tut uns weh. Nach dem jetzt geltenden Pflegesatzrecht gilt, daß alle tariflichen Lohnerhöhungen, die über die Veränderungsrate hinausgehen, nur zu einem Teil als budgetsteigernd berücksichtigt werden. Die Folge ist, wie Sie alle wissen, daß die letzten Tariferhöhungen zu einer erheblichen Unterdeckung der Krankenhausfinanzierung und allein in Baden-Württemberg zu einem Abbau von zirka 1000 Stellen im Krankenhausbereich geführt haben.

Frau Fischer hat nun diese schon an sich schlimme Vorschrift in dem vorgelegten Referentenentwurf weiter verschlimmert. Der Ausgleich für mögliche Tarif-erhöhungen nach den eben besprochenen Kriterien ist jetzt voll in das Ermessen der Kassen gestellt. Das heißt, er wird nicht stattfinden.

Das ist eine Tarifsenkung auf kaltem Wege. Das ist im übrigen auch ein Eingriff in die Tarifautonomie, den wir so nicht hinnehmen werden. Hier werden nämlich die Krankenhausangestellten um ihren gerechten Lohn geprellt.

Am vergangenen Samstag hatte ich das Vergnügen, von Herrn Staatssekretär Jordan die Grundzüge des Referentenentwurfs mir erläutern zu lassen. Er sagte - Originalton; aber das wußten wir zuvor alle -: Im Krankenhaus werden Stellen abgebaut. Wenn man das ganz cool hört, formuliert von einem Staatssekretär, und wenn man sich den Hintergrund vorstellt, vor dem wir leben - es gibt zahllose unbezahlte Überstunden, es gibt teilzeitbezahlte Vollarbeitskräfte, es gibt eine fortschreitende ärztliche Ausbeutung -, dann geht es nicht anders, als daß man sich als Rationalisierungsreserve fühlt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Regierung ist mit dem Versprechen angetreten, Arbeitsplätze zu schaffen. Statt dessen werden Arbeitsplätze vernichtet. Frau Fischer hat uns am Dienstag Diskussions- und Dialogbereitschaft versprochen. Seien Sie ehrlich: Halten Sie sie für dialogfähig? Ich nicht!

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Frau Wahl. Als nächster Redner bitte Herr Lob, Bayern.

Prof. Dr. Lob, Bayern: 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Schirmer hat vorhin ausgeführt, daß das Krankenhaus zunehmend unter Druck gerät. Aber wer ist denn das Krankenhaus? Das sind doch wir, die Mitarbeiter des Krankenhauses, hier wiederum im wesentlichen die Ärzte.

Ich spreche zum Antrag I-5 des Vorstands der Bundesärztekammer. Dieser Antrag ist zwar wunderbar, fünf Seiten lang, aber niemand wird ihn lesen. Daher erlaube ich mir, diesen Antrag zu präzisieren und den Text auf eine halbe Seite zu verkürzen. Das ist im Antrag I-31 geschehen. Bitte stimmen Sie nachher diesem Antrag zu.

Was geschieht denn im Krankenhaus? Die dortige Spezialisierung nimmt immer mehr zu; das ist so gewünscht. Die Leitungsstrukturen im Krankenhaus sind eigentlich 100 Jahre alt. Man hat sie nie den Gegebenheiten angepaßt. Im Krankenhaus sollten gerade diejenigen Spezialisten dem Patienten zur Verfügung stehen, die dort vorhanden sind. Es sollte kein System geben, daß ein Chefarzt praktisch den Patienten als seinen persönlichen Patienten deklariert, daß er auswählt, wer ihn behandeln darf. Wir wollen im Krankenhaus ähnliche Strukturen haben wie in der Gemeinschaftspraxis oder der Praxisgemeinschaft, nämlich daß die kompetenten und erfahrenen Fachärzte gleichberechtigt sind. Wir brauchen Departmentsysteme und eine freie Arztwahl auch am Krankenhaus.

(Zustimmung)

Wenn Sie einen Patienten an einen bestimmten Spezialisten im Krankenhaus überweisen wollen, müssen Sie darauf warten, bis der Chefarzt in Urlaub ist, damit der Spezialist diesen Patienten behandeln kann. Das ist ein Unding, und das muß geändert werden.

Daher bitte ich Sie, meinem Antrag I-31 zuzustimmen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Herr Lob, dieser Antrag I-5 ist kein fünfseitiger Antrag, sondern er umfaßt auch nur eine halbe Seite. Das andere ist eine Anlage zu diesem Antrag. Das sollte man unbedingt erhalten, denn das hat einen ganz anderen Adressatenkreis als die allgemeine Öffentlichkeit. Das widerspricht aber nicht Ihrem Antrag. Man kann beide Anträge annehmen. Ich glaube, das wäre vernünftig. Danke schön, Herr Lob.

Als nächster Redner bitte Frau Hasselblatt-Diedrich.

Dr. Hasselblatt-Diedrich, Hessen:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe mich zum Antrag I-36 zu Wort gemeldet. Ich möchte nach dem exzellenten Vortrag von Herrn Schirmer meinen Eindruck hier zum Ausdruck bringen. Ich denke, daß das Schicksal der Krankenhäuser voll in die Hand der Kassen gegeben wird, wenn der Referentenentwurf Wirklichkeit wird. Wer wird der Leidtragende sein? Das sind wir, die wir im Krankenhaus arbeiten, und vor allem die Patienten.

Schon bisher befand sich vieles in Länderkompetenz. Wir haben seit Jahrzehnten auch auf den Deutschen Ärztetagen dafür gekämpft, daß wir Ärzte das notwendige Mitwirkungsrecht zugesprochen erhalten. Ich denke an die Bettenplanung und ähnliches. Sie wissen, daß uns das nur zum Teil und unzureichend gelungen ist.

Das scheint mir aber für die Zukunft völlig ausgeschlossen, wenn die Kassen die Finanzierung übernehmen, schrittweise beispielsweise auch die Investitionsfinanzierung. Wir als Krankenhausärzte - ich beziehe jeden Assistenzarzt mit ein - müssen persönlich die medizinische und juristische Verantwortung tragen. Aber wir sind fremdbestimmt. Wir können nur unzureichend bestimmen, welcher Personalschlüssel notwendig wäre und mit welchen Investitionen wir arbeiten können und dürfen. Da kommen wir in einen für mich unerträglichen Konflikt. Deswegen muß hier etwas geändert werden. Es muß eine klare Forderung erhoben werden.

Wir müssen mitbestimmen, wie die Krankenhausinvestitionen und die Planungen auszusehen haben. Deswegen bitte ich Sie, den Antrag I-36 wohlwollend abzustimmen, damit wir einmal den Finger in die Wunde legen.

Ein Wort zu den Fallpauschalen: Wir haben immer gesagt, Fallpauschalen solle es nur geben für umschriebene Krankheitsbilder, denn dann seien sie sinnvoll. Für mich ist es vollkommener Unsinn, das gesamte Krankenhausfinanzierungsvolumen in Fallpauschalen zu bringen und dann zu erklären, das sei Transparenz. Das Gegenteil ist richtig: Das ist keine Transparenz mehr; denn alle pauschalen Finanzierungsformen führen zu Fehlentwicklungen. Ich denke, das sollten wir auch Frau Minister Fischer sagen.

Aus persönlicher Erfahrung - ich erlebe schon seit zwölf Jahren ein Teamarztmodell in der leitenden Struktur - möchte ich Sie bitten, das Teamarztmodell, das vom Vorstand vorgeschlagen ist, zu unterstützen. Ich bitte um Unterstützung auch derer, die nicht im Krankenhaus tätig sind.

Vielen herzlichen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Frau Hasselblatt. Als nächster Redner bitte Herr Grifka, Westfalen-Lippe:

Prof. Dr. Grifka, Westfalen-Lippe:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Herr Schirmer hat uns vor Augen geführt, was im Referentenentwurf angedacht ist, was uns bevorsteht und welche Auswirkungen damit verbunden sein werden. Wir haben bereits derzeit eine massive Leistungsverdichtung im Krankenhaus, die stetig zugenommen hat. Die Anforderungen sind gestiegen, die Belegungszahlen zeigen, daß wir in immer kürzerer Zeit effizient behandeln müssen mit dem Mehraufwand, den die Kollegen durch ihre Freizeit, die sie im Krankenhaus mit unbezahlten Überstunden verbringen, aufbringen.

Oftmals wird uns ein Einsparpotential suggeriert. Es wird an Wirtschaftlichkeitsreserven appelliert, die im Krankenhaus nicht mehr vorhanden sind. Wir sind an der Belastungsgrenze. Ich behaupte: Die Situation ist bereits so, daß das Krankenhaus unter dem jetzt kommenden Druck nur dekompensieren kann. Wenn die Krankenkassen das auch noch nutzen, um selektiv regelnd einzugreifen, wo welche Versorgung vorgenommen werden kann, dann kann das nur schiefgehen.

Ich möchte mich ausdrücklich gegen eine angedachte monistische Finanzierung wenden. Wer soll das, was an staatlichen Zuflüssen in den Krankenhäusern bisher notwendig ist, übernehmen? Letztlich müssen es doch die Kostenträger übernehmen. Anderenfalls bräche auch dieser Bereich völlig weg.

Wir fordern Qualität, aber wir müssen auch sagen, daß Qualität Geld kostet. Bei allem, was wir uns an Qualitätssteigerung wünschen, indem wir die Spezialisierung und die Subspezialisierung ausbauen, muß gesagt werden, daß wir Leistungsstrukturen brauchen mit zugeordneten organisatorischen Bereichen und personellen Bereichen, die natürlich auch finanziert werden müssen. Ich kann mir vorstellen, daß dann eine Effizienzsteigerung möglich ist.

Mir ist das, was in Antrag I-5 ausgesprochen wird, zu kurz. Die Anlage, die nicht diskutiert werden soll und kann, wie ich erfahren habe, ist auch widersprüchlich und verwirrend. Ich lese beispielsweise in der letzten Zeile auf
Seite 2:

Kooperativ ausgerichtete Führungsmodelle können, anders als rein hierarchische Führungsstrukturen, erhebliche Wirtschaftlichkeits-, Leistungs- und Qualitätsreserven mobilisieren.   Das ist sozusagen die eierlegende Wollmilchsau. Wir werden sicherlich nicht Leistungs- und Qualitätsreserven mobilisieren und gleichzeitig auch noch Wirtschaftlichkeitsreserven, wie es uns die Politik immer wieder vor Augen hält. Ich halte das deswegen für schwierig, weil man uns das wie einen Spiegel vorhalten wird. Die augenblickliche Situation, in der es keine Wirtschaftlichkeitsreserven mehr gibt, wird nicht korrekt dargestellt.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Grifka. Als nächster Redner bitte Herr Windhorst, Westfalen-Lippe.

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe: 

Sehr verehrter Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Dank Herrn Schirmer ist uns dieser Gruselkatalog der Politik schön strukturiert und differenziert vorgetragen worden. Ich bedanke mich auf diesem Wege dafür. Ich hätte nicht gedacht, daß man so etwas auf diese Weise entzerren und uns in so kurzer Zeit erläutern kann.

Ich möchte zu einem kleinen Segment Stellung nehmen, nämlich zu meinem Antrag I-44, der Ihnen mittlerweile umgedruckt vorliegt. Es geht um das Initiativprogramm Allgemeinmedizin. Wir haben auf früheren Ärztetagen dafür gekämpft, daß wir es durchbekommen. Wir haben den Beschluß gefaßt, wir müßten demokratisch dazu stehen. Dazu gehört auch, daß wir die Praktikabilität und die Umsetzungsmöglichkeiten schaffen.

Als Kliniker kann das meiner Meinung nach nur dadurch möglich werden, daß wir die Weiterbildungsstellen zusätzlich zu den Klinikstellen ausweisen. Wir wissen ganz klar: Durch den Einstieg in die Monistik müssen wir jährlich
800 Millionen DM in den Krankenhäusern der Bundesrepublik sparen. Da
70 Prozent Personalkosten sind, muß weiter am Personal gespart werden. Keine Abteilung kann es sich leisten, am Personal zu knapsen, um kurzfristig tätige Ärzte mit kurzfristigen Weiterbildungssegmenten aufzunehmen.

Ich bitte Sie also, da es keine Fluktuation mehr gibt und die Niederlassungsfreiheit aufgehoben ist und wir keine Bewegungen in den Stellenplänen haben: Unterstützen Sie dieses Programm, indem Sie ja dazu sagen, daß nicht umgewidmete, sondern zusätzliche Stellen geschaffen werden, damit wir endlich das Programm in Gang setzen können, damit wir endlich das durchführen können, was wir beschlossen haben.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Herr Windhorst. Als nächster Redner bitte Herr Henke, Nordrhein.

Henke, Nordrhein: 

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, um zu zwei Anträgen zu sprechen, und zwar zum einen zum Antrag I-36 von Frau Hasselblatt-Diedrich, zum anderen zum Antrag I-10 von mir. Ich bitte Sie um deutliche Zustimmung zu beiden Anträgen.

Der Antrag I-36 befaßt sich mit dem Thema Krankenhausinvestitionen durch Krankenkassen. Es ist ein absoluter Treppenwitz, daß zu einem Zeitpunkt, da wir darüber diskutieren, ob das Beitragsaufkommen aus dem Arbeitseinkommen der Versicherten die richtige Beitragsbasis für die Absicherung des Schutzes in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben kann, die Löcher bei den Länderfinanzministern dadurch gestopft werden sollen, daß wir im Bereich der Krankenhausinvestitionen 8,3 Milliarden DM aus der heutigen Steuerfinanzierung in die künftige Beitragsfinanzierung verlagern. Das bedeutet eine zusätzliche Belastung der Beitragszahler zu einem Zeitpunkt, da alle sagen, die Lohnnebenkosten sollten begrenzt werden.

(Beifall)

Entweder ist die Aussage hinsichtlich der Begrenzung der Lohnnebenkosten nur ein schöner Schein oder die Aussage hinsichtlich der Begrenzung der Lohnnebenkosten wird getroffen, um zusätzlich zu erreichen, daß wir aus unserer Arbeit und bei dem Verfall der Krankenhäuser in ihrer Substanz das bezahlen sollen, was bis heute an Investitionen vom Steuerzahler über die Länderhaushalte aufgebracht wird.

(Zustimmung)

Das ist eine völlig widersprüchliche Position. Das wird in dem Antrag von Frau Hasselblatt-Diedrich gut aufgegriffen.

Ich komme zu dem Thema: kein einseitiges Kündigungsrecht für Krankenkassen. Herr Schirmer hat die Problematik sehr plastisch dargelegt. Ich halte es für einen kompletten Rückzug des Staates aus der Daseinsvorsorge, wenn wir die Krankenhauskapazitäten, welche die Länder in staatlicher Verantwortung planen und für die sie sich auch ein Planungsinstrumentarium schaffen, zur Makulatur erklären, weil wir anschließend sagen: Die Krankenkassen können mit einem einseitigen Kündigungsrecht darüber entscheiden, ob sie die Ergebnisse akzeptieren wollen oder nicht. Sie können im Grunde genommen den Krankenhausplan völlig entwerten.

Meine Prognose ist, daß wir in Zukunft dieselbe Situation erleben werden, wie wir sie heute in Teilbereichen der Rehabilitation schon erleben: Die Krankenkassen schalten selbst hochqualifizierte und leistungsfähige Teilungen aus puren Kostengründen aus dem Versorgungsprogramm aus und entschließen sich statt dessen dazu, gewissermaßen mit Dumpinglösungen und Billiglösungen zu arbeiten. Das können wir nicht hinnehmen. Es muß bei der staatlichen Zuständigkeit für die Krankenhausplanung bleiben. Deswegen ist dieses einseitige Kündigungsrecht für die Krankenkassen ein weiterer Schritt in das Einkaufsmodell, in den Kassenstaat. Dazu sollten wir nein sagen.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Herr Henke. Als nächster Redner bitte Herr Wittek, Bayern.

Dr. Wittek, Bayern: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe mich unter dem Stichwort Krankenhaus zu Wort gemeldet, weil ich seit zehn Jahren Erfahrung mit der Dominanz der Ökonomie gegenüber der Medizin und dem Druck habe, der auf Ärzte ausgeübt wird, wenn sie sich in ihrer Berufsausübung zunehmend nach finanziellen Aspekten ausrichten müssen. Man will hier ebenso wie bei den niedergelassenen Ärzten zur Rosinenpickerei verlocken. Einzelne Krankenhäuser werden unter diesen Verlockungen ja zu diesem Konzept sagen. Die Folge für alle anderen wird sein, daß man ihnen die Mehrausgaben, die dort entstehen, weil nicht budgetrelevant, von ihren Gesamtbudgets abzieht.

Ich denke, hier wird deutlich, daß die Integrationsversorgung gleichfalls ein Element ist, die Ärzte unter ökonomischen Druck zu setzen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag, die §§ 140 a bis g komplett abzulehnen, zu unterstützen.

Erlauben Sie mir, daß ich Sie auf einzelne Anträge hinweise, und zwar die Anträge 18, 18 a, 19, 21, 41 und 42, die einzelne Aspekte des Gesetzgebungsvorhabens unterstützen wollen. Ich denke, wir sollten im Sinne unserer durchgängigen Ablehnung diese Anträge an den Vorstand der Bundesärztekammer überweisen, damit sich Frau Fischer nicht hinstellen und sagen kann, die Ärzte würden diesen oder jenen Punkt unterstützen.

(Beifall)

Ich bitte Sie, den Antrag 21 komplett abzulehnen. Dort heißt es, der Deutsche Ärztetag begrüße das Ziel einer Stärkung der Position der Patientinnen und Patienten im Referentenentwurf. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich kann eine Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten nicht erkennen.

(Beifall)

Das Gegenteil ist der Fall. Man suggeriert unseren Mitbürgern unter der Vorgabe, man fördere Selbsthilfegruppen und Verbraucherzentralen, man wolle ihre Interessen stärken. Das Gegenteil ist der Fall, weil man sie an der entscheidenden Diskussion, nämlich über die Rationierung im Gesundheitssystem, nicht beteiligt. Ich denke, darauf hätten die Bürger ein Anrecht.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Wittek. Als nächster Redner bitte Herr Montgomery, Hamburg.

Dr. Montgomery, Hamburg: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Wittek, ich danke Ihnen für diese Einordnung der Anträge, die ich für richtig und wichtig halte. Es ist für diejenigen, die Sie in der nächsten Woche bei den Anhörungen im Bundesgesundheitsministerium vertreten, wichtig, daß dort einheitlich aufgetreten wird, daß die Ablehnungsfront geschlossen ist und die Diskussion darüber noch mindestens ein Jahr lang geführt wird. Es darf nicht schon an einzelnen Punkten ein bißchen nachgegeben werden. Das sieht nämlich nach außen hin so aus, als sei die Ärzteschaft mit der einen oder anderen Regelung doch einverstanden.

Ich möchte zum Antrag I-8 sprechen, der sich auf die Änderung der Bundespflegesatzverordnung bezieht. Hier gibt es einen grotesken Automatismus, der für die Krankenhausmitarbeiter deletär ist. Insbesondere in den Krankenhäusern der neuen Bundesländer bemerkt man das. Wenn wir Tarifverhandlungen zum Bundes-Angestelltentarifvertrag führen, dann wissen wir, daß ein gutes Ergebnis der Tarifverhandlungen automatisch ein schlechtes Ergebnis für die Mitarbeiter ist, weil dieses schlechte Ergebnis im Krankenhaus dazu führt, daß Stellen abgebaut werden müssen. Das ist eine ganz bedrückende Situation für diejenigen, welche die Tarifverhandlungen führen müssen.

Noch schlimmer wird es, wenn, wie in den neuen Ländern geschehen, die Grundlohnsummenanbindung hinzukommt. Es gibt in den neuen Ländern in diesem Jahr einen negativen Grundlohnsummenanstieg. Wir sollten überlegen, ob wir uns nicht auch einmal das Recht herausnehmen sollten, den Titel "Unwort des Jahres" zu verleihen. Hier hätte ich einen Vorschlag zu machen. Der offiziell von der Bundesregierung festgestellte negative Grundlohnsummenanstieg ist für mich ein Kandidat für die Klassifizierung "Unwort des Jahres".

(Beifall)

Diese Entwicklung führt im Ergebnis dazu, daß wir in den neuen Ländern in diesem Jahr 6000 Arbeitsplätze in den Krankenhäusern gefährden. Anders formuliert: Nachdem wir mit großer Mühe und großem Aufwand die Krankenhäuser renoviert und saniert haben, so daß es in den neuen Bundesländern inzwischen phantastische Krankenhäuser gibt, wird diesen Krankenhäusern die Betriebsgrundlage wieder entzogen. Das ist staatlich gelenkte Geldverschwendung, und darauf müssen wir hinweisen.

(Beifall)

Herr Jordan hat uns mitgeteilt - Frau Wahl hat Sie darauf hingewiesen -, die Regierung beabsichtige einen Arbeitsplatzabbau im Krankenhaus und auch in den Praxen. Daß dies in einem diametralen Gegensatz zur Regierungserklärung von Kanzler Schröder steht, der uns mitgeteilt hat, das oberste Ziel dieser Regierung sei der Erhalt von Arbeitsplätzen, ist evident. Wir haben Herrn Jordan darauf hingewiesen, aber das hat ihn nicht weiter gestört.

Auf die Frage, was denn aus den Betroffenen werden soll, hat er geantwortet: Es werden viele Arbeitsplätze in anderen Bereichen entstehen. Ich glaube, ich weiß, wo: Dieser Gesetzentwurf ist das größte Arbeitsbeschaffungsprogramm für Krankenkassenangestellte. Dort sollen die Arbeitsplätze entstehen!

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Montgomery. Als nächster Redner bitte Herr Crusius, Mecklenburg-Vorpommern.

Dr. Crusius, Mecklenburg-Vorpommern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht angestellter Arzt der Krankenkassen werden. Zu den Ausführungen von Herrn Knichwitz, Frau Fischer habe in vier Jahren Zeit, sich eine neue Anstellung zu suchen, meine ich: Ich glaube, sie muß sich die neue Anstellung schon vor dieser Frist von vier Jahren suchen; anderenfalls wird sie an unserem Protest zugrunde gehen.

(Zustimmung)

In Mecklenburg-Vorpommern ist die adäquate Betreuung der Kinder gefährdet. Es gibt bei uns einen Staatssekretär namens Azzola - viele von Ihnen kennen ihn aus den alten Bundesländern -, der in einem PDS-geführten Ministerium als SPD-Staatssekretär tätig ist. Er möchte Kinder künftig in Belegbetten, in interne Abteilungen verbannen. Das ist keine kindgerechte Versorgung. Das widerspricht der Deklaration des Weltärztebundes von Ottawa und der UN-Charta für das Kind.

(Beifall)

Die Kassen haben keine Sachkenntnis. Das beweisen sie in allen Pflegesatzverhandlungen, das beweisen sie in der Krankenhausplanung, das beweisen sie tagtäglich. Deswegen wird dieses Programm zur Finanzierung der Krankenhäuser zur Risikoselektion führen. Wer soll künftig die Schwerkranken noch behandeln? Diese wird keiner mehr übernehmen, ausgenommen die Universitätskliniken, die ohnehin schon defizitär arbeiten. All das spricht gegen eine monistische Krankenhausfinanzierung. Der Sicherstellungsauftrag für die stationäre Versorgung muß bei den Ländern bleiben.

Herr Knichwitz hat bereits ausgeführt: Die Finanzierung ist schon jetzt so bedrückend, daß an den Krankenhäusern keine Weiterbildungsstellen mehr existieren. AiPler arbeiten ganztags zum halben AiP-Gehalt - und das mit Duldung der Chefärzte! Das dürfen wir nicht länger hinnehmen!

(Beifall)

Lieber Monti, in Mecklenburg-Vorpommern steigen die Krankenhäuser reihenweise aus dem BAT aus. Dadurch gibt es nicht nur eine Tarifabsenkung, sondern in Stralsund gibt es bereits die ersten 200 Entlassungen an einem Schwerpunktkrankenhaus.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Vielen Dank, Herr Crusius. Als nächster Redner bitte Herr Ludwig, Nordhrein.

PD Dr. Ludwig, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Strukturgesetz betrifft auch die deutschen Hochschulen und somit auch die Bildungspolitik. Es ist ganz besonders interessant, die am 20. Oktober 1998 unterzeichnete Koalitionsvereinbarung zwischen der SPD und dem Bündnis 90/Die Grünen zu zitieren. Dort steht:

Deutschland braucht eine neue Bildungsreform ... Ziele sind mehr Chancengleichheit, Gleichwertigkeit aller Bildungsgänge und die Förderung unterschiedlicher Begabungen, weniger Bürokratie, dafür mehr Leistung, mehr Effizienz und mehr Wettbewerb. Wir setzen auf demokratische Selbstbestimmung und Autonomie statt auf staatliche Bevormundung ... Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses wollen wir ausweiten. Wir wollen die Hochschulen zu Zukunftswerkstätten ausbauen. Die Mittel für den Hochschulbau werden wir aufstocken.   Wie können diese Ziele der Koalitionsvereinbarung und der Bundesregierung erreicht werden, wenn, wie im vorliegenden Gesetzentwurf, das Korsett der Verordnungen, Verwaltungen und Bürokratien nicht gelockert wird? Wie können diese Ziele erreicht werden, wenn zunehmend die Hochschulen privatisiert werden, die Länder sich aber aus der finanziellen Verantwortung nehmen?

Diese neue Gesundheitsstruktur steht in krassem Gegensatz zur Koalitionsvereinbarung. Sie ist ein Beispiel für die Doppelzüngigkeit unserer Regierung. Sie ist nichts anderes als ein Wählerbetrug.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr. Als nächster Redner bitte Herr Theurich, Nordrhein.

Theurich, Nordrhein: 

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Kollegin Wahl, Ihr letzter Wortbeitrag endete: Halten Sie Frau Fischer für dialogfähig? Sie gaben sich selbst die Antwort: nein. Halten Sie Ärzte, die so einen inhaltlich ernstzunehmenden Beitrag beenden, für dialogfähig?

Die Änderungen im Bereich des Krankenhauses sind auch unserer Meinung nach gravierend und geben Anlaß zu großer Skepsis und Sorge. Wir haben uns immer gegen die zunehmende Liberalisierung und den Wettbewerb im Gesundheitswesen ausgesprochen, weil wir dies der Sache nach für inadäquat gehalten haben. Auch wir sehen eine große Gefahr, wenn der Wettbewerb im Krankenhaus, der sich in Zukunft massiv ausdehnen wird, eventuell zu deletären Konsequenzen führen kann.

Wir glauben, daß die Kompetenz des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt hochgradig bezweifelt werden muß. Wir sind der Auffassung, daß ein Stellenabbau, wenn er schon jetzt als eingeplant diskutiert wird, völlig falsch ist. Die Situation der Krankenhausärzte wurde von zwei Vortragenden schon sehr präzise dargestellt. Das ist auch im letzten Jahr durch Herrn Jonitz geschehen.

Auch die Investitionsverschiebung vom Steuerbereich in den Krankenkassenbereich halten wir für hochgradig problematisch.

Der Referentenentwurf ist noch kein Gesetz. Zur guten politischen Streitkultur bedarf es genau dieses Dialogs, auch mit der Frage, ob Reformen im Krankenhaus nicht zu einer Verbesserung der Situation führen können. Dieser Dialog wird jetzt gebraucht, ohne Abqualifizierung der Andersdenkenden.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Als nächster Redner bitte Herr Lutz, Bayern.

Dr. Lutz, Bayern: 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es mag der Eindruck vorherrschen, als sei die Frage des Krankenhauses in erster Linie auch eine Frage der dort Beschäftigten. In Wirklichkeit geht es um alle Ärzte. Ich beziehe mich auf die Anträge 30 und 31. Es geht zum einen um die Ausstattung der Bereiche, es geht zum anderen aber auch darum, daß die niedergelassenen Ärzte einen Ansprechpartner in der Klinik haben, zu dem sie unmittelbaren Kontakt haben können. Es ist völlig unsinnig, den Patienten ganz allgemein ins Krankenhaus zu schicken und darauf zu hoffen, man werde dort schon den richtigen Arzt finden. Die Patienten sollen auf dem kürzesten Wege zu demjenigen Arzt gelangen, der für sie der richtige ist.

Ich meine, es hat keinen Sinn, im Rahmen der Finanzierung Minimalkorrekturen vorzunehmen, wie es einige Anträge fordern. Wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen, haben solche Minimalkorrekturen keinerlei Sinn, denn sie gehen völlig ins Leere.

Ich meine, es ist absolut widersinnig, daß die Krankenkassen jetzt monistisch finanzieren, den gesamten Rahmen festlegen, in diesem Rahmen die Ermächtigungen aussprechen und letzten Endes auch dafür verantwortlich sind oder verantwortlich sein wollen, wie die Verteilung vorgenommen wird. Das kann nicht in unserem Interesse liegen. Allein deswegen müssen wir als Ärzte die monistische Finanzierung rundweg ablehnen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Lutz. Als nächster Redner bitte Herr Bicker, Nordrhein.

Bicker, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Eben wurde über die Personalsituation im Krankenhaus berichtet, über die unbezahlten Überstunden. Auf einem Pflegekongreß wurde zum Personaleinsatz im Krankenhaus gesagt:

Eine Verordnung mit einheitlichen Kriterien zur Personalbemessung kann eine sachgerechte Bewertung der Situation vor Ort nicht leisten. Sie werden mir zustimmen, daß außerdem nicht allein die Anzahl des Personals für die Qualität der Behandlung und Betreuung der Patienten entscheidend ist. Wie Sie wissen, haben auch die Arbeitsorganisation, die Gestaltung der Dienstpläne und die Personalführung bzw. das Personalmanagement einen großen Einfluß auf die Qualität der Patientenbehandlung.   Ich denke, das gibt uns einen Vorgeschmack auf das, was auf die Krankenhäuser zukommt, wenn die Krankenkassen allein über das Geld verfügen und den Geldhahn zudrehen. Sie werden einfach sagen: Überstunden gibt es nicht, Sie haben das Personal falsch organisiert!

Weisen wir diesen Anspruch der Krankenkassen zurück, fragen wir sie, wo sie denn ihr Personal rationell einsetzen!

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Bicker. Als nächste Rednerin bitte Frau Gitter, Bremen.

Dr. Gitter, Bremen: 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wittek hat recht: Es liegen einige Anträge vor, welche die schönen Überschriften im Referentenentwurf unterstützen. Aber es sollen miese Inhalte mit verkauft werden. Deshalb habe ich den Änderungsantrag 18 a gestellt. Ich möchte nicht unterstützen, was im Referentenentwurf steht, sondern ich möchte das unterstützen, was wir als verfaßte Ärzteschaft bereits erarbeitet und vorgelegt haben. Wir haben beim Referentenentwurf festgestellt, daß sich die Politik dort einmischt, wo es eigentlich gar nicht erforderlich wäre, wo wir dies als Sachverständige viel besser könnten. Andererseits zieht sich die Politik zunehmend aus Feldern zurück, in denen sie als demokratisch legitimierter Entscheidungsträger gefragt ist. Ein Beispiel dafür ist die Absicht, die monistische Krankenhausfinanzierung einzuführen. Hier soll die Steuerung der Krankenhauskapazitäten auf die Kassen übertragen werden, die mitnichten dafür demokratisch legitimiert sind. Die Politik will die zukünftig zu erwartenden Mißstände nicht mehr verantworten und sich die Quittung beim Wähler abholen müssen, sondern diese Verantwortung soll auf die Krankenkassen verlagert werden. Die Patienten, die Versicherten haben dann noch nicht einmal die Möglichkeit, den Politikern die Quittung dafür zu geben. Die Politik scheut sich, das offen zuzugeben und den Patientinnen und Patienten zu sagen: Wir müssen das tun, wenn wir ein Globalbudget einführen. Die Politik drückt sich davor, das offen zu sagen. Sie drückt sich auch davor, Kriterien einzuführen. In anderen unterfinanzierten Systemen, beispielsweise in den skandinavischen Ländern, ist es üblich, daß es entsprechende Gremien unter Hinzuziehung des Sachverstands von Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten sowie Versicherten gibt. Dort spricht man über Prioritätenlisten.

Die Versorgungsstrukturen sollen gegeneinander ausgespielt werden. Es soll durch Lohndumping gespart werden. Ich glaube, ich kann für eine große Zahl von Krankenhausärztinnen und Krankenhausärzten sprechen, wenn ich erkläre: Wir sind nicht bereit, uns daran zu beteiligen. Bereits jetzt ist die Finanzierung der Personalkosten überhaupt nicht gewährleistet.

Ich möchte folgendes Beispiel anführen. In dem Krankenhaus mit 1000 Betten, in dem ich tätig bin, hat bereits jetzt die Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst dazu geführt, daß Entlassungen anstehen und die Bereitschaftsdienste nicht mehr bezahlt werden.

Ein Wort noch zu Herrn Grifka. Wir sollten nicht das Mißverständnis der Politik wiederholen, "wirtschaftlich" mit "billig" gleichzusetzen. Es handelt sich dabei um etwas Unterschiedliches. Insoweit bitte ich, den Antrag des Vorstands auf Drucksache I-5 ohne Veränderung der Anlage zu verabschieden.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Frau Gitter.

Ich begrüße jetzt ganz herzlich Herrn Professor Zilvold, den Ärztlichen Direktor des Zentrums "Het Roessingh" in Enschede, Niederlande. Herr Professor Zilvold ist Referent beim Tagesordnungspunkt III. Herzlich willkommen, Herr Professor Zilvold!

(Beifall)

Als nächster Redner bitte Herr Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern.

Dr. Schimanke, Mecklenburg-Vorpommern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Kerbe, die mein Präsident Dr. Crusius geschlagen hat, noch ein bißchen vertiefen. Die Krankenhäuser in den neuen Bundesländern, insbesondere in Mecklenburg-Vorpommern, haben zum Teil noch kein Budget für das Jahr 1998, ein Jahr, das bei ordentlichem Finanzgebaren eigentlich schon abgeschlossen sein sollte. Sie leben zum Teil auf Kredit. Das Budget für 1999 soll Ausgangspunkt für die weitere Finanzplanung nach dem Gesundheitsstrukturgesetz sein. Auf dieser Basis soll das Budget des Jahres 2000 ermittelt werden.

Sie können sich unschwer vorstellen, wie diese Verhandlungen wohl aussehen werden und wie deren Ergebnis aussieht. Die Krankenhäuser im Osten spüren schon heute einen scharfen Druck der Krankenkassen und können sich dem nur noch mit Mühe entgegenstellen. In meinem Krankenhaus haben wir eine Inspektion des MDK über uns ergehen lassen müssen. Hinterher haben wir erfahren, daß diese Inspektion auf Fehlbelegung mit der Vorgabe stattfand, mindestens 20 Prozent Fehlbelegung zu ermitteln. So etwas ist unmöglich! Auf Grund erheblicher Proteste kam es nicht dazu, aber immerhin wurden uns noch 6 Prozent angerechnet.

In Mecklenburg-Vorpommern wird, wie Herr Crusius schon ausführte, mehrfach praktiziert, daß Krankenhäuser in kommunale Eigenbetriebe umgewandelt werden. Diese kommunalen Eigenbetriebe werden GmbHs. Diese GmbHs mit dem alleinigen Gesellschafter Kommune steigen dann aus dem Tarifverbund der kommunalen Arbeitgeber aus. Hier muß man sich fragen: Wo bleibt die soziale Verantwortung der Städte und Gemeinden für ihre Bürger?

Der Osten wird mehr und mehr zum Experimentierfeld und zur Spielwiese der Krankenkassen. Ich kann Sie nur ganz eindeutig davor warnen, daß das, was dort passiert, auf ganz Deutschland übertragen wird. Ich frage mich, wie dann die Krankenhauslandschaft im nächsten Jahrtausend aussehen soll.

Als einer der letzten Redner zu diesem Komplex möchte ich Sie ganz herzlich dazu auffordern, allen Anträgen zuzustimmen, die den Referentenentwurf im ganzen ablehnen. Ich halte es ebenso wie der Herr Kollege Wittek für schlecht, wenn wir einzelnen Anträgen unsere Zustimmung geben. Auch eine Vorstandsüberweisung halte ich in diesem Fall für nicht gut. Wir sollten das klar ablehnen und auf einem völlig neuen Reformansatz bestehen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Herr Schimanke. Als nächster Redner bitte Herr Kaiser, Westfalen-Lippe.

Dr. Kaiser, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zur Drucksache I-5 des Vorstands zu den Grundsätzen einer patientengerechten Gesundheitsreform. Dort wird vom Vorstand zu Recht das kooperative ärztliche Management für die Krankenhäuser beschworen. Im Anhang wird ausführlich erläutert, worin die Vorzüge dieses kooperativen ärztlichen Managements bestehen. Eines ist meines Erachtens bei diesem Antrag und bei dieser Begründung nicht geregelt: die Rechte der Ärzte im Krankenhaus. Es gibt weder nach dem Landeskrankenhausgesetz noch von den Krankenhausträgern selbst verbriefte Rechte für die Ärzte in den Krankenhäusern, insbesondere in den Leitungsstrukturen. Die meisten Krankenhäuser sind heute GmbHs. Dort haben die Geschäftsführer das Sagen. Die Ärzte, auch die Chefärzte, haben kein verbrieftes Mitwirkungsrecht und keine verbriefte Entscheidungsmöglichkeit in einzelnen Fragen.

Vieles dessen, was hier beklagt wurde - Unterlaufen von Tarifverträgen, zu geringe Stellenpläne etc. -, kann von den Ärztinnen und Ärzten im Krankenhaus, auch von den Leitenden Ärzten, gar nicht mehr beeinflußt oder entschieden werden. Gleichzeitig nehmen die Pflichten für die Ärzte in den Krankenhäusern immer weiter zu. Die Ärzte geraten zunehmend in die Situation, einerseits die Ansprüche der Patienten befriedigen zu müssen, andererseits aus wirtschaftlichen Gründen nicht alles leisten zu können, was sie eigentlich wollen. Sie können sich im Grunde nicht dagegen wehren. Auch die Ärztlichen Direktoren sind in vielen Krankenhäusern im Grunde nur Galionsfiguren, die sich auf Tafeln im Eingangsbereich von Krankenhäusern optisch sehr gut machen, aber zu sagen haben sie im Grunde nichts.

Das, was uns der Vorstand hier unter dem Stichwort "kooperatives ärztliches Management" vorlegt, ist viel zuwenig. Wir brauchen ein kooperatives Krankenhausmanagement, bei dem die ärztliche Seite gleichberechtigt mit der Verwaltung und dem Pflegebereich vertreten ist und wirklich Entscheidungen treffen kann. Es nützt nichts, langatmig und breit zu erläutern, wie wichtig die Kooperation unter den Ärzten selbst ist, wenn diese letztlich bei ihren Entscheidungen nur gehört werden, aber nichts entscheiden können.

Wir brauchen, um es zu wiederholen, ein kooperatives Krankenhausmanagement. Es hat in den letzten 20 Jahren die ungute Entwicklung gegeben, und Verordnungen bringen zusätzliche Anforderungen. Aber unsere Rechte werden immer weiter zurückgedrängt. Wir werden indirekt, nämlich über die ökonomisch ausgerichteten Krankenhausleitungen, praktisch zum Büttel der Krankenkassen. Deshalb sollte die Bundesärztekammer im Verein mit der Politik darauf hinwirken, daß wir aus dieser elenden Aufteilung herauskommen. Es gibt ein Auseinanderdriften zwischen Verantwortungskompetenz, die wir nach wie vor haben und die immer größer wird, und der Entscheidungskompetenz. Solange dieser Dissens besteht und solange wir nicht entsprechend unserer Verantwortung an der Leitung beteiligt werden, bekommen wir keine vernünftigen und an den Interessen der Patienten orientierte Verhältnisse an den Krankenhäusern.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Das war der letzte Redner zum Komplex "Krankenhaus". Damit kommen wir zum Komplex "Verschiedenes", zu dem es auch einige wichtige Anträge gibt. Es geht um Einzelfragen, die erhebliche Auswirkungen auf den ärztlichen Alltag haben. Auch hier wird uns wieder Herr Schirmer einleitende Ausführungen machen. Bitte, Herr Schirmer.

Schirmer, Justitiar der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte kurz auf vier Punkte eingehen, die bisher noch nicht erörtert wurden, die teilweise in den Anträgen angesprochen werden. Ich komme zunächst zur Positivliste, § 92 a des Referentenentwurfs. Eine Positivliste bedeutet rechtlich, daß nur Arzneimittel, die in diese Liste aufgenommen worden sind, vom Vertragsarzt zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Systematisch bedeutet eine Positivliste eine Rechtsverordnung des Bundesministers für Gesundheit. Da er diese nicht mit eigenen Mitteln erstellen kann, wird ein Institut beim Bundesminister für Gesundheit errichtet, dessen nähere Zusammensetzung Sie § 92 a entnehmen können: Sachverständige aus Praxis und Medizin, Pharmakologie, Statistik usw. Es muß sich um Mediziner oder um Pharmazeuten handeln. Die Daten, zu denen diese Vorschlagsliste des Instituts, die dann in eine Rechtsverordnung umgewandelt werden kann, vorliegen soll, sind im Referentenentwurf nicht aufgeführt. Es bleibt also abzuwarten, welche zeitliche Vorgabe hier besteht.

Interessant ist vielleicht, daß die Liste in einen Hauptteil und in einen Anhang aufgeteilt wird. Im Anhang sind die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen aufzuführen, die nicht den Beurteilungsstandards entsprechen, die für die übrigen Arzneimittel vorgesehen sind. Wie sich das auf die Verordnung durch den Arzt auswirken soll, ist etwas unklar geblieben, weil § 34 a immer noch von Vorschlagslisten spricht.

Interessant ist auch, daß der Bundesminister für Gesundheit durch Rechtsverordnung die Beurteilungsstandards festlegen will, die für die Aufnahme in die Liste nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse geboten sind. Bei diesen Standards ist den besonderen Therapierichtungen besonders Rechnung zu tragen. Sie werden vermutlich außerhalb dieser wissenschaftlichen Standards bleiben. Hier wird ein bißchen die Problematik auf die Selbstverwaltung abgewälzt.

Ich darf kurz erwähnen, daß der Referentenentwurf in Art. 17 eine Änderung der Gebührenordnung für Ärzte enthält, die für Versicherte, die in einem Standardtarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, die Gebührensätze festschreibt, nämlich das 1,7fache bei den allgemeinen ärztlichen Leistungen und das 1,1fache bei Laboratoriumsleistungen, das 1,3fache bei sonstigen medizinisch technischen Leistungen. Im Standardtarif Versicherte sind Personen, die entweder aus der GKV ausgeschieden sind oder in diese nicht hineingekommen sind und einen bestimmten Tarif durch die private Krankenversicherung angeboten bekommen müssen. Das wird erweitert bis zu einer Altersgrenze ab 55 Jahre. Wie groß der Personenkreis insgesamt ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Bislang ist er relativ gering.

Von Interesse dürfte auch die Bestimmung zur Allgemeinmedizin sein. Sie kennen das Initiativprogramm zur Förderung der allgemeinmedizinischen Weiterbildung durch Förderbeiträge der Krankenkassen für in eigenständige Stellen für die allgemeinmedizinische Weiterbildung umgewandelte Krankenhausstellen. Vorgesehen sind 2000 DM je Stelle. Für die Weiterbildung beim niedergelassenen Arzt gibt es 2000 DM monatlich seitens der Krankenkasse, wenn die Kassenärztliche Vereinigung ihrerseits einen entsprechend hohen Betrag leistet. Das ist die geltende Regelung. Darüber sind Verträge abgeschlossen worden. Das geht bis Ende 2000. Das soll perpetuiert werden, allerdings ab 2001 mit der Modifikation, daß dann die Höhe der finanziellen Beteiligung der Krankenkassen und die Anzahl der zu fördernden Stellen durch die Verträge festgelegt werden. Der Gesetzgeber regelt es also nicht mehr in diesem Sinne wie jetzt, sondern es ist praktisch auch davon abhängig, was die Krankenkassen als erforderlich ansehen werden.

Auf der Tagesordnung dieses Deutschen Ärztetages steht auch die Rehabilitation. Vielleicht sind folgende zwei Vorschriften in diesem Zusammenhang von Interesse. Künftig soll die ambulante komplexe medizinische Rehabilitation ausschließlich in Verträgen zwischen Krankenkassen und entsprechenden Einrichtungen geregelt werden, auch wenn Ärzte daran beteiligt sind, also ohne Mitwirkung der KVen.

Der neue § 137 d bestimmt, daß die Qualitätssicherung in der ambulanten und der stationären medizinischen Rehabilitation in Verträgen zwischen den Krankenkassen und Einrichtungen der Rehabilitation festgelegt wird. Die Bundesärztekammer hat nur die Möglichkeit, zu diesen Qualitätssicherungsregelungen, die ja auch das ärztliche Tun betreffen, Stellung zu nehmen.

Herr Präsident, das waren die Hinweise, die aus meiner Sicht unter dem Punkt "Verschiedenes" geboten sind. Der Entwurf enthält natürlich auch eine Fülle anderer Regelungen. Aber es ist geboten, irgendwann einmal aufzuhören.

(Beifall)

Es fehlt eine Regelung, die dort stehen sollte: Dieses Gesetz soll nicht in Kraft treten.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Vielen Dank, Herr Schirmer. Auch zum Punkt "Verschiedenes" haben wir eine Rednerliste. Der erste Redner ist Herr Everz vom Vorstand.

Dr. Everz, Vorstand der Bundesärztekammer: 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu einem Punkt sprechen, der noch nicht erwähnt wurde, nämlich zu der vermehrten Bürgerinformation im Gesundheitswesen durch Ärztekammern und Kassenärztliche Vereinigungen. Ich möchte Ihnen in diesem Zusammenhang ein Modell vorstellen, das wir in Rheinland-Pfalz umzusetzen im Gange sind. Es geht darum, den Bürger vermehrt in die Information im Gesundheitswesen einzubeziehen.

Bisher wurde die Beratungstätigkeit im Bereich der Bezirksärztekammern durchgeführt und umfaßte im Prinzip zwei Komplexe, nämlich zum einen das "normale" Informationsbedürfnis der Ratsuchenden, zum anderen den Verdacht auf das Vorliegen eines Kunstfehlers. Er wurde gegebenenfalls an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer verwiesen. Doch das Schlichtungsverfahren weist ein wesentliches Handicap auf: Immer dann, wenn der Patient sein Ziel nicht erreichte - das wird gelegentlich der Fall sein, denn es gibt auch schicksalhafte Krankheitsverläufe -, war oft die Behauptung zu hören, eine Krähe hacke der anderen kein Auge aus. Unser zukünftiges Modell sieht vor, daß die Ärztekammer unter Einbeziehung der heutigen elektronischen Möglichkeiten die Informationen weitergibt, die ihr nach der Berufsordnung letztendlich zustehen. Das sind im Prinzip nur führungsfähige Titel.

Der Informationsbedarf des Patienten geht jedoch wesentlich weiter. Ihn interessieren andere Dinge, über die wir auf dem Deutschen Ärztetag in Eisenach diskutiert haben. Ich erinnere an die Darstellung des Arztes im Internet. Neben dem Praxisschild dürfen dort wesentlich mehr Informationen weitergegeben werden. Diese Informationen werden vom Patienten gewünscht. Diese Wünsche sind zu erfüllen.

Solche Schritte vollziehen sich im Bereich einer anderen Rechtsform, die nicht auf der Berufsordnung beruht. Hier hätte man die Möglichkeit, das Informationsbedürfnis des Patienten in breitem Maße zu befriedigen.

Andererseits hätte die Kammer bei diesem Modell die grundsätzliche Möglichkeit, entsprechend zu kontrollieren, daß die dort eingestellten Informationen sachlich richtig sind und im ärztlichen Einvernehmen liegen. Genau diese Kontrollfunktion würde eine solche Beratungsstelle aus dem Wildwuchs, der sich heute in beängstigendem Maße ausdehnt, herausheben, indem so dem ratsuchenden Bürger die Garantie gegeben werden kann, daß das, was an Informationen weitergegeben wird, den qualitativen Ansprüchen genügt, daß es zuverlässig ist.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Everz. Als nächste Rednerin bitte Frau Auerswald vom Vorstand.

Dr. Auerswald, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie sind im Augenblick alle damit beschäftigt, Ihre Anträge zu sortieren. Aber vielleicht schenken Sie mir ein bißchen Gehör. Ich fordere Sie auf, als Ärzteschaft ein bißchen mutiger zu sein und uns in der Öffentlichkeit anders zu positionieren. Wir haben in Bremen diesen Schritt vollzogen. Dieter Everz hat eben sein Modell vorgestellt. Wir betreiben seit einem jahr eine unabhängige Patientenberatungsstelle. Sie werden sicherlich erstaunt sein: Das geschieht auf Initiative der Ärztekammer. Wir haben uns Partner hinzugeholt, und zwar die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft und den Senator für Gesundheit.

Für mich ist es ein ganz wichtiger Aspekt, daß Beschwerden von Patienten, die vor allem im kommunikativen Bereich liegen, behandelt werden. Wir können das nach der Berufsordnung für den Patienten nicht zufriedenstellend lösen.

Für mich ist wichtig, daß eine solche Beratungsstelle nicht nur Ärztebeschimpfung als Ergebnis hervorbringt, sondern daß man die Beschwerde an den Leistungserbringer - eigentlich mag ich diesen Ausdruck nicht - weiterleitet, um Verbesserungen zu erreichen. Nur so nützen Beschwerden etwas.

(Zustimmung)

Ich hoffe, daß wir gemeinsam mit der KV in Bremen, die sehr kooperativ ist, ein Informationssystem über das Internet aufbauen. Die Bevölkerung muß wissen, daß wir der Marktführer in Sachen Beratung und Information sind. Da müssen wir uns mehr öffnen. Wir dürfen keinen closed shop der Ärzteschaft bilden.

(Zustimmung)

Meine Damen und Herren, ich denke, wir müssen einfach lernen, daß wir als Ärzteschaft in der Öffentlichkeit anders auftreten und offener mit unserem Informationsmaterial umgehen müssen.

Danke schön.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Als nächste Rednerin bitte Frau Ende, Hessen.

Dr. Ende, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich sehr darüber gefreut, daß unter Tagesordnungspunkt I Grundsätze einer patientengerechten Gesundheitsversorgung behandelt werden sollen. Darin besteht auch unsere Alltagsarbeit. Ich habe mich gefragt: Woher erfahre ich zusätzlich, was die Patienten möchten? Als niedergelassene Ärztin weiß ich natürlich eine ganze Menge, als Vorsitzende der Bezirksärztekammer weiß ich eine ganze Menge aus der Schlichtungs- und Patientenberatung.

Trotzdem habe ich mir die Mühe gemacht, auch noch die Beratungsstellen der Selbsthilfegruppen anzuschreiben. Ich wollte mich da - wie Sie sicherlich alle - auf diesen Ärztetag gut vorbereiten.

Ich bin gestern morgen zum Wortmeldetisch gegangen und habe gefragt: Unter welchem der Unterpunkte werde ich aufgerufen? Mir wurde geantwortet: Zur patientengerechten Versorgung haben wir eigentlich gar keinen Punkt; wir nehmen den Unterpunkt "Verschiedenes".

Lassen Sie mich nun zu dem kommen, was ich in Erfahrung gebracht habe, was die Selbsthilfegruppen, die Patientenberatungsgruppen von uns wünschen. Es wurde eine Selbsthelferin zitiert mit den Worten: "Der Patient steht im Mittelpunkt, also wohl jedem im Weg?" Das ist eine Frage, die sich sowohl die Gesundheitspolitik als auch die Krankenkassen und manchmal vielleicht auch wir uns stellen müssen.

Die Selbsthilfegruppen wünschen sich Information und Kommunikation, weil sie deren Fehlen oft als Defizit des Medizinsystems erleben. Sie wünschen sich, daß sie als Patienten Koproduzenten ihrer Gesundheit sein dürfen, diejenigen, die die erlebte und erlittene Kompetenz von Betroffenen - neben der erlernten Kompetenz der Fachleute - einbringen können.

Professor Gottschlich, ein Kommunikationswissenschaftler aus Österreich, hat gesagt: Die Medizin der Zukunft wird eine kommunikative Medizin sein oder sie wird die Menschen verlieren.

Eine Anfrage der Selbsthilfegruppen beim Verbund Reha-Forschung, inwieweit dort Patienten einbezogen wurden, ergab achtmal eine negative Antwort. Die Antworten lauteten von: "Es war nicht vorgesehen" bis: "Wir haben schlicht nicht daran gedacht, wir haben es vergessen!"

Der Leiter der Deutschen Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen schreibt in einem Artikel:

Die Ärzteschaft - und ähnliches gilt für Sozialarbeiter, Psychologen und andere - wird sich in ihrer großen Mehrzahl noch lange schwertun, die Betroffenenkompetenz anzuerkennen und den oft beschworenen mündigen Bürger Patient zu begrüßen. Ich habe gelesen, daß es im Selbsthilfebereich eine Vision gibt: Im Jahre 2037 sprechen auch Patienten auf medizinischen und wissenschaftlichen Kongressen, vielleicht sogar auf Ärztetagen. Sie sehen, wieviel Nachsicht die Patienten mit uns haben! Vielleicht können wir ein wenig Entgegenkommen zeigen und dies schon bis zum 115. Deutschen Ärztetag 2012 schaffen. Ich würde mich darüber freuen, vielleicht auch die Patienten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Frau Ende. Als nächster Redner bitte Herr Windhorst, Westfalen-Lippe.

Dr. Windhorst, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Für manche ist zweimal Weihnachten; das kann man nicht so genau voraussagen, auch in der Politik nicht. Diesmal waren die Kassen die großen Gewinner bei den vorgelegten Vorschlägen. Die Kassen haben einen Machtgewinn und Verantwortungszuwachs zu verzeichnen, der meiner Meinung nach völlig fehlgeleitet ist. Die Monopolisierung der Kassenmacht wird uns weiter lähmen, weil die Ökonomisierung vor der Patientenversorgung kommt. Es kann nicht sein, daß wir das dulden. Wir müssen immer wieder einfordern, daß ausschließlich die Ärzteschaft der Advokat der Patienten ist.

Es kann doch nicht sein, daß wir nicht wissen, wer die Krankenkassen kontrolliert. Es kann nicht sein, daß diejenigen, die das Management kontrollieren, nicht in unserem Einflußbereich sind. Es kann doch auch nicht sein, daß dort auf Vorstandsebene Entscheidungen getroffen werden, die gar nichts mit der Realität der Patientenversorgung zu tun haben. Wer kontrolliert den Wasserkopf der Verwaltung, den es bei den Krankenkassen gibt?

Dem von mir gestellten Antrag muß zugestimmt werden, nämlich daß Vertreter der ärztlichen Selbstverwaltung in die Vorstände und Aufsichtsgremien der Kassen aufgenommen werden. Dann können wir bei den Entwicklungen, welche die Kassen bezahlen müssen, mitdiskutieren. Patientenvertreter müssen dort ebenfalls vertreten sein, weil bei einer Rationierung diese Vertreter am besten geeignet sind zu sagen: Das können wir nicht mittragen! Wir brauchen Patientenvertreter dort auch, wie Herr Wittek eben schon sagte, damit die Patienten nicht ausgegrenzt werden. Die Ärzteschaft muß in den Gremien der Krankenkassen vertreten sein, damit dort verantwortungsvolles Handeln sichergestellt ist. Es geht nicht um den Mechanismus der Geldverteilung.

Danke schön.

(Beifall)

 Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke, Herr Windhorst. Als nächster Redner bitte Herr Brockstedt, Berlin.

Dr. Brockstedt, Berlin: 

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den vergangenen zwei Tagen ist sehr viel gesagt worden, was wir alles nicht wollen. Ich denke, wir sind bei unserer Arbeit auch dem Patienten gegenüber meistens überzeugender, wenn wir sagen, was wir wollen. Wir wollen beispielsweise eine Positivliste. Das propagieren wir in Berlin zusammen mit Fachkollegen schon seit Jahren. Wir haben es erprobt, aber wir sind von der Politik im Stich gelassen worden. Jetzt haben wir die Möglichkeit, ein Stück sinnvolle Arzneitherapie für die Zukunft umzusetzen. Ich denke, wir sollten bei allem, was wir hier diskutieren, nicht vergessen, daß es auch sehr positive Ansätze in dem Gesetzentwurf gibt. Diese müssen wir herausgreifen.

Ich zitiere aus einer sehr bekannten Rede, nämlich der unseres Präsidenten am 1. Juni:

Zweifellos entsprechen manche der thesenhaft formulierten Ziele des Ministeriums Vorstellungen der Ärzteschaft, wie z. B. die Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Ich bitte Sie deshalb, Herrn Vilmar und mich beim Wort zu nehmen und sich durch die Annahme der Anträge 20 und 42 dafür stark zu machen, daß wir uns eindeutig zu einer Positivliste bekennen. Das soll kein Lippenbekenntnis bleiben, sondern es soll in der Verantwortung von Ärzten ein Stück verbesserte rationelle Arzneitherapie umgesetzt werden. Mir liegt ganz besonders am Herzen, daß damit auch die Rolle der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft gestärkt wird, die mit ihren Therapierichtlinien meines Erachtens bisher viel zuwenig Aufmerksamkeit gefunden hat.

Es gibt seitens des Vorstands der Bundesärztekammer auch noch andere positive Vorschläge, die bei den Diskussionen ein bißchen untergehen. Beispielsweise finde ich den Antrag I-6 zur Gesundheitsförderung nach § 20 SGB V ganz hervorragend. Ich meine, diesem Antrag müßten wir einstimmig zustimmen. Das sind Vorschriften, die wir seit langem selbst fordern. Sie sind Teil unserer ärztlichen Arbeit und werden in Zukunft an Bedeutung gewinnen. Gesundheitsförderung und Prävention sind in vielen Bereichen Teile unserer täglichen Arbeit und werden an Bedeutung gewinnen.

Wenn wir das nicht deutlich herausstreichen, wird dieser Ärztetag in der Öffentlichkeit den Eindruck hinterlassen: Die sind gegen alles und wissen eigentlich doch nicht, was sie wollen. Deswegen meine herzliche Bitte: Stimmen Sie für die klare Aussage, daß hier und dort positive Ansätze zu verzeichnen sind, die wir realisieren wollen, weil sie sinnvoll sind. Nur dann sind wir glaubwürdig.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke sehr. Als nächster Redner bitte Herr Haupt, Sachsen.

Prof. Dr. habil. Haupt, Sachsen: 

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, bei den vielen Beiträgen, die Sie geliefert haben, wäre es ganz rasch möglich, einen Katalog zu erstellen, was uns an diesem Gesetzentwurf stört. Das ist auch in vielen Anträgen niedergelegt. Wir müssen gegen viele Dinge sein, weil die Würde unseres Berufs und die Würde unserer Patienten anderenfalls gemindert würden.

Ich halte es für ganz wichtig, daß wir diesen Ärztetag nicht beenden, ohne ein eigenes Eckpunktepapier zu verabschieden, das die Vorstellungen enthält, welche die Vertreter der KVen und der Bundesärztekammer bereits entwickelt haben. Die meisten Rednerinnen und Redner haben erklärt, sie wollten eine Gesundheitsreform. Es geht um ein positives Eckpunkteprogramm, das keine Einzelheiten regelt, das aber zusammenfaßt, was wir uns unter einer Gesundheitsreform vorstellen. Dies sollte, zusätzlich versehen mit dem Wortlaut früherer Beschlüsse beispielsweise zur Verzahnung und zur Qualitätskontrolle, dem Gesundheitsministerium überreicht werden.

Ich bitte um ein Zweites, und das richtet sich nicht gegen diejenigen, die uns bisher vertreten: daß wir eine Gruppe von Ärztinnen und Ärzten ermächtigen, in Verhandlungen einzutreten und sich Experten aus unseren Kreisen hinzuziehen, wenn es erforderlich ist, um die Gespräche mit dem Ministerium zu vertiefen und zu führen.

Ich glaube, wenn die Öffentlichkeit erführe, der Deutsche Ärztetag hat ein eigenes Eckpunktepapier zu den Reformmaßnahmen verabschiedet und hat eine Gruppe von Ärzten vorgestellt, die entsprechende Verhandlungen führen sollen, dann würde nicht nur unser Bild in der Ärzteschaft und in der Bevölkerung verbessert, sondern das würde im Interesse unserer Patienten auch die sachliche Zusammenarbeit fördern.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke sehr. Als nächste Rednerin bitte Frau Bert, Hessen.

Dr. Bert, Hessen: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der "Welt" von heute ist im Wirtschaftsteil als große Überschrift zu lesen: "Finanzloch in der Krankenversicherung - Ministerium: Höherer Arzneiverbrauch und steigende Krankenhaus-Ausgaben treiben die Kosten". Wenn man sich die dort abgebildete Statistik anschaut, stellt man fest, daß die Verwaltungskosten um 3,5 Prozent gestiegen sind, die Kosten für die Krankenhausbehandlung um 3,7 Prozent, die Kosten für die ärztliche Behandlung nur um 1 Prozent. Ich finde es empörend, wenn dann geschrieben wird, die Krankenhausausgaben würden die Kosten treiben. In Wirklichkeit treiben die Verwaltungsausgaben die Kosten.

(Beifall)

Wir sollten vom Ministerium fordern, daß auch die Verwaltungskosten bei den Krankenkassen budgetiert werden, und zwar gekoppelt an die ärztliche Behandlung.

(Zustimmung)

Wenn das so weitergeht wie bisher, können wir prognostizieren, daß die Krankenkassen 10 Prozent für Verwaltungskosten aus unserem Globalbudget nehmen. Dieses Geld fehlt den Patienten, es fehlt den Krankenhäusern, es fehlt bei den Medikamenten. Ich sehe überhaupt nicht ein, daß dieser Moloch von uns auch noch finanziell gefördert wird! Die Statistik spricht für sich!

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Als nächster Redner bitte Herr Jonitz vom Vorstand.

Dr. Jonitz, Vorstand der Bundesärztekammer: 

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, daß ich versuche, Sie aus dem harten Geschäft der Antragsbearbeitung auf eine übergeordnete Ebene zu bringen. Wir sind am Ende der Diskussion über die Gesundheitsreform. Wovon Gesundheit abhängt, hat ein Mitglied des Sachverständigenrats zur Konzertierten Aktion im Gesundheitswesen bereits vor fünf Jahren definiert:

Die Gesundheit einer Nation hängt ab von einer ausgewogenen Familien- und Sozialpolitik, von sinnvoller Arbeit und angemessenem Wohnraum und einer adäquaten Bildung. Der Gesundheitszustand einer Bevölkerung hängt ausdrücklich nicht vom Gesundheitswesen ab. Meine Damen und Herren, wer Arbeitsplätze vernichtet, statt sie zu schaffen, schafft Krankheiten. Wer Ungerechtigkeiten fördert, statt sie abzubauen, schafft sozialen Unfrieden. Udo Wolter hat bei der Eröffnungsveranstaltung sehr gut darauf hingewiesen, daß es ein Grundgesetz gibt; viele wissen das vielleicht nicht. Dort sind die Grundrechte festgelegt, unter anderem das auf Gleichheit. Ich bin immer wieder überrascht, wie auf dem Wege einer Gesundheitsreform das Grundgesetz außer acht gelassen wird.

Wie es anders sein kann, sagt folgender Satz:

Das stammt von Kaiser Wilhelm I. und nicht von Karl Marx. So entsteht Gesundheit. Die derzeitige Gesundheitspolitik fördert Unfrieden, sie macht Repression, sie senkt das Wohl der Arbeiter und Angestellten. Aus diesem Grunde können wir uns dieser Politik nicht anschließen.

Ich appelliere an Frau Fischer, das, was sie sagt, nämlich Kooperation und Gespräche anzubieten, auch einzuhalten.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Jonitz. Als nächster Redner bitte Herr Zollner, Baden-Württemberg.

Dr. Zollner, Baden-Württemberg: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gestern ausgeführt, daß in § 103 bezüglich der sogenannten Stillegungsprämie das Wort "freiwillig" verschwunden ist, das ursprünglich im Entwurf stand. Manche Politiker der SPD glauben, dieses Wort stünde dort noch. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen, daß dieses wort "freiwillig" wieder eingefügt wird. Das ist für mich ganz entscheidend.

Ich möchte jetzt zum Antrag 52 sprechen, ausgehend von der Frage nach der Rechtmäßigkeit einer Kollektivhaftung beim Arzneimittelbudget, auch ausgehend von dem Zeitdruck, den sich die Regierung selber gesetzt hat, nämlich das Gesetz am 1. Januar 2000 in Kraft treten zu lassen. Damit verbunden sind Schludrigkeiten bei den einzelnen Paragraphen. Darüber haben wir ja schon mehrfach gesprochen.

Ich gehe auch von der Äußerung von Herrn Schulte-Sasse aus, daß sich in diesem Gesetzentwurf sehr häufig die Meinung des Sachbearbeiters aus dem Ministerium findet. Aus diesen Gründen habe ich den Antrag gestellt, den gesamten Gesetzentwurf auf seine Rechtmäßigkeit, auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüfen zu lassen. Wenn ich in diesem Antrag formuliere, dies solle durch externe Juristen geschehen, dann ist das kein Mißtrauen gegen die gemeinsame Rechtsabteilung von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung und schon gar kein Mißtrauen gegen Herrn Schirmer, der hier in sehr verdienstvoller Weise vorgetragen hat. Ich bin der Meinung, ein Gutachten, das von externen Juristen erstellt wird, hat gegenüber der Öffentlichkeit mehr Wirkung, weil der Touch fehlt, hier seien Angestellte am Werk gewesen, die so schreiben müssen, wie ihre Arbeitgeber es vorgeben.

Der zweite Punkt ist, daß unsere Juristen jetzt jede Menge Arbeit haben und nicht mit zusätzlichen Arbeiten belastet werden sollten. Ich bitte Sie, diesem Antrag zuzustimmen, eine juristische Überprüfung der Rechtmäßigkeit gewisser Passagen vornehmen zu lassen. Wir mußten in der Vergangenheit immer häufiger feststellen, daß Juristen gesagt haben, diese oder jene Passage sei mit dem geltenden Recht unvereinbar und juristisch nicht haltbar.

Sollte sich hier aber die Meinung durchsetzen, daß wir dieses Gesetz in toto ablehnen, unterstütze ich das natürlich.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident:

Danke. Es liegt jetzt der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Zimmermann aus Niedersachsen vor, Schluß der Aussprache zu beschließen. Wollen Sie das begründen, Herr Zimmermann? - Bitte.

Dr. Zimmermann, Niedersachsen: 

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich denke, wir haben im Laufe dieser Debatte gut diskutiert und viele Argumente ausgetauscht. Ich denke, jetzt sind wir an den Punkt angelangt, daß wir über die Anträge abstimmen können. Wenn ich mir unsere weitere Tagesordnung anschaue, meine ich, daß eine weitere Beratung zu Lasten der anderen Tagesordnungspunkte ginge. Ich bitte Sie, meinem Antrag zuzustimmen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Wird Gegenrede gewünscht?

(Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: Formal!)

- Formal. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Zimmermann, die Aussprache zu beenden. Wer ist für Schluß der Debatte? - Wer ist dagegen? - Das erste war sicher die Mehrheit. Dann ist jetzt Schluß der Debatte beschlossen.

Wir kommen zur Behandlung der Anträge. Wird von Herrn Schirmer noch ein Schlußwort gewünscht? - Nein.

Wir stimmen die Anträge in der Reihenfolge ab, die Ihnen umgedruckt vorliegt. Die in der Präsentation gelb unterlegten Anträge sind noch nicht als Umdrucke vorhanden. Ich werde diese Anträge verlesen.

Zu Punkt 1 - Globalbudget, Allgemeines - ist ein Antrag 52 zu ergänzen; das können Sie vielleicht handschriftlich machen. Beim zweiten Punkt, der gemeinsamen Selbstverwaltung, kommt bei der integrierten Versorgung zunächst der Antrag 48 und dann der Antrag 26.

Beim Komplex 5 - Qualitätssicherung - werden die Anträge 39, 50 und 54 - diese beziehen sich sämtlich auf den Datenschutz - zusammengefaßt.

Bei "Verschiedenes" müssen Sie ergänzen: 51, 53 und 56. Zu Antrag I - 6 kommt noch der Antrag 55.

Von Herrn Mayer aus Bayern liegt der Geschäftsordnungsantrag vor, alle heute und gestern gestellten Anträge zu Tagesordnungspunkt I außer den Leitanträgen des Vorstands mit den Nummern 1, 2, 2 a, 3, 4, 5 sowie die Erklärung des Ersten Vorsitzenden der KBV, Antrag 47, an den Vorstand der Bundesärztekammer zu überweisen. Der Antrag I-6, der die Gesundheitsförderung betrifft, soll unter Tagesordnungspunkt IV - Tätigkeitsbericht - behandelt werden.

Die Begründung lautet:

Die einzelnen Anträge können den Eindruck vermitteln, der Referentenentwurf bedürfe nur einzelner Verbesserungen, dann sei er okay. Obiger Antrag signalisiert, daß der gesamte Referentenentwurf abgelehnt wird. (Beifall)

Soweit der Geschäftsordnungsantrag von Herrn Kollegen Mayer.

Das Wort zur Geschäftsordnung hat jetzt Herr Wittek hinsichtlich der Abstimmungsprozedur.

Dr. Wittek, Bayern:

Herr Präsident, es hat sich erledigt. Ich hatte die gleiche Zielrichtung, wie Herr Mayer es gerade schriftlich beantragt hat.

Danke.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Wünscht jemand eine Gegenrede gegen den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Mayer? - Bitte, Frau Koßmann, Hamburg.

Dr. Koßmann, Hamburg: 

Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich weiß, daß es bei der KBV-Vertreterversammlung so gelaufen ist. Dort hatte man bedeutend weniger Zeit, die Anträge zu diskutieren, als wir. Wir haben uns hier sehr differenziert unsere Meinung gebildet. Wir haben die Anträge gelesen. Ich finde, die Öffentlichkeit hat ein Anrecht darauf, zu wissen, welche Meinung wir vertreten. Ich halte es für nicht angemessen, alle Anträge pauschal an den Vorstand zu überweisen.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Zum Abstimmungsprozedere jetzt auch noch Herr Thomas.

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Antrag I-47, der sich mit der Erklärung von Herrn Schorre beschäftigt, zurückziehen, denn das Gesundheitsministerium hat bereits reagiert und Herrn Schorre zu einem politischen Gespräch eingeladen. Ich habe noch nie

einen Antrag gesehen, der einen so prompten Erfolg zeitigte. Jetzt möchte ich auch kein Öl mehr ins Feuer gießen. Ich ziehe den Antrag I-47 zurück.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Der Antrag auf Drucksache Nr. I-47 ist also zurückgezogen. Wir kommen zurück zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Mayer, jetzt ausgenommen den Antrag 47, den Herr Thomas gerade zurückgezogen hat. Der Antrag von Herrn Mayer lautet also, alle heute und gestern gestellten Anträge außer den Leitanträgen des Vorstands der Bundesärztekammer auf den Drucksachen 1, 2, 2 a, 3, 4 und 5 an den Vorstand der Bundesärztekammer zu überweisen. Der Antrag I-6, der die Gesundheitsförderung betrifft, soll unter dem Tagesordnungspunkt IV - Tätigkeitsbericht - behandelt werden.

Ich verlese nochmals die Begründung:

Die einzelnen Anträge können den Eindruck vermitteln, der Referentenentwurf bedürfe nur einzelner Verbesserungen, dann sei er okay. Obiger Antrag signalisiert, daß der gesamte Referentenentwurf abgelehnt wird. Nun kommen wir zur Abstimmung über diesen Geschäftsordnungsantrag. Wer wünscht dem Geschäftsordnungsantrag zu folgen? - Wer ist dagegen? - Das müssen wir auszählen.

Ich frage also noch einmal: Wer ist für den Geschäftsordnungsantrag von Herrn Dr. Mayer aus Bayern?

(Zuruf)

- Wer für den Antrag von Herrn Dr. Mayer aus Bayern ist, alle Anträge mit Ausnahme der Anträge des Vorstands - verkürzt gesagt - an den Vorstand der Bundesärztekammer zu überweisen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist dieser Geschäftsordnungsantrag mit 101 zu 111 Stimmen abgelehnt.

(Zustimmung)

Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung über die einzelnen Anträge. Es ist eben schriftlich ein weitergehender Antrag eingegangen, der noch nicht umgedruckt werden konnte. Er stammt von Herrn Ruebsam-Simon aus Baden-Württemberg. Dieser Antrag erhält die Nummer I-57. Die Überschrift dieses Antrags lautet: "Ablehnung des BMG-Referentenentwurfs". Der Antragstext lautet:

(Beifall)

Die Annahme dieses Antrags würde bewirken, daß sich alle anderen Einzelanträge zum Referentenentwurf erübrigen. Wir stimmen also zunächst über den Antrag auf Drucksache Nr. I-57 ab. Wer wünscht diesem Antrag zu folgen? - Wer ist dagegen? - Auch das müssen wir auszählen.

Ich frage also noch einmal: Wer wünscht diesem Antrag von Herrn Ruebsam-Simon zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Dann ist dieser Antrag mit 115 Stimmen gegen 97 Stimmen abgelehnt.

(Beifall)

Der Ordnung halber frage ich noch: Gibt es Enthaltungen? - Ich sehe keine. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über das Antragskonvolut, und zwar in der Ihnen vorliegenden Reihenfolge. Wir kommen zunächst zum Antrag 2. Dazu liegt auf Drucksache Nr. I-2 a ein Änderungsantrag vor, wonach auf Seite 2 des Antrags 2 ein Absatz angefügt werden soll. Der Antrag ist von Herrn Dr. Kütz, nicht "Kutz", wie ausgedruckt. Ist klar, worüber wir abstimmen? - Gut. Wer wünscht dem Antrag 2 a zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-2. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicherlich die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Wenige Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei etlichen Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen angenommen.

Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-7. Wer wünscht dem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die deutliche Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-35. Dort ist noch ein Schreibfehler zu korrigieren; ich denke, das können wir handschriftlich machen. Der erste Satz muß richtig lauten:

Ein Globalbudget und eine damit verbundene Rationierung medizinischer Leistungen ist nur durch eine neue Strukturierung des Krankenversicherungssystems zu verhindern. Wir kommen zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei zahlreichen Gegenstimmen und Enthaltungen ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-49. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die deutliche Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-52. Wer wünscht dem Antrag 52 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Gegenstimmen und Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-23. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-27. Dort ist zu korrigieren, daß Herr Kollege Schneider, der Antragsteller, Delegierter der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern ist, nicht der Landesärztekammer Brandenburg. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-48 aus dem nächsten Komplex, gemeinsame Selbstverwaltung. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das waren ganz wenige. Haben Sie es alle?

(Zurufe: Nein!)

- Der Antrag ist kurz und stammt von Herrn Dr. Wittek aus Bayern. Der Antrag lautet:

Der Deutsche Ärztetag lehnt die §§ 140 a bis g des Referentenentwurfes zur GKV-Gesundheitsreform 2000 ab und fordert die Bundesregierung auf, diese Paragraphen aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Das betrifft die Integrationsmodelle.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Jetzt ist Vorstandsüberweisung beantragt.

(Erneuter Zuruf)

- Sie können das ja ablehnen. Der Antrag ist gestellt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann bilden wir uns hier eine Meinung. Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über diesen Antrag. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-26. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-34. Auch das ist ein kurzer Antrag. Haben Sie ihn? Der Antragstext lautet:

Die Vertreterversammlungen der KVen der Länder und der KBV dürfen nicht durch einen Verwaltungsrat ersetzt werden.

Wir wollen auch zukünftig gestalten statt verwalten.

Wer wünscht dem zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-45. Wer wünscht dem zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-11. Wer ist dafür? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die deutliche Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-15. Dieser Antrag ist inhaltsgleich. Es geht um die außerordentlichen Mitglieder, die

erhalten bleiben sollen. Sehen Sie es auch so?

(Zurufe)

- Es schadet ja nichts, wenn Sie auch diesem Antrag zustimmen und das bekräftigen. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Was Wunder! Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-19 (neu). Hier müssen wir absatzweise abstimmen. Dieser Antrag umfaßt zwei Absätze. Haben Sie ihn vorliegen? - Dann kommen wir zur Abstimmung über den ersten Absatz. Dazu gehört der Änderungsantrag auf Drucksache Nr. I-19 a. Der Änderungsantrag hat Vorrang.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt.

(Erneuter Zuruf)

- Sie können das ablehnen oder auch annehmen; das ist in Ihre Entscheidung gelegt. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Dann bilden wir uns hier eine Meinung. Wer wünscht dem Antrag 19 a zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-19 (neu). Wir stimmen zunächst über den ersten Absatz ab. Wer wünscht dem ersten Absatz des Antrags 19 (neu) zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit, etliche Zustimmungen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist dieser Absatz abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den zweiten Absatz. Wer wünscht dem zweiten Absatz zuzustimmen? - Einzelne. Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist der gesamte Antrag abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-9 (neu). Wer wünscht dem zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-22. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Zahlreiche. Wer ist dagegen? - Das müssen wir zählen, denn das ist schlecht zu beurteilen.

Ich frage also noch einmal: Wer wünscht dem Antrag I-22 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dann ist der Antrag mit 111 gegen 92 Stimmen

angenommen.

(Beifall)

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-41. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Das erste war die große Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen, wie angekündigt, zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-21. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die deutliche Mehrheit. Wer enthält sich? - Bei zahlreichen Enthaltungen und etlichen Gegenstimmen ist der Antrag mehrheitlich angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-22, der aus denselben Gründen hier behandelt wird. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl auch die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag 18. Dazu liegt auf Drucksache Nr. I-18 a ein Änderungsantrag vor, der darauf abzielt, daß der Antrag 18 folgenden Wortlaut erhält:

Der Deutsche Ärztetag unterstützt eine engere Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgungsstrukturen auf der Grundlage der bereits von der verfaßten Ärzteschaft vorgelegten Konzepte. Wer wünscht diesem Antrag 18 a zuzustimmen? - Das ist die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-18 in der nunmehr veränderten Fassung. Wer ist dafür? - Das ist die Mehrheit. Was Wunder! Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch einzelne. Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.

Damit ist der Antrag auf Drucksache Nr. I-37 ausgeschlossen. Das ist wie: Vollbart oder glatt rasiert. Das ist die gegenteilige Auffassung. Wenn Sie wollen, können Sie Ihrer gegenteiligen Auffassung Ausdruck verleihen. Wer möchte gegen den Antrag 37 sein? - Wer ist für den Antrag 37? - Das ist aber ulkig! Dann haben Sie einmal so und einmal anders beschlossen! Das ist mit Sicherheit so.

Frau Wollersheim sagt, wir hätten mit den Anträgen 18 und 18 a letztendlich unsere Meinung geäußert, und das, was im Antrag 37 steht, sei überhaupt noch nicht im geltenden Recht verankert.

Dazu bitte Frau Wollersheim.

Wollersheim, Justitiarin der Bundesärztekammer und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: 

Mit der Annahme der Anträge 18 und 18 a ist das Verzahnungsmodell, das der Ärztetag im letzten Jahr diskutiert hat, letztendlich bestätigt worden. Wenn Sie nunmehr den Antrag 37 annehmen, der auf das geltende Recht - §§ 115, 116 - Bezug nimmt, setzen Sie sich in Widerspruch zu der eben geäußerten Meinung hinsichtlich der Anträge 18 und 18 a. Aus diesem Grunde gehe ich davon aus, daß der Antrag 37 im Prinzip durch die Abstimmung über die Anträge 18 und 18 a erledigt ist.

(Widerspruch)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Herr Nick zur Geschäftsordnung.

Dr. Nick, Rheinland-Pfalz: 

Ich glaube, hier bestehen so große Unklarheiten, daß ich explizit den Sachverhalt darstellen möchte, wie er sich aus der Sicht der Mehrzahl der Delegierten ergibt und zu diesem Abstimmungsverhalten geführt hat. Ich denke, wir müssen diesen Abstimmungsvorgang wiederholen. Wir befürworten diesen Antrag 37, weil damit eine institutionelle Ermächtigung abgelehnt wird.

(Beifall)

Das steht keineswegs im Gegensatz zu der vorherigen Abstimmung über den Antrag 18, bei dem wir die Grundsätze vom letzten Ärztetag noch einmal bestätigt haben.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Frau Wollersheim ist zwar noch nicht voll überzeugt, aber ich denke, wir können dem doch folgen, was Herr Nick sagte. Wir stimmen jetzt über den Antrag 37 ab. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

Aus rechtlicher Sicht ist er wahrscheinlich nicht korrekt formuliert, aber man kann erkennen, was gemeint ist. Auf diese Formel haben wir uns jetzt geeinigt. Es ist hier wie beim Fußball: Zum Schluß werden die Tore gezählt. Das hat Bayern München neulich ja auch registrieren müssen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-12. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Gegenstimmen, einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-16. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist ebenfalls die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zum Antrag 48.

(Zuruf: Haben wir schon!)

- Richtig; dieser Antrag ist schon erledigt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-14. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen. Der Antrag ist bei zahlreichen Zustimmungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-28. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen und etlichen Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-39. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-50. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Ich sehe jetzt keine Gegenstimme. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-54. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Letzteres scheint die Mehrheit zu sein. Da die Beteiligung nicht so stark war, bitte ich um Wiederholung. Ich frage also noch einmal: Wer wünscht dem Antrag 54 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Jetzt ist es deutlich. Enthaltungen? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Komplex Krankenhaus, dort zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-8. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-10. Wer ist dafür? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-31. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-36. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit, etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-46. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen nun zum Komplex "Verschiedenes", und dort zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-13. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-24. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen, etliche Gegenstimmen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-17. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Etliche. Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Wer enthält sich? - Zahlreiche Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-21. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Einzelne Zustimmungen. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-25.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung! - Widerspruch)

- Wir bilden uns darüber eine Meinung. Nach dem Chor zu urteilen scheint die Überweisung abgelehnt zu werden. Aber darüber können wir uns ja Gewißheit verschaffen. Ich frage also: Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Wer ist dagegen? - Das ist die große Mehrheit. Wir bilden uns also hier eine Meinung.

Wir kommen zur Abstimmung. Wer wünscht dem Antrag 25 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das müssen wir auszählen. In wichtigen Fragen wird immer ausgezählt.

Ich frage also noch einmal: Wer wünscht dem Antrag auf Drucksache Nr. I-25 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit 122 Stimmen bei 91 Zustimmungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-32. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das scheint die Mehrheit zu sein. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit bei etlichen Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-33. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-29. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Das scheint die Mehrheit zu sein, aber die Beteiligung war schwach. Ich frage also noch einmal: Wer ist für den Antrag auf Drucksache Nr. I-29? - Wer ist dagegen? - Das müssen wir auszählen, denn das ist wirklich nicht festzustellen.

Ich frage noch einmal: Wer wünscht dem Antrag auf Drucksache Nr. I-29 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Etliche Enthaltungen. Dann ist dieser Antrag mit 111 Stimmen gegen 97 Zustimmungen abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-43. Wer wünscht zuzustimmen? - Wenige. Wer ist dagegen? - Auch wenige. Wissen Sie, um was es geht? Haben Sie den Antrag I-43 vorliegen? - Gut. Dann stelle ich nochmals die Frage: Wer wünscht dem Antrag auf Drucksache Nr. I-43 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Auch das müssen wir zählen, denn es ist nicht zu entscheiden.

Ich frage also noch einmal: Wer wünscht dem Antrag I-43 zuzustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Es haben 121 Delegierte dem Antrag zugestimmt, während 76 ihn abgelehnt haben. Damit ist der Antrag angenommen.

(Zustimmung)

Nun haben wir ein kleines Problem, weil die Anträge auf den Drucksachen Nr. I-38 und Nr. I-40 zu einem Antrag 38 (neu) zusammengefaßt sind. Mir ist gesagt worden, den haben Sie noch nicht bekommen.

(Widerspruch)

- Doch; gut. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-38 (neu). Wollen Sie ihn erst lesen? - Ja. Dann machen wir jetzt eine kleine Lesepause.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag 38 (neu). Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Damit sind die Anträge auf den Drucksachen Nr. I-38 und Nr. I-40 erledigt.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-20. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-42. Wer ist dafür? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-44. Wer ist dafür? - Das ist wohl die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit, einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Der Antrag auf Drucksache Nr. I-47 ist zurückgezogen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-51. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen, etliche Gegenstimmen. Der Antrag ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-53. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Enthaltungen? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-56. Da ist beim Schreiben einiges schiefgegangen. Ich denke, das können wir handschriftlich korrigieren. In der dritten Zeile heißt es: "daß sie sich kompetent an der medizinischen Steuerung der Patientenversorgung beteiligen können". Hier muß eingefügt werden: "und wirtschaftlichen". Dann heißt es weiter: "Dabei sollte die Position eines kompetenten Sprechers ..." Statt "kompetenten Sprechers" sollte es heißen: "hauptamtlichen Sprechers". Bei dem Begriff "Ärztlichen Direktors" ist ein Schreibfehler entstanden, der sich selbst erklärt. Hier handelt es sich keineswegs um die neue Rechtschreibung.

Ich frage also: Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Etliche Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen nunmehr zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-1. Im ersten Spiegelstrich muß es statt "vor den wirtschaftlichen Folgen der Erkrankung" heißen: "vor den Folgen der Erkrankung". Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe zwei Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Eine Enthaltung. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-3. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-4. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Ich sehe niemanden. Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-30. Da sind wieder Schreibfehler enthalten. In der ersten Zeile muß es statt "Leistungsstrukturen" heißen: "Leitungsstrukturen". In der vierten Zeile muß es statt "Sturkturen" heißen: "Strukturen". In der fünften Zeile ist bei dem Wort "Direktor" auch ein Rechtschreibfehler enthalten. Am Ende des ersten Absatzes soll es heißen: "Weisungsrecht gegenüber den in ‘ihrer’ Klinik arbeitenden Spezialisten haben". Das Wort "gegenüber" soll also an den Anfang der Zeile gesetzt werden. Auch in der letzten Zeile muß es statt "Leistungsstruktur" heißen: "Leitungsstruktur".

Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit bei einzelnen Gegenstimmen und einzelnen Enthaltungen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-5. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne Enthaltungen. Dann ist auch dieser Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. I-6. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch einzelne Enthaltungen. Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen nunmehr zum Antrag auf Drucksache Nr. I-55. Wer wünscht diesem Antrag zuzustimmen? - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Etliche Enthaltungen, wenige Zustimmungen. Der Antrag ist mehrheitlich abgelehnt.

Jetzt ist aber eine zweite Lesung erforderlich.

(Widerspruch)

- Doch, sie ist erforderlich. Als Sitzungsleiter kann ich nach der Geschäftsordnung eine zweite Lesung beantragen. Das steht in § 18 der Geschäftsordnung:

Auf Verlangen des Vorsitzenden oder eines Drittels der abgegebenen Stimmen ... findet eine 2. Beratung und Beschlußfassung (2. Lesung) statt. Die zweite Lesung ist deshalb erforderlich, weil das Gutachten, das gefordert wird, nach Auskunft der Juristen einen Kostenaufwand von rund 100 000 DM erfordert. Das würde bedeuten, daß wir eine Beitragserhöhung um 0,57 Prozent in den Nachtragshaushalt mit einplanen müßten, so daß die Landesärztekammern auf einen Prozentsatz von 5,17 statt bisher 4,6 kämen. Diese Folgen hätte die Annahme des Antrags. Wir können dem aber aus dem Wege gehen, wenn wir es so handhaben, wie es bei der KBV geschehen ist: Dort wurde der Antrag an den Vorstand überwiesen, und der Vorstand möge sehen, ob er irgendwo Mittel findet, um das zu regulieren.

Dazu hat sich jetzt Herr Zollner als Antragsteller gemeldet. Es ist sicher richtig, wenn wir ihm jetzt im Rahmen der zweiten Lesung das Wort geben. Bitte, Herr Zollner.

Dr. Zollner, Baden-Württemberg: 

Wenn Sie jetzt erwarten, daß ich den Antrag zurückziehe, muß ich Sie enttäuschen; das tue ich nicht. Mir geht es darum, daß vom Ärztetag ein Zeichen gesetzt wird, in dieser Richtung etwas zu unternehmen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat diesem Antrag zugestimmt, und zwar hauptsächlich wegen des Arzneimittelbudgets, das die Kassenärzte betrifft. Hier sind Sie zwar nicht alle betroffen, aber ich erwarte, daß von Ihnen ein Akt der Solidarität ausgeht und diesem Antrag trotz der unsicheren Finanzierung zugestimmt wird. Ich bin allenfalls bereit, den Passus hinsichtlich der externen Rechtsberater zu streichen. Dann könnte das innerhalb der Bundesärztekammer erledigt werden, und zwar in Zusammenarbeit mit der KBV.

(Beifall)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Der Antragsteller will also den Passus hinsichtlich der externen Juristen streichen. Ich bin der Meinung, daß dieser Antrag dennoch erhebliche finanzielle Konsequenzen haben kann, so daß wir prüfen sollten, ob wir nicht doch eine Vorstandsüberweisung vornehmen. In der KBV-Vertreterversammlung sind sämtliche Anträge dieser Art an den Vorstand überwiesen worden, wie mir eben Frau Wollersheim versicherte. Diese Anträge sind dort nicht angenommen worden, weil man da mit den Finanzen ebenfalls Probleme hat.

Ich beantrage aus den erwähnten Gründen Vorstandsüberweisung. Wer wünscht Vorstandsüberweisung des Antrags auf Drucksache Nr. I-52? - Wer ist dagegen? - Etliche sind dagegen, aber die große Mehrheit hat der Vorstandsüberweisung zugestimmt. Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Nun hat Herr Montgomery das Wort zu den Anträgen 24 und 51. Bitte.

Dr. Montgomery, Hamburg: 

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie um eine zweite Lesung zu den Anträgen 24 und 51. Mit dem Antrag 24 wurde beschlossen, "medizin heute" als Sprachrohr zur Information der Patienten in jeder Praxis und in jeder Klinik mit mehreren Exemplaren ins Wartezimmer zu legen. Das gab es in der Vergangenheit bereits und wurde wegen der hohen Kosten abgeschafft. Ich bitte Sie um eine zweite Lesung und anschließende Überweisung an den Vorstand, denn auch hier muß erst geprüft werden, woher das Geld kommen soll.

(Beifall)

Genauso bitte ich Sie um die zweite Lesung zu dem Antrag 51, in dem uns der Kollege Haupt bittet, ein eigenes Eckpunktepapier zu entwickeln. Das haben wir bereits getan. Ferner bittet er uns darum, eine eigene Gesprächsgruppe von Ärzten für Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Gesundheit zu benennen und zu ermächtigen. Das sieht unsere Satzung so nicht vor. Ich meine, daß der von Ihnen gewählte Vorstand diese Gesprächsgruppe von Ärztinnen und Ärzten für die Verhandlungen mit dem BMG ist.

(Beifall)

Deshalb beantrage ich Vorstandsüberweisung für den Antrag 51.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke, Herr Montgomery. Wird dazu jetzt noch das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wer wünscht die zweite Lesung zu diesen beiden Anträgen? - Das ist sicher ein Drittel; das ist die große Mehrheit.

(Zuruf)

- Dazu Herr König aus Hessen als Antragsteller. Bitte.

Dr. König, Hessen: 

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Montgomery, es geht darum, daß die Meinung der Ärzte den Patienten und der Öffentlichkeit vermittelt wird. Wir haben keine Möglichkeit, auf die Presse zu hoffen. Unsere Anliegen werden in der Öffentlichkeit meist negativ dargestellt. Mit meinem Vorschlag hätten wir die Möglichkeit, selbst darzustellen, was wir wollen. So können wir es den Patienten in verständlicher Form darlegen. Das ist die einzige Möglichkeit.

Die Finanzierung ist eine zweite Sache. Dort müßte der Vorstand eine Lösung finden. Vom Grundsatz her sollte diese Möglichkeit genutzt werden, denn wir haben keine anderen Waffen in der Hand.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke schön. Jetzt bitte Herr Haupt aus Sachsen.

Prof. Dr. habil. Haupt, Sachsen: 

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mir kam es darauf an, die hier geäußerten Ideen in einem Papier niederzulegen, das nicht unbedingt umfangreich sein muß, aber am Ende dokumentiert, daß sich der Ärztetag aktiv einbringt und nicht nur reagiert, sondern agiert. Ich habe vorhin bereits gesagt, daß es sich hier keineswegs um ein Mißtrauen gegenüber denjenigen handelt, welche die Verhandlungen bisher geführt haben. Aber wenn die Beteiligten durch einen derartigen Beschluß gegenüber der Öffentlichkeit ausgewiesen wären, hätten sie eine ganz andere Ausstrahlung. Mein Anliegen ist, die Aktivität der Ärzteschaft im Hinblick auf die politische Diskussion zu betonen.

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Jetzt bitte noch Herr von Knoblauch, Hessen.

Dr. Knoblauch zu Hatzbach, Hessen:

Ich meine, daß man den Antrag bezüglich "medizin heute" positiv bescheiden muß. Man kann ja streichen, daß mehrere Exemplare ausgelegt werden sollen. So könnte man eventuell unnötige Kosten verhindern. Jedem "Deutschen Ärzteblatt" wird ja "medizin heute" beigelegt, und das "Deutsche Ärzteblatt" wird in jedem Wartezimmer ausgelegt.

(Widerspruch)

- Es liegt immer in jedem "Deutschen Ärzteblatt".

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Nur bei den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen! Das ist es nämlich. Es ist ein Blatt mit über 1,25 Millionen Lesern, wie die letzte Leseranalyse ergeben hat. Es hat also eine enorme Reichweite.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Überweisung der Ärztetags-Drucksache Nr. I-24 an den Vorstand. Wer wünscht Vorstandsüberweisung? - Das ist sicher die Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Einzelne. Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, die Ärztetags-Drucksache Nr. I-51 an den Vorstand zu überweisen. Wer wünscht dem zuzustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Wer enthält sich? - Ich sehe niemanden. Dann ist auch dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Damit ist der Tagesordnungspunkt I erledigt. Wir haben allerdings die Zeit für den Eintritt in die Mittagspause etwas überschritten. Jetzt liegt noch ein Antrag zur Geschäftsordnung vor. Herr Kollege Tempel aus Niedersachsen beantragt, unterstützt mit der nötigen Zahl von Unterschriften:

Der 102. Deutsche Ärztetag möge beschließen: Die Tagesordnung ist so zu verändern, daß unmittelbar nach TOP I die Punkte IV bis VIII abgehandelt werden. Das würde bedeuten, daß wir nach der Mittagspause diese Regularien aufrufen müßten. Das hätte aber zur Folge, daß Herr Professor Zilvold, der eigens aus den Niederlanden angereist ist, wahrscheinlich unverrichteterdinge abreisen müßte, weil er, wie ich höre, uns um 17.30 Uhr verlassen muß.

Sollen wir über diesen Antrag nicht später befinden? Ich frage Herrn Tempel, ob er damit einverstanden ist. - Dann werden wir uns morgen früh noch einmal darüber unterhalten. Ich glaube, es ist sinnvoll, unseren ausländischen Gast nicht dadurch zu frustrieren, daß wir ihn unverrichteterdinge abreisen lassen.

(Beifall)

Vielleicht können wir da eine Modifikation finden, Herr Tempel. Bitte, Sie haben das Wort.

Tempel, Niedersachsen: 

Der Vorschlag lautet, die Referate durchaus anzuhören, aber die Diskussion möglicherweise auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Wir möchten dem Referenten gegenüber also nicht unhöflich sein. Nach den Referaten könnten wir mit den Wahlen beginnen. So könnten wir viele Redebeiträge vermeiden, die sich lediglich auf die Wahlen beziehen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Dr. h. c. Karsten Vilmar, Präsident: 

Danke. Ich entnehme Ihren Worten, daß Sie damit einverstanden sind, daß wir nach der Mittagspause mit dem Tagesordnungspunkt III - Rehabilitation - beginnen und zunächst die Referate hören. Dann können wir über das weitere Verfahren befinden. Sollen wir so verfahren?

(Beifall)

- Dann verfahren wir so. Ich hielte es für sehr unhöflich, wenn wir unseren ausländischen Gast frustrieren würden.

Ich wünsche Ihnen nunmehr eine angenehme Mittagspause.


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