Dr. Thierse, Berlin:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte auf die Vorkommnisse von gestern abend zurückkommen. Es ging um den Tagesordnungspunkt II. Dieses Vorgehen, mit dem dieser Tagesordnungspunkt sehr schnell beendet wurde, war zwar nicht, wie man sagen könnte, undemokratisch, denn eine Mehrheit hat es so beschlossen, aber es war absehbar, daß nach der Verlängerung der Sitzungszeit dieser Antrag sehr schnell kommen würde. Ich finde es nicht fair von der Mehrheit der Delegierten, den Antragstellern weniger Zeit einzuräumen als einem einzigen der drei Referenten. Wenn ich dann noch berücksichtige, daß wir heute morgen für die Vorstellung der Stadt Stuttgart noch Zeit hatten, dann finde ich das irgendwo nicht richtig.

Ich weiß auch nicht, ob es nötig war, daß einer der Referenten anschließend zu jedem einzelnen Antrag ausführlich Stellung nahm und uns Abstimmungsempfehlungen gab. Ich empfehle, daß sich der Vorstand Gedanken darüber macht, wie man das ändern kann.

(Zustimmung)

Zum Schluß noch eine Richtigstellung: Durch den Vortrag von Herrn Koch tauchte der Eindruck auf, es werde in dieser oder jener Ärztekammer diskutiert, also habe man es halb beschlossen. Ich möchte dazu richtigstellen: Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Berlin hat vor etwa zwei Wochen über dieses Fortbildungszertifikat sehr ausführlich diskutiert und sich mit großer Mehrheit nach ausführlicher Diskussion gegen das Zertifikat in dieser Art entschieden.

Danke schön.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Wir haben das zur Kenntnis genommen und werden es bei uns diskutieren. Empfehlungen zu Beschlüssen sind immer dann zu bejahen, wenn sich aus verschiedenen Anträgen beispielsweise Widersprüche ergeben könnten und darauf hingewiesen werden muß. Ansonsten sind wir natürlich sicher, daß jeder Delegierte auf diesem Ärztetag in der Lage ist, die Anträge selbst zu verstehen. Wenn es hapert und man aufpassen muß, daß man nicht über Kreuz abstimmt, ist so etwas doch ganz nützlich.

Die Stimmzettel für die Wahl des Vorstands der "Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin" sind orangefarben. Sie werden jetzt verteilt.

In der Zwischenzeit hat sich Herr Kahlke zum Tagesordnungspunkt IV zur Geschäftsordnung gemeldet. Herr Kahlke, bitte.

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben eben in dem Gefühl, daß es vielleicht ganz gut ist, wenn wir heute mit dem Feuerwerk abschließen, beschlossen, daß wir den Ärztetag morgen in keinem Fall fortsetzen. Ich meine, dazu ist noch nicht explizit gefragt worden. Ich habe mich darauf eingestellt, daß der Ärztetag bis morgen dauert, wobei es gleichgültig ist, ob er um 11 Uhr oder um 13 Uhr endet. Da der Tätigkeitsbericht bisher immer zu kurz gekommen ist, sollten wir die vorhandene Zeit dafür nutzen. Wir können ja zwischenzeitlich feststellen, ob wir noch beschlußfähig sind.

Herr Präsident, wenn wir heute fertig werden müssen, müssen wir gerechterweise ungefähr abschätzen, wie sichergestellt werden kann, daß alle Antragskomplexe in etwa dieselbe Chance haben. Wir legen keine Prioritätenliste fest, und irgendwelche Anträge werden zum Schluß nicht mehr behandelt. Das halte ich nicht für gut. Wir haben uns sehr viel Mühe gemacht und sitzen hier sehr lange. Wir müßten eine Lösung finden, die allen Antragstellerinnen und Antragstellern gerecht wird.

Ich weiß, daß der Kollege Bialas früher einmal vorgeschlagen hat, daß der Antragsteller seinen Antrag begründet und dann ein Gegenvotum dazu abgegeben werden kann. Das ist keine sehr patente Lösung, aber es wäre immerhin eine Möglichkeit.

Ich bitte, sich zu überlegen, wie wir das hinbekommen. Wenn es bis 19 Uhr einigermaßen vernünftig vor sich geht, können wir vielleicht auf den morgigen Vormittag verzichten. Aber zunächst einmal dauert der Ärztetag für mich bis morgen mittag.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Als nächster Redner hat sich Herr Kunze zur Geschäftsordnung gemeldet.

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Wunsch geht in dieselbe Richtung, nämlich in Richtung einer zweiten Lesung des Geschäftsordnungsantrags von Herrn Josten. Erstens lag er formal gesehen nicht vor, zweitens halte ich ihn sachlich für nicht begründet. Ich bitte Sie, erst darüber abzustimmen, wie man die Anträge behandelt, wenn wir darüber diskutiert haben. Dann ist noch genügend Zeit, sich darüber zu einigen, wie wir diese Anträge verabschieden. Wir können nicht bereits im Vorgriff entscheiden, daß das, was wir nicht behandelt haben, an den Vorstand überwiesen wird. Wenn ein Antrag nur deshalb, weil er einer der ersten ist, die sich mit dem Tätigkeitsbericht befassen, behandelt wird, wird das dem Antragsteller nicht gerecht. Ich bitte Sie, zunächst darüber abzustimmen, wie wir verfahren wollen, wenn wir am Ende der Sitzung angelangt sind.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Jetzt zur Geschäftsordnung bitte auch Frau Ende.

Dr. Ende, Hessen:

Herr Präsident Hoppe! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Meinung, wir haben heute ohne Pause einen Wahlmarathon hingelegt. Wir sollten jetzt nicht einfach aus Zeitgründen den wesentlichen Tagesordnungspunkt IV, der immerhin die Tätigkeit unserer Bundesärztekammer und die Tätigkeit unserer Landesärztekammern umfaßt, mit dem sehr viel Mühe und Detailarbeit verbunden sind, auch was die Anträge angeht, so abarbeiten, wie das in der ersten Abstimmung hier anklang. So sollten wir uns nicht darstellen. Es geht um wichtige Anträge.

Ich plädiere dafür, daß wir nach der Wahl die Sitzung heute früher beenden und morgen früh um 9 Uhr mit dem Tätigkeitsbericht beginnen. Wir sollten jetzt nicht ohne Pause weitertagen. Auch für uns Mediziner treffen arbeitsmedizinische Erkenntnisse zu. Wir sind jetzt müde, wir brauchen eine Pause. Wir sollten morgen früh mit dem Tätigkeitsbericht fortfahren.

Danke.

(Beifall)
 

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Eine weitere Wortmeldung kommt von Herrn Josten. Bitte.

Dr. Josten, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte feststellen: Mein Antrag ging nicht dahin, die Diskussion über sinnvolle Anträge zu verhindern, sondern mir ging es darum, eine Auffangposition zu schaffen, damit, wenn gegebenenfalls Beschlußunfähigkeit vorliegt, die wertvollen Anträge und die Arbeit, die dahintersteckt, nicht vergeudet sind.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Es ist also so, daß Herr Josten und die anderen Antragsteller nicht davon ausgegangen sind, daß der Ärztetag heute abend beendet wird. Es geht darum, daß dann, wenn Beschlußunfähigkeit gegeben ist, die restlichen Anträge nicht verloren sind, sondern an den Vorstand überwiesen sind. Wann wir den Ärztetag beenden, ist noch völlig ungeklärt. Das werden wir später festlegen.

Wir kommen jetzt zur Wahl des Vorstands der "Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin". Es werden, wie bereits erklärt, zehn Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen. Sie dürfen bis zu fünf Namen ankreuzen.

Der Wahlakt ist eröffnet. Ich bitte Sie, anschließend wieder Platz zu nehmen.

Meine Damen und Herren, der Wahlgang ist abgeschlossen.

Sie bekommen jetzt die Stimmzettel zur Wahl der Mitglieder im Vorstand der "Deutschen Akademie der Gebietsärzte". Dazu liegt die Drucksache Nr. VIII d-1 vor. Die Vorschlagsliste hat sich gegenüber der verteilten Liste nicht verändert. Es gibt sieben Kandidaten; bis zu fünf Namen können angekreuzt werden. Die Stimmzettel werden jetzt ausgeteilt. Sie können die Wahl vornehmen. Die Auszählung zieht sich ohnehin ziemlich hin, weil es sich ja um Listenwahlen handelt. Wenn Sie Ihren Stimmzettel abgegeben haben, können wir uns voll dem Tätigkeitsbericht widmen.

Es wird gewünscht, daß bei den Wahlen zum Vorstand der "Deutschen Akademie der Gebietsärzte" die Fächer hinzugefügt werden. Da ich glaube, daß ich das weiß, kann ich Ihnen das folgendermaßen erläutern. Frau Dr. Auerswald ist niedergelassene Anästhesistin. Herr Professor Beleites ist Chef der HNO-Abteilung der Universität zu Jena. Herr Dr. Crusius ist zum einen Arzt für Pathologie und hat zum anderen mittlerweile seine Weiterbildung zum Arzt für Innere Medizin abgeschlossen. Er befindet sich auf dem Weg in die Subspezialität Gastroenterologie. Herr Professor Eckel aus Göttingen ist Radiologe und Chef der Radiologischen Abteilung des Evangelischen Krankenhauses in Göttingen. Frau Dr. Hasselblatt-Diedrich ist Chirurgin und in einem Teamarztsystem in Frankfurt-Sachsenhausen als Chirurgin tätig. Herr Dr. Holfelder ist Orthopäde, und zwar niedergelassener. Herr Dr. Ottmann ist niedergelassener Urologe mit Belegbetten, arbeitet also auch belegärztlich stationär.

Ich bitte nunmehr, die Stimmzettel abzugeben.

Sind alle Stimmen zur Wahl des Vorstands der "Deutschen Akademie der Gebietsärzte" abgegeben? - Das ist der Fall. Dann können wir mit der Auszählung beginnen. Die Wahlhandlung ist geschlossen.

Wir müssen uns jetzt eine Meinung darüber bilden, wie lange wir heute noch tagen wollen. Es gibt den Antrag, nach Abschluß des Tagesordnungspunkts "Wahlen" die Sitzung heute zu schließen und morgen früh mit dem Tagesordnungspunkt "Tätigkeitsbericht" zu beginnen, in der frohen Hoffnung, daß wir beschlußfähig sind, und zwar möglichst lange. Sollte irgendwann die Beschlußunfähigkeit festgestellt werden - dazu bedarf es ja eines Antrags und der entsprechenden Feststellung; erfolgt dies nicht, gehen wir davon aus, daß wir beschlußfähig sind -, dann verfahren wir mit den dann übrigbleibenden Anträgen entsprechend dem Antrag von Herrn Josten.

Ich frage Sie: Wer möchte dem Antrag zustimmen, daß wir die Sitzung beenden, nachdem die Wahlen abgeschlossen sind, und morgen früh um 9 Uhr mit dem Tätigkeitsbericht fortfahren? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit.

Dann frage ich: Wer ist dafür, daß wir die Sitzung heute bis 19 Uhr fortführen? - Einige. Wer ist dagegen, daß wir bis 19 Uhr tagen? - Das ist die Mehrheit.

Nun frage ich: Wer möchte bis 18 Uhr tagen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wir fahren nun mit dem Tätigkeitsbericht fort und beenden die Sitzung pünktlich um 18 Uhr. Das verspreche ich Ihnen.

Zunächst aber gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Herrn Adam. Bitte sehr.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt beschlossen, bis 18 Uhr zu tagen. Ich habe zwei Anträge zur Geschäftsordnung. Der erste Geschäftsordnungsantrag lautet: Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten.

(Zustimmung)

Der zweite Antrag lautet, um zügig voranzukommen und heute noch ein dickes Paket wegzuarbeiten, bei den Anträgen so zu verfahren, wie wir das früher bereits sehr erfolgreich gemacht haben: Einer spricht dafür, einer spricht dagegen. Das sichert den größten Durchsatz noch am heutigen Tag.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Die Anträge sind vorgetragen. Wer möchte gegen den Antrag auf Redezeitbegrenzung auf drei Minuten sprechen? - Formal. Dann stimmen wir ab: Wer ist für die Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten? - Ist jemand dagegen? - Einzelne. Enthält sich jemand? - Dann ist die Redezeit auf drei Minuten begrenzt.

Wer ist dafür, daß zu jedem Antrag einer dafür und einer dagegen spricht? - Wer ist dagegen? - Das erste war deutlich die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann verfahren wir so.

Wir kommen jetzt zum Themenkomplex "humanitäre Hilfe". Hier rufe ich zunächst den Antrag auf Drucksache Nr. IV-3 auf. Antragsteller ist der Vorstand der Bundesärztekammer. Will jemand den Antrag begründen? - Will jemand gegen den Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer sprechen? - Beides ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer stimmt zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-13. Das Wort hat der Antragsteller, Herr Sagebiel aus Berlin. Bitte.

Sagebiel, Berlin:

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte um Unterstützung der Anträge 13, 16 und 25. Die Teilnahme deutscher Ärztinnen und Ärzte an Hilfseinsätzen ist nach wie vor großen Schwierigkeiten unterworfen. Im Gegensatz zu unseren europäischen Nachbarn sind Auslandstätigkeiten in Deutschland leider immer noch ein Karrierehemmnis. Deshalb muß sowohl der Arbeitsplatz für teilnehmende Ärzte gesichert sein als auch eine Freistellungsverpflichtung für humanitäre Hilfseinsätze und die Entwicklungszusammenarbeit eingeführt werden.

Ferner sind neue Arbeitszeitmodelle und finanzielle Unterstützung dringend notwendig, um die Teilnahme an Hilfseinsätzen zu erleichtern. Ein internationaler, aber zumindest ein deutscher qualitativ fundierter Weiterbildungsstandard sollte auf der Basis der bisherigen Ansätze entwickelt werden. Dieses könnte in Form sogenannter Ausbildungsmodule oder -modelle erfolgen. Ich bitte Sie also, diese Anträge zu unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön, Herr Sagebiel. Möchte jemand eine Gegenrede dazu halten? - Das ist nicht der Fall. Wer will dem Antrag zustimmen? - Enthält sich jemand? - Einzelne Enthaltungen. Ist jemand dagegen? - Einzelne Gegenstimmen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-25. Frau Dr. Fick, möchten Sie dazu sprechen? - Nein. Möchte sonst jemand für den Antrag sprechen? - Ebenfalls nicht. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Auch das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag IV-25 zustimmen? - Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Auch einzelne Enthaltungen. Auch dieser Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Behandlung des Antrags auf Drucksache Nr. IV-16 von Herrn Sagebiel. Herr Sagebiel, möchten Sie den Antrag noch einmal gesondert begründen? - Nein. Sie haben in Ihren vorherigen Ausführungen alle Ihre Anträge behandelt. Wer möchte gegen den Antrag sprechen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es gibt den Antrag auf Vorstandsüberweisung. Dieser Antrag geht vor. Möchte sich jemand zur Vorstandsüberweisung äußern? - Formal. Wer ist für die Vorstandsüberweisung? - Wer ist gegen die Vorstandsüberweisung? - Das ist die Mehrheit. Dann frage ich also: Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Auch dieser Antrag ist bei einzelnen Enthaltungen und einzelnen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-43. Möchte der Antragsteller das Wort ergreifen? - Bitte sehr, Herr Azzaur.

Dr. Azzaur, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Bombardierung Jugoslawiens und des Kosovo hat in der Zivilbevölkerung, bei Kindern, bei Schwerkranken und allen Menschen schwere gesundheitliche Auswirkungen, löst eine Massenpsychose aus und führt zur Vertreibung. Die Zerstörung der Elektrizitätsversorgung, der Warmwasserversorgung führt zwangsläufig zu schweren Folgen für das Gesundheitswesen. Kühlketten werden unterbrochen, Impfstoffe, Blutkonserven, Insulin und andere Medikamente werden unbrauchbar. Dialyseoperationen können nicht durchgeführt werden, Krankenhäuser können keine Operationen mehr durchführen. Die Seuchengefahr wird größer. Kinder werden Tag und Nacht in Angst leben.

Deshalb ist es im Namen der Humanität und der ärztlichen Ethik, auch der Gerechtigkeit dringend notwendig, auf diese Folgen hinzuweisen und dieses Drama zu beenden. Wir sind Ärzte, wir sind dazu verpflichtet, die Wahrheit zu sagen und die Öffentlichkeit zu mobilisieren und nicht hinzunehmen, was die Politiker wollen. Die Politiker haben keine Moral. Deshalb fordere ich die Kolleginnen und Kollegen auf, diesem Antrag zuzustimmen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

So ganz pauschal würde ich nicht sagen, daß die Politiker keine Moral haben. Es soll welche geben, die keine haben; aber zu sagen, alle haben keine, ist etwas übertrieben.

(Beifall)

Zur Geschäftsordnung Frau Koßmann, bitte schön.

Dr. Koßmann, Hamburg:

Es tut mir furchtbar leid, lieber Kollege, ich kann das sehr gut verstehen, hier geht es wirklich um eine Tragik und eine Katastrophe. Aber ich finde, dieser Antrag ist so einseitig nur auf die Bombardierung hin ausgelegt - -

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Bitte nur zur Geschäftsordnung!

Dr. Koßmann, Hamburg:

Ich bin zwar nicht für die Ablehnung des Antrags, aber ich stelle den Antrag auf Nichtbefassung.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Es ist der Antrag auf abstimmungsmäßige Nichtbefassung gestellt. Brauchen wir noch eine Gegenrede? - Bitte, Herr Lutz.

Dr. Lutz, Bayern:

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind Tatsachen, die hier genannt werden. Ich meine aber, damit sollte sich der Vorstand beschäftigen. Deswegen empfehle ich die Vorstandsüberweisung. Ablehnen können wir so etwas nicht, aber wir können es an den Vorstand überweisen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir haben jetzt zwei Geschäftsordnungsanträge. Je nachdem, wie sie beschieden werden, müssen wir auch inhaltlich abstimmen. Wir kommen zunächst zum Antrag auf Nichtbefassung. Wer möchte sich mit diesem Antrag abstimmungsmäßig nicht befassen? - Wer möchte sich mit diesem Antrag befassen? - Wer enthält sich? - Die Mehrheit ist für abstimmungsmäßige Nichtbefassung. Das bedeutet keine Bewertung des Antrags, sondern nur, daß sich der Ärztetag zu diesem Thema nicht äußern möchte.

(Beifall)

Bevor wir zum Komplex "Ausbildung" kommen, hat Herr Kahlke das Wort zur Geschäftsordnung. Bitte.

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich meine, daß in dieses erste Konvolut auch der Antrag 30 gehört. Deshalb habe ich das über die Geschäftsordnung zu regeln versucht. Es geht um die ärztlichen Maßnahmen bei Abschiebungen. Mir war zugesichert worden, daß das auch behandelt wird.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Ich muß zugeben, daß ich derzeit den Antrag 30 nicht zur Hand habe. - Jetzt habe ich ihn. Da er etwas mit dem Stichwort "Menschlichkeit" zu tun hat, fügen wir ihn hiermit ein. Bitte, Herr Kahlke, Sie haben das Wort.

Prof. Dr. Kahlke, Hamburg:

Der Antrag 30 geht auf eine Initiative der IPPNW zurück und moniert die vielfach geforderte Abschiebehilfe durch Ärzte in Form von Flugbegleitung, zwangsweiser Verabreichung von Psychopharmaka oder Ausstellung einer "Reisefähigkeitsbescheinigung" unter Mißachtung fachärztlich festgestellter Abschiebehindernisse wie z. B. in Behandlung stehender Traumatisierungen.

In zwei Sätzen der Begründung sind Äußerungen allgemeinpolitischer Art enthalten. Das sollten wir allerdings auf Ärztetagen nicht tun. Das werden Sie so vielleicht gar nicht merken. Ich möchte aber nicht den Eindruck erwecken, als wollte ich sie heimlich in der Begründung unterbringen. Anfang und Ende des dritten Absatzes der Begründung wären gewissermaßen zu streichen.

Viele, die in den letzten Wochen die Presseberichte verfolgt haben, wissen, daß hier eine unglückliche Entwicklung hinsichtlich der Zuhilfenahme ärztlicher Leistungen stattgefunden hat. Ich darf in diesem Zusammenhang den Menschenrechtsbeauftragten der Bundesärztekammer, Herrn Montgomery, zitieren, der ebenfalls darauf hingewiesen hat, daß hier Mißbrauch betrieben wird. Er meint, daß so etwas hochproblematisch ist und daß bei unklarem Krankheitsbild und unklarer Lage im Zielland ein Arzt auch einmal den Mut haben sollte zu sagen: nicht reisefähig.

Wir müssen aufpassen, daß wir als Berufsgruppe in diesem problematischen Bereich nicht mißbraucht werden. Wir wissen, daß in diesem Bereich ebenso wie in anderen Bereichen Mißbrauch stattfindet. Aber das ist keine Entschuldigung. Ich denke, für uns gilt: Wir dürfen an diesen ärztlich nicht vertretbaren Maßnahmen nicht teilnehmen. Deshalb bitte ich Sie sehr, dem Antrag 30 Ihre Zustimmung zu geben.

Danke schön.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Kahlke. Wie wäre es, wenn wir die Begründung entfallen ließen? Es gibt einige, welche die Sorge haben, daß wir uns hier in allgemeinpolitische Dinge einmischen, was uns öffentliche Gegnerschaft eintragen könnte, die überflüssig ist. Ich meine, der eigentliche Antragstext paßt zu einem Ärztetag; damit gibt es keine Probleme. Darüber können wir abstimmen. In der Begründung stehen einige Sätze, bei denen man sagen könnte, daß sie über das hinausgehen, was wir als Ärzte auf einem Ärztetag öffentlich zu äußern in der Lage sind.

(Zustimmung)

Beschlossen wird ohnehin nur der Antragstext. Damit niemand Anlaß zu Mißdeutungen hat, lassen wir die Begründung einfach weg. Denken können wir selber.

(Beifall)

Herr Kahlke ist einverstanden, wenn ich seine Körpersprache richtig deute.

Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-30. Möchte jemand gegen den Antrag 30 sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag bei wenigen Enthaltungen mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zum Themenkomplex "Ausbildung". Das betrifft die Anträge 1, 90, 20 und 46.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer auf Drucksache Nr. IV-1. Ich glaube, das bedarf keiner weiteren Begründung. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für den Antrag? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-9. Herr Montgomery, möchten Sie den Antrag begründen? - Nein. Möchte ihn sonst jemand begründen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Wer ist für den Antrag IV-9? - Wer ist dagegen? - Möchte sich jemand enthalten? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-20. Möchte jemand den Antrag begründen? - Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer befürwortet den Antrag? - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Der Antrag ist mit ganz überwältigender Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-46. Dazu bitte Herr Theurich.

Theurich, Nordrhein:

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich mache es ganz kurz. Warum stelle ich diesen Antrag? Mir ist auch nach persönlichen Gesprächen bekannt, daß die Novelle zur Approbationsordnung den Wegfall der AiP-Phase beinhaltet. Wenn ich vom Ärztetag nach Hause zurückkehre, werde ich von den Fachschaften in Köln und Düsseldorf angerufen, und man stellt mir die Frage: Na und, was ist jetzt? Mir persönlich sind die politischen Hemmnisse bei der Umsetzung unserer Beschlüsse nicht transparent genug. Ich stottere am Telefon herum und sage: Eigentlich hat man es mir nicht so toll erklärt.

Ich möchte bei einem so aktuellen Thema, an dem die Studenten ein so großes Interesse haben, daß wir erklären: Aus diesem und jenem Grund passiert dieses und jenes nicht, aber wir wollen dieses und jenes erreichen. Deshalb bitte ich Sie um Unterstützung dieses Antrags.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Und was ist, wenn ich Ihnen sofort erkläre, warum die Situation so ist, wie sie ist? Wären Sie damit auch zufrieden? Bundesgesundheitsminister Seehofer hat in der vergangenen Legislaturperiode eine Novelle eingebracht, in der die Abschaffung der AiP-Phase nicht enthalten war. Das war aber kein Grund dafür, daß sich der Bundesrat nicht entschließen konnte, dieser Novelle zuzustimmen, sondern es waren andere Gründe. Der Kulturausschuß des Bundesrats wollte dieser Novelle nicht zustimmen, weil sich daraus eine Verminderung der Studentenzahlen ergeben hätte. Der Ausschuß war der Auffassung, daß bei gleichbleibender Finanzzufuhr für die Hochschuleinrichtungen eine solche Verminderung der Studentenzahlen wohl nicht gerechtfertigt sein könnte. Deswegen hat dieser Ausschuß anders als der Gesundheitsausschuß des Bundesrats dieser Novellierung nicht zugestimmt. Dadurch liegt sie jetzt noch im Bundesrat; sie ist nach wie vor virulent.

Bei der Koalition von SPD und Grünen könnte es sein - das ist Diskussionsgegenstand am Sonntagabend und in der nächsten Woche, und das war auch das Ergebnis eines Gesprächs mit der saarländischen Ministerin Wackernagel-Jacobs kurz vor diesem Ärztetag -, daß sie die Novellierung der Approbations-ordnung parallel zum Gesundheitsstrukturgesetz 2000 behandelt, dann aber auf der Basis der Novelle der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom Dezember 1995. Das enthält zumindest die Diskussion über die Abschaffung der AiP-Phase, stellt aber noch keinen endgültigen Beschluß dar.

Die alte Regierung war dagegen, weil sie sagte: Wir wollen erst testen, ob eine Novelle der Approbationsordnung tatsächlich soviel bringt, daß wir die AiP-Phase abschaffen können. Die neue Regierung muß sich noch äußern, wie sie es sieht.

So ist im Moment der Stand der Dinge. Unsere Beschlüsse sind dort bekannt: Die Begründung für die AiP-Phase ist nicht mehr aktuell, da sie ja diverse andere Dinge regeln sollte, so auch die Pflichtweiterbildung. Diese haben wir jetzt.

Sind Sie damit zufrieden? Trotzdem möchten Sie, daß ich es beim nächsten Mal wiederum vortrage. Deswegen stimmen wir jetzt über den Antrag 46 ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das erste war die Mehrheit. Wer enthält sich? - Der Antrag ist angenommen. Wir dürfen nur nicht vergessen, auf dem nächsten Ärztetag erneut darüber zu diskutieren.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-23. Dazu bitte Herr Thierse.

Dr. Thierse, Berlin:

Ich beantrage die Überweisung des Antrags an den Vorstand. Begründung: Die Ständige Konferenz "Weiterbildung" hat gerade damit begonnen, sich über dieses Thema eine Meinung zu bilden. Dort ist jede Landesärztekammer vertreten. Ich denke nicht, daß es richtig ist, in einem so frühen Stadium der Diskussion die Ständige Konferenz zu verpflichten, nur noch einen Weg zu verfolgen.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Möchte jemand von den Antragstellern den Antrag begründen? - Möchte sich jemand gegen den Inhalt des Antrags äußern? - Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Antrag. Ich frage zunächst: Wer möchte den Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist gegen die Überweisung? - Einige. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-26. Möchte jemand von den Antragstellern das Wort ergreifen? - Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist gegen den Antrag? - Enthält sich jemand? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-7. Wir bitten um Entschuldigung, weil dazu von Herrn Sagebiel ein Ergänzungsantrag eingereicht worden ist, der die Nummer 6 c trägt. Er muß aber richtigerweise die Nummer 7 a haben. Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? Herr Sagebiel möchte dazu nicht sprechen. - Wer möchte dagegen sprechen? - Niemand. Dann kommen wir zur inhaltlichen Abstimmung. Wer ist für den Änderungsantrag von Herrn Sagebiel? - Wer ist dagegen? - Kaum jemand. Wer enthält sich? - Dann ist die Änderung vollzogen.

Dann stimmen wir jetzt über den Antrag 7 in der geänderten Fassung ab. Wer möchte dem zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag 7 in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-42. Wer möchte dazu sprechen? - Niemand. Möchte jemand dagegen sprechen? - Auch niemand. Wer ist für den Antrag 42? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-40. Wer möchte dazu sprechen? - Niemand. Wer möchte gegen den Antrag sprechen? - Keiner. Dann stimmen wir ab. Wer möchte dem Antrag 40 zustimmen? - Das ist offenbar die Mehrheit. Wer möchte dagegen stimmen? - Einige. Wer möchte sich enthalten? - Auch einige. Dann ist der Antrag angenommen.

Damit kommen wir zu dem Antragsblock "Vergütung". Dazu gibt es den Vorstandsantrag sowie einen Änderungsantrag. Das Wort hat Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt der Antrag IV-4 a vor, der eine Änderung im Vorstandsantrag 4 zum Ziel hat. Es geht um die Streichung des Halbsatzes, der ziemlich in der Mitte des ersten Blocks steht. Dort heißt es:

... dies erinnert fatal an die gesellschaftspolitische Einstufung von Ärzten in sozialistischen Regimen.
Wir haben diesen Satz ganz bewußt in den Antrag geschrieben; denn die Tatsache, daß die Ärzte hinsichtlich ihrer Vergütung zusammen mit Landschaftsgärtnern und ähnlichen Berufen eingruppiert werden, zeugt davon, wie gering man die geistige Arbeit, die ein Arzt zu leisten hat, einschätzt. Das ist nun einmal das Merkmal eines sozialistischen Regimes. Deshalb möchte ich Sie bitten, den Änderungsantrag 4 a abzulehnen.

Ich danke Ihnen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-4 a. Wer möchte dem Antrag 4 a zustimmen? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? - Einzelne. Dann wird die Änderung nicht vollzogen, weil der Antrag abgelehnt ist.

Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über den unveränderten Antrag auf Drucksache Nr. IV-4. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Einzelne Gegenstimmen und einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-5. Wortmeldungen dazu gibt es nicht. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Einzelne Enthaltungen, keine Gegenstimme. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-6. Dazu bitte Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Antrag 6 liegen mehrere Änderungsanträge vor. Die ersten Abschnitte des Antrags 6 sind eigentlich Selbstgänger: Eigenständigkeit der GOÄ als Amtliche Gebührentaxe ist zu wahren; zweiter Novellierungsschritt ist überfällig; korrekte Abrechnung wird sichergestellt; stabile Beiträge für ältere Privatversicherte; leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage gesicherter Qualität; gleiche Vergütungsbedingungen in Ost und West.

Der Zündstoff, der zu den Änderungsanträgen geführt hat, steckt vorwiegend im letzten Kapitel mit der Überschrift: "Stärkung der Selbstverwaltung bei der Aktualisierung der GOÄ". Um ein Mißverständnis von vornherein auszuräumen, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir wollen absolut nicht die Gebührenordnung für Ärzte als amtliche Gebührenordnung abschaffen, auf keinen Fall. Das Dach und der Schutz einer amtlichen Gebührentaxe müssen erhalten bleiben. Aber wir spüren tagtäglich, wie schwerfällig das Novellierungsverfahren bei dieser Gebührenordnung ist, wie schwer es ist, neue Leistungen in das Gebührenverzeichnis hineinzubekommen, wieviel schwieriger es noch ist, eine aktuelle Anpassung der Bewertung durchzusetzen.

Glauben Sie eigentlich, daß eine Regierung, die in den Referentenentwurf zur Gesundheitsstruktur 2000 hineingeschrieben hat, daß der Standardtarif ausgedehnt werden soll, und zwar nach unten, daß der Standardtarif mit abgesenkten Gebührensätzen in der GOÄ zu verankern ist, bereit wäre, die GOÄ in unserem Sinne weiterzuentwickeln? Ich glaube, das können wir vergessen.

Nun hat man ja seitens des Bundesgesundheitsministeriums das Ansinnen an uns gerichtet, wir sollten überlegen, ob wir nicht in eine Vertragslösung mit dem PKV-Verband an Stelle der amtlichen Gebührenordnung einsteigen. Wir haben von vornherein gesagt - das haben wir Ihnen bereits auf dem letzten Ärztetag vorgetragen -, daß das für uns nicht in Frage kommt. Aber Detailregelungen wie beispielsweise die Definition des Leistungsverzeichnisses, die Bewertung der einzelnen Leistungen und auch Sonderregelungen für schutzbedürftige Personenkreise wie die im Standardtarif Versicherten oder wie die arbeitslosen Privatversicherten könnten wir durchaus auf dem Verhandlungswege regeln.

In Abstimmung mit dem Verfasser des Änderungsantrags 6 a, der das gesamte Kapitel gestrichen haben wollte, haben wir Ihnen einen Änderungsantrag 6 c vorgelegt, der in den Spiegelstrichen dieses Kapitels widerspiegelt, was wir vorhaben. Sie haben es vor sich liegen; ich brauche es Ihnen nicht vorzulesen.

Wenn Sie diesen Änderungsantrag 6 c akzeptieren, wird der Änderungsantrag von Herrn Thomas auf Drucksache 6 a hinfällig. Ich hoffe, Herr Thomas stimmt mir hier zu.

Gemäß dem Änderungsantrag 6 b von Herrn Deeg soll auf Seite 2 des Antrags 6 der gesamte Absatz einschließlich der Überschrift gestrichen werden. Darüber kann man reden. Wir fordern den Kostenträger keineswegs auf, hier initiativ zu werden. Wir wollen nur, daß er uns keine Hindernisse in den Weg legt. Ich bitte Sie, diesen Änderungsantrag abschlägig zu bescheiden.

Ich komme zurück auf den Änderungsantrag 6 c: Herr Kollege Thomas hat noch einen Ergänzungsantrag 6 d eingebracht, der Ihnen aber noch nicht umgedruckt vorliegt. Es soll im Antrag 6 c ein sechster Spiegelstrich angefügt werden, der folgendermaßen lautet:

Die Ergebnisse der Verhandlungen sind dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen, der dann endgültig entscheidet, ob unter den vorgelegten Bedingungen eine Vertragsgebührenordnung einzuführen ist.
Unter Berücksichtigung dessen, was ich soeben ausgeführt habe, sehe ich hier keine Schwierigkeiten. Ich bitte Sie, diesen zusätzlichen Spiegelstrich entsprechend dem Antrag 6 d aufzunehmen. Ich bitte Sie, dem Antrag IV-6 mit diesen Änderungen zuzustimmen.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wenn ich an Ihrer Stelle wäre, meine Damen und Herren Delegierten, möchte ich zunächst einmal den Antrag 6 d lesen. Er ist aber noch nicht verteilt. Er ist allerdings an der Leinwand projiziert. Ich denke, das ist ausreichend. Möchte sich noch jemand dazu äußern? - Bitte, Herr Thomas.

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Mir kommt es darauf an, daß eine Vertragsgebührenordnung unter den jetzigen Bedingungen nicht eingeführt werden kann. Selbstverständlich bin ich nicht der Meinung, daß der Vorstand der Bundesärztekammer in der Zwischenzeit nichts tun sollte. Deshalb habe ich die Anfügung eines sechsten Spiegelstrichs beantragt. Unter der Voraussetzung, daß Sie dem Änderungsantrag von Herrn Möhrle zustimmen und auch den sechsten Spiegelstrich anfügen, wäre es mir möglich, den Antrag 6 a zurückzuziehen und Ihnen zu empfehlen, den Antrag IV-19 an den Vorstand zu überweisen. Das wäre das einfachste Verfahren. Dann hätte der 103. Deutsche Ärztetag die Möglichkeit, nach den Verhandlungen zu entscheiden, ob das akzeptiert wird oder nicht.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Das Wort zum Antrag 6 b hat jetzt Herr Deeg, Baden-Württemberg. Bitte.

Dr. Deeg, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, dem Antrag 6 b zuzustimmen und den entsprechenden Absatz im Antrag 6 zu streichen. Es gibt keinen Grund dafür, daß dieser Abschnitt bestehen bleibt. Es gibt keine Begründung dafür, die Kostenträger aufzufordern, qualitätssichernde Elemente einzubauen. Das ist eine ärztliche Aufgabe.

Die Bildung verfahrensbezogener bzw. ablaufbezogener Leistungskomplexe ist nichts, was wir mit den Kostenträgern zu diskutieren hätten, sondern das ist eine Sache, die das BMG angeht.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Der Antrag auf Drucksache Nr. IV-19 soll an den Vorstand überwiesen werden. Dürfen wir den Antrag hier mit einbeziehen? Haben Sie etwas dagegen, wenn das geschieht? Die Anträge schließen sich teilweise gegenseitig aus. Wenn der Antrag 19 an den Vorstand überwiesen wird, haben wir es nur noch mit dem Antrag 6 zu tun, was die Meinungsbildung konkret angeht. Ich frage zunächst einmal: Wer möchte den Antrag 19 an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? Dann ist dieser Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen jetzt zunächst zum Antrag 6 b. Dazu bitte Herr Thomas.

Dr. Thomas, Westfalen-Lippe:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir können doch nur so verfahren, daß zunächst einmal der Antrag 6 c von Herrn Möhrle bezüglich der neuen Spiegelstriche verabschiedet wird. Dann ist über meinen Änderungsantrag 6 d abzustimmen. Erst danach bin ich in der Lage, eventuell den Antrag 6 a zurückzuziehen. Sonst würden wir ja wie bisher verfahren.

Deshalb bitte ich Sie herzlich darum, zunächst den Antrag 6 c von Herrn Möhrle zu behandeln, dann meinen Ergänzungsantrag 6 d. Dann bin ich in der Lage, eventuell den Antrag 6 a zurückzuziehen und zuzustimmen, daß der Antrag 19 an den Vorstand überwiesen wird. Wir können nur so verfahren.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Dann kommen wir zunächst zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-6 c. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Einzelne. Enthält sich jemand? - Dann ist der Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-6 d. Es geht um die Einführung eines sechsten Spiegelstrichs im Antrag 6 c:

Die Ergebnisse der Verhandlungen sind dem 103. Deutschen Ärztetag vorzulegen, der dann endgültig entscheidet, ob unter den vorgelegten Bedingungen eine Vertragsgebührenordnung einzuführen ist.
Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist auch dieser Antrag angenommen.

Damit ist der Antrag auf Drucksache Nr. IV-6 a wohl überholt.

Wir kommen jetzt noch zur Abstimmung über den Antrag von Herrn Deeg auf Drucksache Nr. IV-6 b. Wer möchte diesem Antrag zustimmen? - Einige. Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Es haben aber viele nicht mitgestimmt, so daß man das Gefühl haben könnte, es sei nicht ganz klar, um was es geht. Der Antrag 6 b beinhaltet, daß der gesamte Absatz einschließlich der Überschrift auf Seite 2 des Antrags 6 zu streichen ist.

(Zurufe)

- Es geht um das Kapitel "Leistungsgerechte Vergütung auf der Grundlage gesicherter Qualität". Das ist der dritte Absatz auf Seite 2 des Antrags 6. Wenn Sie das gestrichen haben wollen, müssen Sie dem Antrag 6 b zustimmen. Wollen Sie das tun? - Wer ist dagegen? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-6 in der geänderten Fassung. Wer möchte dem Antrag in der neuen Fassung zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Der Antrag ist mit Mehrheit in der geänderten Fassung angenommen.

Dann darf ich fragen, ob Sie meinen, daß die Abstimmung über den Antrag auf Drucksache Nr. IV-19, was die Überweisung angeht, geändert werden muß. Ich glaube, das kann so bleiben. - Gut.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-41. Dazu bitte Herr Möhrle.

Dr. Möhrle, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum dieser Antrag gestellt wurde, der Ihnen möglicherweise auf den ersten Blick etwas albern vorkommt. Es ist eine Tatsache, daß in der neuen Verordnung der Bundesregierung zur Gebührenordnung für Tierärzte vom April dieses Jahres steht, daß seit der letzten Tarifanpassung die Gebührensätze gestiegen sind, daß eine Anpassung an das in den letzten Jahren gestiegene Preisniveau erfolgen muß. Ferner heißt es:

In den vergangenen elf Jahren sind jedoch die Praxiskosten, insbesondere die Personalkosten, erheblich gestiegen. Diese können nur zum Teil durch Rationalisierung aufgefangen werden.
Damit wird begründet, daß eine erhebliche Anhebung der Tarife erforderlich ist.

Nun, meine Damen und Herren, auch Ärzte sind Menschen. Ich sehe hier eigentlich den Gleichheitsgrundsatz, der im Grundgesetz steht, verletzt. Wenn man den Tierärzten zubilligt, daß die gestiegenen Kosten in der amtlichen Gebührenordnung zu berücksichtigen sind, kann das den Ärzten nicht konsequent verweigert werden. Deshalb dieser etwas plakative Antrag.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Möhrle. Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer möchte dagegen stimmen? - Wer enthält sich? - Einige Enthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen nun zum Komplex "Drogen". Dazu gibt es den Antrag des Vorstands auf Drucksache Nr. IV-2. Wer möchte dazu vom Vorstand sprechen? - Niemand. Möchte jemand aus dem Plenum gegen die Annahme sprechen? - Bitte schön, Herr Kühn.

Dr. Kühn, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag ist in Ordnung. Ich bitte aber, die Behauptung am Ende der ersten Seite dieses Antrags, daß nach einer stationären Behandlung ein Drittel der Drogenabhängigen abstinent bleiben, zu streichen. Das ist schlicht falsch. Es sind höchstens 10 Prozent. Wahrscheinlich wird noch nicht einmal diese Quote erreicht.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Aber einen formellen Änderungsantrag möchten Sie nicht stellen? Sie möchten es nur im Wortprotokoll dokumentiert haben? - Gut. Dann frage ich: Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Einige Enthaltungen. Ich habe keine Gegenstimme gesehen. Oder erhebt sich dagegen Widerspruch? - Dann ist der Antrag mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen nun zum Themenkomplex "Satzung". Zuvor hat sich zur Geschäftsordnung Herr Dr. Koch aus Baden-Württemberg gemeldet. Bitte sehr.

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Mitglied der Finanzkommission sehe ich mich in der Pflicht, Ihnen in Form eines Geschäftsordnungsantrags eine Erklärung abzugeben. Es gibt zu diesem Themenkomplex die Anträge 15 und 17. Beide Anträge bewirken Kosten. Wir haben heute vormittag den Haushalt verabschiedet. Bei der Aufstellung des Haushalts war über diese zusätzlichen Kosten noch nichts bekannt. Wenn diese Anträge so durchgehen, müssen wir zwangsläufig einen Nachtragshaushalt finanzieren, denn soviel Luft hat der von Ihnen verabschiedete Haushaltsplan nicht.

Deshalb meine Bitte auf Vorstandsüberweisung, damit das weiterverfolgt werden kann, wenn Mittel dafür bereitstehen. Wenn nicht, dann geht es eben nicht.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Koch. Das betrifft die Anträge 15 und 17. Zunächst aber behandeln wir den Antrag auf Drucksache Nr. IV-12. Dazu bitte Herr Holzborn.

Dr. Holzborn, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unser Präsident kennt den aktuellen Anlaß. Vor zwei Jahren wurde ein entsprechender Antrag an den Vorstand überwiesen, der dann im Bermuda-Dreieck verschwand. Als er wieder auftauchte, war er redaktionell überarbeitet. Die Antragstellerin stellte fest, daß der veröffentlichte Antrag eigentlich das Gegenteil dessen enthielt, was eigentlich gemeint war.

In der Hektik ist es manchmal sicherlich schwierig, eine druckreife Formulierung zu finden. Es erfolgt also eine redaktionelle Überarbeitung. Das ist an sich eine Selbstverständlichkeit. Genauso selbstverständlich sollte es aber auch sein, bevor man die überarbeitete Fassung veröffentlicht, mit dem Antragsteller bzw. der Antragstellerin Rücksprache zu nehmen, ob Einverständnis über die Neuformulierung besteht. Das macht keine große Mühe, vermeidet aber Mißverständnisse und vor allen Dingen Frust.

Ich glaube, mit diesem Antrag geben wir dem Präsidenten eine Handhabe, die er wohl richtig anzuwenden weiß.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke, Herr Holzborn. Dazu möchte Herr Fuchs Stellung nehmen.

Prof. Dr. Fuchs, Hauptgeschäftsführer der Bundesärztekammer:

Für uns ist das an sich eine Selbstverständlichkeit. Allerdings werden die redaktionellen Änderungen vom Vorstand beschlossen, so daß das Anliegen sicher noch einmal verfolgt werden kann. Nur: Der "Souverän" ist in erster Linie der Ärztetag. Ich denke, wenn der Vorstand eine redaktionelle Änderung beschließt, dann ist dies der geeignete Ort für die Entscheidung. Wir werden uns im Zweifelsfall sicher darum bemühen können, falls es berechtigt erscheint, zuvor noch einmal Kontakt mit der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller aufzunehmen.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Dann können wir über diesen Antrag abstimmen. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag bei zahlreichen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-15. Hier ist die Überweisung an den Vorstand beantragt. Trotzdem kann zum Inhalt oder auch zur Überweisung gesprochen werden. Bitte schön, Herr Kollege Koch aus Bayern.

Dr. Koch, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Begriff "Satzungsausschuß" ruft natürlich sofort die Haushaltsexperten auf den Plan. Das war mir schon klar. Die Wortmeldung von Herrn Kollegen Koch hat das ja auch bestätigt. Ich möchte klarstellen, daß wir davon ausgehen, daß dieser Satzungsausschuß sicherlich nicht zu Lasten des Haushalts der Bundesärztekammer gehen darf und gehen soll.

Kurz einige Worte zum fachlichen Inhalt. Es sind einige Begründungen im Antrag aufgeführt. Ich denke, wir brauchen eine Satzung, die den modernen Gegebenheiten angepaßt ist. Die Satzung muß weiterentwickelt werden. Wie nötig das ist, ersehen Sie daraus, daß es jetzt sehr viele Anträge auf Satzungsänderung gibt. Wir hatten heute mittag beispielsweise einige Schwierigkeiten bei der Besetzung des Senats. Insofern denke ich, daß hier Handlungsbedarf besteht.

Ich darf Sie also ganz herzlich bitten, diesem Antrag zuzustimmen und ihn nicht an den Vorstand zu überweisen.

Vielen Dank.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Gibt es dazu weitere Wortmeldungen? - Bitte, Herr Koch.

Dr. Koch, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Koch, ich verstehe Ihre Ausführungen voll und ganz. Ich will auch nicht gegen den Satzungsausschuß sprechen. Wenn Sie sagen, daß dies nicht zu Lasten der Bundesärztekammer gehen soll, dann sollten Sie in Ihrem Antrag präzisieren, daß die Landesärztekammern ihre Delegierten aus ihrem eigenen Haushalt bezahlen. Dann bin ich mit Ihnen einig. Dann entstehen keine Kosten für die Bundesärztekammer. Es ist in Ordnung, wenn es im Antrag steht.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Sind Sie damit einverstanden, daß wir noch den Satz anfügen: "Die Landesärztekammern werden gebeten, die Kosten für ihre Delegierten selbst zu tragen"? Wer möchte den so ergänzten Antrag an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit in der geänderten Fassung an den Vorstand überwiesen. Der Vorstand wird sich damit beschäftigen.

Ich gebe Ihnen jetzt das Ergebnis der Wahl der ordentlichen Mitglieder für den Vorstand des "Deutschen Senats für ärztliche Fortbildung" bekannt: Herr Professor Eckel erhielt 167 Stimmen, Herr Dr. Koch 157 Stimmen, Herr Professor Ekkernkamp 150 Stimmen, Frau Birnbaum 110 Stimmen, Herr Professor Loch

108 Stimmen, Herr Professor Bach 100 Stimmen und Herr Professor Kolkmann 90 Stimmen.

(Beifall)

Nicht gewählt wurden Frau Dr. Dennin und Herr Professor Most.

Ich gratuliere den Gewählten.

Ich gebe jetzt das Ergebnis zur Wahl des Vorstands der "Deutschen Akademie für Allgemeinmedizin" bekannt. Gewählt wurden Herr Dr. Everz mit 143 Stimmen, Frau Professor Braun mit 115 Stimmen, Herr Professor Kossow mit 92 Stimmen, Herr Dr. Dietz mit 91 Stimmen und Herr Weigeldt mit 87 Stimmen.

(Beifall)

Daß die anderen nicht gewählt sind, ergibt sich von alleine.

Ich darf auch hier den Gewählten gratulieren.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-29. Frau Dr. Ende aus Hessen, möchten Sie Ihren Antrag begründen? - Bitte schön.

Dr. Ende, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Seite 33 des Tätigkeitsberichts wird Auskunft über die Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit gegeben. Gleichzeitig wird dort angegeben, daß eine Differenzierung in die Untergruppen Rentner, im Ausland tätige Ärzte oder arbeitslose Ärzte nicht möglich ist, daß wir in den Bezirken oder den Landesärztekammern in unserer EDV nur die Rubrik "Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit" haben. Im Zusammenhang mit der sogenannten Jahr-2000-Problematik werden in den meisten Landesärztekammern aber sowieso EDV-Umstellungen erforderlich. Ich bin mir bewußt, daß es nicht in jedem Heilberufsgesetz eine Meldepflicht gibt. Insofern haben wir immer eine unvollkommene Erfassung.

Trotzdem bitte ich Sie, dem Antrag zuzustimmen, weil ich glaube, daß es uns möglich sein sollte, wenn wir schon solche Zahlen veröffentlichen, zumindest anzugeben: Der Anstieg rührt daher, daß es so viele arbeitslose Ärzte gibt, weil so viele Ärzte im EU-Ausland tätig sind, weil mehr Ärzte in Rente gegangen sind. Ich glaube, damit könnten wir die Situation für uns selber und auch nach außen hin transparenter machen. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen.

Danke.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Vielen Dank. Ganz engmaschige Raster wird man nicht haben können. Wir haben das in der Ärztekammer Nordrhein einmal versucht. Die Kammern werden sich Gedanken darüber machen, falls dem Antrag zugestimmt wird.

Möchte jemand gegen den Antrag sprechen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Es wird Vorstandsüberweisung beantragt. Wer möchte der Vorstandsüberweisung zustimmen? - Wer ist gegen die Vorstandsüberweisung? - Das ist die Mehrheit. Wer enthält sich? - Dann stimmen wir hier über den Antrag ab. Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-33 von Frau Dr. Ende. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Dr. Ende, Hessen:

Es geht um eine höhere Auflage des Tätigkeitsberichts. Wenn man den Eindruck haben sollte, daß er gar nicht so wichtig ist, dann sollten wir darüber befinden, ob wir den Tätigkeitsbericht überhaupt noch brauchen. Dann brauche ich einen solchen Antrag auch nicht zu stellen.

Mir ist bekannt, daß viele Landesärztekammern sogenannte Beobachter entsenden, die den Kolleginnen und Kollegen sehr schnell nach dem Ärztetag Rede und Antwort stehen müssen, die auch teilweise im Vorfeld kontaktiert werden.

Zu einer vernünftigen Vorbereitung ist es notwendig, den Tätigkeitsbericht zu haben. Man muß alle Unterlagen frühzeitig erhalten. Das Kopieren wäre teurer als eine erhöhte Druckauflage. Außerdem wäre es wohl auch nicht so ganz satzungsgemäß. Ich meine, wir sollten den Landesärztekammern entsprechend mehr Exemplare zur Verfügung stellen. Die Landesärztekammern könnten einen Nachweis darüber führen, an wen die Mehrexemplare ausgegeben werden. Das ist meiner Meinung nach der sinnvollste und kostengünstigste Weg, wenn wir den Tätigkeitsbericht überhaupt weiterhin für wichtig halten.

Ich danke Ihnen.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Ich höre gerade: So ganz billig ist es nicht. Ein Exemplar kostet 70 DM. Wenn Sie einverstanden sind, können wir das im Vorstand besprechen. Dann könnten wir erst einmal die Kostenproblematik klären.

(Beifall)

Wir sind immer dafür, daß das Beste getan wird. Vielleicht geht es ja mit CD-ROM, weil immer mehr damit arbeiten.

Wer möchte dem Antrag auf Vorstandsüberweisung zustimmen? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-34. Es geht um die Ergänzung der Geschäftsordnung der Deutschen Ärztetage. Wer möchte zu dem Antrag sprechen? - Niemand. Will jemand gegen den Antrag sprechen? - Auch das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? - Ist jemand dagegen? - Einzelne, die Mehrheit war dafür. Enthält sich jemand? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-36 von Frau Dr. Bühren. Möchten Sie das Wort ergreifen, Frau Bühren? - Das ist nicht erforderlich. Wer möchte inhaltlich gegen den Antrag sprechen? - Niemand. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer stimmt dagegen? - Ganz wenige. Enthält sich jemand? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist angenommen. Dann nehmen wir Gespräche mit dem Medizinischen Fakultätentag auf und sehen, ob sich das regeln läßt.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-37. Möchte jemand den Antrag begründen? - Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Auch das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Damit kommen wir zum Komplex "Krankenhaus". Hier behandeln wir zunächst den Antrag auf Drucksache Nr. IV-10. Möchte jemand das Wort ergreifen? - Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Bitte, Herr Henke.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte die Vorstandsüberweisung beantragen, weil hier im Grunde eine obsolete Aufforderung ausgesprochen wird. Nichts anderes tut der Vorstand schon seit vielen Jahren in dieser Frage. Deswegen desorientiert ein Beschluß, den Vorstand aufzufordern. Derjenige, der so etwas liest, muß das Gefühl bekommen, als hätte der Vorstand das in der Vergangenheit nicht getan, als wäre es notwendig, ihn dazu aufzufordern.

Ich bin nicht gegen den Antrag, sondern bitte nur um Vorstandsüberweisung, um damit zum Ausdruck zu bringen, daß Sie mit der Arbeit zufrieden sind, die der Vorstand in dieser Frage in der Vergangenheit geleistet hat.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Herr Henke, vielleicht ist auch folgendes denkbar. Möglicherweise ist Herr Sagebiel, der Antragsteller, bereit, daß formuliert wird, daß der Vorstand aufgefordert wird, sich "unvermindert" dafür einzusetzen.

(Zuruf: "Weiter"!)

- "Weiter" ist immer etwas Additives. "Unvermindert" hingegen bedeutet, daß es bereits getan wird und nur nicht nachgelassen werden soll.

(Erneute Zurufe)

- Wer ist mit der Formulierung: "sich weiter intensiv dafür einzusetzen" einverstanden? - Das ist die große Mehrheit. Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist der Antrag so ergänzt.

Ich frage jetzt: Wer ist für den so geänderten Antrag? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-27. Dazu bitte Herr Kunze.

Prof. Dr. Kunze, Bayern:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Beim flüchtigen Durchlesen könnte sich jemand sagen: Wir haben ja schon vor zwei Tagen etwas zu den Leitungsstrukturen beschlossen. Das ist richtig. Dieser Antrag bezieht sich auf die Diskussion und den Beschluß, den wir gefaßt haben. Aus meiner Sicht ist es so, daß die Beschlüsse, die wir im "Blauen Papier" zu den Strukturfragen gefaßt haben, nicht an den Adressaten gelangt sind. Meiner Meinung nach gibt es in dieser Frage zwei wesentliche Adressaten. Wichtig ist der letzte Absatz des Antrags, nämlich daß der Verband der leitenden Krankenhausärzte aufgefordert wird, sich mit dieser Thematik mehr als bisher zu beschäftigen. Richtige Ansprechpartner sind auch die Krankenhausgesellschaften und die Krankenhausträger. In diesem Zusammenhang darf ich Sie um eine Korrektur im letzten Absatz dieses Antrags bitten. Dort ist nur von den Krankenhausgesellschaften die Rede. Es muß aber heißen "Krankenhausgesellschaften/Krankenhausträger". Korrigieren Sie dies bitte.

Es bedarf meiner Ansicht nach konkret eines Ansprechpartners. Es hat keinen Sinn, daß die Ärzteschaft zwar gute Vorschläge macht, diese dann anschließend ad acta gelegt werden. Wir müssen sagen, wer was umsetzen soll.

Vielen Dank.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag in der von den Autoren ergänzten Fassung zustimmen? - Das ist wohl die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-38 von Herrn Jonitz, Präsident der Ärztekammer Berlin. Möchten Sie ihn begründen, Herr Jonitz? - Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Wer möchte dem Antrag zustimmen? - Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Zahlreiche Enthaltungen. Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zum Komplex "Ärztliche Berufsausübung". Wir kommen zunächst zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-14. Dazu liegt ein Änderungsantrag auf Drucksache 14 a vor. Herr Adam hat sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.

Prof. Dr. Dr. Dr. h. c. Adam, Bayern:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Anträge 14, 14 a und 44 gehören zusammen. Ich spreche zu allen drei Anträgen. Es geht darum, daß man die Erstellung der Leitlinien verbessern muß. Da gibt es ein großes Durcheinander. Die AWMF tut etwas, die wissenschaftliche Gesellschaften tun was, und die Ärzte draußen werden verunsichert, weil sie nicht wissen, nach welchen Leitlinien sie sich richten sollen. Auch bei juristischen Auseinandersetzungen habe ich schon erlebt, daß die Leitlinien der einen Gesellschaft gegen die Leitlinien der anderen Gesellschaft ausgespielt wurden.

Das ist ein unhaltbarer Zustand, der nicht bestehenbleiben kann. Der Antrag 44 beinhaltet einen ganz wichtigen Punkt. Ich bin Herrn Wysocki sehr dankbar dafür, daß er mich darauf aufmerksam gemacht hat, daß man die Anwender mit einbeziehen muß, damit diese dafür sorgen, daß keine undurchführbaren Dinge in die Leitlinien aufgenommen werden.

(Zustimmung)

Sie sind oft vollgepackt mit Wissenschaft, aber das kann man gar nicht umsetzen. Die Umsetzung muß aber sichergestellt werden. Deshalb bitte ich Sie sehr herzlich, allen drei Anträgen zuzustimmen, damit wir dieses System verbessern.

Danke.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Möchten Sie dagegen sprechen, Herr Josten? - Bitte schön.

Dr. Josten, Nordrhein:

Ich möchte formal dagegen sprechen, dies aber inhaltlich begründen. Ich bitte Sie, diese drei Anträge an den Vorstand zu überweisen. Das Anliegen ist verständlich und nachzuvollziehen. Zugleich besitzen wir aber mit der Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin bei der Bundesärztekammer eine Institution, die ein handlungsfähiges Konzept entwickelt hat, das auch international Anerkennung findet und das Anliegen des Antrags 44 mit beinhaltet.

Insofern würden wir neue Strukturen schaffen, während wir diejenigen, die gerade im Werden begriffen sind, der Vergessenheit anheimfallen lassen. Insofern bitte ich um Überweisung der Anträge 14, 14 a und 44 an den Vorstand.

Ich danke Ihnen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wenn Sie mir erlauben, etwas zur Sache zu sagen: Das ist ein so umfangreiches Thema, daß man es eigentlich als eigenen Tagesordnungspunkt behandeln müßte, um die Zusammenarbeit von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und AWMF zu diskutieren und mit den entsprechenden Gremien zu in die Zukunft weisenden Beschlüssen zu kommen.

(Beifall)

Ich glaube, das wäre sehr nützlich und trüge auch zum innerärztlichen Frieden bei. Deswegen wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie die Anträge an den Vorstand überwiesen. Auf dem nächsten Ärztetag, spätestens auf dem übernächsten Ärztetag könnten wir uns dann dieser Thematik widmen. Wenn wir auf dem nächsten Ärztetag Zeit dafür fänden, wäre mir das sehr lieb, weil es hier um einen Dauerärger geht, den aus der Welt zu schaffen sich lohnen würde.

Es ist also vorgeschlagen, neben dem Antrag 14 auch die Anträge auf den Drucksachen Nr. IV-14 a und Nr. IV-44 an den Vorstand zu überweisen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Enthält sich jemand? - Einige sind dagegen, einige Enthaltungen. Damit sind diese Anträge an den Vorstand überwiesen. Mißverstehen Sie das bitte nicht als eine Beerdigung.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-17. Hier hat Herr Koch bereits die Überweisung an den Vorstand wegen finanzieller Auswirkungen beantragt. Trotzdem beschäftigen wir uns mit diesem Antrag inhaltlich. Frau Auerswald, möchten Sie Ihren Antrag begründen? - Bitte sehr.

Dr. Auerswald, Vizepräsidentin:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es unabdingbar, daß wir uns in Zukunft selber Gedanken darüber machen, wieviel Mediziner wir brauchen, wieviel Augenärzte wir brauchen, wieviel Allgemeinärzte wir brauchen. In diesem Sinne verfügen wir über keine substantiellen Grundlagen. Man sollte Zukunftsplanungen vornehmen können. Insofern wäre es ganz sinnvoll, diese Arbeitsgruppe zu installieren.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke. Ist jemand gegen die Einrichtung einer solchen Arbeitsgruppe und möchte deswegen gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir zunächst darüber ab, ob der Antrag an den Vorstand überwiesen werden soll. Wer möchte dem zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-24. Herr Nowak aus Hessen, Sie haben das Wort. Bitte.

Dr. Nowak, Hessen:

Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zu meinem Antrag 24 sprechen und um Ihre Zustimmung bitten. Es geht wieder darum, daß ärztliche Kompetenz allein bei den Ärztinnen und Ärzten liegen kann und nicht anderen Personen übertragen werden kann. Sie wissen, es gibt bereits Bereiche, wo in unser Handwerk hineingepfuscht wird. Denken Sie an die Blutdruck- oder Blutzuckermessungen beim Apotheker.

Der Grund meines Antrags ist eine Unfallverhütungsvorschrift. In diesem Fall ist es die Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte" der Steinbruch-BG, in der steht, daß auf die Bestellung von Betriebsärzten verzichtet werden kann und die Aufgaben der Regelbetreuung vom Unternehmer selbst erfüllt werden können. Das heißt, der Unternehmer kann selber die gesundheitliche Beratung, die gesundheitliche Betreuung und Beurteilung vornehmen. Er entscheidet also darüber, ob im Betrieb Gesundheitsgefahren existieren oder nicht.

Das kann und darf nicht sein. Leider hat mittlerweile eine andere Berufsgenossenschaft, nämlich die Fleischerei-BG, dies übernommen. Bitte helfen Sie zu verhindern, daß weiterhin in unsere ärztliche Kompetenz hereingepfuscht wird und Aufgaben, deren Erfüllung ärztlichen Sachverstand erfordert, von Nicht-ärztinnen und Nichtärzten erbracht werden.

Ich danke Ihnen.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Möchte jemand gegen diesen Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer stimmt dem Antrag zu? - Wer ist dagegen? - Keiner. Wer enthält sich? - Vier Enthaltungen. Ansonsten ist der Antrag einstimmig angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-31 von Herrn Holfelder. Herr Holfelder, bitte.

Dr. Holfelder, Hessen:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte die Sitzung nicht verlängern, aber ich habe in meinem Antrag formuliert, daß die Begründung mündlich erfolgt. Das will ich Ihnen jetzt in aller Kürze vortragen.

Sie haben zu Beginn des Ärztetages von der Diskussion über die Radiologie Kenntnis genommen. Die Bundesärztekammer hat alles bisher Mögliche getan, um die Qualität der radiologischen Leistungen zu sichern und dafür zu sorgen, daß diese Leistungen qualitativ in gleicher Weise von Voll- und Fachgebietsradiologen erbracht werden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies bestätigten.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Gibt es eine Gegenrede? - Das ist nicht der Fall. Wer ist für diesen Antrag? - Ist jemand dagegen? - Einige. Enthält sich jemand? - Auch einige. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-32 von Herrn Benninger. Herr Benninger, bitte schön.

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den jetzt gültigen Richtlinien heißt es, das Risiko besonders für höhergradige Mehrlinge mit allen gesundheitlichen und sozialen Problemen für Kinder und Eltern wiege so schwer, daß dem das alleinige Ziel des Schwangerschaftserfolgs untergeordnet werden müsse. Somit hat man wenigstens bei der In-vitro-Fertilisation das Prozedere dahin gehend geändert, daß zwei, maximal drei befruchtete Eizellen implantiert werden sollen. Bei der hormonellen Stimulation ist das so natürlich nicht möglich. Die im Fernsehen verbreitete Erfolgsmeldung von den Fünflingen in Heidelberg ist ein reines Vabanquespiel. Hier spielen nicht nur gesundheitliche Gründe eine Rolle, sondern letzten Endes auch soziale Gründe.

Es gibt eine Methode der Beratung, die diese Gefahren ausschließt, wie ich es dargelegt habe. Ich bitte Sie, dem Antrag zuzustimmen. Hier muß eine Begrenzung erfolgen. Es kann nicht sein, daß wir jeden Monat mit Mehrlingsgeburten in dieser Größenordnung konfrontiert werden.

Danke.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr Benninger. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer ist für die Annahme des Antrags? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand? - Einige Enthaltungen. Der Antrag ist mit klarer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-35 von Frau Dr. Bühren. Bitte, Frau Bühren.

Dr. Bühren, Bayern:

Es geht in diesem Antrag darum, daß angestellte schwangere Ärztinnen keine pauschalen Tätigkeitsverbote mehr hinnehmen wollen. Die Betonung liegt auf "pauschal". Beispielsweise das Verbot, Narkosen durchzuführen oder mit Blut umzugehen, bringt unnötige organisatorische Probleme für die anderen Kollegen und Kolleginnen mit sich. Die niedergelassenen Ärzte und Ärztinnen unter Ihnen wissen, was es bedeutet, wenn die schwangeren Arzthelferinnen so gut wie nichts mehr tun dürfen, sie auf der anderen Seite auch gar nicht richtig nachvollziehen können, warum das so ist.

Auf einem Symposium des Deutschen Ärztinnenbundes zu den mutterschutzrechtlichen Vorschriften hat Frau Professor Enders vom Virologischen Institut in Stuttgart bestätigt, daß ihr über einen Zeitraum von zehn Jahren kein Fall bekanntgeworden ist, der sicher durch berufsbedingte Infektionen zu teratogenen Schäden geführt hat.

Außerdem wird den Ärztinnen in diesem Fall abgesprochen, daß sie selber medizinisch kompetent genug sind, zu entscheiden, was sachgerecht ist und was nicht. Dabei gibt es nach den europäischen Mutterschaftsrichtlinien die Möglichkeit, daß das Gewerbeaufsichtsamt ganz konkrete und individuelle Arbeitspläne aufstellt. Bei den niedergelassenen Kolleginnen gibt es diese Aufsicht gar nicht. Da scheinen die Kinder nicht gefährdet zu sein. Diese Kolleginnen müssen sowieso bis zur Geburt arbeiten.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Frau Dr. Bühren. Spricht jemand dagegen? - Bitte, Herr Hülskamp, Nordrhein.

Dr. Hülskamp, Nordrhein:

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Mutterschutzgesetz ist sicher ein gutes Gesetz; daran sollten wir immer denken.

(Zustimmung)

Es darf natürlich nicht dazu führen, daß es zu einem Berufsverbot für Frauen kommt. Es geht nicht nur um Ärztinnen, sondern es geht auch um Krankenschwestern, die in solchen Bereichen arbeiten.

Natürlich ist es unsinnig, eine Krankenschwester, die sich mit irgendwelchen administrativen Dingen beschäftigt, aus dem OP-Gebiet zu verbannen, wie das bei uns in der Klinik geschehen ist. Wir sollten auf die Möglichkeit der Freiwilligkeit solcher Dinge hinweisen. Deswegen bitte ich Sie, das entsprechend zu ändern.

Danke.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Die Formulierung, daß für eine sachgerechte Umsetzung der mutterschutzrechtlichen Vorschriften zu sorgen ist, muß man wohl bestehenlassen. Man kann nicht sagen, man befolgt das freiwillig oder auch nicht.

(Zuruf: Vorstandsüberweisung!)

- Das hört sich gut an!

(Heiterkeit)

Wer möchte der Vorstandsüberweisung zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Einige sind dagegen. Enthält sich jemand? - Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen. Frau Bühren ist ja dabei, wenn wir den Antrag besprechen.

In der Zwischenzeit gebe ich Ihnen das Ergebnis der Wahl zum Vorstand der "Deutschen Akademie für Gebietsärzte" bekannt. Herr Professor Beleites erhielt 130 Stimmen, Herr Dr. Ottmann 126 Stimmen, Frau Dr. Auerswald 121 Stimmen, Frau Dr. Hasselblatt-Diedrich 109 Stimmen und Herr Professor Eckel 101 Stimmen. Diese Kolleginnen und Kollegen sind damit gewählt.

(Beifall)

Ich gratuliere den Gewählten und freue mich auf eine konstruktive Zusammenarbeit in der nächsten Amtsperiode.

Wir kommen jetzt zum Komplex "Arzneimittelgesetzgebung". Dazu liegt auf Drucksache Nr. IV-11 ein Antrag von Herrn Professor Adam vor. Möchte jemand dafür sprechen? - Bitte, Herr Benninger.

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:

Meine Damen und Herren! Ich möchte als Pädiater den Antrag von Herrn Professor Adam unterstützen und Sie dringend um ein positives Votum bitten. Es gibt sehr, sehr viele Medikamente, die in der Regel ab 12 Jahren zugelassen sind. Wir können sie natürlich im Einzelfall auch bei kleineren Kindern anwenden, aber es fehlen entsprechende Untersuchungen und Studien. Es fehlen entsprechende Veröffentlichungen.

Die Begründung des Antrags ist ausführlich genug. Ich glaube auch, daß sie zu verstehen ist. Der jetzige Zustand führt eher zu Experimenten mit Kindern. Das soll verhindert werden. Es muß einen entsprechend höheren Schutz für Kinder geben, wenn auf eine entsprechende Gesetzesänderung hingewiesen wird. Ich bitte um Unterstützung des Antrags.

(Beifall)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Danke schön. Spricht jemand gegen den Antrag? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir ab. Wer möchte dem Antrag IV-11 zustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Einzelne. Wer enthält sich? - Ich sehe niemanden, einzelne Gegenstimmen. Der Antrag ist mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-18, der das Abtreibungsrecht betrifft. Möchte dazu jemand das Wort ergreifen? - Herr König, bitte.

Dr. König, Hessen:

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um den späten Schwangerschaftsabbruch und die damit verbundene Problematik für die Mutter und auch für die Ausführenden. Durch Wegfall der kindlichen Indikation, die bis zur 22. Schwangerschaftswoche möglich war, besteht die Chance, auch spätere Schwangerschaftsabbrüche durch die jetzt vorhandene medizinische Indikation durchzuführen. Es sollte darauf aufmerksam gemacht werden, daß man sich bemühen sollte, die Pränataldiagnostik möglichst frühzeitig durchzuführen und darauf hinzuweisen, daß gesetzliche Regelungen zu schaffen sind, damit es nicht zu Spätabtreibungen von lebensfähigen Kindern kommt. Deshalb bitte ich um Unterstützung des Antrags.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank, Herr König. Das ist eine kleine Zeitbombe. Aber das Thema ist so angelegt. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen?

(Zuruf: Vorstandsüberweisung! - Widerspruch)

- Beantragen kann man es ja. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Dann frage ich zunächst, wer diesen Antrag an den Vorstand überweisen möchte. - Wer ist gegen die Überweisung? - Das ist klar. Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag nicht überwiesen. Wer möchte dem Antrag inhaltlich zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Bei einigen Enthaltungen und wenigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Wegen dieses Themas hat man mich bereits im Bundestag angehört. Das ist ganz kompliziert, aber mehr vom Verfahren als vom Inhalt her.

Wir kommen jetzt zu den Anträgen auf den Drucksachen Nr. IV-8 und Nr. IV-8 a. Der Antrag 8 beschäftigt sich mit der Gewaltverherrlichung in den Medien. Herr Dr. Lorenzen als Delegierter der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat dazu einen Ergänzungsantrag eingebracht. Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann stimmen wir zunächst über die von Herrn Lorenzen gewünschte Ergänzung ab. Wer möchte dieser Ergänzung zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Enthält sich jemand? - Dann ist dieser Antrag angenommen.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den so veränderten Antrag 8. Wer möchte dem zustimmen? - Das ist die große Mehrheit. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann ist der Antrag in der geänderten Fassung angenommen, und zwar einstimmig.

Wir kommen zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-28 von Frau Dr. Ende. Frau Ende, möchten Sie dazu sprechen? - Das ist nicht der Fall. Möchte jemand gegen den Antrag sprechen? - Herr Henke, bitte.

Henke, Vorstand der Bundesärztekammer:

Herr Präsident! Verehrte Damen! Meine Herren! Ich möchte für die Vorstandsüberweisung plädieren, weil mir ohne eine Begründung von Frau Dr. Ende gar nicht klar ist, wo eine freie Aussaat möglich ist. Nach dem Gentechnikrecht in Deutschland ist es jedenfalls nicht möglich, eine freie Aussaat vorzunehmen. Wenn man gentechnisch veränderten Mais aussäen will, muß man eine entsprechende Genehmigung für einen Freilandversuch beantragen. Nach meinem Kenntnisstand wird von den Länderbehörden diese Genehmigung unter sehr restriktiven Kriterien eingegrenzt. In meiner Heimatstadt Aachen gibt es einen Versuch mit gentechnisch veränderten Rüben, der absolut eng abgeschottet ist.

Ich glaube, dieser Antrag ist insofern problematisch, als er im Grunde suggeriert, als könnte die freie Aussaat von genmanipuliertem Mais unkontrolliert erfolgen, als gebe es diesbezüglich einen besonders dringenden Handlungsbedarf. Das ist meines Erachtens in der Sache nicht richtig. Aber das werden wir hier als Delegierte auf dem Deutschen Ärztetag nicht prüfen können. Ich schlage vor, dem Vorstand diesen Antrag zu überweisen. Der Vorstand wird sich dann in der Sache damit befassen.

(Zustimmung)

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Schönen Dank. Frau Ende, möchten Sie jetzt doch für Ihren Antrag sprechen?

(Dr. Ende, Hessen: Ich bin mit der Vorstandsüberweisung einverstanden!)

- Gut. Wer möchte den Antrag 28 an den Vorstand überweisen? - Wer ist dagegen? - Drei Gegenstimmen. Wer möchte sich enthalten? - Einige Enthaltungen. Dann ist der Antrag an den Vorstand überwiesen.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-39. Er betrifft das Thema rauchfreie Praxen und Krankenhäuser. Herr Benninger, bitte sehr.

PD Dr. Benninger, Baden-Württemberg:

Ich möchte Ihnen eine Änderung vorschlagen, um es einer Mehrheit zu ermöglichen, diesem Antrag zuzustimmen. Die letzten drei Spiegelstriche können entfallen. In der Begründung kann der letzte Absatz entfallen, um den Text frei von irgendwelchen Wertungen zu halten. Ich hoffe, daß Sie dem Antrag dann zustimmen können.

Prof. Dr. Hoppe, Präsident:

Wir brauchen gar nicht darüber abzustimmen, ob das entfallen soll, da der Antragsteller das selber gestrichen hat. Möchte jemand gegen den Antrag in der geänderten Fassung sprechen? - Das ist nicht der Fall. Wer möchte dem Antrag in der eben von Herrn Benninger vorgetragenen Fassung zustimmen? - Ist jemand dagegen? - Einige. Enthaltungen? - Auch einige Enthaltungen. Der Antrag ist in der geänderten Fassung angenommen.

Wir kommen jetzt zum Antrag auf Drucksache Nr. IV-45 von Herrn Schmolke, der sich mit den Verwaltungskosten der Krankenkassen beschäftigt. Möchte jemand dazu das Wort ergreifen? - Das ist nicht der Fall. Möchte jemand dagegen sprechen? - Auch das ist nicht der Fall. Wer ist für den Antrag? - Wer ist gegen den Antrag? - Enthaltungen? - Einzelne Enthaltungen. Der Antrag ist fast einstimmig angenommen.

(Beifall)

Meine Damen und Herren, damit haben wir den Tagesordnungspunkt IV erledigt. Es ist jetzt 18.02 Uhr. Wir müssen nun noch den Tagungsort für den 105. Deutschen Ärztetag im Jahre 2002 bestimmen. Können wir das heute noch erledigen? Oder möchten Sie morgen früh wiederkommen?

(Heiterkeit)

- Gut. Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt IX auf: Wahl des Tagungsortes für den 105. Deutschen Ärztetag 2002. Ich gebe das Wort an den Herrn Hauptgeschäftsführer.


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